SRAM Eagle X01 Kurbel abgebrochen

Lieber einen "komischen" Kundenservice, als gar keinen! Hat Shimano abgeschafft. Die machen nämlich keine Fehler. Sind immer nur Anwenderfehler.
Richtig! Bei Shimano ist man immer selbst schuld. Die Keramik Kolben brechen häufig und immer ist das die Schuld des Kunden (liegt mit schriftlich von Shimano vor) ebenso dürfen wir Verbraucher die Teile im Shop zwar kaufen, aber nicht montieren. Dadurch haben wir offiziell keine Shimano Garantie! Auch das liegt mir offiziell schriftlich von shimano vor.

Insofern ist es egal ob Sram oder Shimano, wenn die nicht wollen gehts meist nur über den Rechtsweg. Finde man merkt schon das der Service und Kulanz egal bei wem stark nachgelassen hat.
 
Aber das ist doch "logisch". Ich würde mal behaupten dass fast jeder hier selbst schraubt?! Aber wie soll ein Hersteller für etwas Garantie übernehmen, ohne dass er prüfen kann wer wie gearbeitet hat? Du kaufst dir doch auch keinen neuen Audi und schraubst dann daheim den Motor auseinander und tauscht die ZKD und wenns anschließend übern Jordan geht soll Audi haften. Ich meine wie sollen die das bewerten? ;)
 
Aber das ist doch "logisch". Ich würde mal behaupten dass fast jeder hier selbst schraubt?! Aber wie soll ein Hersteller für etwas Garantie übernehmen, ohne dass er prüfen kann wer wie gearbeitet hat? Du kaufst dir doch auch keinen neuen Audi und schraubst dann daheim den Motor auseinander und tauscht die ZKD und wenns anschließend übern Jordan geht soll Audi haften. Ich meine wie sollen die das bewerten? ;)

Ziemlich komischer Vergleich, aber nicht der Kern um den es geht. Shimano freut sich mächtig das eben genau wir alle hier mächtig Geld im online Shop ausgeben und kräftig selbst schrauben. Wie würde das denn ausschauen wenn Shimano nun öffentlich in jedem Shop sagt“ schraub mal selbst aber „jegliche“ Garantie und Gewährleistung lehnen wir ab. Glaube kaum das hier noch jemand auf eigenes Risiko und Geld ne XTR ans Bike montiert. Wenn ein Teil aufgrund eines Materialfehlers etc. Defekt ist, kann Shimano somit immer behaupten, selbst montiert Pech gehabt! Man traut sich aber nicht das auch öffentlich zu sagen, da ist unser Geld dann doch erstmal wichtiger.

Daran ist nichts logisch sondern im höchsten Maße Arrogant und bei Shimano ein gewisser Standard.
 
Dir leuchtet die Logik der Vorgehensweise aber ein?! Von 500 Personen die selbst schrauben haben 250 keinen Plan, missachten Drehmomente, Montageanleitungen, benutzen ungeeignetes Werkzeug etc. pp.
Wie willst du da „Garantien“ übernehmen? Dich operiert doch auch nicht dein Kumpel von nebenan 😋 Dass ein jeder es so handhabt logo, dennoch die Frage, wie würdest du es aus Shimano Sicht denn handhaben?
 
Aber das ist doch "logisch". Ich würde mal behaupten dass fast jeder hier selbst schraubt?! Aber wie soll ein Hersteller für etwas Garantie übernehmen, ohne dass er prüfen kann wer wie gearbeitet hat? Du kaufst dir doch auch keinen neuen Audi und schraubst dann daheim den Motor auseinander und tauscht die ZKD und wenns anschließend übern Jordan geht soll Audi haften. Ich meine wie sollen die das bewerten? ;)
Merkwürdiger Vergleich. Bremskolben müssen beim Bremsbelag Austausch zurückgeschoben werden, das überleben die meisten Kolben der Konkurrenz. Wenn dir beim Ölwechsel die Ablassschraube zerbröselt, ist das dann auch logisch, das dann Audi sagt, selber schuld?
 
Wenn du davon ausgehst, dass du nicht selber schrauben darfst, wenn du Garantieansprüche wahrnehmen willst, ganz klar. Aber es entspricht doch einer Logik, oder nicht? Nicht ohne Grund gibt es Zertifizierungen, Schulungen etc. pp. Irgendwie musst du ja einen Standard und QM etablieren ;)
 
Shimano ist der Hersteller. Dein Händler ist der Gewährleistungsabwickler und erster Ansprechpartner. Wie können Nieten ohne Einwirkung von außen (Nutzung und Verschleiß) nachgeben?! 😋
 
ebenso dürfen wir Verbraucher die Teile im Shop zwar kaufen, aber nicht montieren. Dadurch haben wir offiziell keine Shimano Garantie!
Herstellergarantie ist ja eine freiwillige Leistung, insofern kann Shimano da natürlich frei bestimmen, was sie anbieten. Shimano schließt sogar Schäden aufgrund von "übermäßiger Nutzung" aus. Insofern...

Die gesetzliche Gewährleistung muss aber natürlich auch jeder Teilehersteller bieten, und das natürlich auch unabhängig davon, wer das Teil nun montiert hat.

Von 500 Personen die selbst schrauben haben 250 keinen Plan, missachten Drehmomente, Montageanleitungen, benutzen ungeeignetes Werkzeug etc. pp.
Wie willst du da „Garantien“ übernehmen?
Gegenfrage: Wie willst Du selbst bei ordnungsgemäß beim Händler montierten Komponenten ausschließen, dass z.B. Gewichts- oder Einsatzbeschränkungen eingehalten wurden?

Das Problem, dass niemand sicher nachweisen kann, dass nicht doch mal der 180kg Onkel mit dem XC Bike im Bikepark war wirds immer geben.
 
Die gesetzliche Gewährleistung muss aber natürlich auch jeder Teilehersteller bieten, und das natürlich auch unabhängig davon, wer das Teil nun montiert hat.
Dabei wird gerne vergessen, dass die gesetzliche Gewährleistung nur garantiert, dass das entsprechende Teil zum Zeitpunkt des Kaufs in einwandfreien Zustand also frei von Mängeln war.
 
ebenso dürfen wir Verbraucher die Teile im Shop zwar kaufen, aber nicht montieren. Dadurch haben wir offiziell keine Shimano Garantie! Auch das liegt mir offiziell schriftlich von shimano vor.
Das offizielle Schriftstück würde ich und wahrscheindlich alle anderen hier gerne sehen.

Ich habe das ganze nicht wirklich durchgelesen aber so wie es scheint ist es für die meisten noch immer nicht klar wo der Unterschied von Gewährleistung u. Garantie ist und das es auch noch eine Produkthaftung gibt.
 
zweitens geht es dort wieder um eine Hersteller Garantie.
Es ging doch auch die ganze Zeit um die Herstellergarantie? :ka:
Jedenfalls in der Aussage auf die sich meine Antwort bezieht.
Dadurch haben wir offiziell keine Shimano Garantie!


Erstmal steht dort nicht dass man Shimano Teile nicht selber montieren darf
Genau genommen steht da sogar, macht was Ihr wollt, im Endeffekt entscheiden wir ob wir Gerantie gewähren oder nicht, da wir unsere Bedingungen so geschickt formuliert haben, dass wir immer einen Grund finden, rechtlich nicht daran gebunden zu sein.

Was die Montage durch den Endkunden angeht:
Shimano bietet User Manuals und Dealer Manuals zu seinen Produkten.
Im User Manual steht nichts zu Montage.
Im Dealer Manual wird die Montage erklärt, mit dem Hinweis:
Users who are not professionally trained for bicycle assembly should not attempt to install the components themselves

Das macht ein Beharren auf die Garantie für den Endkunden rechtlich zumindest schonmal schwierig, da Shimano praktisch immer auf die unsachgemäße Montage verweisen kann.

Dabei wird gerne vergessen, dass die gesetzliche Gewährleistung nur garantiert, dass das entsprechende Teil zum Zeitpunkt des Kaufs in einwandfreien Zustand also frei von Mängeln war.
Und wo siehst Du da konkret die Einschränkung?
Kannst Du ein konkretes Beispiel nennen?
 
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Shimano ist der Hersteller. Dein Händler ist der Gewährleistungsabwickler und erster Ansprechpartner.
Das stellen Händler immer gerne so dar. Zur Sachmängelhaftung (=Gewährleistung) sind aber rechtlich nur die Verkäufer verpflichtet.
Bei der durch den Hersteller evtl. gewährten freiwilligen Garantie, kann der Händler dagegen durchaus als Abwickler dieser Garantie zwischen Endkunden und Hersteller fungieren.
 
Und wo siehst Du da konkret die Einschränkung?
Kannst Du ein konkretes Beispiel nennen?
Na, dass durch Schäden aufgrund fehlerhafter Montage oder Benutzung auch nach Gewährleistung der Hersteller bzw. Händler nicht haften muss.
Nur in den ersten sechs Monaten muss der Händler/Hersteller dir dies beweisen (was nicht immer einfach ist) danach musst du eben beweisen dass dies nicht die Ursache war.

PS eine Herstellergarantie ist ja eine freiwillige Leistung abseits der gesetzl. Gewährleistung, da kann dann natürlich ein Hersteller auch die Bedingungen so knüpfen, wie es ihm passt. Letztendlich ist einer Herstellergarantie eine Marketing Sache. Aus der gesetzl. Gewährleistung kommt er so einfach nicht raus das regelt das geltende Recht.
 
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