Ist für mich trotzdem nicht nachvollziehbar, da die Teile nie als Fahrradbeleuchtung vertrieben worden sind, sondern immer als "Sicherheitsbeleuchtung" o.ä., im Falle von Lupine als "Zeltstangenlicht". Dazu muss es doch mindestens ein Urteil geben, auf das sich die edle Klasse der Abmahnanwälte...