Klar er hätte besser auf der anderen Seite auf den Gleisen fahren sollen.
Wesentlich plausibler.
Was spricht gegen die Fahrbahn? Wer sich den Radweg antut, hat eh was an der Waffel.
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Klar er hätte besser auf der anderen Seite auf den Gleisen fahren sollen.
Wesentlich plausibler.
weil man den radweg benutzen muss wenn einer da ist.
äähm, die Benutzung ist auf beiden Seiten sogar ausgeschildert!!!!
@Uli, danke für deine Rückmeldung.
Ja, eigentlich ist es eine Zumutung das ganze. Ich bin in Berlin oft auch auf der Straße unterwegs, da ich auf dem Radweg kaum durchkomme und Frauen mit Kinderwagen nicht umfahren möchte.
So einige male wurde es mir auch schon anders, von 1,5m Abstand haben die wenigsten gehört, blaue Flecken am Ar** vom Spiegel inklu...
Ich hab jedoch keine RSV, als Student muß man so einige Dinge einsparen
Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll den Weg, wenn überhaupt, nur in eine Richtung freizugeben.
wie soll denn das bei der Lage gehen? Dann würde man sich ja mit dem Gegenverkehr kreuzen?!? Sprich eine erhebliche Unfallgefahr beim umfahren auf der linken Seite.
es ist verboten auf den Fussweg auszuweichen.
äähm, die Benutzung ist auf beiden Seiten sogar ausgeschildert!!!!
Die Polizei ist extra zur nächsten Abzweigung gefahren, es ist explizit vorgeschrieben beidseitig diesen Radweg zu benutzen. Ob dies Sinnvoll erscheint, lasse ich mal dahingestellt!!
So wäre das fahren auf der Straße sogar falsch gewesen, ich bin schon langsam gefahren an der Stelle !!!
Vorher hab ich einen Bruchteil einer Sekunde auf die andere Fahrbahnseite geschaut, als ich zurückschaute war sie 3m vor mir.
Das spricht übrigens nicht gerade für dich. Und ich denke das es länger als nur ein Bruchteil gewesen sein muß. Oder wie schnell ist die ältere Dame gefahren? Ich mein, du schaust geradeaus in Richtung Bäume, siehst aber niemanden, für den Bruchteil einer Sekunde schaust du woanders hin, drehst den Kopf zurück und sie ist plötzlich nur 3 Meter vor dir?
@F-N-C: OK, das entzog sich meiner Kenntnis, ich bin bei einer entsprechenden Beschilderung von einer Pflicht ausgegangen.
Wollte dir nur klarmachen wie die Sachlage bei entsprechender Beschilderung aussehen kann.@Siggi, die Dame war am Baum schon vorbei und fuhr etwa 6m hinter ihm auf meiner Seite.
Was die Herrschaften in den Planungsbüros oft herzlich wenig interessiert. Voll nach dem Motto Haupsache runter von der Strasse mit den Radfahrern, der Rest ist egal.Ob jetzt gemeinsam oder getrennt, da müsste ich nach dem Schild schauen. Für eine Trennung ist der Radweg meines Erachtens zu schmal.
Die beidseitige Verpflichtung ist unzulässig, da der Radweg nicht die notwendige Breite von 2,5 m für beidseitigen Radweg aufweist. Einzelne Engstellen (Bäume) dürfen zwar enger sein, aber auch diese Bäume sollten für sich schon gegen zweiseitige Radwege sprechen.
Die beidseitige Verpflichtung ist unzulässig, da der Radweg nicht die notwendige Breite von 2,5 m für beidseitigen Radweg aufweist. Einzelne Engstellen (Bäume) dürfen zwar enger sein, aber auch diese Bäume sollten für sich schon gegen zweiseitige Radwege sprechen.
Ein Tip für jedermann: bei sowas nicht den linksseitigen Radweg benutzen, sondern die Straße; es ist in dem Fall egal, ob da ein Radwegschild die Benutzungspflicht anzeigt - der Radweg ist "unzumutbar" und damit die Benutzungspflicht nach gängiger Rechtsprechung bis zum BGH aufgehoben. Sollte ein Polizist das anders sehen: Was Recht ist, entscheidet nicht die Exekutive, sondern die Judikative. Und auch nicht die Stadtverwaltung, wenn sie meint, irgendwas anordnen zu dürfen. Nichtmal der Bundestag, dessen Gesetze laufend zurückgepfiffen werden...
ciao Christian