Unfall im Bikepark wegen mangelnder Wartung

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Sers,
ich war am vergangenen Wochenende im Bikepark Leogang, und bin da bei relativ nassen Bedingungen den "Bongo Bongo" Trail gefahren.
Es gibt da eine Stelle, an der eine North-Shore-Brücke ein Bachbett quert. Die Brücke ist mit Baumstämmen als "Geländer" gesichert.
Beim Kreuzen der Brücke musste ich mich am Geländer abstützen. In diesem Moment brach der Stamm durch, ich verlor den Halt und fiel ca. 3m in das Bachbett. Zum Glück landete ich auf meinen Rückenprotektor, und hab mir offenbar nur eine Prellung an der Hüfte zugezogen...
Ich find es schon krass, dass ein Geländer, einfach so durchbricht. :mad: Die Betriebsleitung bedauerte den Vorfall und hat mir eine Rückerstattung der Tageskarte angeboten. Ich konnte aber zum Glück weiterfahren. Mir ist schon klar, dass das Befahren der Strecken ausschließlich auf eigene Gefahr stattfindet, aber trotzdem finde ich es sehr fahrlässig vom Betreiber, zumal die Strecke daraufhin gesperrt wurde.

Habt ihr sowas schon mal erlebt? Kann man da irgendein Schadensersatz am Bike geltend machen?

Grüße
Peter
 
Wow! Zum Glück ist Dir nichts passiert.

Ist am Bike etwas kaputt gegangen?



Die sperren Die Strecke, weil jemand die Dekoration umgeworfen hat?
Mehr als Deko wars wirklich ned!

Naja, das bike is halt voll auf mich drauf geklatscht, bis auf ein paar kratzer im lack ist nix weiter passiert, was ich ziemlich gut finde :)

..ach übrigens kann ich die POC spine jacket dh uneingeschränkt empfehlen! :)
 
Hallo,

du musst dich an einen Anwalt wenden und nicht an ein Forum.
der Rest ist offtopic und nicht hilfreich -swe68
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kenne die Brücke nicht, aber wenn ein Geländer vorhanden ist würde ich persöhnlich das als Sicherheitseinrichtung oÄ werten. Sprich das Ding hat regelmäßig vom Betreiber kontrolliert zu werden. Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass das dann schon nichtmehr alleine unter befahren auf eigene Gefahr fällt...
Je nach Gesamtsituation würd ichs einfach gut sein lassen, "ist ja nichts passiert". Alternativ sachlich mit dem Betreiber reden bis ich bekomme was ich denke was mir zusteht bzw. mir ein akzeptables Angebot gemacht wird. Je nach Gesamtsituation wär nen Gespräch mim Anwalt auch ne Möglichkeit, wenn für mich auch die letzte. Lässt sich nicht pauschalisieren.

Grüße,
Jan
 
gibt's mal bitte ein foto von der stelle?

ich persönlich würde jetzt mal schlicht behaupten: »geländer« sind für uns mountainbiker kontraproduktiv, da die gefahr, dort mit dem lenker hängen zu bleiben, viel größer ist! insofern würde ein foto helfen...
 
[nomedia="http://www.youtube.com/watch?v=JBu8bMUkW9Y"]Leogang Bike Park - Bongo Bongo Trail with Go Pro - YouTube[/nomedia]

bei 3:40
 
Es gibt da eine Stelle, an der eine North-Shore-Brücke ein Bachbett quert. Die Brücke ist mit Baumstämmen als "Geländer" gesichert.
Beim Kreuzen der Brücke musste ich mich am Geländer abstützen. In diesem Moment brach der Stamm durch, ich verlor den Halt und fiel ca. 3m in das Bachbett.


Ganz unabhängig davon ob das Geländer an der Stelle sinnvoll ist oder nicht, muss es mindestens so stabil sein, dass man sich daran anlehnen bzw. auch mal dagegen scheppern kann. Ich glaube kaum, dasss irgend ein Gericht das anders sehen würde. Meiner Meinung nach muss das etwa die gleiche Stabilität aufweisen wie ein Balkon- oder Treppengeländer, wenn nicht sogar noch stabiler sein.
 
Sehe ich genauso, das Geländer ist dort eindeutig als Sicherung angebracht und dann darf es nicht einfach runterbrechen.
Allerdings würde ich auch erstmal mit dem Betreiber sprechen was du von ihm an Schadensersatz zwecks Bike-Schäden erwartest.
Erst wenn da eine Verweigerungshaltung und das Bestreiten der Verantwortung erkennbar ist, würde ich dann schon aus Prinzip zum Anwalt gehen.
Unter normalen Menschen kommt es aber nur selten so weit, man kann sich eigentlich immer einigen.
 
jo ******* alter! das is echt blöd gelaufen, und da wurde verplant was zu warten. Aber chill jeder schreit gleich nachm anwalt geh hin hol dir ne entschuldigung ab, aber biker verklagen keine biker oder bikeparkbetreiber! das is sowieso son grauzonending und ich glaub wenn jetzt schon biker anfangen bikeparkbetreiber auf schmerzensgeld zu verklagen dann ist das dem sport nicht zuträglich. Irgendwann muss ich bei illegalen trails drauf achten das auch ja kein nagel irgendwo raussteht. das was du machst isn extremsport. kannst ja in hochseilgarten gehen da is alles tüv geprüft. ;)
 
Naja manchmal frage ich mich schon warum es ausgerechnet in Deutschland offenbar nicht möglich ist einen Bikepark professionell zu betreiben, so wie in Frankreich oder Kanada oder...
 
... das is sowieso son grauzonending ...

Nö! Wieso sollte ein professionell betriebener Bikepark ein Grauzonending sein? Und wenn ja, in welcher Hinsicht? Bedeutet Grauzonending dann für dich, dass der halbe Bikepark ruhig ein bisschen morsch sein darf?


... Irgendwann muss ich bei illegalen trails drauf achten das auch ja kein nagel irgendwo raussteht. ...

Ja, solltest du. denn im Gegensatz zum professionellen, offizell betriebenen Park, musst du davon ausgehen, dass der illegale Trail von einem Haufen Schwachbegabter zusammengewichst ist. (Oder sein könnte.) :rolleyes:
 
gibt's mal bitte ein foto von der stelle?

ich persönlich würde jetzt mal schlicht behaupten: »geländer« sind für uns mountainbiker kontraproduktiv, da die gefahr, dort mit dem lenker hängen zu bleiben, viel größer ist! insofern würde ein foto helfen...

denke mal das hat schon sein Grund ,warum an diversen stellen Geländer sind und zwar dienen sie zur Sicherheit und nich um evt die Biker zu ärgern ;)

aber an so einer Stelle wo es ein paar Meter runter geht ,darf bzw sollte so etwas nich passieren ,dass das Geländer einfach bricht
 
erkenntnis des tages: österreich ist wieder angeschlossen, das wird die aber freuen ... ;)

Naja manchmal frage ich mich schon warum es ausgerechnet in Deutschland offenbar nicht möglich ist einen Bikepark professionell zu betreiben, so wie in Frankreich oder Kanada oder...





verstehe auch nicht, dass in einem fall, in dem nix passiert ist, sofort nach anwalt und schadenersatz gerufen wird. könnte das verstehen, wenn das bike zerstört wäre oder tatsächlich ernsthafte verletzungen entstanden wären – aber so?

der betreiber wird hoffentlich seine lehren draus ziehen und fertig.
 
Die können sagen, was sie wollen. Wer die Strecke runter brettert, ohne sie zu kennen, ist selbst schuld.
Wenn aber an der Strecke etwas kaputt geht und es daraufhin zum Sturz kommt, hat man ein berechtigtes Interesse daran, zumindest seinen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Dass hier darüber diskutiert wird, ob sich das bei einem Geländer anders verhält, finde ich etwas merkwürdig. Wäre der Northshore eingestürzt, hätte wohl niemand mit "Befahren auf eigene Gefahr" argumentiert. Das ist ein gewerblicher Bikepark, man zahlt Eintritt dafür und dafür kann man zumindest verlangen, dass die Strecke einwandfrei in Schuss ist. Und wenn nicht, hat der Unternehmer mit den Konsequenzen zu leben.

Hier ist zum Glück nichts wirklich passiert, von daher würde ich es gut sein lassen. Körper heile und ein paar Kratzer am Bike.... Wenn du nicht vor hattest, das Bike in naher Zukunft zu verkaufen - was soll's. Irgendwann wären die Kratzer schon noch reingekommen.
 
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