Hallo zusammen,
habe leider bis anhin keine passenden Informationen zum Ablauf bei Beendigung von Bikeleasingverträgen durch den Arbeitgeber gefunden und hoffe, dass hier jemand bereits Erfahrungen sammeln konnte.
Ich plane die Anschaffung eines neuen Specialized Epics und wurde vom Händler auf die Möglichkeiten des Leasings hingewiesen. Vom Arbeitgeber ist dies soweit kein Problem. Glaubt man den Beispielrechnungen auf der Seite von Businessbike ist das Einsparpotential durch die Anwendung der 1% Regel in der Tat enorm. Der durch die Leasinggesellschaft zugesandte Beispielvertrag weist eine Einsparung von knapp 30% zum Barkauf auf, inkl. der Summierung des kalkulierten Restwertes. Und dazu sogar noch die ganzen Versicherungen.
Aber genau hier liegt die Frage: es handelt sich ja immerhin noch um einen Leasingvertrag mit Restwertabrechnung. In den Vertragsbedingungen wird klar die Rückgabe des Bikes definiert. Der Rahmenvertrag des Leasinggebers mit dem Arbeitgeber sagt zudem aus, dass die Höhe der Raten in keinster Weise Kosten und Gewinn (!) des Leasinggebers deckt.
Geht das Bike also wirklich automatisch nach 36 Monaten in meinen Besitz über, wie in der Beispielrechnung offeriert??
Die Leasinggesellschaft hat ein Andienungsrecht, aber keine Pflicht. Sie wird von diesem Recht also nur dann in Gebrauch machen, wenn sie selbst einen finanziellen Schaden erleidet.
Der Restwert des Epics wird laut Vertrag nach drei Jahren auf 300 EUR festgesetzt. Der Marktpreis dürfte aber locker beim drei bis vierfachen liegen, so dass jede vernünftig handelnde Bank wohl blöd wäre, wenn sie von ihrem Andienungsrecht nach Ablauf der 36 Monate Gebrauch machte und mir das Bike zum Kauf von nur 300 EUR anböte.
In diesem Falle müsste ich aber das Bike nach Nutzungszeit wieder zurücksenden und die ganze Vorteilsrechnung wäre hinüber, da ich nun einen Riesenverlust zum Barkauf gemacht hätte.
Hat hier diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht oder gibt es die ganze Sache noch nicht lange genug, um hier verlässliche Aussagen treffen zu können?
Ich habe bis jetzt nichts Brauchbares gefunden und sowohl Händler als auch Leasinggesellschaft drücken sich diesbezüglich höchst schwammig aus. Meineserachtens lohnt sich demnach das Arbeitgeberleasing nur für Bikes mit extremen Werteverfall, aber nicht für hochwertige MTBs.
Vielen Dank für jeglichen Rat und schöne Grüße,
Christian
Also, so wie ich das bei meinem Arbeitgeber verstanden habe ist, das so.
Du least ein Bike, egal was für eines, so lange es erlaubt ist (bei uns sind z.B. die vollen E-Bikes, also die nicht bei 25km/h abschalten nicht erlaubt).
Die Leasinggebühr wird Brutto Deinem Brutto-Gehalt hinzugerechnet und dann mit Deinem Lohn versteuert (Lohn-/Gehaltsumwandlung).
In der Leasinggebühr enthalten ist die vorgeschriebene Vollkaskoversicherung sowie eine Servicepauschale, da das Rad gemäß Leasingvertrag einmal im Jahr zur Wartung muss.
Zum Ende der Leasinglaufzeit hast Du, wie bei einem Autoleasing, die Option das Rad entweder dem Leasinggeber auf den Hof zu stellen oder (je nach Leasinggeber) zu einem vordefinierten Restwert (müssten um die 13% bis 17% des Neuwertes sein) zu übernehmen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leasinggeber tatsächlich beabsichtigt ein drei Jahre altes Bike, egal was für eines, wieder auf den Hof gestellt zu bekommen. Dazu ist der Markt viel zu schnelllebig, also auch wenn der Leasinggeber rechtlich wohl keine jetzige Zusage der Übernahme tätigen kann, wird es darauf hinauslaufen.
Klar ist auch, je teurer das Bike, umso höher die Ersparnis. Anschaffungsneupreis für ein Rad beträgt im Regelfall mindestens € 790,- und bei uns endet es bei € 11.900,-.
Aus meiner Sicht, kann die Übernahme eines normalen Bikes sich durchaus lohnen, da im Mittelfeld der Preise, also sagen wir mal zwischen € 1300,- und € 2500,- der Restwert zwischen € 220,- und € 420,- liegt.
Bei einem Pedelec mit einem Anschaffungspreis von € 3000, bis € 3500,- liegt der Restwert zwischen € 550,- und € 650,-
Aber bei einem Pedelec müsste man ggf. damit rechnen, dass nach drei Jahren etwa oder kurz darauf der Akku getauscht werden müsste, und ob sich das dann lohnt, keine Ahnung.
Bei der ganzen Geschichte kommt noch die 1% Regelung Geldwertevorteil dazu. Was am Ende bei der ganzen Geschichte rauskommt, werde ich bei meiner August Lohnabrechnung sehen, da ich mir so ein Jobrad zugelegt habe, aber ein Biobike....;-)
Man kann zu dem Thema Bikeleasing selber stehen wie man will, aber es bietet Menschen die Möglichkeit sich ggf. ein Rad zuzulegen, dass sie sich so finanziell nicht kaufen würden, egal ob Pedelec oder Biorad und bringt somit die Menschen in einer Zeit der Bewegunglegastenie wieder auf das Rad und sie bewegen sich wieder.
Wie können bei uns bis zu zwei Verträge parallel laufen lassen und so z.B. auch für den Partner ein neues Rad anschaffen, wenn man das möchte, oder ggf. für sich selber zwei Räder, ein Rennrad und ein MTB oder ein Pedelec für die Fahrt zur Arbeit und ein Biobike für die sonstigen Fahrten.
ich sehe auch nicht, wo die Allegemeinheit hier zur Kasse gebeten wird, da die Versteuerung über eine Gehaltsumwandlung erfolgt und somit mit meinem Bruttogehalt versteuert wird.