Unklarheiten beim Restwert von Bikeleasingverträgen

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Ok. Bin jetzt kein großer Abrechner, aber wenn Dir Dein AG das Rad als Abfindung gibt, musst Du den Geldwerten Vorteil versteuern. Abfindung versteuert sich anders (hierzu aber mal einen Steuerberater fragen). Vermutlich besser, Du kaufst Deinem AG das Rad ab.

Wobei ich das aber so verstanden habe, dass (D)ein AG den Leasingvertrag kündigen kann, dann bietet Dir JobRad den Kauf an.
 
Kommt auf die Kulanz des Händlers und des Leasinggebers an.
Grundsätzlich möglich sofern der Vertrag, somit auch das Rad in der Bilanz des LG, noch nicht aktiviert wurde.


Habe bei Businessbike nachgefragt:

Sofern beide Parteien, also der Händler und der Arbeitgeber, zustimmen, kann man den Vertrag vor erster Rate auflösen.
 
Viele Leasing-Anbieter haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt und bieten Ihren Kunden nun echt gute Alternativen und Hilfestellungen an, damit sich das Modell des Dienstrad-Leasings wieder lohnt. Da würde ich bei den Anbietern mal konkret nachfragen, wie mit dem Thema Restwert umgegangen wird. Ich selber bin absoluter Fan von dem Modell und fahre selber ein E-Bike als Dienstfahrrad. Daher fänd ich es sehr schade, wenn die Neuregelung des Restwerts nun viele auf den ersten Blick abschreckt. Es gibt einen Blog, der sich primär mit der Thematik und dem Modell beschäftigt, schau doch sonst da mal vorbei wenn da noch Fragen offen sind - der Dienstfahrradblog.
 
Wer versteht das?

"Wir beabsichtigen, dem JobRadler zum Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen, sofern wir dieses vom Leasinggeber übernehmen. Leider können wir dieses Kaufangebot nicht verbindlich in den Vertrag aufnehmen, weil dies auch den Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widerspräche.

Unser Kaufangebot beruht auf dem Gebraucht-Kaufpreis des JobRads, der mit 17 % des Verkaufspreises kalkuliert ist."


Ich glaube die Mai Hitze verbrutzelt mein Gehirn. Was bedeutet das jetzt? Angenommen der Verkaufspreis lag einst bei 1000 Euro. 17% von 1000 Euro sind 170 Euro. Ziehe ich diese 170 Euro vom Verkaufspreis ab (Also 830 Euro) oder würde ich das Bike für 170 Euro übernehmen können? Ersteres wäre ein schlechtes Geschäft, zweiteres zu schön um wahr zu sein.
 
Du kannst das Bike für 170 € übernehmen. Aber so musst ja auch die monatlichen Raten zum Gesamtpreis dazu rechnen. So bekommst es also nicht gerade geschenkt
 
Du kannst das Bike für 170 € übernehmen. Aber so musst ja auch die monatlichen Raten zum Gesamtpreis dazu rechnen. So bekommst es also nicht gerade geschenkt

Ja sicher, klar. Habe mir das mal ausgerechnet und es ist in der Tat deutlich günstiger, als wenn ich mir das Bike bar kaufen würde. Interessant. Danke für die Erhellung!
 
Wie viel würdest du denn sparen?Gerade bei so einem günstigen Rad lohnt das meist nicht. Was zahlst du denn für das Rad monatlich?
 
hatt jemand schon einen Leasingvertrag erfüllt (3Jahre) und das Rad kaufen/auslösen können ?
mich interressiert der genaue praktische Ablauf (nicht die Theorie sondern reale Fakten) : wer den GeldwertenVorteil (Steuern für die 40% vom UVP)bezahlen muss und wie
wie übernimmt die Leasinggeselschafft (Bank/) die Differenz zu den 40%.
Wie ist der ablauf für den Arbeitgeber(Vertragspartner vom Vertrag).
.Danke im Vorraus
 

Da bin ich auch sehr gespannt wie es abläuft.
Mein Vertrag endet Ende Juli. Ich kann dann gerne berichten.
Wenn schon jemand die Prozedur hinter sich hat - bitte die Erfahrungen teilen... ;-)
 
Ich weiß nicht wie es bei den anderen Leasinganbietern ist, bei Jobrad wird aber der Geldwerte Vorteil übernommen, sodass man nur den Restwert zahlen muss und man ist raus aus der Sache, auch steuerlich.
 
Hast du dein Rad nun ausgelöst? Wie war der Ablauf?


Hallo, ja habe ich. Der Ablauf:
Ich habe zwei Wochen vor Vertragsende eine Email von Jobrad bekommen, mit einem Übernahme Angebot und einem link zum anklicken, falls ich das Angebot annehmen möchte. Der Übernahmepreis lag wie zugesagt bei 10% des Neupreises (alter Vertrag).
Ich habe per Klick das Angebot angenommen und sofort eine Bestätigung erhalten, mit der Ankündigung einer Rechnung nach Vertragsende.
Zwei Tage nach Vertragsende war die Rechnung im Briefkasten. Ich habe überwiesen und nun gehört das Rad mir.
Einfach und gut
Ich bin zufrieden.
 
Danke dir für die schnelle Antwort! Cool, dass es wirklich so easy abläuft wie proklamiert. Ich habe noch etwas länger Zeit...
 
Danke dir für die schnelle Antwort! Cool, dass es wirklich so easy abläuft wie proklamiert. Ich habe noch etwas länger Zeit...

Gerne.
Übrigens, vielleicht auch noch für den einen oder anderen interessant, ich habe während des laufenden Vertrages den Arbeitgeber gewechselt.
Da der neue Arbeitgeber aber auch Jobrad angeboten hat, konnte der Vertrag nahtlos übertragen werden. War völlig problemlos.
Auch da war ich schwer begeistert
 


Also, so wie ich das bei meinem Arbeitgeber verstanden habe ist, das so.

Du least ein Bike, egal was für eines, so lange es erlaubt ist (bei uns sind z.B. die vollen E-Bikes, also die nicht bei 25km/h abschalten nicht erlaubt).
Die Leasinggebühr wird Brutto Deinem Brutto-Gehalt hinzugerechnet und dann mit Deinem Lohn versteuert (Lohn-/Gehaltsumwandlung).
In der Leasinggebühr enthalten ist die vorgeschriebene Vollkaskoversicherung sowie eine Servicepauschale, da das Rad gemäß Leasingvertrag einmal im Jahr zur Wartung muss.

Zum Ende der Leasinglaufzeit hast Du, wie bei einem Autoleasing, die Option das Rad entweder dem Leasinggeber auf den Hof zu stellen oder (je nach Leasinggeber) zu einem vordefinierten Restwert (müssten um die 13% bis 17% des Neuwertes sein) zu übernehmen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leasinggeber tatsächlich beabsichtigt ein drei Jahre altes Bike, egal was für eines, wieder auf den Hof gestellt zu bekommen. Dazu ist der Markt viel zu schnelllebig, also auch wenn der Leasinggeber rechtlich wohl keine jetzige Zusage der Übernahme tätigen kann, wird es darauf hinauslaufen.

Klar ist auch, je teurer das Bike, umso höher die Ersparnis. Anschaffungsneupreis für ein Rad beträgt im Regelfall mindestens € 790,- und bei uns endet es bei € 11.900,-.

Aus meiner Sicht, kann die Übernahme eines normalen Bikes sich durchaus lohnen, da im Mittelfeld der Preise, also sagen wir mal zwischen € 1300,- und € 2500,- der Restwert zwischen € 220,- und € 420,- liegt.
Bei einem Pedelec mit einem Anschaffungspreis von € 3000, bis € 3500,- liegt der Restwert zwischen € 550,- und € 650,-

Aber bei einem Pedelec müsste man ggf. damit rechnen, dass nach drei Jahren etwa oder kurz darauf der Akku getauscht werden müsste, und ob sich das dann lohnt, keine Ahnung.

Bei der ganzen Geschichte kommt noch die 1% Regelung Geldwertevorteil dazu. Was am Ende bei der ganzen Geschichte rauskommt, werde ich bei meiner August Lohnabrechnung sehen, da ich mir so ein Jobrad zugelegt habe, aber ein Biobike....;-)

Man kann zu dem Thema Bikeleasing selber stehen wie man will, aber es bietet Menschen die Möglichkeit sich ggf. ein Rad zuzulegen, dass sie sich so finanziell nicht kaufen würden, egal ob Pedelec oder Biorad und bringt somit die Menschen in einer Zeit der Bewegunglegastenie wieder auf das Rad und sie bewegen sich wieder.

Wie können bei uns bis zu zwei Verträge parallel laufen lassen und so z.B. auch für den Partner ein neues Rad anschaffen, wenn man das möchte, oder ggf. für sich selber zwei Räder, ein Rennrad und ein MTB oder ein Pedelec für die Fahrt zur Arbeit und ein Biobike für die sonstigen Fahrten.

ich sehe auch nicht, wo die Allegemeinheit hier zur Kasse gebeten wird, da die Versteuerung über eine Gehaltsumwandlung erfolgt und somit mit meinem Bruttogehalt versteuert wird.
 

Vom Grundsatz her stimme ich Dir da durchaus zu. Ich habe mir meine jobrad auch nicht geholt, um damit täglich zur Arbeit zu fahren. Nicht bei 53km eine Strecke.
Aber, es bringt die Arbeitnehmer dazu sich zu bewegen und das kommt dem Arbeitgeber auch wieder zugute, wenn die Arbeitnehmer körperlich fit sind.

Einige meiner Kollegen haben sich Pedelecs geholt. Von Trekking bis Fully. Teilweise in meinen Augen sackteure Dinger. Ich glaube der Spitzenreiter liegt bei um die € 6000,-

Einige davon fahren tatsächlich jeden Tag mit dem Pedelec zur Arbeit, andere zwei oder dreimal die Woche. Sie haben alle eine Anfahrt von etwa 20km bis 40km.
Sicherlich hätte ich mir auch ein Pedelec holen können und die 53km jeden Morgen und Abend zur Arbeit und zurück nach Hause radeln können, aber das wollte ich so einfach nicht mehr machen. Habe ich während meiner Lehre gemacht. Jeden morgen von Bad Homburg nach Usingen über die Saalburg und Abend noch ein paar km mehr.

Aus dem Alter bin ich raus und die Streckenführung sowie Topografie der Strecke geben das für mich einfach nicht mehr her. Dann lieber Abends nach feierabend 10km oder 20km auf dem Biohardtail durch den Wald.
 
Ich steh gerade vor der Frage was mit dem Dienstrad passiert wenn der AN kündigt bzw gekündigt wird.
Eigentlich muss er bei endender Überlassung das Rad an den AG zurückgeben. Bleibt der AG dann auf dem Rad sitzen und muss die Leasingraten weiterzahlen? Oder kann er seinen MA zwingen (im Überlassungsvertrag) die Restraten abzudrücken?
 
Genau dann zahlst du die Raten selber. Allerdings dann mit Mehrwertsteuer und ohne den Vorteil dass das Geld aus deinem Bruttogehalt bezahlt wird. Also recht teuer.
In der Regel ist es aber so dass diese Regelung entfällt wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt.
Sollte der Kündigungsgrund allerdings in deiner Person oder du selbst kündigst, zahlst du den Rest
 
In der Überlassungsvereinbarung sollte stehen was bei Beendigung des Arbeitsverhältiss passiert stehen .
Z.B.
Von einem anderen Betrieb
 
Ich habe zum 31.12.18 gekündigt. Meine neuer AG bietet kein JobRad an.
Ich habe nun ein Angebot von JobRad erhalten und kann das Rad auslösen.
Ich zahle die restlichen Leasingraten zzgl. MwSt (18 Monate habe ich schon gezahlt, Rest also 18x Leasingrate) + 10% Restwert (da alter Vertrag).
Großer Nachteil der Ablösung ist, dass der Vorteil des niedrigeren zu versteuernden Einkommens nicht mehr vorhanden ist.
Da ich mich jedoch ganz bewusst für ein relativ wertstabiles Canyon Rad entschieden habe, ist dieser Verlust nicht so dramatisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Antworten, wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es also von der Seite Bank(Leasinggeber) keine Strafgebüren wenn es zu einer Änderung( vorzeitigen Vertragsende-Ausbezahlung kommt (Kündigungsablauf/Langzeitkrank- ).
 
Moin,das Leasing wäre für mich nun auch eine Möglichkeit. Nun tauchen Fragen auf die ich gerne von neutraler Seite gerne beantwortet hätte, grins......
Nebenbei,wenn ich die Rechenbeispiele durchgehe die Online bei Business Bike usw möglich sind ergibt sich immer ein Restwert von 17%-18%!!!! Keine 10%.

So mal grob gesagt ein Bike für 5000€ kommt mich nach 36 Monate auf 3150€. Der Restwert Ca. 850€. Dann liege ich bei 4000€.wenn ich vom Händler aber beim Barkauf 20% raus Handel,bin ich genauso weit,circa denn.....

Ich habe dafür aber geringfügig weniger in die Rente eingezahlt!

Anders habe ich das Bike Voll Versichert und 3 Service

Der Restwert ist schon entscheidend finde ich ob 17% oder nur 10%

Die Frage ist was ist ein Bike nach 3 Jahren Ca % noch vom UVB Wert?????

Kann man es teurer als den Restwert verkaufen,sonst lohnt es sich nicht finde ich,außer man hat das Geld nicht zusammen!
Wie seht ihr das,habe ich was übersehen???
 
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