Und dann versuchst du natürlich, die Regelung für dich passend auszulegen, auch wenn man mit etwas wohlwollendem Verständnis recht schnell merkt, dass deine Interpretation wenig sinnvoll ist (aka Pedanterie).
Man könnte aber auch argumentieren, dass in den Beförderungsbedingungen steht:
, also an jedem einzelnen der genannten Tage ab 9Uhr(bis zum Betriebsschluss). Im Umkehrschluss heißt das, dass man von Betriebsbeginn der genannten Tage bis 8:59Uhr sein Rad nicht kostenlos befördern darf.
Dass im Berufsverkehr evtl. auch kein Platz für dein Rad ist, und du ggf. garnicht mitfahren darfst, ist ein anderes Problem.
Ja, so wie du das siehst. Ich würde mal jemanden fragen, der sich damit auskennt.
Das habe ich schon bemerkt...