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Ich klinke mich hier mal ein, da ich mich zum Thema Betretungsrecht explizit für NRW schlau gemacht hatte, als es meinen Hund noch gab:
Es gibt ein Betretungsrecht des Waldes, dieses unterscheidet aber zwischen Betreten und Befahren.
Das Betretungsrecht bezieht sich nicht nur auf die Wege, sondern auf den Wald generell. Grundsätzlich ist es erlaubt, zu Fuß auch abseits der Wege im Wald unterwegs zu sein, also 'zwischen den Bäumen, quer Beet'! Dies gilt nicht für Nationalparks und als Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen, ebenso nicht für Dickungen und Schonungen, diese Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Das Befahren (auch mit Fahrrädern, Rollstühlen, etc.) widerum ist nur auf Straßen und Wegen gestattet, welche hierfür geeignet sind. Leider gibt es keine einheitliche Definition, was mit geeignet gemeint ist, auch hierzu auffindbare Gerichtsurteile nennen mal nur die 'Waldautobahn' als geeignet, andere nennen auch 'Pfade, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sind', als geeignet.
Daß das Betreten des Waldes nachts/bei Dunkelheit generell verboten ist, konnte ich bisher nirgendwo finden, im Landesforstgesetz steht es jedenfalls nicht. Die Möglichkeit, das Betretungsrecht einzuschränken gibt es, dies muß jedoch genehmigt werden. Ohne Genehmigung ist eine Sperrung unzulässig.
Wer sich damit eingehender befassen möchte: Einfach mal bei Google 'Landesforstgesetzt NRW' eingeben, oder - wenn die Links funktionieren, diese Paragraphen
Unabhängig von der rechtlichen Lage:
Rücksicht, Vorsicht und der Gebrauch des Dings zwischen den Ohren (Gehirn) helfen! Ich bin selber, weil's halt in der dunklen Jahreszeit aufgrund der Arbeit anders nicht geht, auch zwischendurch im Dustern im Wald unterwegs. Wenn man sich dann auf den Wegen, und hier als Kompromiß tatsächlich auf den Hauptwegen und mit angepaßter Geschwindigkeit, aufhält, sagt keiner was. Zumindest ich bin bisher von den hiesigen Jagdpächtern noch nicht negativ angesprochen worden: Man grüßt sich und gut ist.
Es gibt ein Betretungsrecht des Waldes, dieses unterscheidet aber zwischen Betreten und Befahren.
Das Betretungsrecht bezieht sich nicht nur auf die Wege, sondern auf den Wald generell. Grundsätzlich ist es erlaubt, zu Fuß auch abseits der Wege im Wald unterwegs zu sein, also 'zwischen den Bäumen, quer Beet'! Dies gilt nicht für Nationalparks und als Naturschutzgebiet ausgewiesene Flächen, ebenso nicht für Dickungen und Schonungen, diese Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Das Befahren (auch mit Fahrrädern, Rollstühlen, etc.) widerum ist nur auf Straßen und Wegen gestattet, welche hierfür geeignet sind. Leider gibt es keine einheitliche Definition, was mit geeignet gemeint ist, auch hierzu auffindbare Gerichtsurteile nennen mal nur die 'Waldautobahn' als geeignet, andere nennen auch 'Pfade, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sind', als geeignet.
Daß das Betreten des Waldes nachts/bei Dunkelheit generell verboten ist, konnte ich bisher nirgendwo finden, im Landesforstgesetz steht es jedenfalls nicht. Die Möglichkeit, das Betretungsrecht einzuschränken gibt es, dies muß jedoch genehmigt werden. Ohne Genehmigung ist eine Sperrung unzulässig.
Wer sich damit eingehender befassen möchte: Einfach mal bei Google 'Landesforstgesetzt NRW' eingeben, oder - wenn die Links funktionieren, diese Paragraphen
- § 2 (Fn 42) Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
- § 3 (Fn 40) Betretungsverbote (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
- § 4 (Fn 4) Sperren von Waldflächen (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
- § 5 Zeitweilige Beschränkung des Betretungsrechtes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
Unabhängig von der rechtlichen Lage:
Rücksicht, Vorsicht und der Gebrauch des Dings zwischen den Ohren (Gehirn) helfen! Ich bin selber, weil's halt in der dunklen Jahreszeit aufgrund der Arbeit anders nicht geht, auch zwischendurch im Dustern im Wald unterwegs. Wenn man sich dann auf den Wegen, und hier als Kompromiß tatsächlich auf den Hauptwegen und mit angepaßter Geschwindigkeit, aufhält, sagt keiner was. Zumindest ich bin bisher von den hiesigen Jagdpächtern noch nicht negativ angesprochen worden: Man grüßt sich und gut ist.