Sofern es sich bei dem Knacken um einen Mangel handelt und der Händler schon 2x versucht hat diesen (den gleichen!) Mangel erfolglos zu beseitigen, dann kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden oder der Kaufpreis gemindert werden. Dass der Händler sich aber schon bemüht hat, das Knacken zu beseitigen heißt nicht, dass er den Mangel dadurch automatisch eingeräumt hat, wenn er das aus Kulanz gemacht hat, hat er dadurch sogar seine Pflicht zur Nacherfüllung bestritten. In dem Fall gäbe es dann auch nicht ohne weiteres ein Rücktrittsrecht. Da müsste dann erst festgestellt werden, dass das Knacken tatsächlich ein Mangel ist und da übersteigt das finanzielle Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung dann höchstwahrscheinlich den Wert des Fahrrades.
Falls der Händler sich aber auf einen Rücktritt einlässt, kann er die Rückzahlung des Kaufpreises nicht mit Begründung von abgefahrenen Reifen oder Bremsscheiben mindern, sowas entsteht durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und berechtigt nicht dazu, Wertersatz zu fordern.
Falls der Händler sich aber auf einen Rücktritt einlässt, kann er die Rückzahlung des Kaufpreises nicht mit Begründung von abgefahrenen Reifen oder Bremsscheiben mindern, sowas entsteht durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und berechtigt nicht dazu, Wertersatz zu fordern.