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- 27. Juli 2003
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Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich jemand von Euch hier im WEG REcht oder im Baurecht sehr gut aus.
Intergrund ist der, dass ich die Räder von meiner Frau, sowie den Kinderwagen und das zukünftige Rad meiner Tochter in unserer 80qm Wohnung unterstellen muss.
Wir wohnen in einer WEG. Gebäudebaujahr 2001. Gemeinschaftsräume gibt es insgesamt 3. Einen Kellerraum, der wie ich bisher dachte, ein Abstellraum für Räder sein soll, ein Aufstellraum für eine Heizanlage und ein Hausanschlussraum.
Bisher wurden im Geinschaftsraum 5 Räder untergestellt. Es hat 8 Jahre keine Beschwerden gegeben. Von den 10 Eigentümer haben nur 3 Parteien Räder untergestellt.
Nun wurde durch den Verwalter eine Beschwerde angetragen, dass dort ILLEGALERWEISE "Sachen" abgestellt werden. Es soll durch die Eigentümer beschlossen werden den Raum zu räumen.
Hinweise:
Bei der Versammlung wurde mit 7 Ja Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein Stimme beschlossen, dass die Räder weg müssen.
Grund für die anderen Eigentümer war, Wenn jede Partei 2 Räder hätte müsste Platz für 20 Räder sein. Max. würden in den Raum 8-10 Räder passen. So sollen in Zukunft für jede Partei eine kleine Box errichtet werden. Beschluss darüber nächstes Jahr.
AUSSERDEM wurde durch den Verwalter ein abgestempelter Bauplan vorgelegt auf dem der betreffende Gemeinschaftsraum als MÜLLRAUM gekennzeichnet war. Er meinte vielleicht wurde bei der Bauabnahme ein kleiner Fehler gemacht. Pech gehabt.
Hat vielleicht jemand eine Idee ob man irgendetwas dagegen machen kann?
Vielen Dank!
vielleicht kennt sich jemand von Euch hier im WEG REcht oder im Baurecht sehr gut aus.
Intergrund ist der, dass ich die Räder von meiner Frau, sowie den Kinderwagen und das zukünftige Rad meiner Tochter in unserer 80qm Wohnung unterstellen muss.
Wir wohnen in einer WEG. Gebäudebaujahr 2001. Gemeinschaftsräume gibt es insgesamt 3. Einen Kellerraum, der wie ich bisher dachte, ein Abstellraum für Räder sein soll, ein Aufstellraum für eine Heizanlage und ein Hausanschlussraum.
Bisher wurden im Geinschaftsraum 5 Räder untergestellt. Es hat 8 Jahre keine Beschwerden gegeben. Von den 10 Eigentümer haben nur 3 Parteien Räder untergestellt.
Nun wurde durch den Verwalter eine Beschwerde angetragen, dass dort ILLEGALERWEISE "Sachen" abgestellt werden. Es soll durch die Eigentümer beschlossen werden den Raum zu räumen.
Hinweise:
- In der Hausordnung steht: "Räder & Kinderwagen sind in dem dafür bestimmten Raum unterzustellen.
- In der Teilungserklärung, sowie der Gemeinschaftsordung ist der Raum nicht beschrieben. Es steht lediglich: Alle Räume die nicht gekennzeichnet sind, gehören der Gemeinschaft.
- In der Bauverordnung von 1998 des Saarlandes steht (§46 Abs.6 LBVO): Für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen müssen leicht erreichbare und gut
zugängliche Gemeinschaftsräume zum Abstellen von Kinderwagen, Fahrrädern und
Kinderspielgeräten hergestellt werden. - In der Bauverordnung von 2004 des Saarlandes steht (§46 Abs.3 LBVO): Für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinder-wagen, Fahrräder, Kinderspielgeräte und Rollstühle sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum her-zustellen.
- ZUSÄTZLICH von 2004 (§46 Abs. 8 LBVO) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden.
Bei der Versammlung wurde mit 7 Ja Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein Stimme beschlossen, dass die Räder weg müssen.
Grund für die anderen Eigentümer war, Wenn jede Partei 2 Räder hätte müsste Platz für 20 Räder sein. Max. würden in den Raum 8-10 Räder passen. So sollen in Zukunft für jede Partei eine kleine Box errichtet werden. Beschluss darüber nächstes Jahr.
AUSSERDEM wurde durch den Verwalter ein abgestempelter Bauplan vorgelegt auf dem der betreffende Gemeinschaftsraum als MÜLLRAUM gekennzeichnet war. Er meinte vielleicht wurde bei der Bauabnahme ein kleiner Fehler gemacht. Pech gehabt.
Hat vielleicht jemand eine Idee ob man irgendetwas dagegen machen kann?
Vielen Dank!