Unfall gehabt, wer ist Schuld?

weil man den radweg benutzen muss wenn einer da ist.

also in meinen augen hatte die frau genug zeit auf ihre spur zurückzukommen. du hast ja auch gestanden... also für mich eindeutig.
 
äähm, die Benutzung ist auf beiden Seiten sogar ausgeschildert!!!!

Die Polizei ist extra zur nächsten Abzweigung gefahren, es ist explizit vorgeschrieben beidseitig diesen Radweg zu benutzen. Ob dies Sinnvoll erscheint, lasse ich mal dahingestellt!!

So wäre das fahren auf der Straße sogar falsch gewesen, ich bin schon langsam gefahren an der Stelle !!!

Aber offensichtlich haben einige so ihre eigene Rechtsauffassung?!?

Hätte mich auf der Straße jemand breit gefahren, hätten sie mir wieder erzählt ich hätte halt auf dem Radweg fahren sollen!!!

Wie man es macht, man macht es wohl falsch:rolleyes:
 
äähm, die Benutzung ist auf beiden Seiten sogar ausgeschildert!!!!

Aua! Dann ab zum Anwalt. Der kennt die Mindestvoraussetzung für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg. Die sind nämlich hinten und vorne nicht gegeben. Wenn die Mindestvoraussetzungen nicht gegeben sind, können sie von mir aus 400 Schilder aufstellen. Ich darf trotzdem die Fahrbahn benutzen. Merkt Euch: Kommunale Verkehrtpolitiker sind entweder ahnungslos oder willkürlich. Aber eigentlich immer Volldeppen.

Hört doch bitte auf, Euch kleiner zu machen, als Ihr wirklich seid. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleich. Ein Autofahrer, der glaubt Euch auf den Radweg hupen zu müssen, begeht eine Nötigung. Und nein, mehr als 1-2 mal pro Jahr werde ich nicht angehupt. Bei über 10000km Jahresfahrleistung.
 
@Uli, danke für deine Rückmeldung.

Ja, eigentlich ist es eine Zumutung das ganze. Ich bin in Berlin oft auch auf der Straße unterwegs, da ich auf dem Radweg kaum durchkomme und Frauen mit Kinderwagen nicht umfahren möchte.
So einige male wurde es mir auch schon anders, von 1,5m Abstand haben die wenigsten gehört, blaue Flecken am Ar** vom Spiegel inklu...

Ich hab jedoch keine RSV, als Student muß man so einige Dinge einsparen :(

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll den Weg, wenn überhaupt, nur in eine Richtung freizugeben.

Gibt es eigentlich eine Regelung wonach man Hindernisse rechts umfahren muss? Ich meine, wenn ich neben mir jemanden habe und nicht vorbei komme und vor mir ein Hindernis ist, bremse ich halt ab und fahre nach dem anderen rechts vorbei. Hat die alte Dame nun halt anders gemacht:rolleyes:
 
Mit dem überholen von Hindernissen usw. halte ich es wie im Strassenverkehr üblich.
Mit ausreichend großem/möglichen/nötigen Abstand links vorbei. Es sei denn die Verkehrslage lässt ein Linksüberholen nicht zu.
Gibt's Gegenverkehr, muss ich warten.

Das sollten eigentlich fast alle Verkehrsteilnehmer wissen und man kann sich fast immer drauf verlassen das sie es genauso handhaben.
 
@Uli, danke für deine Rückmeldung.

Ja, eigentlich ist es eine Zumutung das ganze. Ich bin in Berlin oft auch auf der Straße unterwegs, da ich auf dem Radweg kaum durchkomme und Frauen mit Kinderwagen nicht umfahren möchte.
So einige male wurde es mir auch schon anders, von 1,5m Abstand haben die wenigsten gehört, blaue Flecken am Ar** vom Spiegel inklu...

Ich hab jedoch keine RSV, als Student muß man so einige Dinge einsparen :(
Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll den Weg, wenn überhaupt, nur in eine Richtung freizugeben.

Dieser Art Radweg fehlt jede Voraussetzung für eine Benutzungspflicht. Infolgedessen darf die Benutzung verweigert werden. Präzedenzurteile gibt es mittlerweile genügend.

Nur so viel: Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde schon 1989 per Gesetz abgeschafft. Nur an besonderen Gefahrstellen darf per Blauschild noch angeordnet werden. Berlin hat mittlerweile nur noch 10% benutzungspflichtige Radwege. Tendenz abnehmend. Der Zustand der noch verbliebenen 10% ist so katastrophal, dass es dem Senat billiger kommt, die Benutzungspflicht aufzuheben. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist ein reparierter Radweg. Übrigens: Ein einziger Radwegzuparker, Kinderwagenschieber o.Ä. genügt ebenfalls, die Benutzungspflicht hinfällig werden zu lassen.
 
Alles klar, dann ab auf die Straße!!!!

Hab grad gelesen §2 Abs. 4. Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Demnach ebenso eine Tatsache gegen die Dame.

@foenfrisur: wie soll denn das bei der Lage gehen? Dann würde man sich ja mit dem Gegenverkehr kreuzen?!? Sprich eine erhebliche Unfallgefahr beim umfahren auf der linken Seite.
 
ja wie gesagt...bei gegenverkehr muss zwangsläufig man warten. oder überholste nen trekker auf der landstrasse auch links um nicht in den gegenverkehr zu geraten?
in diesem fall nähme man das risiko in kauf, einen fußgänger zu plätten der arglos im toten winkel einer der bäume steht. kann ja auch nicht im sinne des erfinders sein oder?

und ob gegenverkehr vorhanden ist, lässt sich mit einer der grundlegendsten verhaltensregel im strassenverkehr sicher erkennen.
 
OK, das lasse ich mal so stehen, denn wenn dem wirklich so ist, gehe ich die Sache gelassen an, da meine Unfallgegnerin nach dem Hindernis schlichtweg auf meiner Seite weitergefahren ist.

OK, ich denke da kann man eh nichts mehr ändern, bin selber gespannt was das wird. Ich halte euch aber auf dem laufenden, wie das ausgegangen ist.:daumen:
 
wie soll denn das bei der Lage gehen? Dann würde man sich ja mit dem Gegenverkehr kreuzen?!? Sprich eine erhebliche Unfallgefahr beim umfahren auf der linken Seite.


Sollte es sich um einen getrennten Rad-/Fussweg handeln wird man dir den Vorwurf machen. Die Dame war vor dir am Hindernis und es ist verboten auf den Fussweg auszuweichen. Daher hättest Du damit rechnen müssen, dass sie links am Baum vorbei fahren muss.
Allerdings fehlt dann auch an diesem Radweg die bauliche Trennung die bei getrennten Rad-/Fusswegen vorgeschrieben ist. Die rote Plasterung gilt nicht als bauliche Trennung.

Ist es ein gemeinsamer Rad-Fussweg hast Du alles richtig gemacht, die Dame hätte rechts am Baum vorbeifahren dürfen/müssen.
 
@Siggi, die Dame war am Baum schon vorbei und fuhr etwa 6m hinter ihm auf meiner Seite.

Ob jetzt gemeinsam oder getrennt, da müsste ich nach dem Schild schauen. Für eine Trennung ist der Radweg meines Erachtens zu schmal.
 
Was soll schon groß passieren?
Im Endeffekt muss jeder so fahren, dass er anhalten kann - und das konnte die Gegnerin offensichtlich nicht.
Du warst nicht bekifft oder angesoffen?
Schlimmstenfalls trägt jeder seinen Schaden selber...
 
äähm, die Benutzung ist auf beiden Seiten sogar ausgeschildert!!!!

Die Polizei ist extra zur nächsten Abzweigung gefahren, es ist explizit vorgeschrieben beidseitig diesen Radweg zu benutzen. Ob dies Sinnvoll erscheint, lasse ich mal dahingestellt!!

So wäre das fahren auf der Straße sogar falsch gewesen, ich bin schon langsam gefahren an der Stelle !!!

Die Geschichte mit der Benutzungspflicht wurde hier sicher schon einige Male durchgekaut. Aber '97 wurde da zum Glück am, damal schon 60 Jahre alten, "Rechsgesetz" einiges rumgeschraubt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage

Ist zwar blöde ständig nen Zollstock durch die Gegend zu schleppen, aber als Überblick:

Um benutzungspflichtig zu gelten (Beschilderung für'n A... viele Gemeinden lassen die alten Schilder einfach stehen, wenn die Radweganlage vor '97 genehmigt wurde) muss ein EINSEITIG zu benutzender Radweg mindestens 1,5m breit sein, ein BEIDSEITIG zu benutzender mindestens 2,5m.

Kann das auf den Bildern zwar schlecht abschätzen, aber das rote Pflaster dürfte neben dem Baum nichtmal die 1,5m haben.

Sollte Dir für die Geschichte wirklich an's Bein gepisst werden, nimm Dir nen anständigen Anwalt pipiniere zurück. Die Beschilderung ist irreführend.
 
Vorher hab ich einen Bruchteil einer Sekunde auf die andere Fahrbahnseite geschaut, als ich zurückschaute war sie 3m vor mir.

Das spricht übrigens nicht gerade für dich. Und ich denke das es länger als nur ein Bruchteil gewesen sein muß. Oder wie schnell ist die ältere Dame gefahren? Ich mein, du schaust geradeaus in Richtung Bäume, siehst aber niemanden, für den Bruchteil einer Sekunde schaust du woanders hin, drehst den Kopf zurück und sie ist plötzlich nur 3 Meter vor dir?
 
Wenn er schon stand, als sie rein fuhr, ist er ja eigentlich auf der sicheren Seite.

Das muss er dann aber auch der "Rennleitung" mitteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das spricht übrigens nicht gerade für dich. Und ich denke das es länger als nur ein Bruchteil gewesen sein muß. Oder wie schnell ist die ältere Dame gefahren? Ich mein, du schaust geradeaus in Richtung Bäume, siehst aber niemanden, für den Bruchteil einer Sekunde schaust du woanders hin, drehst den Kopf zurück und sie ist plötzlich nur 3 Meter vor dir?


Ja genau so ist es, ich hab etwas auf der anderen Seite gehört und wirklich nur einen Bruchteil rübergeschaut. Wie du ja siehst ist dort auch Schatten, ich habe wirklich niemanden gesehen.

Ich weiß nicht, wie schnell so eine ältere Dame so ist, aber lassen wir es 10km/h sein, da fährt sie schon einige Meter.

@F-N-C: OK, das entzog sich meiner Kenntnis, ich bin bei einer entsprechenden Beschilderung von einer Pflicht ausgegangen.

@Basti: nein, ich trinke weder Alkohol, noch nehme ich Drogen. :daumen:
 
@F-N-C: OK, das entzog sich meiner Kenntnis, ich bin bei einer entsprechenden Beschilderung von einer Pflicht ausgegangen.

Die Radwegbenutzungspflicht bleibt auch bestehen wenn die Mindestmasse nicht eingehalten werden. Die Richtlinien zum Bau von Radverkehrsanlagen sind lediglich Richtlinien wie der Name schon sagt und kein Gesetz.
Von der Benutzungspflicht entbindet dich nur die Unbenutzbarkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Siggi, die Dame war am Baum schon vorbei und fuhr etwa 6m hinter ihm auf meiner Seite.
Wollte dir nur klarmachen wie die Sachlage bei entsprechender Beschilderung aussehen kann.
Wenn die Dame 20Km/h fuhr hat sie für die 6m übrigens nur etwas mehr als 1sek gebraucht.

Ob jetzt gemeinsam oder getrennt, da müsste ich nach dem Schild schauen. Für eine Trennung ist der Radweg meines Erachtens zu schmal.
Was die Herrschaften in den Planungsbüros oft herzlich wenig interessiert. Voll nach dem Motto Haupsache runter von der Strasse mit den Radfahrern, der Rest ist egal.
 

Achja, das rote Pflaster ist der Radweg, das grane daneben (Welches sie ja komplett zum Ausweichen gehabt hätte) ist der Gehweg.
Die beidseitige Verpflichtung ist unzulässig, da der Radweg nicht die notwendige Breite von 2,5 m für beidseitigen Radweg aufweist. Einzelne Engstellen (Bäume) dürfen zwar enger sein, aber auch diese Bäume sollten für sich schon gegen zweiseitige Radwege sprechen.

Ein Tip für jedermann: bei sowas nicht den linksseitigen Radweg benutzen, sondern die Straße; es ist in dem Fall egal, ob da ein Radwegschild die Benutzungspflicht anzeigt - der Radweg ist "unzumutbar" und damit die Benutzungspflicht nach gängiger Rechtsprechung bis zum BGH aufgehoben. Sollte ein Polizist das anders sehen: Was Recht ist, entscheidet nicht die Exekutive, sondern die Judikative. Und auch nicht die Stadtverwaltung, wenn sie meint, irgendwas anordnen zu dürfen. Nichtmal der Bundestag, dessen Gesetze laufend zurückgepfiffen werden... ;)

ciao Christian
 
Die beidseitige Verpflichtung ist unzulässig, da der Radweg nicht die notwendige Breite von 2,5 m für beidseitigen Radweg aufweist. Einzelne Engstellen (Bäume) dürfen zwar enger sein, aber auch diese Bäume sollten für sich schon gegen zweiseitige Radwege sprechen.

Ein Tip für jedermann: bei sowas nicht den linksseitigen Radweg benutzen, sondern die Straße; es ist in dem Fall egal, ob da ein Radwegschild die Benutzungspflicht anzeigt - der Radweg ist "unzumutbar" und damit die Benutzungspflicht nach gängiger Rechtsprechung bis zum BGH aufgehoben. Sollte ein Polizist das anders sehen: Was Recht ist, entscheidet nicht die Exekutive, sondern die Judikative. Und auch nicht die Stadtverwaltung, wenn sie meint, irgendwas anordnen zu dürfen. Nichtmal der Bundestag, dessen Gesetze laufend zurückgepfiffen werden... ;)

ciao Christian

Ganz genau so ist es, und nicht anders. - Ein etwa 1000m langes Teilstück meines täglichen Arbeitsweges ist als 2-Richtungs-Fahrradweg plus Fußweg beschildert, obwohl die Gesamtbreite teilweise nur ca. 1,5m beträgt; auf Markierungen wurde völlig verzichtet. Hier hat die Verwaltung einfach das alte Schild stehen gelassen. Natürlich besteht für einen derartigen Horrorweg keinerlei Benutzungspflicht, also fahre ich auf der Straße. Ich wurde in 12 Jahren noch nicht einmal angehupt.
 
Moin,

ich war soeben bei der alten Dame und hab mich nach ihrem Zustand erkundigt.
Sie hat eine 4mm lange Platzwunde am Kopf, welche auch nicht vernäht wurde, sie ist gestern auch selbst mit der Bahn / Bus nach Hause gefahren.

Heute hatte sie allerdings etwas Übelkeit (Erbrechen) und Kopfschmerzen, ich denke das sie wohl auch eine kleine Gehornerschütterung hat. Sonst gehts ihr gut.

Sie hatte sich sehr gefreut, das ich mich nach ihr erkundigt habe.

Bin dann auch nochmal den Radweg abgefahren und hab nach den Schildern geschaut, es ist von meiner Seite aus ein GEMEINSAMER Rad und Fußweg ausgeschildert und von ihrer Seite aus ein GETRENNTER Rad- und Fußweg.

Ich denke da hat auch die Gemeinde eine Mitschuld.

Neben den Bäumen existiert kein rotes Pflaster mehr, die Wurzeln sind zu groß.
Im Nachhinein lässt es sich einfach sagen, das es besser gewesen wäre auf der Straße zu fahren, da habt ihr sicher auch Recht, aber die ganze Strecke war OK (kilometerweit als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgeschildert und ohne Hindernisse) aber hinter der Kurve, wo man nicht mehr die Möglichkeit hatte auf die Straße auszuweichen, kam dann dieses Hinderniss.


Ich halte euch weiter auf dem laufenden...
 
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