Ein bisschen einseitig, Deine Sichtweise. Die Adresse ist immerhin auch mit deutscher PLZ. Riezlern hat offensichtlich eine deutsche und österreichische PLZ....also ist man hiernach erstmal nicht schlauer. Ein Blick in die AGB...Deutschland und Österreich tauchen immer als Begriffspaar auf. Ganz am Ende dann: Gerichtsstand ist Österreich. Ach so, jetzt ist alles klar. Nur: was hat das anwendbare Recht mit dem Gerichtsstand zu tun? Dass die Firma einen Gerichtsstand in Österreich hat, ist schön, dem Verbraucher aber herzlich egal, denn eine Gerichtsstandsvereinbarung ist grds. nur zwischen Kaufleuten zulässig. Außerdem besagt Gerichtsstand ja noch nichts über den Sitz des Unternehmens.
Zu guter letzt: Warum wird ein gesetzlicher MwSt-Satz von 19% genannt, obwohl in Österreich 20 % USt zu entrichten sind?
Nachtigall, ick hör dir trapsen...
Zu guter letzt: Warum wird ein gesetzlicher MwSt-Satz von 19% genannt, obwohl in Österreich 20 % USt zu entrichten sind?
Nachtigall, ick hör dir trapsen...