StVZO, Beleuchtung, Reflektoren - Einsteigerfrage

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Moin,

ich habe hier ein paar Anfängerfragen, was die StVZO angeht und ihren Geltungsbereich. Vielleicht kann ich hier mehr Klarheit erlangen, auch wenn das wahrscheinlich ein sehr banales Thema ist.

Vielen Dank!

Ich habe mir nach Jahren wieder ein Mountainbike zugelegt und war dabei, es fahrbereit zu machen. Dabei kam mir die Frage nach der StVZO-Tauglichkeit von den Bauteilen.

Zum Beispiel fällt es mir auf, dass manche Fahrradlichter eine StVZO-Zulassung haben, und andere, gefühlt die meisten, nicht. Zugegebenerweise habe ich früher auf so etwas auch nie geachtet, einfach vorne und hinten Licht drangemacht, auch mal sehr billiges, und gut wars. Und es gab nie Probleme.

Oder ich habe mir jetzt Pedale von Crankbrothers gekauft. Sie haben keine Reflektoren und sind auch nicht StVZO-Konform.

Soll ich nun deshalb das Bike von zuhause bis in den Wald schieben? Und darf ich damit im Wald überhaupt fahren?

Und wozu werden die ganzen Teile verkauft, wenn sie nicht Straßentauglich sind? Oder gilt die StVZO nicht für Radwege?

Irgendwie komme ich nicht weiter...

Auch hatte ich nie vorne und hinten Reflektoren dran - entweder waren da Lampen, oder tagsüber auch mal keine...
 
im Strassenverkehr (auch Radweg) brauchst am Fahrrad Reflektoren an Reifen oder Speichen, Reflektoren an den Pedalen, Reflektoren nach vorn u hinten, Klingel, 2 unabhängige Bremsen, und bei Dunkelheit u schlechter Sicht Beleuchtung.

alles mit Prüfzeichen (bis auf Bremse) und richtiger Anbringung.

aber wenn du erkennbar als Sportler unterwegs bist,
drücken die Ordnunghüter gern nen Auge zu, wenns überhaupt interessiert.

beim beteiligten Unfall schaut es anders aus.

sollte man bedenken.
 
Soll ich nun deshalb das Bike von zuhause bis in den Wald schieben? Und darf ich damit im Wald überhaupt fahren?
Das impliziert die Frage nach dem Geltungsbereich der StVO, sprich: Wo gilt die StVO?
Ohne hier ins Detail zu gehen: Auf öffentlich zugänglichen Straßen und Fahrradwegen oder sonstigen Verkehrsflächen gilt die StVO in aller Regel schon, vgl. z. B. Wikipedia. Das kann nach meinem Verständnis auch "im Wald" einschließen (muss es aber nicht in jedem Fall).

Und wozu werden die ganzen Teile verkauft, wenn sie nicht Straßentauglich sind?
Zielgruppe für entsprechende Teile ohne StVO-Zulassung sind eben keine Fahrräder, die am Straßenverkehr teilnehmen. Der überweigende Teil der hier im Forum diskutierten Mountainbikes ist dafür nicht vorgesehen, sondern als Sportgerät zu verstehen. Teile ohne StVO-Zulassung werden meist für solche Bikes (aka Sportgeräte) angeboten. Wo Du mit so einem nicht-StVO-konformen Sportgerät fahren darfst ist dann die Anschlussfrage, die zurück auf die erste Frage verweist. Im Bikepark darfst Du sicher fahren, auf der Straße dorthin streng genommen nicht.

Zum Vergleich könnte man einen Formel-1-Rennwagen heranziehen. Der ist zwar ein Auto, hat aber keine Zulassung für den Straßenverkehr und darf somit nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden, sondern nur auf Privatgelände (wie z. B. Rennstrecken). Und auch wenn Du den Rennwagen aus Deiner Garage zur Rennstrecke bringen möchtest um dort Deinem Sport nachzugehen darfst Du damit mangels Zulassung nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Du musst selber schauen, wie Du das Fahrzeug zur Rennstrecke transportiert bekommst, z. B. auf einem Anhänger.

Gleiches gilt streng genommen für Dein nicht StVO-konformes Mountainbike. Dort fällt es nur weniger auf als z. B. ein F1-Bolide auf der Autobahn bzw. interessiert es in den meisten Fällen weniger. Solltest Du von den Ordnungsbehörden angehalten/kontrolliert werden kann es trotzdem passieren, dass die mangelnde StVO-Konformität entsprechend beanstandet/geahndet wird. Interessant kann das Ganze bzgl. Haftungsfragen bei Verwicklung in einen Unfall werden, wie @BigMaaaac schon schrieb.

In der Praxis dürften wohl die meisten hier im Forum mit nicht gänzlich bis überhauptnicht StVO-konformen Sportgeräten zumindest teilweise im Straßenverkehr unterwegs sein und bekommen dafür eher selten Strafzettel. Wie Du es selbst hätlst bleibt natürlich Dir überlassen.
 
Wenn das MTB für dich ein Sportgerät ist, dann statte es aus wie ein Sportgerät und setze es auch so ein.

Wenn das MTB für dich ein schickes Fortbewegungsmittel ist, mit dem du zum Einkaufen fährst oder Fahrradtouren z.B. auf Radwegen entlang von Flusstälern machst, da achte auf die Teile, die die StVO fordert.

Im Umkreis von Schulen, bevorzugt nach Schulanfang und an schönen Wochenenden auf genannten Radwegen musst du am ehesten mit Kontrollen rechnen.

Wenn's dumm läuft musst du den StVO Krempel an dein Rad schrauben und damit binnen einer gesetzten Frist auf der Wache vorstellig werden.

Also immer schön freundlich sein zu unseren Freunden und Helfern...
 
Der Geltungsbereich der StVO erstreckt sich auf alle öffentlichen Wege und Straßen, also auch auf als Radweg (mit entsprechender Beschilderung nach StVO) gekennzeichnete Wege.

Ich fahre mit meinen, definitiv nicht StVO tauglichen, Rädern auch auf normalen Straßen! Bei Dämmerung natürlich mit Licht vorne und hinten, aber eben ohne Reflektoren an Pedalen oder in den Felgen. Laut unserem örtlichen Verkehrspolizisten (der auch die Fahrradprüfungen abnimmt), wird das hier im Raum "geduldet". Im Falle eines Unfalls kann (und wird) dir aber sehr wahrscheinlich eine Mitschuld gegeben. Thats it...

Muss man halt wissen und sich entsprechend verhalten!
Entweder kann man damit leben oder baut sich das Rad StVO-tauglich...

Die ganzen Teile ohne StVO Zulassung sind für die reine Sportnutzung ausgelegt. Da geht es dann um die maximale Performance und nicht um Zulassungen (der Vergleich mit der F1 oder generell Motorsportfahrzeugen ist da sehr passend).
 
Die Rennleitung hat sich noch nie bei mir beschwert. Ich bin aber auch nicht so wahnsinnig, im Dunkeln ohne Beleuchtung zu fahren und ich behaupte mal, dass die Cops es lieber sehen, ein Fahrrad mit nicht zugelassener Beleuchtung zui sehen als eins ohne Licht.
 
Ich habe mir nach Jahren wieder ein Mountainbike zugelegt und war dabei, es fahrbereit zu machen. Dabei kam mir die Frage nach der StVZO-Tauglichkeit von den Bauteilen.

Zum Beispiel fällt es mir auf, dass manche Fahrradlichter eine StVZO-Zulassung haben, und andere, gefühlt die meisten, nicht. Zugegebenerweise habe ich früher auf so etwas auch nie geachtet, einfach vorne und hinten Licht drangemacht, auch mal sehr billiges, und gut wars. Und es gab nie Probleme.
Es kommt darauf an, wofür du dein MTB verwenden willst. Viele fahren ja immer nur auf der Strasse damit. Dann wäre das volle Programm sinnvoll.

An einem Rad für Sport, daß nur gelegentlich auf der Strasse gefahren wird, würde ich auf die Speichenrefektoren verzichten, weil diese meist auf stark rütteligen Trails sowieso wieder verloren gehen und dann als Plastikmüll im Wald herumliegen.

Was gerne mal schnell kontrolliert werden kann, und was offenbar für die Rennleitung große Beachtung findet, ist, ob du eine Klingel hast. Da gibt's auch kleine Teile, die am Sportrad nicht die Optik verschandeln.
Licht musst du nach neuerer Regelung erst ab Dämmerung am Rad haben. Ggf. also unbedingt mitführen, wenn du länger unterwegs sein willst und du in die Dämmerung hineinfahren wirst. Aber dann natürlich vorne und hinten mit StVZO-Zulassung (mit aufgedruckter K-Nummer).
 
Wenns ganz dumm läuft, darf man sich Jahrzehntelang Gedanken machen, ob man wohl noch laufen könnte.
Das stimmt leider...

Aber ich meine, wer mein in Sattelhöhe angebrachtes, sehr helles Rücklicht oder den am Lenker angebrachten, ebenfalls sehr hellen, Scheinwerfer "übersieht", dem würden auch meine Reflektoren in den Pedalen nichts nützen! Der fährt mich also so oder so platt und ich habe andere Probleme als die Reflektoren.

Auch die Teile in den Speichen bringen ja nur von der Seite wirklich etwas! Und auch wenn ich diese hätte, würde ich den Teufel tun und bei einer Einmündung (oder ähnlichen Situationen) auf meine "Vorfahrt" bestehen. Da warte ich lieber, bis die "Luft rein" ist.

Übrigens bin ich einmal als Kind und einmal als Jugendlicher auf die Haube genommen worden, TROTZ vollkommen verkehrsgerechtem Rad. Einmal im Kreisverkehr (bei Dämmerung) und einmal schlicht von hinten ins Rad gefahren (tagsüber). Einfach weil da in beiden Fällen Blindschleichen am Steuer saßen... In beiden Fällen ist mir zum Glück nichts passiert.

Daher sehe ich das alles sehr entspannt.
 
Weit mehr als 250.000 km Rad gefahren, davon >90% nicht StvZO gerecht, bisher nicht einmal angehalten worden und auch bei Unfällen mit Personenschaden nie eine Diskussion gehabt.
Das Leben ist reine Statistik.
Aber Schulen zum Herbstanfang morgens immer weiträumig umfahren, da wird kontrolliert
;)
 
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