Cpt_Oranksch
Unfluencer, Askhole, mental variabel
Aber anscheinend nicht schnell genug.Und ja, ich erkenne das - sehr schnell ..

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Aber anscheinend nicht schnell genug.Und ja, ich erkenne das - sehr schnell ..
Wie hast du das Fahrwerk denn abgestimmt, was sind deine Vorlieben?Und ja, ich erkenne das - sehr schnell ..
Naja, sieh's mal von der anderen Seite: Die können auch nicht die Katze im Sack kaufen, sondern erst, nachdem sie das Rad haben, feststellen, welche Spuren entstanden sind. Insofern verwundert es mich nicht, dass sie vorab keine Zusagen machen können und wollen, welcher Kaufpreisanteil zurückgezahlt wird und wieviel einbehalten wird.Ja, aber zurücksenden um dann erst gesagt zu bekommen, was "abgezogen" wird, will ich nicht ..
Du hast deinen Widerruf nicht widerrufen. Sofern man wirksam widerruft, ist der Vertrag von Beginn an unwirksam, d.h. ein Widerruf des Widerrufs ist in der Regel gar nicht möglich.das ist ja in Ordnung, hab ja den Widerruf widerrufen.
Nochmal: Versetz Dich in die Rolle des Verkäufers und überlege, ob Du das dem (Ex-) Käufer so einfach glauben würdest oder ob Du das Rad zunächst vor Dir stehen haben wolltest, um es selbst prüfen zu können.Aber gelesen hast Du schon? Das Rad ist wie neu und besser verpackt, als es hier ankam.
Eine Verpflichtung diesbezüglich seitens Radon sehe ich jedoch nicht.
Ich hab das gerade nochmal nachgelesen und denke Du hast recht.Doch: §§ 312g, 355 BGB.
Dass der Verkäufer ne Pi-Mal-Daumenregel aufstellt, unter welchen Voraussetzungen er ohne Wertersatz die Rückgabe akzeptiert, ist ja okay. Aber es ist nicht so, dass er im anderen Fall die Rückabwicklung komplett verweigern kann.
Jein. Das erlischt nämlich, wenn Du das Produkt genutzt hast. Wenn Du Unterhosen im Versand kaufst, darfst Du die Verpackung aufmachen und die Ware besichtigen. Aber nicht anziehen und dann in den Supermarkt zum einkaufen gehen. Sonst hast Du mit dem Anziehen das Produkt akzeptiert. Bei Bikes dasselbe, wenn Du damit fährst. Denn im Gegensatz zum Shop tust Du das für Dich allein ohne dass der Verkäufer eine Chance hat zu sehen, was Du damit machst. Und der Shopbesitzer kann Dir ganz klar gewisse Dinge verbieten.iderrufsrecht. Das wird auch durch eine Probefahrt nicht aufgehoben. Also einfach pauschal ablehnen darf Radon eigentlich nicht, sofern du innerhalb der 14 Tage widerrufen hast.
Mal etwas weniger aufgeregt hilft... Du hast aus meiner Sicht einen ganz einfachen aber weittragenden Fehler gemacht: Als Du die Verpackung des Rades gesehen hast und deren Zustand, hättest Du davon Fotos machen müssen und dann umgehend beanstanden, ohne zu fahren.Das Rad ist wie neu und besser verpackt, als es hier ankam. Btw, was mancher hier schwafelt geht auf keine Kuhhaut. Scheinbar zählen "Punkte" über alles und dann wird halt Müll ausgeschüttet oder provoziert.
Aber gelesen hast Du schon? Das Rad ist wie neu und besser verpackt, als es hier ankam. Btw, was mancher hier schwafelt geht auf keine Kuhhaut. Scheinbar zählen "Punkte" über alles und dann wird halt Müll ausgeschüttet oder provoziert.
.. blödelt also hier nicht weiter.
Genau!Sobald Du damit fährst, hast Du rechtlich das Produkt akzeptiert. Dann hat es z. B. @Geisterfahrer bestätigt, dass man dann trotzdem noch das Recht hat zum Rücktritt vom Kaufvertrag unter Wertminderung. Kann sein, bin aber nicht so ganz sicher. Es geht dann eher aus meiner Sicht Richtung Kulanz, wenn Radon so was akzeptiert. Rein rechtlich denke ich, ist das Produkt akzeptiert und es ist rein die Entscheidung von Radon, ob sie es zurück nehmen und unter welchen Bedingungen. Ich habe Zweifel, dass sie wirklich die Auflösung des Vertrages akzeptieren müssen, von Gesetzes wegen, aber ich kann auch falsch liegen.
Jein. Das erlischt nämlich, wenn Du das Produkt genutzt hast. Wenn Du Unterhosen im Versand kaufst, darfst Du die Verpackung aufmachen und die Ware besichtigen. Aber nicht anziehen und dann in den Supermarkt zum einkaufen gehen. Sonst hast Du mit dem Anziehen das Produkt akzeptiert. Bei Bikes dasselbe, wenn Du damit fährst. Denn im Gegensatz zum Shop tust Du das für Dich allein ohne dass der Verkäufer eine Chance hat zu sehen, was Du damit machst. Und der Shopbesitzer kann Dir ganz klar gewisse Dinge verbieten.
Wäre ja wirklich unverhältnismäßig, wenn man 14 Tage ein Produkt nutzen und dann vom Kaufvertrag zurück treten könnte.
Dass Radon komplett ablehnt, ist nicht rechtens, das habe ich oben bereits ausgeführt. Selbst wenn Du das Ding in den 14 Tagen komplett runtergerockt hättest, hättest Du ein Widerrufsrecht. Nur würde der Kaufpreis dann wohl komplett vom Gegenanspruch auf Wertersatz aufgezehrt
Genau das wurde doch von diversen Foristen bereits gesagt - nur der Ersteller ist damit nicht zufrieden.Also zusammengefasst:
Radon müsste das Rad trotzdem zurück nehmen, aber nicht den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
Wie hoch die Erstattung am Ende wäre bzw. wie viel Radon abzieht, könnte man nur spekulieren.
Da es sich ganz anders fährt als in einigen Testberichten geschrieben, habe ich es Samstagmittag wieder verpackt und sogleich widerrufen.
der Bosch Kiox Tacho flog unverpackt mit einigen Broschüren im Karton rum, Schutzfolie war ebenso teilweise lose im Karton
bin es ausführlich Probegefahren
......
In Summe bestärkt mich das in meiner Meinung: Niemals Versender Bikes
Mich hingegen bestärkt Dein Kommentar in meiner Ansicht, dass es Bike Versender nicht leicht haben mit Kunden, die das Teil aus dem Karton holen, es aufbauen, dann 30 km damit rumfahren und dann über einen herziehen mit Behauptungen, für die sie keinen Beweis haben. In einem Forum. Statt einfach die Wünsche einem mitzuteilen und abzuwarten, was man antwortet.Bin ich blind oder wo sind die Fotos?
Wenn ich es richtig verstehe geht es doch nur noch darum auf die "Abnutzung-Rechnung" von Radon zu warten und diese gegebenenfalls abzulehnen und rechtlich dagegen vorzugehen......
In Summe bestärkt mich das in meiner Meinung: Niemals Versender Bikes
Ja, aber zurücksenden um dann erst gesagt zu bekommen, was "abgezogen" wird, will ich nicht ..
@ Rest: Da sind sie wieder, die Laberrababererweiter so
Und ja, ich erkenne das - sehr schnell ..
Boah, großes Desaster, liest Du auch oder schreibst Du nur? Ich wollte das Rad. Ich hab es nicht gekauft, um probezufahren. Ich hatte keine kurze NO Antwort von Radon erwartet, sondern einen kundenfreundlichen Vorschlag. Von mir aus auch Vorschläge wie Lenkererhöhung o.ä.. Immerhin war das meine erste Erfahrung in der Art. Mich wundert, dass man ein XL Bike verkauft mit gekürztem Gabelschaft, aber es für Fahrer bis 196 cm empfielt. Und die Art der Radon-Mail hat mich bewogen Euch, nicht Dich großes Desaster, zu fragen, wie es sich mit dem Widerrufsrecht verhält. Mehr nicht. Wo ziehe ich denn her, außer über Dich?Ich verstehe einfach nicht wie man so unreflektiert sein kann und sogar versucht hier negative Stimmung gegen einen Händler zu erzeugen, obwohl der Fehler eindeutig bei einem selber liegt...
Das macht keinen guten Eindruck, was Du hier schreibst. Klingt ein wenig danach, dass immer ein anderer schuld ist. Auch Deine Vorherige Antwort war eher ein Angriff als eine sachliche Verteidigung. Das wirkt unglaubwürdig und lässt eher erahnen, warum wohl Radon eher weniger entgegen kommend war.Btw, hatte bereits 3 ernsthafte Interessenten aber irgendein Fisch hat wohl die Anzeige löschen lassen, weil ich ein cooles Bild eines Bike-Magazins genutzt habe. Jetzt könnt Ihr wieder ein Rechtsthema draus machen![]()
Klingt ein wenig danach, dass immer ein anderer schuld ist.