Specialized - Garantie - Rechnung verloren

der satz ist aber mindestens genau so gut:
Lemming schrieb:
...und wenn der Händler keine richtige Rechnung ausgestellt hat würde ich das Blatt umkehren und sagen, dein Problem, stell ne richtige Rechnung aus und beweise das ich nicht der Käufer war.

das ist nicht von ihm, sondern ein 1:1 macchiavelli zitat ... :rolleyes:
 
@TE und MIK: Sorry für falsche Fristen. Für Endverbraucher gelten tatsächlich 2 Jahre, allerdings liegt die Beweislast wirklich nur in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach beim Käufer.
 
Ach, deshalb hab ich das nicht raus gesucht gehabt, war mir nur selber nicht mehr sicher.

Allerdings erleidgt sich doch in diesem Fall immer noch die Frage nach dem Erstbesitz oder nicht?
 
Hallo,

ein Händler der seine Kunden nicht kennt, und nicht nachvollziehen kann wann wer was bei Ihm gekauft hat ist schon suspekt.
Ob man bei so etwas in Zukinft guten Servie erwarten kann wage ich zu bezweifeln.
Ich würde auch direkt bei Spezialiced nachfragen. Über die Rahmenummer müsste zumindestens das Produktionsdatum und das Auslieferdatum an die Händler ohne Probleme rauszufinden sein, und damit nachweisbar ob ein Garantie / Gewährleistungsanspruch besteht.

Nasi
 
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