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Hallo,
mich wollte heut doch tatsächlich ein kleiner, frecher Corsa vom Rad schubsen. Hat er, dank meiner ausgefeilten Fahrtechnik
, natürlich nicht geschafft.
Folgende Situation: ich komme auf der Hauptstraße mit etwa Tempo 25 angeschlichen, da biegt von rechts, aus einer Nebenstraße, jener Corsa schwungvoll ein. Während ich noch denke "ja will die nicht mal bremsen" ist es auch schon passiert. Hat mich glücklicherweise nur mit der Stoßstange gestrifen, ich bin nicht gestürzt.
Nachdem wir angehalten hatten und ich mein Rad untersucht habe, kommt plötzlich aus einer Autowerkstatt genau gegenüber einer der Schrauberknechte und fängt an MICH zu beschimpfen. Ich hätte ja weder Licht noch Reflektoren am Rad und das hätte nichts auf der Straße zu suchen.
Ob ich vielleicht verletzt bin hat ihn nicht interessiert.
Er meinte zu der Fahrerin, sie solle sich "das" nicht gefallen lassen.
Meine höfliche Aufforderung wieder in seinem Loch zu verschwinden, da ich ihm andernfalls ein Licht anbringen würde, hat er mit der "Drohung" quittiert die Polizei zu rufen. Also Leute gibts?
Okay, was ich eigentlich fragen möchte: im Prinzip hat er ja sogar Recht. Ein MTB ohne Straßenzulassung darf theoretisch nicht auf der Straße fahren. Nur wie ist in dem Fall die Meinung der Ordnungshüter bzw. die Rechtsauslegung? Es war ca. 15.00 Uhr, kein Regen, einwandfreie Sicht. Lampen und Reflektoren hätten meine Sichtbarkeit in keiner Weise erhöht.
Bekommt der lichtlose Biker trotz klarer Vorfahrtmissachtung des Unfallpartners am Ende noch eine Mitschuld angerechnet??
mich wollte heut doch tatsächlich ein kleiner, frecher Corsa vom Rad schubsen. Hat er, dank meiner ausgefeilten Fahrtechnik

Folgende Situation: ich komme auf der Hauptstraße mit etwa Tempo 25 angeschlichen, da biegt von rechts, aus einer Nebenstraße, jener Corsa schwungvoll ein. Während ich noch denke "ja will die nicht mal bremsen" ist es auch schon passiert. Hat mich glücklicherweise nur mit der Stoßstange gestrifen, ich bin nicht gestürzt.
Nachdem wir angehalten hatten und ich mein Rad untersucht habe, kommt plötzlich aus einer Autowerkstatt genau gegenüber einer der Schrauberknechte und fängt an MICH zu beschimpfen. Ich hätte ja weder Licht noch Reflektoren am Rad und das hätte nichts auf der Straße zu suchen.

Er meinte zu der Fahrerin, sie solle sich "das" nicht gefallen lassen.

Meine höfliche Aufforderung wieder in seinem Loch zu verschwinden, da ich ihm andernfalls ein Licht anbringen würde, hat er mit der "Drohung" quittiert die Polizei zu rufen. Also Leute gibts?
Okay, was ich eigentlich fragen möchte: im Prinzip hat er ja sogar Recht. Ein MTB ohne Straßenzulassung darf theoretisch nicht auf der Straße fahren. Nur wie ist in dem Fall die Meinung der Ordnungshüter bzw. die Rechtsauslegung? Es war ca. 15.00 Uhr, kein Regen, einwandfreie Sicht. Lampen und Reflektoren hätten meine Sichtbarkeit in keiner Weise erhöht.
Bekommt der lichtlose Biker trotz klarer Vorfahrtmissachtung des Unfallpartners am Ende noch eine Mitschuld angerechnet??