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Kommt auf die Kulanz des Händlers und des Leasinggebers an.
Grundsätzlich möglich sofern der Vertrag, somit auch das Rad in der Bilanz des LG, noch nicht aktiviert wurde.
Viele Leasing-Anbieter haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt und bieten Ihren Kunden nun echt gute Alternativen und Hilfestellungen an, damit sich das Modell des Dienstrad-Leasings wieder lohnt. Da würde ich bei den Anbietern mal konkret nachfragen, wie mit dem Thema Restwert umgegangen wird. Ich selber bin absoluter Fan von dem Modell und fahre selber ein E-Bike als Dienstfahrrad. Daher fänd ich es sehr schade, wenn die Neuregelung des Restwerts nun viele auf den ersten Blick abschreckt. Es gibt einen Blog, der sich primär mit der Thematik und dem Modell beschäftigt, schau doch sonst da mal vorbei wenn da noch Fragen offen sind - der Dienstfahrradblog.Ich bin gespannt, wie man sich da in Zukunft aufstellen wird. Ist jetzt sicher nicht mehr ganz so interessant wie vorher. Es ist jedoch noch immer eine gute Möglichkeit, um an ein hochwertiges Rad zu kommen, ohne ein Finanzierung machen zu müssen.
Dein Blog? Dann schreibe es wenigstens dazu.Es gibt einen Blog, der sich primär mit der Thematik und dem Modell beschäftigt, schau doch sonst da mal vorbei wenn da noch Fragen offen sind - der Dienstfahrradblog.
Du kannst das Bike für 170 € übernehmen. Aber so musst ja auch die monatlichen Raten zum Gesamtpreis dazu rechnen. So bekommst es also nicht gerade geschenkt
hatt jemand schon einen Leasingvertrag erfüllt (3Jahre) und das Rad kaufen/auslösen können ?
mich interressiert der genaue praktische Ablauf (nicht die Theorie sondern reale Fakten) : wer den GeldwertenVorteil (Steuern für die 40% vom UVP)bezahlen muss und wie
wie übernimmt die Leasinggeselschafft (Bank/) die Differenz zu den 40%.
Wie ist der ablauf für den Arbeitgeber(Vertragspartner vom Vertrag).
.Danke im Vorraus
Hast du dein Rad nun ausgelöst? Wie war der Ablauf?Da bin ich auch sehr gespannt wie es abläuft.
Mein Vertrag endet Ende Juli. Ich kann dann gerne berichten.
Wenn schon jemand die Prozedur hinter sich hat - bitte die Erfahrungen teilen... ;-)
Hast du dein Rad nun ausgelöst? Wie war der Ablauf?
Danke dir für die schnelle Antwort! Cool, dass es wirklich so easy abläuft wie proklamiert. Ich habe noch etwas länger Zeit...Hallo, ja habe ich. Der Ablauf:
Ich habe zwei Wochen vor Vertragsende eine Email von Jobrad bekommen, mit einem Übernahme Angebot und einem link zum anklicken, falls ich das Angebot annehmen möchte. Der Übernahmepreis lag wie zugesagt bei 10% des Neupreises (alter Vertrag).
Ich habe per Klick das Angebot angenommen und sofort eine Bestätigung erhalten, mit der Ankündigung einer Rechnung nach Vertragsende.
Zwei Tage nach Vertragsende war die Rechnung im Briefkasten. Ich habe überwiesen und nun gehört das Rad mir.
Einfach und gut
Ich bin zufrieden.
Danke dir für die schnelle Antwort! Cool, dass es wirklich so easy abläuft wie proklamiert. Ich habe noch etwas länger Zeit...
Hallo zusammen,
habe leider bis anhin keine passenden Informationen zum Ablauf bei Beendigung von Bikeleasingverträgen durch den Arbeitgeber gefunden und hoffe, dass hier jemand bereits Erfahrungen sammeln konnte.
Ich plane die Anschaffung eines neuen Specialized Epics und wurde vom Händler auf die Möglichkeiten des Leasings hingewiesen. Vom Arbeitgeber ist dies soweit kein Problem. Glaubt man den Beispielrechnungen auf der Seite von Businessbike ist das Einsparpotential durch die Anwendung der 1% Regel in der Tat enorm. Der durch die Leasinggesellschaft zugesandte Beispielvertrag weist eine Einsparung von knapp 30% zum Barkauf auf, inkl. der Summierung des kalkulierten Restwertes. Und dazu sogar noch die ganzen Versicherungen.
Aber genau hier liegt die Frage: es handelt sich ja immerhin noch um einen Leasingvertrag mit Restwertabrechnung. In den Vertragsbedingungen wird klar die Rückgabe des Bikes definiert. Der Rahmenvertrag des Leasinggebers mit dem Arbeitgeber sagt zudem aus, dass die Höhe der Raten in keinster Weise Kosten und Gewinn (!) des Leasinggebers deckt.
Geht das Bike also wirklich automatisch nach 36 Monaten in meinen Besitz über, wie in der Beispielrechnung offeriert??
Die Leasinggesellschaft hat ein Andienungsrecht, aber keine Pflicht. Sie wird von diesem Recht also nur dann in Gebrauch machen, wenn sie selbst einen finanziellen Schaden erleidet.
Der Restwert des Epics wird laut Vertrag nach drei Jahren auf 300 EUR festgesetzt. Der Marktpreis dürfte aber locker beim drei bis vierfachen liegen, so dass jede vernünftig handelnde Bank wohl blöd wäre, wenn sie von ihrem Andienungsrecht nach Ablauf der 36 Monate Gebrauch machte und mir das Bike zum Kauf von nur 300 EUR anböte.
In diesem Falle müsste ich aber das Bike nach Nutzungszeit wieder zurücksenden und die ganze Vorteilsrechnung wäre hinüber, da ich nun einen Riesenverlust zum Barkauf gemacht hätte.
Hat hier diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht oder gibt es die ganze Sache noch nicht lange genug, um hier verlässliche Aussagen treffen zu können?
Ich habe bis jetzt nichts Brauchbares gefunden und sowohl Händler als auch Leasinggesellschaft drücken sich diesbezüglich höchst schwammig aus. Meineserachtens lohnt sich demnach das Arbeitgeberleasing nur für Bikes mit extremen Werteverfall, aber nicht für hochwertige MTBs.
Vielen Dank für jeglichen Rat und schöne Grüße,
Christian
Ich will nicht den Spielverderber machen, aber moralisch finde ich das Konzept zumindest ein bisschen fragwürdig. Hier wird der steuerliche Vorteil des Leasings mit den steuerlichen Regelungen für Firmenwagen kombiniert, letzten Endes um den privaten Spaß einiger Biker auf Kosten der Allgemeinheit günstiger zu gestalten.
Aufgebröselt: Jeder Leasingvertrag senkt den Gewinn des Unternehmens, dadurch zahlt das Unternehmen weniger Steuern. Ich wage ernsthaft zu bezweifeln das der Großteil der über dieses Modell geleasten Fahrräder wirklich den Charakter eines Firmenfahrzeugs haben. Ein Großteil der Räder wurde sicherlich lediglich zum privaten Spaß geleast, und nicht um Firmen-KFZ zu ersetzen. Aber nur meine Meinung, muss jeder selber wissen. Letzten Endes ist mal wieder der Gesetzgeber selber Schuld, dass er irgendwelche Schlupflöcher zulässt. Aber wenn mehr Bikes verkauft werden steigt ja der Umsatz der Händler, Hersteller, Leasinggesellschaften und Versicherungen, diese haben ja dann wieder mehr Gewinn und gleichen das wieder aus
Von einem anderen BetriebBeendigung der Überlassung
Die Überlassung endet mit Ablauf der Entgeltumwandlung, regelmäßig nach 36 Monaten. Die/Der Angestellte ist berechtigt, das Bike am Ende des Leasingzeitraums zum Restwert vom Leasinggeber zu erwerben, falls ihr/ihm ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet wird und seitens der Arbeitgeberin keine berechtigten Einwände gegen den Erwerb durch die/den Angestellten erhebt. Ein Anspruch auf Erwerb des Bikes durch die/den Angestellten besteht nicht.
Scheidet die/der Angestellte vor Ablauf des vereinbarten Überlassungszeitraumes aus dem Unternehmen aus, endet die Überlassung. Die/Der Angestellte verpflichtet sich, der Arbeitgeberin den aus der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages resultierenden Schaden zu ersetzen, sofern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus von ihr/ihm zu vertretenden Gründen erfolgt. Endet das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen, die die/der Angestellte nicht zu vertreten hat, so muss die/der Angestellte das Bike an die Arbeitgeberin zurückgeben, und die Arbeitgeberin trägt die weiteren Leasingraten. Die/Der Angestellt kann jedoch wie oben beschrieben grundsätzlich das Bike erwerben. Die/Der Angestellte verpflichtet sich, das Bike bei Beendigung des Leasingvertrages an den Leasinggeber oder einen von diesem Beauftragten zurückzusenden. Die Kosten des Rückversands / der Überführung trägt die/der Angestellte.
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Was passiert, wenn mein Arbeitsverhältnis bei ........ vor Ablauf der Nutzungszeit endet?
Grundsätzlich gilt: mit Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die geschlossene Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag und damit die Fahrradüberlassung. Endet Ihr Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Nutzungszeit, müssen Sie das Fahrrad zurück geben und die restlichen Raten aus Ihrem Nettoentgelt bezahlen.
Rechtzeitig vor Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen informiert die Personalabteilung die Firma LeaseRad.
Die weiteren Schritte hierzu regelt LeaseRad direkt mit Ihnen.
Etwaige Beschränkungen bzw. Auswirkungen bei Rückgabe des Fahrrads entnehmen Sie bitte Ihrer Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Möglicherweise lässt Ihnen LeaseRad ein Kaufangebot für das Fahrrad zukommen.