Rechtslage bei Unfall mit MTB ohne Straßenausstattung

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Hallo,

mich wollte heut doch tatsächlich ein kleiner, frecher Corsa vom Rad schubsen. Hat er, dank meiner ausgefeilten Fahrtechnik :) , natürlich nicht geschafft.
Folgende Situation: ich komme auf der Hauptstraße mit etwa Tempo 25 angeschlichen, da biegt von rechts, aus einer Nebenstraße, jener Corsa schwungvoll ein. Während ich noch denke "ja will die nicht mal bremsen" ist es auch schon passiert. Hat mich glücklicherweise nur mit der Stoßstange gestrifen, ich bin nicht gestürzt.
Nachdem wir angehalten hatten und ich mein Rad untersucht habe, kommt plötzlich aus einer Autowerkstatt genau gegenüber einer der Schrauberknechte und fängt an MICH zu beschimpfen. Ich hätte ja weder Licht noch Reflektoren am Rad und das hätte nichts auf der Straße zu suchen. :eek: Ob ich vielleicht verletzt bin hat ihn nicht interessiert.
Er meinte zu der Fahrerin, sie solle sich "das" nicht gefallen lassen. :aufreg:
Meine höfliche Aufforderung wieder in seinem Loch zu verschwinden, da ich ihm andernfalls ein Licht anbringen würde, hat er mit der "Drohung" quittiert die Polizei zu rufen. Also Leute gibts?

Okay, was ich eigentlich fragen möchte: im Prinzip hat er ja sogar Recht. Ein MTB ohne Straßenzulassung darf theoretisch nicht auf der Straße fahren. Nur wie ist in dem Fall die Meinung der Ordnungshüter bzw. die Rechtsauslegung? Es war ca. 15.00 Uhr, kein Regen, einwandfreie Sicht. Lampen und Reflektoren hätten meine Sichtbarkeit in keiner Weise erhöht.
Bekommt der lichtlose Biker trotz klarer Vorfahrtmissachtung des Unfallpartners am Ende noch eine Mitschuld angerechnet??
 
Dass man ne Minifunzel tagsüber überhaupt nicht wahrnimmt, sollte egtl jeder erkennen, der klar denken kann. Wenn dieser Einwand kommt, wird dir natürlich die Auflage erlegt, dass du dein MTB straßentauglich ausstattest. Im Regelfall wird man verwarnt und muss sein Bike innerhalb einer Woche vorzeigen. Eventuell 15 EUR Bußgeld.
Aber eine Teilschuld, wegen einem tagsüber unbeleuchtetem Fahrrad ist wohl mehr als lächerlich.....

Hättest ihn mal schön die Polizei rufen lassen. Erstens hätte er sich total blamiert und zweitens die Autofahrerin, die er verteidigen wollte noch in die ******* geritten ^^
 
Spontan würde ich jetzt sagen das man die "Verkehrstauglichkeit" des Rades und den Unfall getrennt betrachten muss sofern ersteres nicht zu letzterem geführt oder beigetragen hat.
 
Da hätte ich dem Monteur gesagt:

Ich kaufe mir einen Panzer und werde damit, wenn er mal irgendwo auf dem Bürgersteig falsch parkt, den Teil seines Autos plattfahren, der verkehrswidrig geparkt ist.:spinner: :spinner:
 
Ich sehe das ganz genauso. Wollte nur wissen ob da nicht irgendwo ein rechtlicher Haken versteckt ist. Schließlich sind wir Deutschland...;)
Heute habe ich dann doch noch einen Schaden gefunden- das Hinterrad hat einen Treffer bekommen. Bin gespannt was die Dame zur Rechnung sagen wird (Hope Hoops Hinterrad, ich schätze mal 250€).
 
Die Verkehrstauglichkeit deines Fahrrades ist bei der Prüfung des Schadenersatzes nur geprüft, wenn diese einen Einfluss hatte auf den Unfall.

Also stellt sich die frage: wäre der Unfall auch passiert, wenn du Vorschriftsmässig gefahren wärest? (also gesetzeskonform ausgerüstet)

Natürlich droht dir immer, ob nun Unfall oder nicht, eine Geldbusse wenn dein Rad nicht verkehrstauglich ist.

Ich hoffe die Versicherung der Unfallgegnerin stellt sich nicht quer.
 
Da das Rad nicht entsprechend der STVZO ausgerüstet ist hat es auf der Strasse nichts verloren.Punkt,das gilt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch.
Was meint ihr wohl warum an dem Gesetz nichts geändert wird, das ist DIE Überlebensgarantie für Dynamohersteller und die von STVZO Konformen Rädern.

Dem Radfahrer wird dann eine Teil oder gar 100% Schuld zugewiesen.
Es ist nicht Grundlos das es STVZO konforme Räder zu kaufen gibt.

Paralellen kann man ziehen aus dem Fall Inliner auf der Strasse,da Inliner=Spielzeug haben die auf der Strasse auch nichts verloren,der Inlinerfahrer hat also beim Unfall die A-Karte da er grob fahrlässig gehandelt hat und darf sogar noch den Schaden vom anderen übernehmen.

Genauso wie ein im Parkverbot stehender PKW der beschädigt wird,dessen Halter hat auch ein Problem,den sein Auto hätte da nichts verloren gehabt und wenn er es da geparkt hätte wo es erlaubt ist,wäre auch wohl nichts passiert.

Genauso der Radfahrer ohne STVZO Ausrüstung,wäre er da gefahren wo er hingehört, wäre auch nichts passiert.

Was eigentlich lustiger ist,ist wenn man wie ich neulich. von einer Meute fitnessbegeistertet Walkerinnen im Wald darauf hingewiesen wird das man kein Licht,Klingel und Schutzbleche hat und man so ja nicht fahren dürfte.
Das ist dann wieder das Gegenteil wo außenstehende ihre Doofheit zur Schau stellen und man nur müde lächelnd erwiedert "Wie heißt die Vorschrift und wo sind wir hier liebe Hohldamen?".
 
Hallo,,
möchte euch von meinem letzten sehr aussergewöhnlichen Crash berichten.
Vor gut einem Jahr (07.07.07 ;-)) war ich mit meinem MTB gegen 23 Uhr auf dem Weg nach Hause, als mir auf dem Radweg welcher gut ausgeleuchtet und schnurr-gerade verläuft, ein Radfahrer entgegen kam.
Der war aber noch locker 150 Meter entfernt.
Da der Weg an dieser Stelle in meine Fahrtrichtung leicht abschüssig verläuft, hatte ich auf meinem "Rasenmäher" eine windschnittige Haltung eingenommen um nochmal ordentlich Tempo zu bekommen.
Als mein Blick ein weiters mal gezielt Richtung entgegenkommenden Radfahrer ging, traute ich meinen Augen nicht...obwohl der Rad/Fußgängerweg mehr als 2 Meter breit ist, eiert der Typ genau auf mich zu. Trotz meiner sehr lauten organischen Klingel und spektakulären Ausweich und Bremsmanöver kam es zum Crash.
Wir stießen jeweils mit der linken Seite zusammen. Mein Fazit:
Ich glücklicherweise mit Helm Handschuhe und Camelback unterwegs, bis auf Hautabschürfung, geplatztem Helm und zerrissener Kleidung relativ unbeschadet davongekommen.
Dagegen habe ich den Typen wohl so richtig erwischt...nachdem ich
Ihn aus seinem Hollandrad befreit hatte, winselte und lallte er mir etwas unverständliches entgegen, also habe ich Ihn erst mal liegen lassen und unverzüglich nen Rettungswagen geordert und da mir die ganze Sache sehr komisch schien auch gleich die Polizei gerufen.
Arzt und Polizei ruck zuck vor Ort und mich erst mal interviewt, da der Typ immer noch total benebelt im Rettungswagen liegt.
Als der eine Polizist sich dann unsere Räder anschaut ahnte ich böses, da mein MTB lediglich mit Klick-Licht ausgestattet war :(
Aber nachdem er mein Bike mit bewunderten Blick gemuster hatte kam die
Aussage: Diese Fahrmaschiene scheint technisch einwandfrei zu sein....kein Witz !!!
Dann folgendes: Die andere Polizistin bemerkte den immer intensiveren Alkoholgeruch welcher aber nicht von mir ausging.
Da war der Fall klar....aus den Packtaschen des anderen lief der Gerstensaft, und der Typ hatte ein paar atü zuviel auf der Backe...was der Alko-test dann wohl auch bestätigte. Sein Fazit:
3 gebrochene Rippen, Platzwunde am Knie, Arm verstaucht und ne Menge rotes Fleisch.
Nach gut 2 Monaten waren mein Sachschaden inklusive Schmerzensgeld und Anwaltkosten beglichen.
P.s. Diesen Monat !!!! bin ich als Zeuge in dieser Sache geladen da sich der Typ des Vorwurfs Trunkenheit im Strassenverkehr verantworten muss...
....für Ihn ist die Sache noch nicht beendet.

mfg METROPOLIX
 
Die Verkehrstauglichkeit deines Fahrrades ist bei der Prüfung des Schadenersatzes nur geprüft, wenn diese einen Einfluss hatte auf den Unfall.

Also stellt sich die frage: wäre der Unfall auch passiert, wenn du Vorschriftsmässig gefahren wärest? (also gesetzeskonform ausgerüstet)

Natürlich droht dir immer, ob nun Unfall oder nicht, eine Geldbusse wenn dein Rad nicht verkehrstauglich ist.

Ich hoffe die Versicherung der Unfallgegnerin stellt sich nicht quer.

Der Unfall hatte definitiv nichts mit meiner Ausstattung zu tun. Ich gehe mal davon aus, das die Versicherung gar nicht eingeschaltet wird. Die Reparaturkosten (Felge, Schaltauge, eventuell Schaltwerk) werden sicher unter der "Schmerzgrenze" bleiben. Mit den paar Euro Geldbusse könnte ich leben.

Da das Rad nicht entsprechend der STVZO ausgerüstet ist hat es auf der Strasse nichts verloren.Punkt,das gilt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch.
Was meint ihr wohl warum an dem Gesetz nichts geändert wird, das ist DIE Überlebensgarantie für Dynamohersteller und die von STVZO Konformen Rädern.

Dem Radfahrer wird dann eine Teil oder gar 100% Schuld zugewiesen.
Es ist nicht Grundlos das es STVZO konforme Räder zu kaufen gibt.

Zunächst glaube ich nicht, das die Gesetzgebung sich für das Überleben der Dynamohersteller interessiert. ;)
Deine Sichtweise wäre bei einem Unfall in der Dunkelheit logisch, aber so? Ein Großteil aller Räder, insbesondere MTB und RR bewegen sich so betrachtet illegal. Das sollte doch zu denken geben.

Da haben wir jetzt zwei entgegengesetzte Meinungen- auf welche einigen wir uns? :)
 
Da das Rad nicht entsprechend der STVZO ausgerüstet ist hat es auf der Strasse nichts verloren.Punkt,das gilt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch.
Was meint ihr wohl warum an dem Gesetz nichts geändert wird, das ist DIE Überlebensgarantie für Dynamohersteller und die von STVZO Konformen Rädern.

Dem Radfahrer wird dann eine Teil oder gar 100% Schuld zugewiesen.
Es ist nicht Grundlos das es STVZO konforme Räder zu kaufen gibt.

Paralellen kann man ziehen aus dem Fall Inliner auf der Strasse,da Inliner=Spielzeug haben die auf der Strasse auch nichts verloren,der Inlinerfahrer hat also beim Unfall die A-Karte da er grob fahrlässig gehandelt hat und darf sogar noch den Schaden vom anderen übernehmen.

Genauso wie ein im Parkverbot stehender PKW der beschädigt wird,dessen Halter hat auch ein Problem,den sein Auto hätte da nichts verloren gehabt und wenn er es da geparkt hätte wo es erlaubt ist,wäre auch wohl nichts passiert.

Genauso der Radfahrer ohne STVZO Ausrüstung,wäre er da gefahren wo er hingehört, wäre auch nichts passiert.

Was eigentlich lustiger ist,ist wenn man wie ich neulich. von einer Meute fitnessbegeistertet Walkerinnen im Wald darauf hingewiesen wird das man kein Licht,Klingel und Schutzbleche hat und man so ja nicht fahren dürfte.
Das ist dann wieder das Gegenteil wo außenstehende ihre Doofheit zur Schau stellen und man nur müde lächelnd erwiedert "Wie heißt die Vorschrift und wo sind wir hier liebe Hohldamen?".

Das glaubst Du doch so nicht wirklich?
 
Da das Rad nicht entsprechend der STVZO ausgerüstet ist hat es auf der Strasse nichts verloren.Punkt,das gilt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch.
Was meint ihr wohl warum an dem Gesetz nichts geändert wird, das ist DIE Überlebensgarantie für Dynamohersteller und die von STVZO Konformen Rädern.

Dem Radfahrer wird dann eine Teil oder gar 100% Schuld zugewiesen.
Es ist nicht Grundlos das es STVZO konforme Räder zu kaufen gibt.

Paralellen kann man ziehen aus dem Fall Inliner auf der Strasse,da Inliner=Spielzeug haben die auf der Strasse auch nichts verloren,der Inlinerfahrer hat also beim Unfall die A-Karte da er grob fahrlässig gehandelt hat und darf sogar noch den Schaden vom anderen übernehmen.

Genauso wie ein im Parkverbot stehender PKW der beschädigt wird,dessen Halter hat auch ein Problem,den sein Auto hätte da nichts verloren gehabt und wenn er es da geparkt hätte wo es erlaubt ist,wäre auch wohl nichts passiert.

du scheinst da etwas durcheinander zu bringen. nur, weil sich ein anderer nicht gesetzes konform verhält, ist er für dich noch lange nicht zum abschuss freigeben. du darfst ihn anzeigen, aber mehr auch nicht. auf gar keinen fall darfst du einfach in ihn reinfahren. besonders nicht, wenn du aus einer nebenstraße in eine vorfahrtstraße einbiegst.
auch wenn dein rad nicht nach stvo ausgerüstet ist, bist du immernoch der schwächere im verkehr und darauf hat ein autofahrer rücksicht zu nehmen. sei´s mit rollerblades (spielzeug=fußgänger) oder einem fahrrad. punktum.
 
auch wenn dein rad nicht nach stvo ausgerüstet ist, bist du immernoch der schwächere im verkehr und darauf hat ein autofahrer rücksicht zu nehmen. sei´s mit rollerblades (spielzeug=fußgänger) oder einem fahrrad. punktum.

So schauts! Defensives Fahren ist angesagt. Lernt man in der Fahrschule, wenn man ein kraftgetriebenes Fahrzeug lenken möchte. Mitschuld gibts aber trotzdem, wenn man fahrlässig in den Strassenverkehr eingreift oder auf "fahrlässige Weise" daran teilnimmt. Sprich bei Nacht ohne Licht am Rad und dergleichen - was aber hier nicht der Fall war.
 
du scheinst da etwas durcheinander zu bringen. nur, weil sich ein anderer nicht gesetzes konform verhält, ist er für dich noch lange nicht zum abschuss freigeben. du darfst ihn anzeigen, aber mehr auch nicht. auf gar keinen fall darfst du einfach in ihn reinfahren. besonders nicht, wenn du aus einer nebenstraße in eine vorfahrtstraße einbiegst.
auch wenn dein rad nicht nach stvo ausgerüstet ist, bist du immernoch der schwächere im verkehr und darauf hat ein autofahrer rücksicht zu nehmen. sei´s mit rollerblades (spielzeug=fußgänger) oder einem fahrrad. punktum.

Es scheint heutzutage die Regel zu sein, dass man nicht einmal auf einem breiten, parallel zur Strasse laufenden Radweg sicher ist. Auf dem Weg zur Arbeit, den ich 1-2 mal pro Woche mit dem Rad bewältige, erlebe ich fast täglich solche Situationen. Der oben geschilderten, Auto aus Seitenstrasse, ich auf der Hauptstrasse, konnte ich nur durch Vollbremsung mit Ausweichen meistern. Autofahrer glotzt nur dumm aus seiner Kiste und haut ab. Auf dem Radweg wird mir generell von aus Seitenstrassen, oder aus Hofeinfahrten kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt genommen. Da hält seltenst einer vor dem Radweg an und schaut, ob da evtl. ein Radler oder Fußgänger im Anmarsch ist. Mein Vater, damals 79-jährig, wurde vor 2 Jahren auf dem Radweg von so einem Volltrottel zusammengefahren und musste mit schweren Beinverletzungen (Schien-und Wadenbein ab) ins Krankenhaus eingeliefert werden.
 
Es scheint heutzutage die Regel zu sein, dass man nicht einmal auf einem breiten, parallel zur Strasse laufenden Radweg sicher ist. Auf dem Weg zur Arbeit, den ich 1-2 mal pro Woche mit dem Rad bewältige, erlebe ich fast täglich solche Situationen. Der oben geschilderten, Auto aus Seitenstrasse, ich auf der Hauptstrasse, konnte ich nur durch Vollbremsung mit Ausweichen meistern. Autofahrer glotzt nur dumm aus seiner Kiste und haut ab. Auf dem Radweg wird mir generell von aus Seitenstrassen, oder aus Hofeinfahrten kommenden Fahrzeugen die Vorfahrt genommen. Da hält seltenst einer vor dem Radweg an und schaut, ob da evtl. ein Radler oder Fußgänger im Anmarsch ist. Mein Vater, damals 79-jährig, wurde vor 2 Jahren auf dem Radweg von so einem Volltrottel zusammengefahren und musste mit schweren Beinverletzungen (Schien-und Wadenbein ab) ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Dazu muss ich noch sagen: es war ein junges Mädel, sie hat sich heulend und schlotternd immer wieder bei mir entschuldigt. Ich habe Glück gehabt nicht verletzt worden zu sein und hoffe das sie sich bei der Regulierung ebenso einsichtig zeigt.
Richtig wütend hat mich nur der erwähnte Werkstattheini gemacht...
 
sofern nur bei dir bissel was kaputt gegangen ist (muss ja nicht gleich ein neues hinterrad für 250.- sein) und bei dem mädel evtl nur ein paar kleine kratzer am lack sind würd ich sie fragen ob sie dir nicht einfach die reparaturkosten bezahlt. ohne anwalt und gedöns.
wenns eh nur n paar kröten sind (muss ja nciht immer xtr, sein, lx für 20.- tuts auch) und sie geht darauf nicht ein, dann würd ichs dabei sein lassen und nix provozieren.
meine meinung nach hast du durch das nicht ordnungsgemässe ausstatten deines radls eigentlich zumindest teilschuld. d.h. du zahlst ihren schaden, der mit nem gutachten bei der original-hersteller-werkstatt schnell den wert deines kompletten radls übersteigt.
ob die lichter in dem fall tagsüber sinnvoll waren oder irrelevant spielt da glaube ich keine rolle (ist aber nur mutmassung).

und auch wenn das mädel ängstlich war: mit hilfe von papi und onkel rechtsanwalt kann man schnell alt aussehen.
 
sofern nur bei dir bissel was kaputt gegangen ist (muss ja nicht gleich ein neues hinterrad für 250.- sein) und bei dem mädel evtl nur ein paar kleine kratzer am lack sind würd ich sie fragen ob sie dir nicht einfach die reparaturkosten bezahlt. ohne anwalt und gedöns.
wenns eh nur n paar kröten sind (muss ja nciht immer xtr, sein, lx für 20.- tuts auch) und sie geht darauf nicht ein, dann würd ichs dabei sein lassen und nix provozieren.
meine meinung nach hast du durch das nicht ordnungsgemässe ausstatten deines radls eigentlich zumindest teilschuld. d.h. du zahlst ihren schaden, der mit nem gutachten bei der original-hersteller-werkstatt schnell den wert deines kompletten radls übersteigt.
ob die lichter in dem fall tagsüber sinnvoll waren oder irrelevant spielt da glaube ich keine rolle (ist aber nur mutmassung).

und auch wenn das mädel ängstlich war: mit hilfe von papi und onkel rechtsanwalt kann man schnell alt aussehen.


Die bei einem Unfall beschädigten Teile werden i.d.R. durch gleiche oder gleichwertige Teile ersetzt. Es kann ein Abzug durch Nutzung des beschädigten Teils möglich sein (man bekommt neu für alt), da entscheidet das Alter oder Kaufdatum, aber ein hochwertiges Laufrad muss man sich nicht durch ein 0815 Teil ersetzen lassen.

Bei der ordnungsgemässen Ausstattung denkst du vermutlich an Beleuchtung und Reflektoren. Sollte so eine Sache vor dem Kadi landen, wird der Richter vermutlich schon mal darüber nachdenken, ob es am hellichten Tage oder in der Dämmerung/Nacht zur Kollision gekommen ist. Weiterhin war es dem Radfahrer evtl. nicht anders möglich, als an besagter Stelle die Strasse zu benutzen, wenn kein Rad-oder Fussweg vorhanden war. Einen Rennradfahrer hätte der/die Autofahrer/in genauso geschubst.
 
Ohne hier die Leute die schon geantwortet haben beleidigen zu wollen:
Das deutsche Rechtssystem ist einfach zu komplex und verschachtelt um es von "Laien" entschlüssen und auslegen zu lassen, mehr als Erfahrungen und Vermutungen kommen hier wohl leider nicht, oder gibt es zufällig einen Juristen mit Schwerpunkt Stvo der hier mal vorbeischauen will?

Gehe daher lieber in ein "reines" Juristenforum und frage da mal lieb nach ;)
 
sofern nur bei dir bissel was kaputt gegangen ist (muss ja nicht gleich ein neues hinterrad für 250.- sein) und bei dem mädel evtl nur ein paar kleine kratzer am lack sind würd ich sie fragen ob sie dir nicht einfach die reparaturkosten bezahlt. ohne anwalt und gedöns.
wenns eh nur n paar kröten sind (muss ja nciht immer xtr, sein, lx für 20.- tuts auch) und sie geht darauf nicht ein, dann würd ichs dabei sein lassen und nix provozieren.
meine meinung nach hast du durch das nicht ordnungsgemässe ausstatten deines radls eigentlich zumindest teilschuld. d.h. du zahlst ihren schaden, der mit nem gutachten bei der original-hersteller-werkstatt schnell den wert deines kompletten radls übersteigt.
ob die lichter in dem fall tagsüber sinnvoll waren oder irrelevant spielt da glaube ich keine rolle (ist aber nur mutmassung).

und auch wenn das mädel ängstlich war: mit hilfe von papi und onkel rechtsanwalt kann man schnell alt aussehen.

Konkret handelt es sich um ein neuwertiges Bike, mein Lapierre, 300km gelaufen, UVP 3400€. Ganz bestimmt werde ich kein Teil mit minderwertigem Material ersetzen, nur um der Unfallverursacherin einen Gefallen zu tun. Und ja, das Hinterrad (Hope Hoops) würde einzeln etwa 250€ kosten. Da hätte sie eben lieber ein Baumarktradl anbumsen sollen. :)

würd ich sie fragen ob sie dir nicht einfach die reparaturkosten bezahlt
So habe ich mir das eigentlich auch vorgestellt.
 
es gibt auch Richter, die sehr fahrradfreundlich(!?!?) urteilen. Ein PKW fährt von einem Supermarktparkplatz über den Gehweg/Radweg, hält aber kurz vor dem Radweg an. Ein Radfahrer fährt auf ebendiesem Radweg, bremst, stürzt und STIRBT AN DEN FOLGEN!!!!! Er hat das Auto NICHT berührt, die Aufschlagstelle liegt etwa 2m vom Fahrzeug entfernt. Die Autofahrerin wurde verurteilt, wegen der allgemeinen Betriebsgefahr, die von einem Motorfahrzeug ausgeht.
Spekulative Frage: Hat der Radler überhaupt wegen des Autos gebremst? Die Autofahrerin hat den Unfall "gefressen", auch wenn der Radler wegen eines völlig anderen Grundes gebremst hätte, aber man kann ihn nicht mehr befragen.
 
Kleiner Tipp:

wenn ihr euch am Unfallort darauf einigt die Geschichte ohne Polizei und Versicherung zu regeln, empfehle ich euch dringendst ein schriftliches Schuldeingeständnis vom Unfallgegner am Ort geben zu lassen.

Die meisten einsichtigen Unfallgegner, die noch am Unfallort mündlich ihre Schuld eingestehen, ändern ihre Meinung im nachhinein wenn sie die Kosten vor Augen sehen.

@ketchyp: kann nur für das schweizer Rechtssystem sprechen, das deutsche ist dem aber sehr verwandt.
 
Kleiner Tipp:

wenn ihr euch am Unfallort darauf einigt die Geschichte ohne Polizei und Versicherung zu regeln, empfehle ich euch dringendst ein schriftliches Schuldeingeständnis vom Unfallgegner am Ort geben zu lassen.

Die meisten einsichtigen Unfallgegner, die noch am Unfallort mündlich ihre Schuld eingestehen, ändern ihre Meinung im nachhinein wenn sie die Kosten vor Augen sehen.

@ketchyp: kann nur für das schweizer Rechtssystem sprechen, das deutsche ist dem aber sehr verwandt.

Grundsätzlich hast natürlich recht! Wie es eben so ist, auf den ersten Blick habe ich gar nichts gesehen, dann der "Schock"...
 
Kleiner Tipp:

wenn ihr euch am Unfallort darauf einigt die Geschichte ohne Polizei und Versicherung zu regeln, empfehle ich euch dringendst ein schriftliches Schuldeingeständnis vom Unfallgegner am Ort geben zu lassen.

Die meisten einsichtigen Unfallgegner, die noch am Unfallort mündlich ihre Schuld eingestehen, ändern ihre Meinung im nachhinein wenn sie die Kosten vor Augen sehen.

@ketchyp: kann nur für das schweizer Rechtssystem sprechen, das deutsche ist dem aber sehr verwandt.

Ich würde nie ein Schuldeingeständnis unterschreiben. Sollte der Schaden dann wieder erwarten doch größer sein(also doch Versicherung), stellt man seine eigene Haftpflicht vor ein Problem. Die kann sich daraufhin u.U. weigern zu zahlen.
Wenn schon, dann kann man den Unfallhergang schildern und das dann unterschreiben.
 
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