Schwierigkeiten mit bikediscount.com

Ein bisschen einseitig, Deine Sichtweise. Die Adresse ist immerhin auch mit deutscher PLZ. Riezlern hat offensichtlich eine deutsche und österreichische PLZ....also ist man hiernach erstmal nicht schlauer. Ein Blick in die AGB...Deutschland und Österreich tauchen immer als Begriffspaar auf. Ganz am Ende dann: Gerichtsstand ist Österreich. Ach so, jetzt ist alles klar. Nur: was hat das anwendbare Recht mit dem Gerichtsstand zu tun? Dass die Firma einen Gerichtsstand in Österreich hat, ist schön, dem Verbraucher aber herzlich egal, denn eine Gerichtsstandsvereinbarung ist grds. nur zwischen Kaufleuten zulässig. Außerdem besagt Gerichtsstand ja noch nichts über den Sitz des Unternehmens.
Zu guter letzt: Warum wird ein gesetzlicher MwSt-Satz von 19% genannt, obwohl in Österreich 20 % USt zu entrichten sind?

Nachtigall, ick hör dir trapsen...
 
Riezlern liegt auf den Cayman Islands? Dann sind doch 5€ Porto wirklich nicht übertrieben.
Egal...

Auf jeden Fall gibt es an beiden Orten jede Menge Briefkastenfirmen und Büros von Strohmännern, die von einem Schreibtisch aus Dutzende Firmen verwalten. Ich wage sogar die Vermutung, dass Bikediscount.com dort auch nur eine Briefkastenadresse hat, während Versandlager und alles andere irgendwo im deutschen Hinterland gelegen ist.
 
Ich wage sogar die Vermutung, dass Bikediscount.com dort auch nur eine Briefkastenadresse hat, während Versandlager und alles andere irgendwo im deutschen Hinterland gelegen ist.

Da vermutest Du völlig falsch ! :rolleyes:

Bikediscount haben ihren Ladenverkauf, Ausstellung, Lager und Werkstatt
direkt in Riezlern unterhalb bzw. nebenan vom "Schlecker".

Man kann dort direkt einkaufen oder die Ware bzw. Bikes ansehen, inkl. Beratung.
 
In solchen Orten siedeln sich nicht immer die seriösesten Firmen an. Siehe auch Cayman Islands etc.

Naja, das ist doch etwas weit hergeholt. Solche Sonderzonen sind aufgrund geographischer Gegebenheiten sogar sehr sinnvoll, und es gibt sie zwischen Deutschland und Österreich an einigen Stellen. Jungholz ist auch ein gutes Beispiel, wenn ich mich nicht täusche. Das hat nichts mit Briefkastenfirmen zu tun. Da muss man die Kirche schon im Dorf lassen... Nur weil der Inhaber mir nicht das Rücksendeporto erstatten will, muss es sich nicht gleich um eine Briefkastenfirma handeln.
 
Egal...

Auf jeden Fall gibt es an beiden Orten jede Menge Briefkastenfirmen und Büros von Strohmännern, die von einem Schreibtisch aus Dutzende Firmen verwalten. Ich wage sogar die Vermutung, dass Bikediscount.com dort auch nur eine Briefkastenadresse hat, während Versandlager und alles andere irgendwo im deutschen Hinterland gelegen ist.

Ich würde das mal schnell wegeditieren, bevor du noch ne Anzeige wegen übler Nachrede bekommst.
 
Genau. Um andere vor dem gleichen Fehler zu bewahren. Aber das schrieb ich ja schon x-mal.

Nur weil man selbst nicht in der Lage ist sich über den Shop, deren AGB's, Standort und so weiter zu informieren, finde ich es eine bodenlose Frechheit so über einen Händler herzuziehen, der ja beim besten Willen gar nichts für Deine Fehler dafür kann.

Schon mal etwas von "übler Nachrede" oder "Rufschädigung" gehört ?
 
in der Rubrik "Über Uns" bittet der Händler um Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

da der Threadersteller ja auf Fairness und Offenheit Wert legt hat er den Händler doch bestimmt schon auf sein Problem aufmerksam gemacht.

Wie hat der Händler denn reagiert!


oder ist es inzwischen so das man erst hier ein Faß aufmacht bevor man Probleme unter sich bespricht und regelt. Schließlich hast du ja auch eine Jacke gekauft und bist Kunde geworden, also kann ich ja auch mal dort meine Sichtweise darlegen.
 
in der Rubrik "Über Uns" bittet der Händler um Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

da der Threadersteller ja auf Fairness und Offenheit Wert legt hat er den Händler doch bestimmt schon auf sein Problem aufmerksam gemacht.

Wie hat der Händler denn reagiert!

Natürlich habe ich erst direkt bei bikediscount.com um Erstattung gebeten. Hier die Antwort:

Guten Morgen Herr XXX,

vielen Dank für Ihr Mail. Wir bitten Sie um Verständnis. Unsere Firma befindet sich in Österreich. Da wir nur über Deutschland zu erreichen sind, haben wir eine deutsche und eine österreichische PLZ und BLZ. Für uns gelten die deutschen Gesetze nicht. Bei berechtigten Reklamation erstatten wir den Versand. Bei Rückgaben und Umtausch sollte der Versand zurück zu uns von Kunden getragen werden. Der Versand des Umtauschproduktes zurück zum Kunden erfolgt Versandkostenfrei.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXX


Würde ich so ganz spontan nicht als entgegenkommend bezeichnen (und widerspricht -wie gesagt- deutschen Regelungen).
Ein wichtiger Standortvorteil von Riezlern scheint doch der Versand zu nationalen Kosten nach D und A zu sein - das nimmt der Versender gerne mit. Sich rechtlich dann aber nur auf Österreich zu beziehen ist für meine Begriffe eben nicht so richtig galant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Rückgaben und Umtausch sollte der Versand zurück zu uns von Kunden getragen werden. Der Versand des Umtauschproduktes zurück zum Kunden erfolgt Versandkostenfrei.

Das würde ich so voll und ganz unterschreiben.
Ich würde sagen, hätte man nur eine Jacke bestellt und diese dann, wenn sie nicht gepasst hätte, in die richtige Grösse "umgetauscht" wäre alles in bester Ordnung gewesen.
Aber wie gesagt, der Fehler liegt bei Dir.
Desweiteren, warum soll der Händler die Versandkosten tragen wenn man etwas widererwarten nicht möchte und zurückschickt ?!
 
Da vermutest Du völlig falsch ! :rolleyes:

Bikediscount haben ihren Ladenverkauf, Ausstellung, Lager und Werkstatt
direkt in Riezlern unterhalb bzw. nebenan vom "Schlecker".

Man kann dort direkt einkaufen oder die Ware bzw. Bikes ansehen, inkl. Beratung.
Na, dann ist ja alles in Butter… ;)

Ich wollte auch keineswegs diese Firma schlechtreden, auch in so einem Briefkastenfirmendorado kann es ja seriöse Geschäfte geben.

Die Masche des TE vermag ich übrigens überhaupt nicht gutzuheißen, die US-amerikanische Variante davon sieht so aus, dass Leute sich teure Designerklamotten bestellen, damit auf eine Party gehen, und nachher wieder alles zurückschicken… :(
 
Desweiteren, warum soll der Händler die Versandkosten tragen wenn man etwas widererwarten nicht möchte und zurückschickt ?!

Wie war das noch mit dem Murmeltier? Das hatten wir oben ja alles schon einmal... Hin-und Zurücksenden würde in solchen Fällen viel teurer und würde länger dauern.
 
Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig). Gerade aktuell im April 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Händler auch die Hinsendekosten erstatten muss. So ganz gerecht erscheint dies nicht. In ganz Europa (bis auf Finnland) müssen die Verbraucher die Rücksendekosten und der Händler die Hinsendekosten erstatten. Nur Deutschland hat den Sonderweg mit den 40 Euro beschritten. Jetzt zahlt der Händler beides. Gut für den Verbraucher, der aber nicht immer auf der Erstattung bestehen muss.
 
Tag zusammen,

ich habe bei bikediscount.com eine Jacke in zwei verschiedenen Größen bestellt, da ich nicht wusste, welche mir passt. Das ist ja an sich bei Online-Bestellungen üblich, die Rücksendung der nicht passenden Artikel meist kein Problem.

Deutsche Firmen sind nach BGB (ehem. Fernabsatzgesetz) dazu verpflichtet, bei einem Bestellwert von über 40 EUR (die Jacke kostet knapp 80 EUR) die Rücksendekosten zu übernehmen. Ich dachte, das gilt auch für bikediscount.com, denn auf der Website ist die PLZ D-87567 Riezlern angegeben - erst im Impressum findet man die Angabe D-87567/A-6991 Riezlern. Was ich nicht wusste: Riezlern ist zwar nur von Deutschland aus erreichbar und hat deswegen (auch) eine deutsche PLZ, liegt aber in Österreich. Somit gelten die für den Konsumenten vorteilhaften Bestimmungen des ehem. Fernabsatzgesetzes nicht.

Bikediscount.com weigert sich, die Rücksendekosten zu übernehmen, da für das Unternehmen das österreichische Recht gelte. Es geht zwar nur um knapp 5 EUR, aber so ein Verfahren ist äußerst kundenunfreundlich.

Überlegt Euch also vorher, ob Ihr dort bestellen wollt - eventuelle Rücksendekosten tragt Ihr in jedem Fall selbst. Willkommen im Steinzeitalter.
Ich bestelle dort nicht mehr.

Speci

mich würde es zu gerne interessieren wo das denn im BGB steht ?

ich finde es jedenfalls witzig, dass man wegen 5 € und der eigenen unfähigkeit die agb richtig durchzulesen, ein solchen zinober vollführt.
interessant wäre noch zu wissen, ob du kauf, miet und sonstige verträge ebenfalls nicht durchliest und blanko unterschreibst ?
 
Hmmm interessant:

Widerrufsrecht:

Händler zahlt die Rücksendekosten, nur in folgenden Fällen können die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden:

-wenn der Wert der zurückgesandten Ware weniger als 40 Euro beträgt und die bestellte Ware der gelieferten entspricht oder
-wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde, auch bei Werten über 40 Euro und
-wenn der Händler in seinen AGB vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
mich würde es zu gerne interessieren wo das denn im BGB steht ?

ich finde es jedenfalls witzig, dass man wegen 5 € und der eigenen unfähigkeit die agb richtig durchzulesen, ein solchen zinober vollführt.
interessant wäre noch zu wissen, ob du kauf, miet und sonstige verträge ebenfalls nicht durchliest und blanko unterschreibst ?

Schon wieder ein Murmeltier, das ewig grüßt. Hatten wir oben alles schon einmal.
Das ganze steht im BGB, Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen, §357 (2). Ich bin erstaunt, wie schlecht die meisten Verbraucher offensichtlich über ihre eigenen Rechte informiert sind.
 
Schon wieder ein Murmeltier, das ewig grüßt. Hatten wir oben alles schon einmal.
Das ganze steht im BGB, Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen, §357 (2). Ich bin erstaunt, wie schlecht die meisten Verbraucher offensichtlich über ihre eigenen Rechte informiert sind.

:lol::lol::lol:

ausgerechnet du, liebes murmeltier, musst mir sagen wie schlecht ich informiert bin.
ausgerechnet du, der nicht in der lage ist die agb richtig zu lesen (dazu solltest du dir auch nochmals das bgb richtig durchlesen, da gibts nämlich klauseln, welche für dich interessant wären)
desweiteren weiss ich wo dies im bgb steht, allerdings steht da nicht, dass der händler generell ab 40€ + die Rücksendekosten zu übernehmen hat.

also, mach nicht andere für deine fehler verantwortlich :daumen:
 
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