schmadde
Höllentourist
Ob man auf dem Helm eine solche Lampe tragen darf ist eine rechtliche Grauzone. Unter die StVZO §67 fällt sie nicht, aber dass sie gegen §1 verstößt (falls eingeschaltet) dafür spricht schon einiges. Höhlenforscher, die mir entgegenkamen haben jedenfalls stets für den längsten Blindflug gesorgt.Warum sollte eine Helmlampe die haben??? Auf dem Helm darf eine Lampe nur als Zusatzlampe getragen werden und die brauchen generell keine "Zulassung".
Gesucht wurde aber keine Lampe für Helmmontage, sondern für Überkopfmontage, also sehr wahrscheinlich unterhalb eines Radcomputers oder Handys. Und da würde ich tatsächlich von einer alleinigen Nutzung ausgehen und nicht von einer Zusatzlampe.