Verkehrssicherungspflicht einer Stadt

zwops

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Hallo zusammen!
Hat jemand von euch schonmal böse Erfahrungen mit städtischen Wegen und Straßen und entsprechenden Unfällen gemacht?
Folgender Sachverhalt: Ich bin Ende Oktober auf meiner morgendlichen Fahrt zur Arbeit durch die Stadt Dortmund über ein Kopfsteinpflasterstück gefahren und dort zu Fall gekommen. Ursache: ein herausgelöster Pflasterstein und das dazugehörige Loch - in der Dunkelheit mit spärlicher Fahrradbeleuchtung nicht gesehen - shit. (war an dem Tag mit umgebautem Rennrad unterwegs - und schmale Reifen versinken nunmal schneller in Löchern als fette MTB Schlappen)
Jetzt möchte die Stadt eine genaue Beschreibung der Unfallstelle von mir haben. Zuerst habe ich normal beschrieben -Straßenecke. Im nächsten Schreiben habe ich angegeben welches Kopfsteinpflsterstück. Jetzt geht es soweit, dass die anscheinend den genauen Stein beschrieben haben wollen.
Haben wir hier zufällig einen Juristen, der sich mit den Verkehrssicherungspflichten der Stadt bzw den Beweispflichten des Geschädigten auskennt?
 
Hallo.

Mir sind natürlich die näheren Ausgestaltungen des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes nicht bekannt. Aber der Träger der Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach der Straßenbaulast (vgl. OLG Celle 9 U 119/99). Bei Euch dürfte sich das dann aus § 9 StrWG NW ergeben. Aber das ist ja zunächst auch unwichtig. Fakt ist, dass die Stadt eine gewisse Verkehrssicherungspflicht trifft (sog. Straßenverkehrssicherungspflicht). Wie weit diese geht, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Und anhand Deiner Sachverhaltsschilderungen will ich keine Einschätzung abgeben.

Zum Thema Beweislast kommt es darauf an, was Du begehrst? Ich denke mal, Dir strebt ein Schadensersatzanspruch vor? Ein Schadensersatzanspruch kann man hier aus § 839 BGB, Art. 34 GG ableiten, soweit die Straßenverkehrssicherungspflicht einer Amtspflicht zugewiesen ist. Ansonsten ist sie privatrechtlicher Natur und ergibt sich aus § 823 BGB. So oder so gilt, dass es im Gegensatz zu den §§ 831, 833 S. 2, 834, 836 - 838 BGB bei dem § 839 BGB oder dem § 823 BGB keine Beweislastumkehr gibt. Die Beweislast richtet sich also klassisch nach der Rosenberg´schen Formel: d.h. anspruchsberündende Tatsachen müssen von dem Kläger behauptet und dargelegt werden.

Zu beachten ist natürlich immer - da Du von einer "spärlichen Fahrradbeleuchtung" sprichst - ein gewisses Mitverschulden gemäß § 254 BGB.

Ich hoffe ich konnte Deine Fragen einigermaßen beantworten. Wenn nicht, frag noch mal nach. Ich will mich anhand Deiner Schilderung nicht all zu weit aus dem Fenster lehnen und würde meinerseits dann noch mal nachhaken. Insgesamt würde ich Dir aber empfehlen, wenn es zu Verletzung bei Dir kam, einfach sofort zum Rechtsanwalt zu gehen. Das ist immer der sicherste Weg. Zumal sich ein Dortmunder Rechtsanwalt auch mit den spezifischen Landesgesetzen und vor allem den spezifischen Prozessrisiken bei Gericht auskennt.
 
in der Dunkelheit mit spärlicher Fahrradbeleuchtung nicht gesehen - shit.

merkst du was?? wenn du nix siehst mußt langsamer fahren,

ich bekomm echt die krise, typisch deutsch erstmal alles und jeden verklagen anstatt erstmal bei sich selbst anzufangen was man den falsch gemacht haben könnte.

ich überleg auch noch ob ich den waldbesitzer verklagen sollte, ich bin letztens durch ein waldstück gefahren und dabei durch einen kackehaufen gefahren. es war ein öffentlicher waldweg, denk mal der waldbesitzer ist ja wohl dafür verantwortlich das seine viecher nur an vom ihm gekennzeichneten stellen zu schei$$en haben. wo kommen wir denn da hin wenn die hinmachen können wo sie wollen??
 
Mein lieber HB76...wer wird denn da gleich so aggressiv sein...? Nur mal zur Erläuterung: spärliche Fahrradbeleuchtung bedeutet für mich, dass ich mein Lupine im Schrank gelassen habe und eine normale batteriebetriebene Funzel am Rad hatte (komm mir bitte nicht mit StVzO-Zulassung...). Ist eigentlich auch ziemlich wurscht, weil die ganze Situation ziemlich unglücklich war nachdem ich meine ganze Aufmerksamkeit im Moment des Unfalls einfach auf einen entgegenkommenden Fußgänger konzentrierte, der im Übrigen nach meinem Sturz sehr hilfsbereit war.
Wie dem auch sei...lass uns einfach mal die Hitzigkeit hier ´rausnehmen: ich habe beim Unfall eine zerrissene Jeans, eine kleine Schürfwunde und ein paar Prellungen davongetragen -also nix weltbewegendes. Das Einzige was ich bei der Stadt vorgelegt (von einklagen spricht hier keiner) habe ist die Rechnung meiner Jeans und die Kosten des Attests.
Insofern Thanks to HiLoPe für die ausführlichen Infos.
 
Das ist doch einfach zu beschreiben, Reihe128 (Wagerecht)und in der (Senkrechte) die 17te Reihe.Farbe des Gesteins ( Schwarz/Grau bis Dunkel Grau)
Oder Zähle die Steine,dann muss deine Angabe so sein,Stein 3260040 von unten links der Straße angefangen fehlte.
Achtung nicht Stein 3260041 bitte Melden, den habe ich raus geholt, warum ,naa den Werfe ich dir am Montag an die Birne, du Hirn!!!
 
merkst du was?? wenn du nix siehst mußt langsamer fahren,

ich bekomm echt die krise, typisch deutsch erstmal alles und jeden verklagen anstatt erstmal bei sich selbst anzufangen was man den falsch gemacht haben könnte.

ich überleg auch noch ob ich den waldbesitzer verklagen sollte, ich bin letztens durch ein waldstück gefahren und dabei durch einen kackehaufen gefahren. es war ein öffentlicher waldweg, denk mal der waldbesitzer ist ja wohl dafür verantwortlich das seine viecher nur an vom ihm gekennzeichneten stellen zu schei$$en haben. wo kommen wir denn da hin wenn die hinmachen können wo sie wollen??

...und das ist empirisch nicht einmal belegbar. Ich glaube das fusst auf eine selektive Wahrnehmung Deinerseits. Mir kommt es eher immer so vor, dass Bürger, die es echt schlimm erwischt hat, sich davor scheuen vor Gericht zu gehen, um wenigstens einen finanziellen Ausgleich für ihren Schaden zu bekommen. Aber wenn Du natürlich Deine Beobachtungen aus RTL2 ranziehst ;)
 
@HiLoPe
........Zumal sich ein Dortmunder Rechtsanwalt auch mit den spezifischen Landesgesetzen und vor allem den spezifischen Prozessrisiken bei Gericht auskennt.:rolleyes:

Alter Schwede leider nur eine halb gute Werbung :heul: , es fehlt noch::eek:

Name und Adresse
Öffnungszeiten
Mo-Fr von......bis.........
(und nach Vereinbarung)
Tel:----------- oder 0172-.................8 :lol::lol: :lol: :daumen:
 
junge, junge...irgendwie driftet die diskussion hier in eine richtung, die ich gar nicht angestrebt habe. ich nehm mal positiv mit, dass ich nicht drumherum komme, die unfallstelle möglichst genau zu beschreiben - die big bomber variante hat da schon ihren charme :)
und als zweites: rennradfahren in der stadt ist schei.. - kopfsteinpflaster kann einem zum verhängnis werden, bordsteine sind dein feind und straßenbahnschienen lachen über dich wenn du drin hängen bleibst...
insofern nutze ich wieder mein bike für die arbeitswege
 
junge, junge...irgendwie driftet die diskussion hier in eine richtung, die ich gar nicht angestrebt habe....

Ich finde das schon Traurig, das deutsche Gerichte sich mit so einem Kleinkram beschäftigen müssen, letzendlich liegt es doch an deinem Unvermögen, Rad zu fahren, wenn dir schon ein einziger fehlender Pflasterstein ausreicht um auf die Nase zu fallen..:lol:

Schon mal §1 der StVO gelesen ? §1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht ......
 
Ich finde das schon Traurig, das deutsche Gerichte sich mit so einem Kleinkram beschäftigen müssen, letzendlich liegt es doch an deinem Unvermögen, Rad zu fahren, wenn dir schon ein einziger fehlender Pflasterstein ausreicht um auf die Nase zu fallen..:lol:

Schon mal §1 der StVO gelesen ? §1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht ......

:daumen:
 
... zumal das Klagen auf lange Sicht dazu beiträgt, dass Dinge eher verboten werden, weil niemand dafür haften mag, obwohl man sie umsichtigen Leuten durchaus zutrauen könnte. Insofern würde ich auch lieber einmal weniger klagen, eine gütliche Einigung suchen, die Stadt allenfalls auf die Baumängel hinweisen. Um welche Schadenssumme gehts überhaupt?

Andererseits: Wenns um quer über Waldwege gespannte Drähte geht, rufen dann dieselben immer noch "wenn nix siehst, fahr halt langsam"? Das ist zugegebenermaßen ein sehr polemisches Beispiel, aber es macht doch deutlich, dass der Übergang von untypischen zu typischen Gefahren (und von Vorsatz zu Fahrlässigkeit) fließend ist. In unserem Alltag wägen wir stets ab zwischen Effizienz und Sicherheit und machen dabei eben auch Fehler. Ganz so einfach ist es also nicht.
 
Zum Thema Beweissicherung: Am besten sind Fotos der Unfallstelle, auf denen mit einem Zollstock die Größe der schadhaften Stelle dokumentiert wird.

Ob bei schadhaften Straßen oder Radwegen Ansprüche wegen einer Verletzung von Verkehrsicherungspflichten bestehen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Den Kritikern von Ansprüchen in dem hier geschilderten Fall möchte ich zu Bedenken geben, daß wir als Bürger und/oder Steuerzahler vielleicht auch Anspruch darauf haben könnten, auf ordentlichen Straßen und Wegen zu gehen oder zu fahren.

Das OLG Köln (Urteil vom 21.11.1991, 7 U 52/91) ist jedenfalls der Meinung:

"Der für eine Straße Verkehrssicherungspflichtige hat die Verkehrsteilnehmer vor den von ihr ausgehenden und bei ihrer zweckgerechten Benutzung drohenden Gefahren zu schützen und dafür Sorge zu tragen, daß sich die Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befindet, der eine möglichst gefahrlose Benutzung zuläßt. Das bedeutet allerdings nicht, daß eine Straße schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein muß. Eine vollständige Gefahrlosigkeit kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden."

Im konkreten Fall hat das OLG Köln jedenfalls einer Fußgängerin, die bei einem Sturz schwere Kopf- und Kieferfrakturen erlitten hatte, erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zugebilligt.

"Die Klägerin hat behauptet, sie sei an einer schadhaften Stelle des Kopfsteinpflasters gestürzt. In dem Pflaster habe sich ein ca. 50 cm x 50 cm großer, tiefer Einbruch befunden, hinter dem die Pflastersteine knapp 10 cm über die Umgebung herausgeragt hätten. Außerdem sei die Beleuchtung der M-straße unzureichend gewesen, so daß sie – die Klägerin – die Gefahrenstelle nicht habe erkennen können. Als sie mit dem Fuß gegen die herausragenden Pflastersteine getreten habe, sei sie kopfüber zu Fall gekommen."

Bevor jetzt aber jemand diesen Fall verallgemeinert, sei auch noch auf ein Urteil des OLG Dresden (Urteil vom 27.03.1996, 6 U 449/95) hingewiesen, zu dem folgender Leitsatz veröffentlicht wurde:

"Besteht für eine Kopfsteinpflasterstraße im Gebiet einer sächsischen Gemeinde das für die neuen Bundesländer typische und den Straßenbenutzern erkennbare Erscheinungsbild eines infolge jahrzehntelanger Vernachlässigung der Straßenunterhaltung in der DDR verschlissenen, nicht den neuzeitlichen Anforderungen, insbesondere des Schwerlastverkehrs, gewachsenen Straßenkörpers, bei dem jeder sorgfältige Verkehrsteilnehmer schon aufgrund der objektiven Anzeichen sich vergegenwärtigen muß, daß die Straßen Unebenheiten, Schlaglöcher und Verwerfungen des Straßenbelages auch größeren Ausmaßes aufweisen könnten, muß insbesondere auch bei Wechsel von Frost- und Wärmeperioden mit besonders gravierenden, unvorhergesehenen Belagaufbrüchen (Frostaufbrüchen und -verschiebungen gerechnet werden.Es ist der betreffenden Gemeinde dann nicht als Verkehrssicherungspflichtverletzung vorzuwerfen, daß sie derartige Fahrbahnunebenheiten trotz Kenntnis von den Gefahrenstellen nicht beseitigt oder zumindest davor warnt."
 
Bitte Hirn einschalten, hee wenn ich Morgens zur Arbeit unterwegs bin und baller
durch einen Haufen Scherben soll ich dann die Stadt Verklagen weil ich Steuerzahl und die Straße nicht sauber war.
Mein Gott was seid ihr Paragraphen Affen.
 
bei dem Haufen Scherben würde ich eher den unsäglichen Herrn Trittin verantwortlich machen, da der ja letztlich das wahnwitzige Dosenpfand brachte......

Aber im Ernst, wenn ich mit meinem Radl stürze, ist das zwar in erster Linie mein eigenes Ding, aber es gibt tatsächlich bestimmte Pflichten, die ein Straßenbauträger oder anderer Verantwortlicher einzuhalten hat. Vor einigen Jahren ist ein guter Bekannter von mir mit seinem Fahrrad nachts durch eine Hauptstraße gefahren, mit Licht am Rad, und er ist an einer unbeleuchteten und ungesicherten Baustelle verunglückt (in eine Baugrube gestürzt). Verletzungen zum Glück gering, aber Gabelbruch und andere Schäden am Bike. Ist sowas auch persönliches Pech? Ich glaube schon, daß einzelne, fehlende Pflastersteine nicht unbedingt Grund für eine Klage sein sollten, aber wo ist dann die Grenze? Mir ist mal ein Lenker gebrochen, als ich auch durch fehlende Steine in einer Sandfläche auf dem Radweg durchfuhr. Mir ist nichts passiert, der Lenker brach nur auf einer Seite des Vorbaus. Was aber, wenn man dann stürzt und sich schwerer verletzt?

Zu guter letzt: Das Argument ist ausgeleiert, aber ich zahle erhebliche Beiträge in alle möglichen staatlichen Kassen, kann man dann funktionierende Straßen erwarten?
K.
 
Das ist ein schönes Stichwort....können wir als Steuerzahler nicht auch vernünftige Wege erwarten?
Amüsant ist an meinem Fall nämlich, dass die Stadt genau daran arbeitet - dem Steuerzahler einen vernünftigen Straßenbelag zur Verfügung zu stellen. Ich habe mich nämlich ca. 4m neben einer abgesperrten Baustelle abgelegt, wo genau dieses schadhafte Kopfsteinpflaster von der Stadt erneuert wird. Dies wird aber Parzellenweise gemacht und das Stück Pflaster wo ich stecken geblieben bin ist nach wie vor für den normalen Fuß- und Radverkehr freigegeben und wird wohl erst demnächst erneuert.
 
@zwops
Oh man, das ist doch was anderes, als du zu Anfang geschrieben hast.

Da zu bekommst du, natürlich von mir 90% recht zugesprochen.
Trotzdem 10% bleiben weg weil ,du musst auch an einer Baustelle die Augen
auf machen.
 
Das ist ein schönes Stichwort....können wir als Steuerzahler nicht auch vernünftige Wege erwarten?
Amüsant ist an meinem Fall nämlich, dass die Stadt genau daran arbeitet - dem Steuerzahler einen vernünftigen Straßenbelag zur Verfügung zu stellen. Ich habe mich nämlich ca. 4m neben einer abgesperrten Baustelle abgelegt, wo genau dieses schadhafte Kopfsteinpflaster von der Stadt erneuert wird. Dies wird aber Parzellenweise gemacht und das Stück Pflaster wo ich stecken geblieben bin ist nach wie vor für den normalen Fuß- und Radverkehr freigegeben und wird wohl erst demnächst erneuert.

Faehrst Du die Strecke regelmaessig zur Arbeit? Dann haette Dir der Zustand der Stasse doch bekannt sein muessen, oder?
 
@zwops
Oh man, das ist doch was anderes, als du zu Anfang geschrieben hast.

Da zu bekommst du, natürlich von mir 90% recht zugesprochen.
Trotzdem 10% bleiben weg weil ,du musst auch an einer Baustelle die Augen
auf machen.

Bevor hier weiter von in der Sache gänzlich unbelasteten Personen Forumsrecht gesprochen wird: Helmut Ks Beitrag ist nichts hinzuzufügen.
 
yo, insofern schaue ich mal wie sich die sache weiter entwickelt. wird bestimmt noch interessant - auf der einen seite hinsichtlich meines verschuldens weil ich ca. 50 % meiner fahrten zur arbeit den besagten weg nutze (...ohne auf die fresse zu fallen :) ) - zum anderen hinsichtlich der verkehrssicherungspflicht der stadt, die sich ja irgendwo der gesamtgefahrenquelle bewusst sein muss, denn sonst wäre nicht bereits an einer ecke der straße mit der erneuerung des kopfsteinpflasters begonnen worden.
 
(....)

Das OLG Köln (Urteil vom 21.11.1991, 7 U 52/91) ist jedenfalls der Meinung:

"Der für eine Straße Verkehrssicherungspflichtige hat die Verkehrsteilnehmer vor den von ihr ausgehenden und bei ihrer zweckgerechten Benutzung drohenden Gefahren zu schützen und dafür Sorge zu tragen, daß sich die Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befindet, der eine möglichst gefahrlose Benutzung zuläßt. Das bedeutet allerdings nicht, daß eine Straße schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein muß. Eine vollständige Gefahrlosigkeit kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden."

Es geht in der Rechtsprechung so weit, dass man sogar mit aus der Strasse herausragenden Bodenhydrantendeckeln rechnen muss. Das habe ich auch erst zweimal lesen muessen, bis ich's glauben konnte.
 
dieses Urteil klingt interessant! Gerade in dem uns hier betreffenden Bereich ist wäre wissenswert, wann Wurzelaufbrüche an Radwegen nicht mehr hinzunehmen wären, ab wann also eine Benutzung der Straße nicht mehr rechtswidrig wäre.
K.
 
da muss ich auch mal fragen: :confused:
wie kann man nach Verantwortlichkeiten fragen und dabei unverantwortlich gehandelt haben.
Also ich fahr, wie bestimmt ganz viele hier auch mal durch die Stadt und auf öffentlichen Strassen, obwohl ich das mit meinem bike nicht darf.
Also würde ich nicht im Traum dran denken, wenn ich zu blöd bin mich auf dem Bock zu halten einen Schuldigen dafür zu suchen.
Wer stürzt ist wohl meist selbst schuld.
Also immer nur so schnell fahren, wie man Situation und bike im Griff hat, oder mit dem Restrisiko umgehen lernen.

PS: wenn dich die Konzentration auf einen Fussgänger und ein Pflasterstein vom Rad werfen, geh lieber zu Fuß;)
 
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