Rechtliche Hilfe: Anrecht auf Fahrradstellplatz

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Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand von Euch hier im WEG REcht oder im Baurecht sehr gut aus.

Intergrund ist der, dass ich die Räder von meiner Frau, sowie den Kinderwagen und das zukünftige Rad meiner Tochter in unserer 80qm Wohnung unterstellen muss.

Wir wohnen in einer WEG. Gebäudebaujahr 2001. Gemeinschaftsräume gibt es insgesamt 3. Einen Kellerraum, der wie ich bisher dachte, ein Abstellraum für Räder sein soll, ein Aufstellraum für eine Heizanlage und ein Hausanschlussraum.

Bisher wurden im Geinschaftsraum 5 Räder untergestellt. Es hat 8 Jahre keine Beschwerden gegeben. Von den 10 Eigentümer haben nur 3 Parteien Räder untergestellt.

Nun wurde durch den Verwalter eine Beschwerde angetragen, dass dort ILLEGALERWEISE "Sachen" abgestellt werden. Es soll durch die Eigentümer beschlossen werden den Raum zu räumen.

Hinweise:
  • In der Hausordnung steht: "Räder & Kinderwagen sind in dem dafür bestimmten Raum unterzustellen.
  • In der Teilungserklärung, sowie der Gemeinschaftsordung ist der Raum nicht beschrieben. Es steht lediglich: Alle Räume die nicht gekennzeichnet sind, gehören der Gemeinschaft.
  • In der Bauverordnung von 1998 des Saarlandes steht (§46 Abs.6 LBVO): Für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen müssen leicht erreichbare und gut
    zugängliche Gemeinschaftsräume zum Abstellen von Kinderwagen, Fahrrädern und
    Kinderspielgeräten hergestellt werden.
  • In der Bauverordnung von 2004 des Saarlandes steht (§46 Abs.3 LBVO): Für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinder-wagen, Fahrräder, Kinderspielgeräte und Rollstühle sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum her-zustellen.
  • ZUSÄTZLICH von 2004 (§46 Abs. 8 LBVO) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden.

Bei der Versammlung wurde mit 7 Ja Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein Stimme beschlossen, dass die Räder weg müssen.
Grund für die anderen Eigentümer war, Wenn jede Partei 2 Räder hätte müsste Platz für 20 Räder sein. Max. würden in den Raum 8-10 Räder passen. So sollen in Zukunft für jede Partei eine kleine Box errichtet werden. Beschluss darüber nächstes Jahr.

AUSSERDEM wurde durch den Verwalter ein abgestempelter Bauplan vorgelegt auf dem der betreffende Gemeinschaftsraum als MÜLLRAUM gekennzeichnet war. Er meinte vielleicht wurde bei der Bauabnahme ein kleiner Fehler gemacht. Pech gehabt.

Hat vielleicht jemand eine Idee ob man irgendetwas dagegen machen kann?

Vielen Dank!
 
stell die bikes doch in die wohnung und deinen müll und kackawindeln immer schön in den dafür vorgesehenen müllraum ;)

im ernst...gegen solche deppen anzukommen kostet zu viel kraft.
die haben doch schon beschlossen, was mit dem raum nicht zu geschehen hat. die gründe dafür sind zwar total hirnrissig, aber was willste machen.
zumindest gegen einen kinderwagen im hausflur dürften die aber nix machen können...


ich würde dir weiter empfehlen, nen mieterverein um rat zu fragen.
 
Kann dir leider nicht helfen, aber

So sollen in Zukunft für jede Partei eine kleine Box errichtet werden. Beschluss darüber nächstes Jahr.
Bin gespannt was die Parteien ohne Fahrräder sagen, wenn sie für eine Box zahlen müssen, die sie nicht benutzen werden.

Und ab jetzt immer schön beschwerden, wenn in dem "Müllraum" etwas anderes steht als Müll
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei der Versammlung wurde mit 7 Ja Stimmen, 2 Enthaltungen und 1 Nein Stimme beschlossen, dass die Räder weg müssen.
Grund für die anderen Eigentümer war, Wenn jede Partei 2 Räder hätte müsste Platz für 20 Räder sein. Max. würden in den Raum 8-10 Räder passen. So sollen in Zukunft für jede Partei eine kleine Box errichtet werden. Beschluss darüber nächstes Jahr.
Habe ich das korrekt verstanden: In einen Raum, in den freistehend 8-10 Räder passen, sollen genau 10 Boxen rein, in die jeweils mindestens ein Rad passt?
 
Schnellste Lösung:
Fahrräder inne Wohnung nehmen.
Denn kein Mensch kann dir vorschreiben, was du in deinen höchsteigenen 4 Wänden unterstellst.
Vorteil davon: der Diebstahl deiner Stahlrösser wird extrem erschwert und wenn jemand eins aus der Wohnung klaut, ist es Einbruch. Manchmal gilt nämlich das Aufbrechen von Kellerabteilen und Gemeinschaftsräumen/Fahrradräumen nicht als ein solcher (den Fall hatte ich in meiner alten Wohnung. Der Fahrradraum grenzte an die Tiefgarage und an die übrigen Kellerabteile, hatte also zwei Zugänge. Als dann vermehrt Fahrräder geklaut wurden bzw. Reifen zerschnitten wurden, sagte schon die Polizei, dass es schwer wird, das als Einbruch zu ahnden. Schließlich wären ja zwei Türen zu "kontrollieren"....)
 
Wohnung verkaufen und ein kleines Einfamilienhaus mit Keller kaufen.
Man hat dann zwar immens Schulden auf der Bank aber die Lebensqualität steigt um 234809234%

na, Spaß beiseite. Wenn die Räder in die Wohnung passen, da rein stellen und die anderen Mieter/Eiegentümer nichtmehr mitm Arsch anschauen, nicht mehr grüßen und immer wild beschimpfen^^
 
AUSSERDEM wurde durch den Verwalter ein abgestempelter Bauplan vorgelegt auf dem der betreffende Gemeinschaftsraum als MÜLLRAUM gekennzeichnet war. Er meinte vielleicht wurde bei der Bauabnahme ein kleiner Fehler gemacht. Pech gehabt.
:confused:
Wie kann das sein? Als Eigentümer hast du doch alle Pläne.
Da stimmt doch was nicht - nach haken!
 
Wohnung verkaufen und ein kleines Einfamilienhaus mit Keller kaufen.
Man hat dann zwar immens Schulden auf der Bank aber die Lebensqualität steigt um 234809234%

Genau das ist die beste Lösung, wenn man sich nicht ärgern will. Das WEG Recht ist kompliziert, Recht haben und Recht kriegen zweierlei und je kleiner die Gemeinschaft, desto schlimmer ist es. Allerdings gibt es tatsächlich Sachen im WEG Recht, die einstimmig beschlossen werden müssen, z.B. die Änderung der Teilungserklärung. Wenn das so in der Teilungserklärung steht, hast du tatsächlich Pech gehabt, denn die muss von der Gemeinde und vom Landratsamt genehmigt werden. Aber um sicher zu gehen und evtl. andere Ansprüche durchzusetzen, kommst du sicher nicht um einen Anwalt drumrum.
Du solltest drüber nachdenken, dem Haus- u. Grundbesitzerverein beizutreten, dort sind solche Auskünfte kostenlos. Noch besser ist es, bei WEG-Eigentum eine gescheite Rechtsschutzversicherung abzuschließen! ;)
 
Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Ich hätte erwähnen sollen, dass die Boxen vielleicht 1x1m groß sein werden. Ist also nix mit Fahrrad. Mir wird also ein Recht genommen, welches mir laut Bauverordnung zugestanden wird.
In die Wohnung ist so eine Sache. Für eine 80qm Wohnung sind das mit mir und meiner Frau 2 Räder + 1 Kind mit Kinderwagen...


Eine Rechtschutzversicherung habe ich eine recht gute. Mal sehen ob die das übernehmen. Der Hinweis mit dem Eigentümerverein ist SEHR gut DANKE!
 
Ich versteh' dein Problem nicht. Du darfst jetzt mit offiziellem Beschluss all deine Räder in die Wohnung stellen und deine Frau kann nichts dagegen sagen! Andere würden in die Luft springen vor Freude :daumen:
 
Wirf doch die Frau und Kind auf die Straße. Dann machste aus dem Kinderzimmer ein Rad-Bastelzimmer. Und niemand nölt mehr rum, wenn du dir einen schönen Basteltag mit ner Kiste Bier machst! :love:
Die sind per einstweiliger Verfügung schneller wieder drinne, :heul:noch bevor er seinen Rausch ausgeschlafen hat...:confused: darob die enstandenen Hotelkosten,.. Scheidungskosten.:heul: Die Rechtsanwaltskosten übernimmt ja die gute Rechtsschutzversicherung.:) Das hat sich dann schonmal ausgezahlt. Letzendlich wird er dann auf die Straße gesetzt..aber dafür kann er später sagen, daß er mal glücklich war.:love:

die Boxen vielleicht 1x1m groß sein werden. Ist also nix mit Fahrrad
Wetten dass..? :daumen::D
 
die Boxen vielleicht 1x1m groß sein werden. Ist also nix mit Fahrrad


Wetten dass..?


oder

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:confused:
Wie kann das sein? Als Eigentümer hast du doch alle Pläne.
...

und genau hier verstehe ich etwas nicht ganz.
Du hast die Wohnung gekauft, vorher hast Du die Pläne gehabt. Sie waren Grundlage Deiner Entscheidung.

Weitere Fragen:
- Wofür sind die unsinnigen Boxen gedacht?
- Wenn der Raum als Müllraum ausgewiesen ist, wo befindet sich der Müll derzeit?
- Habt ihr eine Tiefgarage? Zumindest in Hessen darfst Du lt. der bei uns ausgehängten Verordnung Fahrräder auch in der TG abstellen.

next steps:
- Antrag für die nächste Eigentümerversammlung stellen und vorher dafür werben
 
man könnte ja versuchen den wohl dann leerstehenden Raum von der Gemeinschaft anzumieten. Wenn es noch 2-3 Parteien gibt, die in diesem Raum etwas unterstellen wollen, so könnte man den Raum zu 3 anmieten und seine Räder weiterhin unterstellen.

Oder mach ein Schild an Deine Räder und tituliere sie als Müll.
Da auch Müll Eigentum ist, darf diesen Müll ausser Dir auch niemand entsorgen.
 
in unserem haus gab es ähnliche probleme. obwohl nur drei parteien (alles eigentümer außer uns) sind sie sich alle spinnefeind.

unsere räder waren einer partei ein dorn im auge. trotz mietvertrag, in dem der "fahrradkeller" deutlich benannt war und ist, sollten unsere räder da raus und krempel rein.

nach langem hin und her (was extrem nervtötend war) sind alle räder aus dem fahrradkeller weg und der krempel auch. letztlich haben die beschwerdeführer sich ins eigene fleisch geschnitten, da sie ihren schrott in ihr eigenes kellerabteil schaffen mußten und ausnahmen etc. nicht geduldet werden.

ich glaube, dass du bei deinem problem keine chancen hast. außer... wenn die mehrheit deiner meinung ist.

viel glück!




komische menschheit...
 
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