Neu: Sonderheft pedaliéro - Reise Spezial Saalbach Hinterglemm!

Das neue Jahr beginnt gleich mit einem Paukenschlag: pedaliéro proudly present das neue Sonderheft „pedaliéro - Reise Spezial Saalbach Hinterglemm“!
Das ultimative Reisemagazin für Mountainbiker, vollgepackt mit allen wichtigen Infos für eine


→ Den vollständigen Artikel "Neu: Sonderheft pedaliéro - Reise Spezial Saalbach Hinterglemm!" im Newsbereich lesen


 
Im deutschen Lauterkeitsrecht ("Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb") besagt das sog. Trennungsgebot, dass zwischen redaktionellem und werblichen Teil eines Mediums eine eindeutig erkennbare Trennung vorgenommen werden muss. Andernfalls ist eine Wettbewerbshandlung ggf nach §4 Nr. 3 UWG als Schleichwerbung unzulässig.
( http://de.wikipedia.org/wiki/Schleichwerbung )

was mich stört, ist die ständige nennung des ladens, der auch inseriert, als einzigem shop in der gegend,
die tatsache, dass dessen scott- und rotwildbeiks in der zeitschrift auftauchen als das jeweils ideal beik ihrer kategorie,
dass man sich das ganze hätte sparen können, wenn man sich nur vom dortigen touristeninformationsbüro ein paar broschüren schicken liesse.

kurz: dass hier offenkundig eine eigentlich originelle zeitschrift als reklameheftchen verkommt.

aber es kostet ja nichts...
 
Da hat der dubbel Recht, gut gemachtes Heft, leider aber werblich auch sehr plump. ja ja, wessen Brot ich ess, dessen lied ich sing oder wie in diesem Fall: dessen bike ich lobe....
trotzdem schöne Bilder und im Sommer auf nach Saalbach
 
Zurück
Oben Unten