Wie schnell auf dem Fahrradweg?

HILLKILLER

...wieder im Flachen
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Es kommt mir immer so komisch vor, wenn ich mit 30 oder 40 Sachen über den Fahrradweg düse und die Omas so ennsetzt schauen. Es ist doch so das mann auf dem FRW so schnell wie auf der Straße fahren darf, oder? (Sprich in der 30er Zone 30)

Tschau.
 
Ich wüßte nix anderes.

Genauso frage ich mich immer, warum stellenweise im Internet zu lesen ist, daß auf Landwirtschaftswegen etc. nach der StVO maximal 30 km/h zulässig sein sollen. Denn wo das in der StVO stehen soll, verraten die Autoren der jeweiligen Beiträge nicht. Oder ist das mal wieder einer der Erlasse, die, weil eben Erlass und insbesondere keine Satzung, RechtsVO oder gar Gesetz, keinerlei rechtliche Individualverbindlichkeit haben?

:confused:
 
Freunde,

das halte ich aber für ein Gerücht!
Auch auf einem Fahrradweg hat man der Situation entsprechend bestimmte Geschwindigkeiten einzuhalten.
Wer mit Topspeed über eine belebte Kreuzung ballert und dabei womöglich noch Fußgänger oder den sonstigen Verkehr gefährdet, ist dran!!!!
Auch an parkenden Autos darf man nicht bedenkenlos darauf vertrauen, dass da schon keiner aussteigt. Kommt es zu einem Unfall auch gerade wegen einer "überhöhten" d.h. unangemessenen Geschwindigkeit dreht sich die Haftungsfrage im übelsten Fall dahingehend, dass nicht der Aussteigende haftet, sondern im vollen Umfange Ihr.
Und das nicht nur hinsichtlich der eigenen Schäden.


MFG
 
Original geschrieben von Eddie Lawson
das halte ich aber für ein Gerücht!

Kein Gerücht, es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Radweg per se. Allerdings gilt ebenfalls die Rücksichtspflicht wie auf der (KFZ-) Fahrbahn. Sicher wird es Radwege eben, wo man dennoch 40 km/h fahren kann. Wo ist das Gerücht?

:confused:
 
Du lieferst Dir die Antwort bereits selbst!
Richtig ist, dass es grundsätzlich auf dem Radweg keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

Hillkiller spitzt die Situation allerdings zu!
Wenn er schreibt, dass die Omas blöde schauen, wenn er mit 30-40 Sachen über den Fahrradweg fährt und er sich dann auf eine nicht bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung beruft, wohl gemeint im grundsätzlichen", scheint es dort bereits einen Konflikt zu geben.
Und ich führte dass dann ein bißchen weiter zu gespitzt fort, wann es diese "Beschränkungen" eben gibt!!!!

Im übrigen kommt es immer auf die Betrachtung des Einzelfalles an.

Grundsätzlich gilt aber keine Geschwindigkeitbegrenzung!

Einschränkungen ergeben sich dann aber wieder in Tempo 30 Zonen oder sonstigen innerörtlichen und ausserörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Bei Überschreitung wird darauf abzustellen sein, ob man seine eigene Geschwindigkeit hätte erkennen können.
Nicht, dass ich jetzt die leidige Diskussion über Fahrradtachos lostrete. Gemeint sind andere äussere Faktoren! z.B wenn jemand anfängt mit dem Fahrrad in der 30er Zone Autos zu überholen und diese keinen Parkplatz suchen oder abbremsen!
 
Hallo Zusammen!

Vor kurzem habe ich ein Gerichtsurteil gelesen, welches sehr interresant war.

Ein Rennradler fuhr vorschriftsmäßig auf dem Radweg, nur er war 25 km/h schnell. Da lief ihm ein Jogger quer über den Radweg, der Radler bremste was eine 10 m lange Bremsspur belegte.
Der Radfahrer bekam 3/4 der Schuld aufgebrummt, wäre der Jogger einem Autofahrer reingesprungen hätte er wohl 3/4 der Schuld bekommen.

Das heißt man darf nicht auf der Straße fahren, aber auf dem Radweg nur langsam, denn wenn ein Unfall passiert war die Geschwindigkeit nicht angepasst.

Ich habe mich auch einmal nach der Geschwindigkeit auf Radwegen erkundigt, damals war die Aussage nur geringfühgig schneller wie Schrittgeschwindigkeit - Klasse.

Leider bin ich auch einer der Schnellfahrer und kann nur sagen so lange nix passiert ist alles Klasse, aber eben nur so lange.

Zum Trost, es gibt noch mehr Sachen wo der Radler gelinkt wird weil widersprüchliche Schilder aufgestellt werden und usw.

Hoffe für etwas Klarheit gesorgt zu haben

bikebooster
 
Entscheidung Kammergericht v. 08.03.1984 Az. 12 U 2931/83 veröffentlicht in VM 1984, 94

ZUm Sachverhalt:
Rennradfahrer befährt Radweg mit ca. 25-30 km/h.
Fussgänger kommt von links aus einer Reihe von parkenden Autos hervor. Haftung des RR-Fahrers 67 %, Fussgänger 33%.

Anm: Fussganger wohl 33% Haftungsanteil, da sich 50 m weiter ein mit Lichtzeichenanlage geregelter Übergang befand.

Macht ziemlich deutlich, dass selbst bei Verstoss des Fussgängers, diesem wohl nur eine Mithaftung aufgedrückt worden ist, da er nicht den Fussgängerüberweg benutzt hat!
 
Original geschrieben von Eddie Lawson
Macht ziemlich deutlich, dass selbst bei Verstoss des Fussgängers, diesem wohl nur eine Mithaftung aufgedrückt worden ist, da er nicht den Fussgängerüberweg benutzt hat!

...bestreitet doch niemand, begründet jedoch ebenfalls nur die allgemeine aktive und defensive Rücksichtnahmepflicht. Jedoch begründet das keine Regelabweichung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Radwegen im Verglaich zu (KFZ-) Fahrbahnen. Wo z.B. neben einem Radweg kein Fußweg verläuft und wo der Radweg weithin einsehbar ist*, kann man auch mit dem Rad problemlos 40 oder 50 km/h´fahren.

*) und damit es nicht bei Theorie bleibt, nenne ich den Radweg zwischen Neu Anspach OT Rod am Berg und NA OT Hausen-Arnsbach.
 
OK dann ist das zwischen Radlern und Fußgängern soweit klar. Wie sieht es den aus wenn der Radler mit 35Kmh fährt und ein Auto aus z.b. einer Ausfahgrt kommt?

Wäre der Unfall passiert wenn der Radler nur "geringfügig schneller als Schrittgeschwindigleit" gefahren wäre??

Irgendwie versteh ich den Sinn bzw. besser gesagt die Gesetzmässigkeit nicht so ganz.
 
Imho biste auf der Straße , was die Geschwindigkeit angeht freigestellt, weil die Schilder nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten. Mir ist so, weil es doch auch immer heißt, Tempo-30-Zone ist für Radfahrer nicht verbindlich...

Ich fahre auch generell keine Rad un dsonstige Wege mehr, weil das einfach zu gefährlich ist. Rauf auf die Straße, da kannste gut fahren. Mit 30 km/h biste innerorts auch gut bei der Sache, außerhalb sollte man gucken, das die Straße nicht zu sehr befahren ist.

Torsten
 
Original geschrieben von Airborne
Imho biste auf der Straße , was die Geschwindigkeit angeht freigestellt, weil die Schilder nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten. Mir ist so, weil es doch auch immer heißt, Tempo-30-Zone ist für Radfahrer nicht verbindlich...
Stimmt, so heißt es immer... ;)

Ein Blick in die StVO hilft aber weiter:
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten, z.B. 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, gelten lt. StVO §3 Abs. 3 nur für Kfz.
Andererseits kann StVO §3 Abs. 1 fast immer gegen Dich verwendet werden, auf Rad_weg! sowieso.

Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit" (was auch immer im Kreis steht) gilt dagegen für *alle* Fahrzeuge und für die *ganze* Straße (also Fahrbahn und Rad_weg!).


Ich fahre auch generell keine Rad un dsonstige Wege mehr, weil das einfach zu gefährlich ist. Rauf auf die Straße, da kannste gut fahren.

Dem kann ich nur beipflichten.

Armin "gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht"
 
also ich bin auch der meinung meines vorredners, benutze rad wege möglichst selten, den du wirst wie gesagt nur dumm angemacht, weil man anscheinend zu schnell ist ;)
andererseits, wenn man auf der strasse fährt und die gefuchsten autofahrer sehen den radweg daneben, kommt man sich meist vor wie auf ner hochzeit mit dem ganzen gehupe.....
wenn ich das noch recht in erinnerung hab, haben wir in der "Fahradschule" gibts bei uns in BaWü von der Schule aus, kA in der 4. Klasse oder so, gelernt, das es für Radfahrer keine geschwindigkeitsbegrenzungen gibt!
Mich würde jetzt echt mal interesieren, ob der Cop damals gelogen hat, in der Hoffnung, das eh nie einer von uns jemals schneller als 30 fahren würde oder ob das stimmt!

Zum Thema Blitzen, ja es ist mir schon paar mal passiert und als ich einmal umgedreht habe und den Herrn Fotograf gefragt habe, ob ich das Pic haben könne, meinte dieser nur, das ich dann strafe wie ein autofahrer zahlen müsste, hat mich aber weiterfahren lassen :/

wie is das nun, wenn ich mit 45 durch ne 30er Zone bretter? bin ich dran??? O_o
da denk ich aber auch immer nur, kriegt mich erstmal :D
 
@ thinks

das kommt ja immer drauf an, ob man das Foto haben will. Wenn man dafür 'nur' 20 euro hinblättern muß, kann man#s ja machen. Wenn#s punkt-gefährlich währe, isses schon schlechter.

und wie armin gerade schon sagte, Ausgeschilderte Tempolimits gelten für all, die allgemeinen gelten nur für motorisierte Teilnehmer.

Torsten
 
punkte? was wollen die mir wegnehmen, meine fahrerlaubnis für mein bike? führerschein hab ich nämlich noch immer nicht worüber ich auch ganz froh bin, sonst würde ich nich auf 4500km im jahr kommen! (smoke weed everyday!)
 
.....es kommt darauf an, ob Du Deine Geschwindigkeitsüberschreitung hättest erkennen können!

Wo kein Führerschein, kann Dir natürlich auch keiner "weggenommen" also ein Fahrverbot verhängt werden. Allerdings Punkte gibt es trotzdem.

Bei mehrfachen Verstössen kannst Du anstatt einer Einziehung, dann wäre der Lappen nicht nur auf Zeit weg, auch bei nichtvorhandenem Führerschein ne Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten!

Aber die verbleibende Gelbuße bzw -strafe dürfte schmerzen!

MFG
 
Seit ich meine Fürherschein hab, hab ich auch immer ein schlechtes Gewissen, wenn ich mal zu schnell fahre oder da fahre wos nicht erlaubt oder gefährlich ist. Andernseits, was will die Polizei machen, wenn sie mich irgendwo schnell fahren sieht? Auf dem Fahrrad können die niemanden "einfangen". Ok, nicht das ich es gut finde, vor der Polizei wegzufahren ... aber was soll man machen? Es ist was anderes, wenn man dann in einen Unfall verwickelt ist, oder das ein Unfall passiert ist und man dran Schuld ist. Aber, tut mir leid Leute, wenn nichts passiert ist, und die Polizei mich wegen zu schnell fahren drankriegen wollte, zieh ich es vor lieber abzuhauen als meinen Fürherschein aufs Spiel zu setzen, vorallem weil ich ihn noch 2 auf Probe habe!

PS: Nicht das ihr das falsch versteht und denkt dass ich ein typischer Fahrerflüchtling bin, ich hab einfach nur keine Lust wegen nichts und wieder nichts meinen Lappen abzugeben. Der Scheiß hat mich so viel gekostet wie ein gutes Dualbike.
 
lol ;) Jaja, damals, das waren noch Zeiten, ich hab meinen vor 2 Monaten gemacht und mit durchschnittlich viel Fahrstunden 1600€ gezahlt :(
 
... gibt es keine (ohne diese Rot umkreisten Schilder). Wenn Schilder aufgestellt sind, gelten die auch für Radfahrer (und Fußgänger ;-)).

Aber:
nach §3 (1)StVO: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbarten Strecke halten kann.

Nachdem Radwege meistens so geschickt gebaut sind dass *immer* was die Sicht beschränkt kann Dir daraus auch immer ein Strick gedreht werden. Du hast *keinen* Anspruch darauf jederzeit so schnell wie maximal zulässig zu fahren! Korr: Auch KFZ nicht. Aber nachdem der Andere immer der Dumme ist könne die sich halt drauf verlassen das die Anderen aufpassen

Nach den neuen VwV dürfen Behörden aber nur noch dann eine Benutzungspflicht bei Radwegen anordnen wenn

- viel los ist, oder
- sonst eine besondere Gefährdung für Radfahrer bestünde.

Du musst aber evtl. Einsprüche gegen benutzungspflichtige Radwege innerhalb eines Jahres nach dem Dir Bekanntwerden (z.B. Befahrung des RW) an die Behörde richten, Du bist auch nur klageberechtigt wenn Du den RW selbst nutzt.
Die aktuelle StVO und VwV's dazu sind hier .
Genauere Beduienungsanleitung zu RW und Widersprüchen findest Du hier

Grüße
 
Ich fass das jetzt mal zusammen...

1.) Innerorts 50km/h und ausserorts 100km/h gelten nur für motorisierte Fahrzeuge...

2.) Geschwindigkeitsbegrenzungen (Schilder mit rotem Kreis und Nummer) gelten für alle Verkehrsteilnehmer

3.) Alle müssen ihre Geschwindigkeit den Umständen (Sichtweite, etc...) anpassen...

4.) Sehr interessant ist auch, dass man den Radweg zum Linksabbiegen verlassen darf um auf der Strasse zu fahren... (Das kann man doch im Falle eines Unfalls angeben, wenn es unweit eine geeignete Strasse gibt und man den Radweg ignoriert hat.)

Jetzt meine Fragen:
Gilt eine Zone 30 wie 2.? :confused:
Wie sieht es mit Spielstrassen aus? :confused:

Hat schon jemand die 100km/h geknackt? :D

PS: Natürlich handelt es sich bei 4. nicht um eine Falschaussage :D , sondern um einen Hinweis auf die rechtliche Lage. ;)
 
als Biker muss man sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wie sie für autos gelten!!

man darf fahren wwie schnell man kann.. Spielstraßen ausgenommen!!!
 
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