Hallo Rattlesnake,
Es hat etwas gedauert aber ich habe mich nochmal an die Naturparkbehörde gewandt um genaue Angaben zu erhalten was offiziell gesperrt ist und mit Strafen von 61 belangt wird. Anbei ist auch eine Begründung die ich mal so stehen lasse! Wir Biker sollten die Sperrung auch respektieren um weitere Sperrungen vorzubeugen.
Mountain Bike Verbot im Naturpark Sextner Dolomiten Artikel 7
Auf den nachfolgend angeführten Steigen bzw. Steigabschnitten innerhalb des Naturparkes ist das Befahren mit Fahrrädern und Bikes untersagt:
1. Dreizinnenhütte-Lange Alm- Weg 105 Forcella die Mezzo (Provinzgrenze )-
Gemeinde Toblach
2. Dreizinnenhütte- Rienztal -Abzweigung Steig Nr. 10 zum Wildgrabenjoch Nr. 102 -
Gemeinde Toblach
3. Dreizinnenhütte- Altensteintal- Talschlußhütte ( 102-103) Gemeinde Sexten
4. Dreischusterhütte-Wildgrabenjoch Weg Nr. 10-11-105 -Gemeinde Innichen
5. Dreizinnenhütte- Dreischusterhütte- (105) Gemeinde Innichen Gemeinde Toblach
6. Dreizinnenhütte- Büllelejochhütte- Zsigmondyhütte Weg. 101- Talschlußhüttte
Weg Nr. 103 Gemeinde Sexten
Gesperrte Steig für Fahrräder im Naturpark Drei Zinnen
(Naturparkdekret vom 22. Dezember 1981, Nr. 103/V/81 sowie nachfolgende Änderungen)
Aufgrund der zahlreichen Wanderer sind alle Zugangssteige zur Drei-Zinnen-Hütte für den
Fahrradverkehr gesperrt.
Bußgeld bei Übertretungen: 61 Euro.
Gesperrte Steige:
Steig 105 von Forcella Col di Mezo-Lange Alm-Dreizinnenhütte
Steig 102 vom Rienztal (ab Abzweigung Wildgrabenjoch Nr. 10) Dreizinnenhütte
Steige 105 / 10 / 11 ab Dreischusterhütte bis Dreizinnenhütte (Gwengalm und Wildgrabenjoch)
Steig 102 ab Talschlusshütte bis Dreizinnenhütte
Steig 103 ab Talschlusshütte bis Zsygmondyhütte
Steig 101 ab Zsigmondyhütte über Büllelejochhütte bis Dreizinnenhütte
Steig 101 ab Paternsattel bis Drei-Zinnen-Hütte
Seit dem Jahr 1999 bis Anfang 2010 waren nur die schmalen Zustiege zur Drei-Zinnen-Hütte vom
Fahrradverbot (Dekret des Landeshauptmanns vom 2.06.1999 Nr. 395/28.3) betroffen. In der damaligen
Diskussion ist der Steig 101 im Abschnitt Paternsattel Drei-Zinnen-Hütte, als Kompromiss, vom Verbot
ausgenommen worden, da er aufgrund seiner Breite und Beschaffenheit für MountainbikerInnen und
Wanderer gleichermaßen geeignet schien.
Während der letzten Jahre wurden aber immer wieder, während der Sommersaison eigentlich tagtäglich,
RadfahrerInnen auf den gesperrten Steigen festgestellt. Dabei wurde versucht, die Radfahrer durch
Erklärungen und ohne Geldbußen für das Anliegen zu sensibilisieren. Teilweise ist man auf Verständnis
gestoßen, teilweise auf Unverständnis. Das Fahrverbot wurde auf den vom Verbot betroffenen
Wandersteigen vielfach deshalb nicht eingehalten, da der offene Steig 101 Paternsattel Drei-Zinnen-Hütte
nur als Hinfahrtstrecke gewählt wurde und für die Rückfahrt eine andere Abfahrt ist Tal gewählt wurde. Um
dieses Problem der Kontrolle besser in den Griff zu bekommen, wurde das Verbot mit Beschluss der
Landesregierung Nr. 516 vom 22. März 2010 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14/I-II vom 06/04/2010) auf das
gesamte Hochplateau der Drei Zinnen ausgedehnt.
Das Fahrradverbot wurde eingeführt, weil die mitunter zahlreichen FahrradfahrerInnen Schäden an den
Wandersteigen verursacht haben und es zu Konfliktsituationen zwischen Wanderern und Mountainbikern
gekommen ist. Als Schutzgebietsverwaltung respektieren wir das Bergradfahren als alpine Sportart, keine
Frage, allerdings bedarf es gewisser Regeln. Aus unserer Sicht kann im Schutzgebiet im hochalpinen
Gelände auf schmalen Steigen Mountainbiking nicht befürwortet werden. In diesem Licht ist auch das
mittlerweile 10-jährige Fahrverbot für MTB rund um das Hochplateau Drei Zinnen zu verstehen. Die
zuständige Gemeinde und das Amt für Naturparke befürworten aus den genannten Gründen dieses Verbot.
Grüße aus Niederdorf
Bike-Guide
Pramstaller Egon
www.dolobike.eu