Rechtsfahrgebot für Radfahrer?

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Hallo zusammen,
bei mir vor Ort werden in letzter Zeit Radfahrer angehalten die, wenn es auf der rechten und linken Straßenseite einen Radweg gibt , entgegen der Flußrichtung der Autos fahren.
Das heißt z.b. auf der linken Seite so das rechts auf der Straße neben einem der Gegenverkehr vorbeiläuft.
Weiß jemand etwas dazu oder kann mir konkret mal den Paragraphen ausgraben in dem das steht?:confused:
Weil irgendwie kommt mir dieses angebliche Gesetz eigenartig vor.:rolleyes:

Targut
 
Siehe StVO §2
StVO §2.4 schrieb:
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
 
Wenn man am Straßenverkehr teilnimmt, dann ist es jetzt nicht sooooo weit hergeholt, mal einen Blick in die Straßenverkehrsordnung zu werfen, ohne schon vor §2 aufzugeben. ;)
 
Grundschulwissen . . . Wir haben ein Rechtsfahrgebot in D-land.

Das Rechtsfahrgebot gilt aber nicht innerhalb von Orten. D.h. wenn du mehrer erlaubte und freie Fahrspuren zur Auswahl hast, darfst du dir die Spur aussuchen. Außerorts musst du auch dann die rechte Spur nehmen.

Auch wenn es im Titel steht, hat das allerdings nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.
 
Grundschulwissen . . . Wir haben ein Rechtsfahrgebot in D-land.
Zum Grundschulwissen gehört auch zwischen Threadtitel und Text zu differenzieren ;)
Nichts für ungut ich habe den Titel einfach dumm gewählt,wie flyingscout bemerkt hat.
Da ich keinen Autoführerschein mache oder gemacht habe , habe ich tatsächlich noch nie in Straßenverkehrsordnung durchgelesen.
Eventuell sollte ich das mal nachholen.

Targut
 
Das Rechtsfahrgebot gilt aber nicht innerhalb von Orten. D.h. wenn du mehrer erlaubte und freie Fahrspuren zur Auswahl hast, darfst du dir die Spur aussuchen. Außerorts musst du auch dann die rechte Spur nehmen.

Auch wenn es im Titel steht, hat das allerdings nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.

Das ist so nicht richtig. Das Rechtsfahrgebot gilt auch innerhalb von Ortschaften. Du darfst da schließlich nicht auf der linken Straßenseite fahren.
 
Das ist so nicht richtig. Das Rechtsfahrgebot gilt auch innerhalb von Ortschaften. Du darfst da schließlich nicht auf der linken Straßenseite fahren.

Doch, darf man sogar, wenn diese Spur für dich erlaubt ist, wie oben beschrieben. Ist gar nicht so selten: Eine mehrspurige Einbahnstraße. Da darf man dann auch ganz links fahren.

Wir haben in Deutschland Rechtsverkehr, das meinst du wahrscheinlich. Aber das hat mit dem Rechtsfahrgebot nicht direkt etwas zu tun. Die USA hat z.B. auch Rechtsverkehr aber meines Wissens kein Rechtsfahrgebot, weder innerorts noch außerorts.
 
Wie flyingscot schon richtig angemerkt hat gilt das Rechtsfahrgebot nicht innerorts. Gibt ja ausreichend viele 2 bis drei spurige Straßen (Pro Fahrtrichtung) - hier darfst du frei wählen auf welcher du fährst und auch das rechts überholen ist gestattet!

Anders sieht es auf Landstraßen und vor allem Autobahnen!! aus - die Praxis zeigt jedoch immer wieder das viele Verkehrsteilnehmer panische Angst vor der rechten Spur haben - obwohl das Rechtsfahrgebot gilt (in meinen Augen ist hier deutlich mehr Aufklärung und auch Mahnung nötig, da es so zu einem deutlich reibungsloseren Verkehr kommt!)
 
Ok, dann ist es halt der Rechtsverkehr und der gilt auch für Radfahrer auf Radwegen, wenn diese nicht in beide Richtungen freigegeben sind. Gibt es nur einseitig einen Radweg, darf man diesen nicht automatisch auch gegen die Fahrtrichtung benutzen, sondern muss im Zweifelsfall auf der Seite ohne Radweg auf der Straße fahren.
 
Wie flyingscot schon richtig angemerkt hat gilt das Rechtsfahrgebot nicht innerorts. Gibt ja ausreichend viele 2 bis drei spurige Straßen (Pro Fahrtrichtung) - hier darfst du frei wählen auf welcher du fährst und auch das rechts überholen ist gestattet!

Auch das ist falsch. Es gilt für die meisten auch innerorts, Ausnahme siehe hier:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Für Radfahrer gilt das alles NICHT! Also auch wenn es sich auf dem linken Fahrstreifen staut, darfst Du auf dem rechten nicht überholen
 
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Wie du schon richtig schreibst.
Ich bezog mich auf Fahrbahnen in geschlossenen Ortschaften - sprich es gilt Absatz 3!

Dabei gehts jetzt nicht ums recht haben sondern ums richtige.
:)
 
Für Radfahrer gilt das alles NICHT! Also auch wenn es sich auf dem linken Fahrstreifen staut, darfst Du auf dem rechten nicht überholen

Achja...wo steht denn in der STVO, dass Radfahrer rechts nicht vorbeifahren dürfen? ich empfehle §2, da ist nämlich die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer geregelt und da steht eben gerade nichts davon. Ergo darf ich bei mehreren Fahrbahnen die rechte nutzen, an Fahrzeugen auf der linken Fahrspur in dieselbe Richtung darf ich dabei sehr wohl vorbeifahren (vorbeifahren ist außerdem ungleich überholen!).
In §5 Abs. 8 steht zusätzlich noch geschrieben, dass ich mich sogar rechts vorbeidrängeln darf, wenn auf der rechten Fahrspur Stillstand herrscht (dafür wird man ja immer geliebt...erlaubt ist es aber dennoch explizit)


Manchmal lohnt es sich auch, die komplette STVO zu lesen....
 
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In §5 Abs. 8 steht zusätzlich noch geschrieben, dass ich mich sogar rechts vorbeidrängeln darf, wenn auf der rechten Fahrspur Stillstand herrscht (dafür wird man ja immer geliebt...erlaubt ist es aber dennoch explizit)
[...]

" Ist ausreichender Raum vorhanden [...]" (aus StVO §5 Abs. 8), was dein vorbeidrängeln wieder ausschließt. Wenn du da bequem vorbeifahren kannst darfst du es. Wenn du dich da halb fahrend und halb mit dem rechten Fuß aufm Boden abstoßend vorbeidrängelst, immer darauf schauend dass kein Außenspiegel gestriffen wird, dann ist es zumindest wieder fraglich und die Autofahrer dürfen dich zurecht lieben.

nette Signatur btw.. :daumen:
 
Achja...wo steht denn in der STVO, dass Radfahrer rechts nicht vorbeifahren dürfen? ich empfehle §2, da ist nämlich die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer geregelt und da steht eben gerade nichts davon. Ergo darf ich bei mehreren Fahrbahnen die rechte nutzen, an Fahrzeugen auf der linken Fahrspur in dieselbe Richtung darf ich dabei sehr wohl vorbeifahren (vorbeifahren ist außerdem ungleich überholen!).
In §5 Abs. 8 steht zusätzlich noch geschrieben, dass ich mich sogar rechts vorbeidrängeln darf, wenn auf der rechten Fahrspur Stillstand herrscht (dafür wird man ja immer geliebt...erlaubt ist es aber dennoch explizit)


Manchmal lohnt es sich auch, die komplette STVO zu lesen....

Rechts "vorbeifahren" ist überholen, solange die Fahrzeuge fahren. Und das dürfen grundsätzlich alle Fahrzeuge nur links, Ausnahmen bestätigen die Regel. Du darfst auch auf der Autobahn üblicherweise nicht einfach so "rechts vorbeifahren", auch bei Mittelspurschleichern nicht. Und in § 8 steht nicht, daß Du "sogar" vorbeifahren darfst, sondern es ist eine "nur dann" - Ausnahme von der Regel.
 
Rechts "vorbeifahren" ist überholen, solange die Fahrzeuge fahren. Und das dürfen grundsätzlich alle Fahrzeuge nur links, Ausnahmen bestätigen die Regel. Du darfst auch auf der Autobahn üblicherweise nicht einfach so "rechts vorbeifahren", auch bei Mittelspurschleichern nicht. Und in § 8 steht nicht, daß Du "sogar" vorbeifahren darfst, sondern es ist eine "nur dann" - Ausnahme von der Regel.

Nein, vorbeifahren ist eben nicht überholen (überholen ist mit der Absicht verknüpft, im Anschluss dieselbe Fahrspur wie das Fahrzeug an dem man vorbei fährt nutzen zu wollen) und auf der rechten Spur (bei mehreren Fahrspuren in eine Richtung) muss man innerhalb einer Ortschaft nicht anhalten, weil die Fahrzeuge links das müssen, das steht weder in der STVO, noch ist das gängige Praxis. Wo schnappt man denn so einen Blödsinn auf? Die KFZ fahren munter weiter, aber als Radfahrer gehst Du erst einmal in die Eisen oder was? Auf der Autbahn darf man rechts auch schneller fahren, sofern die linken Spuren schleppen/stauend befahren werden. Ausnahmen gibt es derer vieler und die sollte man eben auch kennen...

" Ist ausreichender Raum vorhanden [...]" (aus StVO §5 Abs. 8), was dein vorbeidrängeln wieder ausschließt. Wenn du da bequem vorbeifahren kannst darfst du es. Wenn du dich da halb fahrend und halb mit dem rechten Fuß aufm Boden abstoßend vorbeidrängelst, immer darauf schauend dass kein Außenspiegel gestriffen wird, dann ist es zumindest wieder fraglich und die Autofahrer dürfen dich zurecht lieben.

nette Signatur btw..
xyxthumbs.gif

Ausreichend Raum ist so schwammig formuliert, dass das quasi immer geht, wenn die Autos nicht am Randstein stehen. Wenn ich da vorbeipasse, ist ausreichend Raum, alles andere muss mir erst mal jemand nachweisen. Für den einen sind 2m ausreichend Raum, für den anderen 30cm.
 
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Ausreichend Raum ist so schwammig formuliert, dass das quasi immer geht, wenn die Autos nicht am Randstein stehen. Wenn ich da vorbeipasse, ist ausreichend Raum, alles andere muss mir erst mal jemand nachweisen. Für den einen sind 2m ausreichend Raum, für den anderen 30cm.

Damit seid aber mal lieber gaanz vorsichtig ;)

Die meißten Autofahrer haben keine Ahnung von dieser Regel und fühlen sich direkt persönlich angegriffen, wenn man völlig korrekt an einer roten Ampel rechts an denen vorbeifährt ... Die haben doch keine Zeit und müssen derren fetten Popo´s schnellstmöglich zur nächsten roten Ampel schaffen ...


Da gibt es dann nicht selten Racheaktionen und die ganz "tollen" versuchen einen dann sogar mit diesen merkwürdigen Fahrgeräten von der Straße zu schieben ...

Kaputte Welt *Kopf schüttel*
 
Nein, vorbeifahren ist eben nicht überholen (überholen ist mit der Absicht verknüpft, im Anschluss dieselbe Fahrspur wie das Fahrzeug an dem man vorbei fährt nutzen zu wollen) und auf der rechten Spur (bei mehreren Fahrspuren in eine Richtung) muss man innerhalb einer Ortschaft nicht anhalten, weil die Fahrzeuge links das müssen, das steht weder in der STVO, noch ist das gängige Praxis. Wo schnappt man denn so einen Blödsinn auf? Die KFZ fahren munter weiter, aber als Radfahrer gehst Du erst einmal in die Eisen oder was? Auf der Autbahn darf man rechts auch schneller fahren, sofern die linken Spuren schleppen/stauend befahren werden. Ausnahmen gibt es derer vieler und die sollte man eben auch kennen...



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Gute Frage, wo schnappt man so einen Blödsinn auf? Wenn Du auf der Autobahn rechts fährst, und an einem Mittelspurschleicher rechts vorbeifährst, dann ist das rechts überholen, egal, ob Du danach auch auf die Mittelspur fährst oder nicht. Das einzige, womit Du recht hast, ist, daß man nicht plötzlich auf die Bremse steigen muß, nur weil der links vor Dir auch bremst. Denn das ist kein aktiver Überholvorgang. Anders sieht es aus, wenn die Autos auf der linken Fahrspur mit 30 dahinkriechen, und Du munter mit Deinem Bike auf 40 beschleunigst, um an ihnen vorbeizufahren. Wärest Du ein KFZ, dann dürftest Du das innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, als Radfahrer darfst Du es laut StVO nicht. Was Praxis ist, ist immer eine andere Frage. Aber Vorsicht: Wenn es kracht, weil einer ohne Radfahrerblick die Spur wechselt, wird der Anwalt Deines Gegners das auf dem Kasten haben, wenn er gut ist.
 
als Radfahrer darfst Du es laut StVO nicht.
Zeig mir bitte, wo das explizit in der STVO steht, deine eigene Interpretation interessiert mich nicht. Danke. ( Bevor Du suchst..das steht da so explizit nicht, ganz einfach, weil die STVO in der Form schon 40 Jahre alt ist und niemand jemals bedacht hat, das Radfahrer auch schneller sein könnten, als KFZ...). Ansonsten würde ich mal sagen: Du kannst fröhlich weiter vor Dich hinbremsen (scheinst Du ja so zu machen, wenn Du uns das hier so überzeugt vorträgst) und ich handhabe das nach wie vor auf meine Weise, indem ich einfach meine Spur und Geschwindigkeit halte. Ich nehme beim Radfahren denselben Raum wie ein KFZ ein und daher gelten für mich dieselben Rechte und Pflichten (ausgenommen sind hier mal Fahrten auf Autobahn und KFZ-Straßen ;)).

Zu Deinem konstruierten Fall entgegne ich mal: §7 Abs. 5
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du die StVO mal genau lesen würdest, dann würdest Du feststellen, daß es am Anfang eine ganze Menge allgemeine Regeln gibt, die dann jeweils für einzelne Fahrzeugtypen präzisiert oder eingeschränkt werden. Es gelten für Radfahrer NICHT die gleichen Rechte und Pflichten wie für Autofahrer. Weder bei der Promillegrenze noch bei der nur für KFZ geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die StVO ist völlig klar formuliert: Überholt werden darf nur links! Alle Ausnahmen von diesem Grundsatz sind vollständig aufgeführt. Z.B. auf Autobahnen ganz ausführlich, wann genau man auf der rechten Spur schneller fahren darf als links.
 
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