Trek hatte das zumindest mal, bin aber womöglich nicht aktuell diesbezüglich.Orbea, Yeti, Specialized
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Trek hatte das zumindest mal, bin aber womöglich nicht aktuell diesbezüglich.Orbea, Yeti, Specialized
Hallo zusammen,
nur zur Klärung:
Die Gewährleistung geht nicht auf einen Zweitkäufer über. Diese Ansprüche bestehen nur zwischen den ursprünglichen Vertragspartnern. Soweit sie durch spätere Vereinbarung übertragen wird(das wäre eine Abtrtung der Ansprüche) bestehen häufig Abtretungsverbote, weil der Verkäufer häufig nicht ggü. einer Kette von weiteren Käufern haften will. Garantie ist hiervon unabhängig zu betrachten und eine freiwillige Herstellerleistung, die der Hersteller so regeln kann, wie er will.
Beste Grüße
Dies ist nicht richtig. Die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) ist NICHT an eine bestimmte Person gebunden. Eine Rechnung wird bei Reklamationen nur benötigt, wnn sich das Kaufdatum nicht auf anderem Wege klären lässt. Garantien sind freiwillig und meist an Bedingungen geknüpft (Erstbesitzer, Produktregistrierung, begrenzt auf einzelene Komponenten usw.).
Die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) ist NICHT an eine bestimmte Person gebunden.
Hast du dazu bitte einmal den entsprechenden Paragraphen?
So weit mir bekannt ist es wie von @Spoon-man beschrieben schon so, dass die Sachmangelhaftung nur zwischen 2 direkten Vertragsparteien entsteht. Somit fällt die 3. Partei grundsätzlich raus und hätte wenn dann ansprüche an den 2. Verkäufer nicht aber an den ursprünglichen Händler des Erstkäufers.
Ist das auch so ein klassischer Fall, der ins Thema passt:
SC im Bikemarkt ?
"(…)
Lebenslange Garantie auf Rahmen und Rahmenlager bei Santa Cruz.
Rahmen ist noch nicht registriert.
(…)
Rechnungen vorhanden(Erstbesitzer)
(…)"
Der unbedarfte und weniger orientierte Kaufinteressent könnte m.M.n. hieraus freudig und nachvollziehbar ableiten, ein gebrauchtes Rad mit Garantie zu erwerben. Wenn der Verkäufer dies absichtlich so beschreibt, so in etwa "ich schreibe ja nur, dass SC (und nicht ich) eine lebenslange Garantie gibt", ist das, ich sage mal vornehm, unschön.
Was mich nun interessiert: Nehmen wir an, mit dieser oder einen ähnlichen Beschreibung kommt ein Vertrag/ein Kaufgeschäft zu Stande. Kann das nicht auch ein Bumerang werden für den (ggf. listigen, ach so schlauen...) Verkäufer: Vertragsbedingung ist die in der Beschreibung ausgeführte, damit zugesicherte Eigenschaft "Gebrauchtbike mit Garantie für Dich". Hat der Käufer dann nicht einen diesbzüglichen Rechtsanspruch ggüber dem privaten Käufer? ...Was dann ggf. anwaltschaftlich geklärt und ausgefochten werden muss...
Und genau darum ging es ja. Sonderfälle, in welchen die Übertragung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen werden, treten bei Privatpersonen nicht wirklich häufig auf, oder @Spoon-man ? (Damit meine ich natürlich, dass ein Händler dies bei Geschäften mit Privatpersonen macht).
sagt dir doch die beschreibung zur garantie von sc.......................
Santa Cruz Bicycles repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen jeden Rahmen oder jede starre Gabel, die von Santa Cruz Bicycles hergestellt wurden und die einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen. Die Garantie gilt für die Lebensdauer des Rahmens oder der Gabel und steht ausschließlich dem Erstbesitzer zur Verfügung.
warum wird das nicht mal geändert... in Zeiten wo die Hersteller wollen dass man die Räder bald wie die Unterhosen wechselt ist das einfach nicht mehr zeitgemäß und zudem der Second Hand Markt global immer mehr in Mode kommt. Was sollte man mit den Rädern machen außer weiterverkaufen? Ich hoffe da findet mal ein Umdenken statt, was ändert sich jez groß wenn man die paar Jahre Gewährleistung vom Erstbesitzer ausklammert... aber Hauptsache immer von Nachhaltigkeit usw. quatschen.
Weil der Hersteller was genau vom Gebrauchtverkauf Kuchen abbekommt?
Aber, anscheinend rechnet sich sowas nicht, denn es macht meines Wissens kein Fahrradhersteller.