Strassenverkehr - ab wann Radweg"unzumutbar"?

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4. Januar 2009
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Hallo,

ich fahre im Moment immer quer durch Heidelberg, um zu meinen Trails zu kommen. Die Radwege sind teilweise einfach schrecklich, schlaglöcher, Wurzeln von Bäumen, Glasscherben und Müll.

Darf ich da einfach auf der Strasse fahren, oder muss ich auf den Gehweg ausweichen?

Mfg
 
Grundsätzlich besteht gemäß § 2 IV StVO die Pflicht Radwege zu beutzen, sofern diese als solche gekennzeichnet sind gemäß § 41 StVO (Zeichen NR. 237/240/241). Bevor die Wege als solche markiert werden dürfen, hat die Behöre die Eignung zu prüfen. Sofern bauliche Schäden auftreten (Wurzeln, Schlaglöcher etc.), also dauerhafte Beeinträchtigungen, so würde ich die Beörde informieren, sie hat dann erneut zu prüfen und ggf. zu reparieren oder den Weg nicht mehr als Radweg zu beschildern.

Seit der Novellierung der StVO wird der Begriff "unzumutbar" nicht mehr in § 2 IV StVO verwendet.

Bei zumutbarer Benutzbarkeit, dh nicht bei tiefem Schnee, Eis, Schlaglöchern uä Behinderungen (BGH NZV 95, 144; Dü NZV 92, 291; Kö VRS 86, 422; Ternig DAR 02, 105) ist eine Benutzung verpflichtend.

Es kommt jedoch nicht darauf an, ob der Radfahrer die Benutzung subjektiv als unzumutbar empfindet. Sollte es zu einem Unfall auf der Fahrbahn kommen, weil der Radweg nicht benutzt wurde, so wird durch das Gericht geprüft, ob eine objektive Unzumutbarkeit vorgelegen hat oder nicht. Sollte auf Grund des Fahrens auf der Fahrbahn (trotz ausgeschildertem Radweg) ein Bußgeld o.A. verhängt werden, so sollte Widerspruch eingelegt werden und im folgenden Verfahren wird ebenfalls geprüft, ob eine objektive Unzumutbarkeit vorlag.


Grüße

Markus Rebl
Rechtsanwalt

www.t-anwälte.de
 

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Vereinfacht gesagt: Eine Komforteinbuße durch einen "unbequemen" Radweg reicht nicht, nichtmal dann, wenn auf einem auf einem "normalen" Rad beinahe die Plomben rausfallen und man jeden Grenzwert überschreitet, den es in anderen Rechtsbereichen (Berufskraftfahrer etc) gibt. Allenfalls reicht eine solche Beeinträchtigung, um die Behörde zwingen zu können, die Radwegebenutzungspflicht zukünftig aufzuheben.

Inwieweit ein eisglatter Radweg mit Spikes-Reifen "zumutbar" ist, ohne aber nicht, ist meines Wissens nach noch nicht gerichtlich geklärt.
 
Es kommt eben immer auf den konkreten Einzelfall an ... die Nachweispflicht ist eben immer das Problem, Sofern man selbst in der Beweispflicht ist sieht meist nicht gut aus, insbesondere in Bezug auf Schnee / Eis. Da sich die BEdingungen quasi minütlich ändern können ist ein Nachweis, dass Unzumutbarkeit vorlag äußerst schwierig.
 
Ich würde in der Tat wenn irgendetwas passiert, den Radweg fotografieren (lassen), um mich rechtlich abzusichern. Soweit ich weiß, bist Du als Radfahrer mit mindestens 25% Mitschuld an einem Unfall dabei, wenn Du trotz bestehender Radwegebenutzungspflicht an einem Unfall beteiligt bist, wenn dieser unter Beachtung der Pflicht vermeidbar gewesen wäre.
 
Fährst du mitm Rennrad auf den Trails oder wie?

:lol:
Selbst wenn Du wg. "unzumutbarem Fahrradweg" auf der Straße fahren dürftest, würde dein Rad dafür bestimmt nicht die Vorraussetzungen erfüllen.
Paß lieber auf, dass Du nicht wegen fehlender Pedalreflektoren zum Ordnungsgeld verdonnerst wirst und bleib unauffällig auf dem Trail-Radweg.
 
hallo

also für einen,Rennradler sind Radwege schnell nicht mehr zumutbar,Verschmutzung durch angrenzende Landwirtschaft,Wegbeschaffenheit (Schlaglöcher).
Für Mtb s sollte das kein Thema sein,auf Geröllpisten und Trails fliegen uns die Plomben ja auch nicht raus :cool::D

Viel schwerer wiegt ja die Tatsache das Radwege im Winter garnicht und im Sommer mit Bierflaschen gestreut werden,da geht dann stellenweise garnix mehr.
 
Hallo,

ich fahre im Moment immer quer durch Heidelberg, um zu meinen Trails zu kommen. Die Radwege sind teilweise einfach schrecklich, schlaglöcher, Wurzeln von Bäumen, Glasscherben und Müll.
Jetzt übertreib mal nicht.

Ich fahre täglich durch Heidelberg und so wie du es beschreibst, ist es wirklich nicht.
Du kannst ja auch auf der Straße fahren (wenn du den Verkehr nicht behinderst), wenn nich viel los ist, hängt dich keiner für, musst nur mit rechnen, dass ein Auto mal auch knapp überholt.
 
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Nicht geräumter Radweg neben geräumter Fahrbahn = Benutzungspflicht weg
Bei Vereisung: sowieso
Winterreifen, in dem Fall also Spikereifenpflicht gibts beim Rad nicht, wenn die Komune nicht räumt oder streut ist das nicht dein Problem, außer:

Dicht überholende Autofahrer (das sind die, die oft den gleichen Wissensstand haben wie der durchschnittliche Vorposter hier) hilft nur: Wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr anzeigen.
 
hallo

also für einen,Rennradler sind Radwege schnell nicht mehr zumutbar,Verschmutzung durch angrenzende Landwirtschaft,Wegbeschaffenheit (Schlaglöcher).
Für Mtb s sollte das kein Thema sein,auf Geröllpisten und Trails fliegen uns die Plomben ja auch nicht raus :cool::D

Viel schwerer wiegt ja die Tatsache das Radwege im Winter garnicht und im Sommer mit Bierflaschen gestreut werden,da geht dann stellenweise garnix mehr.

wie sieht es denn aus, wenn ich lange GA1 einheiten auf dem rennrad fahre. muß ich dann den radweg, wenn vorhanden, nutzen, oder darf ich auf der strasse fahren ?
 
Nochmal: Es geht nicht darum, ob ein Radweg "vorhanden" ist, sondern ob ein Verkehrsschild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund dabei ist! Auch ein Rennrad muß natürlich der StVO entsprechen (Reflektoren etc.). Und solange Du mit dem Rennrad unebene oder Verschmutzte Stellen durch Verringern der Geschwindigkeit gefahrlos befahren kannst, mußt Du dies tun.
 
hallo

http://www.adfc.de/526_1
kleiner Auszug draus: Ferner muss die Beschaffenheit der Verkehrsfläche und ihr Zustand "nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik" in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand gebaut und unterhalten sein.
demnach kenn ich dann nicht viele Radwege die für Rennräder geeignet sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich fahre im Moment immer quer durch Heidelberg, um zu meinen Trails zu kommen. Die Radwege sind teilweise einfach schrecklich, schlaglöcher, Wurzeln von Bäumen, Glasscherben und Müll.

Darf ich da einfach auf der Strasse fahren, oder muss ich auf den Gehweg ausweichen?

Mfg

Dann hast du ja in Heidelberg genau das, was man von einem Trail erwartet! Warum dann noch nach ausserhalb fahren?
Leute gibts...

Ciao, Daniel
 
also ich erwarte auf einem trail weder glasscherben noch müll :eek:
Du bist ja auch kein Heidelberger :daumen:

Ne, so wie er das geschildert hat, ist es hier wirklich nicht.
Dass die Bürgersteige uneben sind, weil Bäume (ih, wie schrecklich) entlang der Straße wachsen, ist durchaus was normales.

Die Leute sind nur viel zu verwöhnt.
Der Threadsteller hat doch schon ein MTB, soll er mal nicht so rumpiensen.
 
Die Radwege sind ja nicht für den Rennradler gebaut worden, der mit 30+ km/h und superdünnen Reifen fährt, sondern für den Durchschnittsradler. Dieser muss Ihn gefahrlos benutzen können. Wenn Schlaglöcher oder Erhöhungen durch Wurzeln vorhanden sind, Geschwindigkeit runter. Das alleine ist noch keine Rechtfertigung für Unzumutbarkeit.
 
Was ist mit Radwegen wo ein blaues Schild steht aber die Strecke noch nichtmal asphaltiert ist?

Dann gibt es noch zig Radwege die einem ständig die Straßenseite überqueren lassen -> sinnlos
 
Was ist mit Radwegen wo ein blaues Schild steht aber die Strecke noch nichtmal asphaltiert ist?

Dann gibt es noch zig Radwege die einem ständig die Straßenseite überqueren lassen -> sinnlos

Du hast keinen Anspruch auf festes Pflaster oder gerade Streckenführung. Und solange der Weg "straßenbegleitend" ist, d. h. sich ständig in der Nähe der Straße aufhält, mußt Du auch die Seite wechseln. Nur, wenn der Radweg einen deutlichen Umweg macht, ist er nicht mehr straßenbegleitend, dann darfst Du auch die Straße benutzen.
 
hallo

Schlaglöcher oder Erhöhungen durch Wurzeln vorhanden sind, Geschwindigkeit runter. Das alleine ist noch keine Rechtfertigung für Unzumutbarkeit.http://www.adfc.de/526_1
kleiner Auszug draus: Ferner muss die Beschaffenheit der Verkehrsfläche und ihr Zustand "nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik" in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand gebaut und unterhalten sein.
demnach kenn ich dann nicht viele Radwege die für Rennräder geeignet sind.

hallo oh doch denn schlaglöcher oder erhöhungen durch wurzeln sind nicht regel in der Baukunst oder Technik
 
wie sieht es denn aus, wenn ich lange GA1 einheiten auf dem rennrad fahre. muß ich dann den radweg, wenn vorhanden, nutzen, oder darf ich auf der strasse fahren ?

theoretisch Radweg nutzen !

mich hat der lange Arm des Gesetzes mal im Hamburger Umland angehalten,
weil ich mit dem RR nicht auf dem Radweg gefahren bin... das war dem
ziemlich egal ob ich G1 Training gemacht hab...

Und bevor einer meckert: Ich bin von Ahrensburg auf den Nebenstraßen
gefahren. Da ist noch weniger los als hier bei uns aufm Land :)
 
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