zwops
deutsch österreichische Co-Produktion
- Registriert
- 16. Oktober 2006
- Reaktionspunkte
- 143
Hallo zusammen!
Hat jemand von euch schonmal böse Erfahrungen mit städtischen Wegen und Straßen und entsprechenden Unfällen gemacht?
Folgender Sachverhalt: Ich bin Ende Oktober auf meiner morgendlichen Fahrt zur Arbeit durch die Stadt Dortmund über ein Kopfsteinpflasterstück gefahren und dort zu Fall gekommen. Ursache: ein herausgelöster Pflasterstein und das dazugehörige Loch - in der Dunkelheit mit spärlicher Fahrradbeleuchtung nicht gesehen - shit. (war an dem Tag mit umgebautem Rennrad unterwegs - und schmale Reifen versinken nunmal schneller in Löchern als fette MTB Schlappen)
Jetzt möchte die Stadt eine genaue Beschreibung der Unfallstelle von mir haben. Zuerst habe ich normal beschrieben -Straßenecke. Im nächsten Schreiben habe ich angegeben welches Kopfsteinpflsterstück. Jetzt geht es soweit, dass die anscheinend den genauen Stein beschrieben haben wollen.
Haben wir hier zufällig einen Juristen, der sich mit den Verkehrssicherungspflichten der Stadt bzw den Beweispflichten des Geschädigten auskennt?
Hat jemand von euch schonmal böse Erfahrungen mit städtischen Wegen und Straßen und entsprechenden Unfällen gemacht?
Folgender Sachverhalt: Ich bin Ende Oktober auf meiner morgendlichen Fahrt zur Arbeit durch die Stadt Dortmund über ein Kopfsteinpflasterstück gefahren und dort zu Fall gekommen. Ursache: ein herausgelöster Pflasterstein und das dazugehörige Loch - in der Dunkelheit mit spärlicher Fahrradbeleuchtung nicht gesehen - shit. (war an dem Tag mit umgebautem Rennrad unterwegs - und schmale Reifen versinken nunmal schneller in Löchern als fette MTB Schlappen)
Jetzt möchte die Stadt eine genaue Beschreibung der Unfallstelle von mir haben. Zuerst habe ich normal beschrieben -Straßenecke. Im nächsten Schreiben habe ich angegeben welches Kopfsteinpflsterstück. Jetzt geht es soweit, dass die anscheinend den genauen Stein beschrieben haben wollen.
Haben wir hier zufällig einen Juristen, der sich mit den Verkehrssicherungspflichten der Stadt bzw den Beweispflichten des Geschädigten auskennt?