Shop verweigert Rücknahme (binnen 14 Tagen):Angeblich bereits montiert, simmt aber n.

Und was, wenn ich mir das Teil bestelle und garnicht so genau anschaue? Bei einem Schaltwerk gehts vielleicht noch, angenommen ich bestelle einen 200 Euro Schuh, probiere ihn an, schaue garnicht, ob jemals Cleats montiert waren oder nicht und sende ihn wieder weg......was dann? Auch "mal eben so wegstecken?"

Keiner eine Antwort? Außer "Schlucken+Zahlen"?

Wenn dem so ist, sollte ich berufliche Pläne überdenken und morgen schon ein neues Gewerbe anmelden.


Es ist leider so, daß Du die Ware nach erhalt hättest sofort prüfen müßen und den Mangel sofort hättest melden müßen.
Wie schon geschrieben, sie es für den Sachbearbeiter so aus, als hättest Du das Schaltwerk montiert, wärest damit nicht glücklich und willst nun eine andere Version testen.
Hört sich jetzt für Dich warscheinlich dumm an, aber in dem Fall hättest Du leider schneller reagieren müßen, und wie schon angesprochen, in solchen Fällen am besten immer anrufen, und ganz wichtig, den Namen von dem Sachbearbeiter merken/aufschreiben.

Erklären könnte ich es mir nur so, daß das Schaltwerk aus einer anderen Retoure stammt. Vieleicht hatte ein anderer Kunde das Teil montiert und war damit nicht zufrieden, worauf hin er es zurück geschickt hat. Bei der Retourenbearbeitung wurde dann geschlammt und das Teil zurückgelegt zu den zu verkaufenden Sachen. Der Kommisionierer achtet nicht drauf, der hat in der Regel auch garnicht die Zeit die Sachen noch zu kontrollieren bzw Prüfen.
So ist es manchmal im Leben, die einen kommen mit einer dreisten Aktion durch und andere müßen es ausbaden.

Wenn alle Fakten so stimmen, dann würde ich wirklich sagen, daß es an einem unachtsamen Mitarbeiter gelegen hat.

gruß Papa
 
du hast ein 2 wöchiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Und wenn der Händler behauptet, die Ware sei schon in Gebrauch gewesen, dann muss er das beweisen.

Das Rückgaberecht ist dafür da, den Verbraucher zu schützen! Wie wahnwitzig wäre es dann, wenn der Käufer defekte Ware zugeschickt bekäme und er dann beweisen muss, dass er nicht den Mangel verursacht hat.
 
Es ist leider so, daß Du die Ware nach erhalt hättest sofort prüfen müßen und den Mangel sofort hättest melden müßen.
Wie schon geschrieben, sie es für den Sachbearbeiter so aus, als hättest Du das Schaltwerk montiert, wärest damit nicht glücklich und willst nun eine andere Version testen.
Hört sich jetzt für Dich warscheinlich dumm an, aber in dem Fall hättest Du leider schneller reagieren müßen, und wie schon angesprochen, in solchen Fällen am besten immer anrufen, und ganz wichtig, den Namen von dem Sachbearbeiter merken/aufschreiben.
gruß Papa

Sorry aber das ist blödsinn.
 
du hast ein 2 wöchiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Und wenn der Händler behauptet, die Ware sei schon in Gebrauch gewesen, dann muss er das beweisen.

Das Rückgaberecht ist dafür da, den Verbraucher zu schützen! Wie wahnwitzig wäre es dann, wenn der Käufer defekte Ware zugeschickt bekäme und er dann beweisen muss, dass er nicht den Mangel verursacht hat.

Das dürfte so ziemlich alles beantworten, denn so sehe ich das auch. Wie bitte soll ein Kunde beweisen, dass er etwas nicht montiert hat oder nicht getan hat? Geht nicht. Da nützt im Zweifel auch das Telefonat nichts, denn wenn der Sachbearbeiter stur bleibt, bleibt er stur. Und man ist am gleichen Punkt, wie wenn das ganze per Mail diskutiert worden wäre.

Vom Prinzip her - wenn ich das Ding prüfen muss, müsste ich es ja auch auf Funktion prüfen, denn es könnte ja defekt sein ... so gesehen müsste ich es ja erstmal montieren ... geht also garnicht immer. Gerade nicht bei Dingen, deren Funktion oder Defekt auf den ersten Blick erkennbar ist.

Er kann das Teil ja auch montieren, kaputt machen und zurückgeben, vielleicht ist die Feder defekt, aber man sieht keinerlei Montagespuren, was dann?
 
Verzwickte Sache, aber grundsätzlich - wo steht das, dass ich alles prüfen müsste? Ich bin ja kein Kaufmann, das kenne ich nur für Kaufleute, die unverzüglich prüfen müssen (ohne schuldhaftes Zögern und so Kram)
 
sicherlich hat man ein rückgaberecht doch gibt es auch die klausel das sich der zustand der sache nicht verschlechtern bzw keine gebrauchsspuren aufweisen darf,tut das schaltwerk aber und ein defekt ist ja nicht vorhanden.

das schaltwerk wurde als "neu" verkauft und der offensichtliche "gebraucht-zustand" wurde ja nicht sofort reklamiert,ergo,..zählt es so als ob die sache nach zusendung gebraucht bzw benutzt wurde.

der verkäufer KANN zurücknehmen aber kann durchaus auch nen teil des preises einbehalten weil er das schaltwerk ja nicht mehr als "neu" verkaufen kann und somit eine wertminderung eingetreten ist.

ich würds einfach unter "erfahrung" verbuchen und sofort reklamieren sobald der postbote da war und das paket geöffnet wurde.
 
Wenn er es wirklich nicht montiert hatte, hätte er sofort einen (unabhängigen) Zeugen (z.B. Nachbar) dazuholen müssen, gleich nach dem öffnen des Paketes.
Ansonsten gilt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rückgaberecht
http://www.pfitzer-law.de/pfitzer/d...ften-milliardengeschenk-fuer-die-verbraucher/
Dem Kunden wird mitgeteilt, dass er die Ware (ohne Wertersatzverpflichtung) lediglich in einem Umfang prüfen und benutzen darf, wie dieses in einem Ladengeschäft üblicherweise der Fall gewesen wäre; außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch zu nehmen (z.B. die Originalverpackung nicht unverzüglich zu vernichten, etc.).

Man darf die Sachen also nicht montieren, nur ansehen!
Ich würde mich auch Ärgern, aber was soll man machen, ich würde es weiterverkaufen.
Ist zwar blöde...

Edit:
Sorry aber das ist blödsinn.
Definitiv KEIN Blödsinn.
Wenn ich ein Paket zur Rücksendung packe hole ich einen netten Nachbarn dazu (zumindest bei teuern Sachen), der im Falle des Falles bezeugen kann, das ich die richtigen Sachen eingepackt habe. Ärger hatte ich zwar noch nie, aber es kann ja immer was sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
hatte mal das selbe problem mit chainreaction, zudem kamen aber noch recht unfreundliche mails von dem sachbearbeiter dort, habe dann den ganzen mailverkehr und auszüge von ihrer homepage in der ihre kundenfreundlichkeit betont wurde an sämtliche mailadressen wie kundenfeedback, servicehotline ... , gesendet! Einen tag später kam die mail, das ich mein geld zurück bekomme!
 
Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem:

Habe ein Schaltwerk bestellt vor gut 1 Woche und es am Do erhalten.

Habe sofort festgestellt, dass ich doch lieber die Shadow Version haben möchte und es erst garnicht montiert. Es war in einer Art Tüte drinnen, scheint normal zu sein, da mein Trekking Schaltwerk so auch geliefert wurde von einem anderen Versender. Also hab ich das Ding wieder eingepackt.

Außerdem aufgefallen waren mir Lackabplatzer und ein bisschen Dreck an der Verschraubung zum Schaltauge, was auf eine bereits durchgeführte Montage hindeuten könnte, war mir aber wurscht, da ich eh das Schaltwerk nicht haben wollte. Der schwarze Lack war ein wenig beschädigt.

Ok, ich packe das Teil ein, sende es zurück. Anschließend kommt eine Mail von wegen "Aufgrund von Gebrauchsspuren können wir .... nicht zurücknehmen".

Ich habe eine sachliche Mail zurückgeschrieben und meinte darin, dass ich es nicht montiert habe und die Gebrauchsspuren schon vorher gewesen sind.

Daraufhin hätte ich die Spuren DHL melden sollen, was soll das für ein Käse sein? Das Schaltwerk war ja nicht kaputt oder der Karton, sondern es war lediglich etwas verkratzt.

Meine Vermutung war, dass die Ware nach der ersten Qualitätskontrolle passiert ist und zu mir geschickt wurde oder dass man es halt "auf einen Versuch hat ankommen lassen".

Wenig später hab ich dann auf die Antwort gewartet, als ich nochmal erläutert habe, dass weder Paket noch die andere Ware (die ich behalten habe) beschädigt waren, aber ich glaube, die wollten das nicht kapieren.

So. Und heute erhalte ich schon wieder ein Paket und das Schaltwerk ist drinnen. Mit einem netten Brief, in dem der gesamte Mailverkehr nochmal aufgewühlt ist von wegen "wir können es nicht zurücknehmen, weil gebraucht....."

Was sagt man dazu? Soll ich jetzt einen Anwalt beschäftigten wegen 30 Euro Schaltwerk? Plus erneuten Versandkosten?

Was tun?

abhaken und in die rubrik lehrgeld ablegen. wenn man bedenkt das du die rücksendung bezahlen mußtest weil unter dem grenzwert ist es schon ärgerlich. die tüte weist auf eine oem verpackung hin, das heißt die haben das schaltwerk eigentlich für die erstausrüstung an bikes gekauft oder von einem hersteller billigst bekommen. einwandfreie aftermarkt ware ist in einem orginal shimano karton verpackt.
 
Ich hab noch nie ein Shimano Teil in einer Packung erhalten, bis auf die Kette. Weder von Rose, noch Bike Discount, noch Bike Components, hab mein Rad komplett selbst aufgebaut, vom Tretlager bis zur Kurbel und zur Zugverlegung, alles bestellt, bis auf die Kette war alles in Tüten verpackt mit Anleitung dazu. Wäre mir nicht so sicher, ob es tatsächlich Shimano Verpackungen für alle Teile überhaupt gibt.
 
Ich hab noch nie ein Shimano Teil in einer Packung erhalten, bis auf die Kette. Weder von Rose, noch Bike Discount, noch Bike Components, hab mein Rad komplett selbst aufgebaut, vom Tretlager bis zur Kurbel und zur Zugverlegung, alles bestellt, bis auf die Kette war alles in Tüten verpackt mit Anleitung dazu. Wäre mir nicht so sicher, ob es tatsächlich Shimano Verpackungen für alle Teile überhaupt gibt.


Es gibt alle Aftermarkt Teile nur in orginal Shimano Verpackungen. Lose oder in Gefrierbeutel Tüten ist OEM Ware, sicher. Weiß es weil ein Bekannter einen Laden hat.
 
Wo kann man diese Aftermarkt Teile denn online kaufen? Selbst Rose verkauft die Schaltwerke und Umwerfer in Plastiktüten (Gefrierbeutel). ;) Nicht dass das schlimm ist, mir persönlich wurscht, Verpackungen kosten nur Papier und bringen Müll, aber trotzdem würde es mich interessieren.
 
Wo kann man diese Aftermarkt Teile denn online kaufen? Selbst Rose verkauft die Schaltwerke und Umwerfer in Plastiktüten (Gefrierbeutel). ;) Nicht dass das schlimm ist, mir persönlich wurscht, Verpackungen kosten nur Papier und bringen Müll, aber trotzdem würde es mich interessieren.

rose ist ja auch hersteller und vertickt so oem ware, deshalb auch günstiger, weil besserer preis bei shimpanski.
 
Außerdem aufgefallen waren mir Lackabplatzer und ein bisschen Dreck an der Verschraubung zum Schaltauge, was auf eine bereits durchgeführte Montage hindeuten könnte, war mir aber wurscht, da ich eh das Schaltwerk nicht haben wollte. Der schwarze Lack war ein wenig beschädigt.


Also ehrlich, wenn ich feststelle das mir jemand beschädigte oder gebrauchte Ware als Neuware zuschickt ist das erste zum Hörer zu greifen! Oder meinetwegen zur Tastatur.
Gerade wenn man es nicht behalten will!
 
Wer von euch hatte schonmal folgendes Problem...
der bekannte "Gebrauchsspurentrick" -->
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=2686474&postcount=7
Der Fall: Roseversand hatte für die Wintersaison 2004/2005 einen brauchbaren Winterschuh im Katalog. Eine Bikerin, die bei Rose seit längerem Kundin war, bestellte den Schuh, und zwar rechtzeitig vor Winterbeginn im November 2004. Roseversand schickte ihr einen anderen als den bestellten Schuh, weil der bestellte Schuh angeblich nicht mehr lieferbar war. Die Kundin war verärgert, das ganze sah ihr nach der verbraucherrechtlich unzulässigen Lockvogelpraktik aus: man kobert den Kunden mit einem hochwertigen Artikel und schickt dann weniger wertige Ware an den Kunden. Sie schickte also die Ware unverzüglich zurück.
Damit begann der Ärger: Rose schickte die retournierte Ware seinerseits postwendend an die Kundin zurück mit der Behauptung, die Ware lasse „Gebrauchsspuren“ erkennen und eine Rücknahme sei deshalb nicht möglich (offenbar ein Versuch, das 14tägige Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht auszuhebeln, worüber im Forum unter „Gebrauchsspurentrick“ berichtet wurde).
In der Folgezeit wurde die Bikerin mit einer Fülle von Einschüchterungspost durch ein von Rose beauftragtes Inkassobüro beharkt nach dem Motto „letzte Gelegenheit“ und Schreiben mit dem Sprachduktus des Unterschichtsfernsehens. Als Gipfel der Belästigung ließ Rose „Prüfungen vornehmen, ob die Beklagte die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde“ und stellte ihr hierfür Kosten in Rechnung. Das ist natürlich im Hinblick auf Schufa und die Praktiken des Bankgewerbes ein starkes Stück. Weniger gefestigte Naturen hätten wohl an dieser Stelle - Recht hin oder her - aus Angst bezahlt.
Anschließend wurde prozessiert. Zunächst klagten die Rose-Anwälte vor dem örtlich unzuständigen Amtsgericht Bocholt, entweder aus Dummheit oder wiederum zur Einschüchterung der Beklagten. Zunächst klagte Rose mit der lügenhaften Behauptung in der Klagschrift: „ Auch wurde an die Klägerin , die ihren Kunden ein vierzehntägiges Umtauschrecht einräumt, bis zum heutigen Tage keines der an die Beklagte gelieferten Stücke zurück geliefert“. Diese Behauptung mussten die Anwälte später zurücknehmen.
Nach siebenmonatiger Prozessdauer endete der Rechtstreit am 8.5.2006 mit einer schallenden Ohrfeige für Rose. Das Amtsgericht Marburg (Az.: 9 C 157/06 (81)) hat die Klage von Rose vollen Umfangs abgewiesen und der Bikerin Recht gegeben. Dabei wurden den Roseanwälten ihre Schriftsätze mit richterlichen Kraftausdrücken wie „Behauptungen ins Blaue hinein“, „völlig unsubstantiiert“, „in keinster Weise schlüssig“ um die Ohren gehauen.

Was ist in dem Rose-Laden los? Es ging um noch nicht einmal 120,- Euro und Rose ist dauerhaft mehrere Kunden los und hat mehr Kosten als das ganze Wert war. Selbst wenn die Bikerin klein beigegeben hätte hätte es sich für Rose nicht gerechnet. Vielleicht sollte man ihm eine Pistole leihen damit er sich ins Knie schießen kann?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo kann man diese Aftermarkt Teile denn online kaufen? Selbst Rose verkauft die Schaltwerke und Umwerfer in Plastiktüten (Gefrierbeutel). ;) Nicht dass das schlimm ist, mir persönlich wurscht, Verpackungen kosten nur Papier und bringen Müll, aber trotzdem würde es mich interessieren.

Also Hibike und Actionsports verkaufen Aftermark-Teile da habe ich nämlich vor kurzem erst meine Schaltung gekauft.

MfG

Sylantkilla
 
Definitiv KEIN Blödsinn.
Wenn ich ein Paket zur Rücksendung packe hole ich einen netten Nachbarn dazu (zumindest bei teuern Sachen), der im Falle des Falles bezeugen kann, das ich die richtigen Sachen eingepackt habe. Ärger hatte ich zwar noch nie, aber es kann ja immer was sein.

Hier laufen halt zwei Themen in einander. Das gesetzliche Rückgaberecht und die Sachmangelhaftung. Fakt ist, das Teil war Mangelhaft. Er kann Minderung verlangen (was er durch die Rücksendung faktisch ausgeschlossen hat), Nacherfüllung oder unter Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Sein Fehler war nur, dass er dem Verkäufer nicht gesagt hat: "Ich möchte bitte vom Vertrag zurücktreten, wenn ich keine Erssatzlieferung von dir erhalte." Er braucht nicht zu beweisen, dass ihn keine Schuld trifft (Beweislastumkehr).

Das Rückgaberecht hat er unabhängig vom bestehenden Mangel. Also auch wenn das Teil i.O. gewesen wäre, hätte er dieses Recht. Und auch hier besteht wieder die genannte Beweislastumkehr. Nur wenn nachweisbar ist das der Kunde das Teil beschädigt hat, ist er auch zum Wertersatz verpflichtet.
 
@invincible: Es ist auch möglich ein defekt/mangelhaft geliefertes Teil innerhalb der 14 Tage Rückgaberecht zurückzugeben, da ein Grund für die Rückgabe nicht angegeben werden muss.

Dies geht üblicherweise auch wesentlich schneller als eine Reklamation, da diese dann üblicherweise zum Hersteller/Importeur eingeschickt wird. In der Zeit habe ich das gleiche Teil bei einem anderen Händler bestellt und geliefert bekommen.

Das Problem ist hier aber: Der Defekt/Mangel wird pauschal dem Kunden zur Last gelegt, ohne Beweis (obwohl der Händler in diesem Fall in der Beweispflicht ist). Wenn eine direkte Kontaktaufnahme zu nix führt, kann nur der Anwalt bzw. eine Klage vor Gericht helfen.

Und das lohnt sich auf keinen Fall, allein meine Freizeit wäre mir da zu wertvoll. Der Schaden liegt bei 30 Euro und man weiss jetzt, wo man auf keinen Fall wieder etwas bestellt...
 
@veno
ich nehme an Du hast nicht Vorkasse geleistet sondern die Ware wurde auf Rechnung zugesandt, ist also noch unbezahlt. Ist das so? Sag mal was dazu, ich kann Dir in dem Falle einen wichtigen Hinweis geben.
 
Sorry aber das ist blödsinn.


Sicher? Bist Du von Fach? Hast Du damit täglich zutun?
Die Mutmassungen einiger Leute hier sind episch vieleicht für Dich richtig, aber unterm Strich kanste die Sache knicken. Glaub mir.

Und wie auch schon angesprochen, Aftermarketteile von Shimano sind immer in einem Karton.
Ich habe gestern beim Biken mit zwei Vereinskollegen der eine hat einen sehr gut laufenden Radsportladen mit onlineshop, kurz über deinen Fall gesprochen, und die gaben mir auch recht.

In diesem Sinne...
 
Sicher? Bist Du von Fach? Hast Du damit täglich zutun?
Die Mutmassungen einiger Leute hier sind episch vieleicht für Dich richtig, aber unterm Strich kanste die Sache knicken. Glaub mir.

Und wie auch schon angesprochen, Aftermarketteile von Shimano sind immer in einem Karton.
Ich habe gestern beim Biken mit zwei Vereinskollegen der eine hat einen sehr gut laufenden Radsportladen mit onlineshop, kurz über deinen Fall gesprochen, und die gaben mir auch recht.

In diesem Sinne...

Sicher. Ich bin zwar kein Jurist, aber Grundlagen des Schuldrechts sind mir geläufig.

Ich habe dir ja schon Recht gegeben, dahin gehend, dass er den Mangel hätte direkt kundgeben müssen, und nicht einfach zurückschicken. Das aber einfach aus dem Grund, dass beim Verkäufer nicht der Eindruck entsteht er habe das Teil montiert und wollte es einfach doch nicht haben. Aber selbst wenn es so wäre müsste der Verkäufer den Artikel wieder zurücknehmen, gegen Wertersatz versteht sich.
 
Sicher. Ich bin zwar kein Jurist, aber Grundlagen des Schuldrechts sind mir geläufig.

Ich habe dir ja schon Recht gegeben, dahin gehend, dass er den Mangel hätte direkt kundgeben müssen, und nicht einfach zurückschicken. Das aber einfach aus dem Grund, dass beim Verkäufer nicht der Eindruck entsteht er habe das Teil montiert und wollte es einfach doch nicht haben. Aber selbst wenn es so wäre müsste der Verkäufer den Artikel wieder zurücknehmen, gegen Wertersatz versteht sich.


In diesem Fall ehr nicht, da ein Schaden vorliegt.
Wären keine gebrauchsspuren zu sehen, wäre ja alles kein Porblem, aber da er erst recht spät das Teil zurückgeschickt hat, und dann noch deutliche gebrauchsspuren da sind plus den Lackschaden muß leider seitens des Verkäufers davon ausgegangen werden, daß er das Teil montiert, benutzt und beschädigt hat.
Sollte das ganze (was bei diesem Betrag nicht lohnt und sich das Anwalt damit wohl auch nicht befasst) in einem Rechtsstreit enden muß er beweisen, daß er den Schaden nicht verursacht hat und das Teil nicht montiert hat.
Die 14 Tage Rückgaberecht beziehen sich auf unbenutzte und OVP, was i.d.R auch in den AGB steht. Alles andere ist Kullanz des Verkäufers.
Das Gesetzt ist entstanden, damit der Kunde auch bei Versandartikeln die möglichkeit bekommt, wie im Laden die Ware anzugucken und zu begutachten. Nicht damit er sie benutzen und zurückschicken kann.

Wie schon geschrieben, da hat beim Shop scheinbar wer ordenlich bei der Retourenbearbeitung gepennt und er ist nen leider der mit der A-Karte
Sowas sollte und darf nicht vorkommen. Aber wenn ich manchmal sehe wie bei uns im Betrieb Retouren bearbeitet werden wundert mich da auch nix mehr.

Versandkäufe bieten leider einige Gefahren, das hier ist zwar eine der wohl seltesten Fällen, aber es ist nunmal passiert.
 
In diesem Fall ehr nicht, da ein Schaden vorliegt.
Wären keine gebrauchsspuren zu sehen, wäre ja alles kein Porblem, aber da er erst recht spät das Teil zurückgeschickt hat, und dann noch deutliche gebrauchsspuren da sind plus den Lackschaden muß leider seitens des Verkäufers davon ausgegangen werden, daß er das Teil montiert, benutzt und beschädigt hat.
Sollte das ganze (was bei diesem Betrag nicht lohnt und sich das Anwalt damit wohl auch nicht befasst) in einem Rechtsstreit enden muß er beweisen, daß er den Schaden nicht verursacht hat und das Teil nicht montiert hat.

Er hat i.d.R. ein 14 tägiges Wiederrufsrecht. Es interessiert nicht ober er das Teil erst " recht spät " zurückschickt, solange es fristgerecht geschieht. Worauf berufst du dich wenn du behauptest, dass er sein Verschulden beweisen muss? Das ist schlicht falsch. (§476 BGB)

Die 14 Tage Rückgaberecht beziehen sich auf unbenutzte und OVP, was i.d.R auch in den AGB steht. Alles andere ist Kullanz des Verkäufers.
Das Gesetzt ist entstanden, damit der Kunde auch bei Versandartikeln die möglichkeit bekommt, wie im Laden die Ware anzugucken und zu begutachten. Nicht damit er sie benutzen und zurückschicken kann.

Selbst wenn er das Teil auspackt um es auf seine funktionstüchtigkeit zu überprüfen erlischt das Wiederrufsrecht nicht. Der Verkäufer hat dann lediglich anspruch auf Wertersatz (wenn dieser gerechtfertigt).
 
Ich hab noch nie ein Shimano Teil in einer Packung erhalten, bis auf die Kette. Weder von Rose, noch Bike Discount, noch Bike Components, hab mein Rad komplett selbst aufgebaut

hmm, alles was ich bisher von shimano bestellt habe, war in einer sehr original aussehenden verpackung. Ein Nabendynamo, eine Kurbelgarnitur und mehrere Felgenbremsbeläge. Die Kurbelgarnitur war in einer etwas T-förmigen Kartonhülle, die man evtl. nicht 100% original ansehen muss. Aber das Teil war trotzdem unbenutzt, ohne Spuren. Wie das mit den andren Teilen ist, kann ich nicht beurteilen.

Btw.: die Kurbel hat erst diverse Kratzer bekommen, als ich sie in den Schraubstock spannen musste, um die Kettenblattschrauben zu lösen ... :-|
 
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