Vorbestellung Bike, extrem Verzögerung vom Vertrag zurück treten ?

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Hi Leute,
ich habe mir ein Bike beim lokalen Händler vorbestellt welches ich für eine Bikepacking tour im Dezember (übersee :D ) benötige. Habe auch eine Vorauszahlung geleistet von 10%. Liefertermin wurde mir ende Sept. versprochen. Tja dieser Termin hat sich immer weiter nach hinten verschoben und liegt jetzt bei ende November. Bis jetzt scheint sich aber nix zu rühren von daher gehe ich nicht davon aus das der eingehalten wird. Da ich wie gesagt mitte Dezember fliege und gerne auch das Rad vorher schonmal einfahren würde wird mir das alles zu brenzlig und ich habe auch ein super Angebot für ein anderes bike gefunden. Kann ich also von dem Vertrag zurück treten aufgrund der extremen Verzögerung (mehr als drei monate). Habe ne Mail wo die sagen das das bike in September gliefert werden kann.

Danke,
Flo
 
Ich schätze mal ja . Bin aber kein Jurist und somit ist das nur meine persönliche Meinung . Aber aus meiner Antwort könnte man auch erahnen wo man sich besser erkundet . Nochmal meine pers. Meinung : Du hast einen Knall wenn du dich schon 3 Monate von dem Händler vertrösten hast lassen .
 
Ich schätze mal ja . Bin aber kein Jurist und somit ist das nur meine persönliche Meinung . Aber aus meiner Antwort könnte man auch erahnen wo man sich besser erkundet . Nochmal meine pers. Meinung : Du hast einen Knall wenn du dich schon 3 Monate von dem Händler vertrösten hast lassen .

Es war nicht wirklich dringend.
 
Tja, das war schon wirklich d**f von Dir, so lange zu warten ohne etwas zu unternehmen.
Entweder ist es Dir egal, weil die Kohle eh rumliegt. Dann kauf einfach schon mal das andere Rad, damit Du was für den Urlaub hast.
Ansonsten solltest Du ganz schnell zum Anwalt gehen.
Die ganzen Laien und Jurastudenten im Forum können Dir nicht helfen, ein Anwalt darf Dir hier nicht helfen.
Also Arsch hoch.
 
Hattest Du dem Verkäufer vor/bei Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt, zu welchem Zweck Du das Rad brauchst und wann es spätestens da sein muss?
Dann wäre ggf. die Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB entbehrlich. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
Sicherheitshalber würde ich aber auf alle Fälle jetzt eine Frist setzen. Wie lang die bemessen sein muss? Gute Frage, da wirst Du unter 8 Juristen wahrscheinlich wieder 9 verschiedene Ansichten bekommen...

Bis kurz vor knapp zu warten, war allerdings wirklich nicht die geschickteste Taktik.

Edit: Prima, umso besser!
Dann viel Glück mit dem anderen Rad und gute Fahrt! :)
 
Du musst noch eine Frist setzen!
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Eine Fristsetzung erfordert ein konkretes Datum.
Also nix wie "innerhalb 2 Wochen".

Würde ich auch dringend raten das umgehend zu tun.
Und angemessen muss sie auch sein - wenn du aber eh seit September wartest würde ich (als juristischer Laie) eine Woche für angemessen halten.

Auf jeden Fall drauf hinweisen, dass du klar und deutlich gesagt hattest, dass du das Rad Mitte Dezember brauchst; hast du doch hoffentlich?
 
Eine Fristsetzung erfordert ein konkretes Datum.
Also nix wie "innerhalb 2 Wochen".
Nein, das gilt eigentlich mit Eingang des Briefes.

Und komm mal wieder ins KTWR. Da geht wieder was. :winken:

Und mach den doofen Avatar weg, der ist jetzt Gott sei Dank wieder uncool im KTWR

Hattest Du dem Verkäufer vor/bei Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt, zu welchem Zweck Du das Rad brauchst und wann es spätestens da sein muss? ...
Jein. So viel ich weiß, kommt es auf das Gut an. Ein versauter Urlaub wäre kein Grund, ein verlorenes Rennesn zwecks nicht nachgehen Könnens des Broterwerbs schon.

Das dürfte ne Eintefallenstscheidung werden, bei der ich hier den Ausganz zu Ungeunsten des Klägers sehe. Aber du bist näher am Recht dran.

:winken: übrigens.
 
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