Rechtliche Handhabe (polizeikontrollen)?

Sperrmüllrocker

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6. November 2005
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Potsdam
Hallo auch

Ich muss mir mal Rat im Namen eines Freundes holen, und zwar geht es um nächtlich/abendliche Polizeikontrollen auf dem Radweg. Soweit ich weiß, haben Polizisten in Deutschland sehr strenge Dienstvorschriften in Bezug auf Kleidung-> Verhaltensmaßregeln. So muss im Straßenverkehr unbedingt die Mütze mit dabei sein usw...
Ist denn evtl. auch Pflicht eine Warnweste/reflektierende Kleidung anzuhaben?
Denn auf einem ca. 2,5 m breiten, nur mäßig beleuchteten Weg:mad: "sprangen" ihm 3 schwarze gestalten vor das Rad (für alle die in Potsdam u.ä. wohnen, der Radweg neben der Heinrich-Mann-Allee, Höhe Friedhöfe).
Diese waren laut seiner Schilderung nicht sofort als Ordnungshüter zu erkennen. Er hatte sein Batterielicht nicht eingeschaltet und ihm wurde etwas wie :"He da, anhalten, aber sofort" zu gerufen. Aufgrund der fortgeschrittenen Tageszeit reagierte er panisch und fuhr an den dunkelgekleideten Personen vorbei, wobei er sie leicht anstieß. Diese versuchten ihn vom Rad zu ziehen, er entkam. Erst im nachhinein wurde ihm bewusst, dass einer der drei eine weiße Mütze auf hatte.
Wäre es evtl. ratsam Anzeige wegen Nötigung etc. zu machen (Man konnte sie nicht erkennen)
-> würde bei eventueller "Festnahme" Argumente liefern? :rolleyes:

Hm, na ja klingt komisch, soll aber so gewesen sein!

gruß Sperrmüllrocker
 
verstehe ich das richtig? sie konnten ihn nicht festhalten? dann hat er doch nichts zu befürchten.... wo kein kläger, da kein richter und zumal bikes noch nicht mit kennzeichen versehen werden müssen....... vllt. waren es auch irgendwelche rowdies.....
 
Ja cool :lol:

Ok genug gelacht. Ich kann Deinen Kumpel verstehen und hätte mich sicherlich nicht anders verhalten. Was das weitere Vorgehen anbelangt, bin ich zweigespalten... Einerseits liegts nahe hinzugehen und die Herrschaften zumindest mal zur Rede stellen, andererseits könnte man daraus ne Widerstand gegen die Staatsgewaltskiste bauen bzw. könnte das ne aufregende Diskussion geben. Lohnt sich das? :D

Ich denke einfach vergessen und gut ist...
 
nun ja------------
erstens, die immer noch gültigen uniformen sind kuhfladengrün in verbindung mit nettem gelb und hellem braun--scherz beiseite: uniformen sind grün, dazu gehört eine mütze und ZUR EIGENEN SICHERHEIT DES BEAMTEN beim anhalten von fahrzeugen eine warnweste oder ein weißer mantel oder ähnliches, das ist von bundesland zu bundesland verschieden. da ich selbst diese kleidung trage, weiß ich auch, wovon ich rede-- jeder polizeibeamte sollte sich UNBEDINGT vergewissern, daß er auch als solcher erkannt wird, deswegen ist der oben geschilderte fall eher untypisch. entweder waren das zivilbeamte, bei denen es probleme mit dem erkennen gibt, denen wäre man aber eher nicht davongefahren..........
oder es waren mitarbeiter vom ordnungsamt, die meist dunkelblau gekleidet sind, bei denen gibt es meist solche probleme.


allgemein gilt, daß polizisten berechtigt sind, personen im straßenverkehr anzuhalten, das ist ein grundrechtseingriff und durch die hoheitlichen befugnisse der polizei gedeckt. wiederum aber auch nur, wenn erkennbar ein polizist am werke ist, entweder durch uniform oder durch deutliches " zuerkennengeben"!!!

ich wäre wohl auch weitergefahren, " bikenapping" ist zwar selten, aber nicht ausgeschlossen. polizisten haben gemeinhin nicht zu verbergen, daß sie welche sind...
k.
 
Kann nur zustimmen. Ein "Anhalten" ist ein Grundrechtseingriff. Folglich bedarf es einer Legitimation. Im Falle der Polizei aus dem Polizeigesetz (ist Landesrecht, daher kann ich keine §§ nennen - allg. Personenkontrolle oder eben Fahrzeugkontrolle).

Anzeige wegen Nötigung? Ach komm. Das würde nur den Justizapparat unnötig in Bewegung setzen und die Aussichten wären mäßig und Deinem Freund bringt es auch nichts, weil es ja strafrechtlich ist. Tipp an Deinen Freund: das nächste Mal Licht an. Tipp an die Polizei: das nächste Mal sagen (Stehenbleiben Polizei). Dann wird kurz kontrolliert und danach geht´s weiter!

Festnahme? Weswegen? Und wie? Selbstanzeige ;-)

Also. Do not panic!
 
Die Legitimation kommt hier nicht aus dem Polizeigesetz, sondern aus § 36 StVO.

Nur mal so zur Info: Wenn ihr Euch über einen Bullen schriftlich beklagt, bekommt dieser Beamte immer, aber auch wirklich immer Eure Schmähschrift zu lesen, da er sich dazu äußern muß.
Was meint ihr wohl, was er dann zu Euren Vorwürfen schreibt??


fatboy
 
fatboy schrieb:
Die Legitimation kommt hier nicht aus dem Polizeigesetz, sondern aus § 36 StVO.

Hast sogar recht, wenn es sich um eine Verkehrskontrolle handelte. Man kann ja nicht in den Polizisten reingucken. Vll. wollte er auch ne Personenkontrolle machen :D

Aber das ist juristische Dogmatic. Und wir wollen hier den Fragesteller ja nicht endültig verunsichern.

Aber man kann sich wohl einig sein, daß man es beim Schreck des vermeintlichen Überfalls belassen sollte.
 
*Nur mal so anmerk*: Die BeamtInnen des Ordnungsamtes besitzen keinerlei Anhaltebefugnis.
 
Hej danke erstmal für die tolle Resonanz!

...also das mit der Anzeige wäre sowieso nur so eine Art "präventive" Maßnahme gewesen. Das mit der Legitimation der jeweiligen Vorgehensweise interessiert mich schon (vgl.jens_snej), auch grad weil im Zuge der neuen Polizeigesetze im Land Brandenburg der Handlungsspielraum der Polizei erschreckend zugenommen hat.

Um noch mal zur Erkennbarkeit was zu sagen: es wurden die schwarzen Lederjacken getragen, die mindestens genauso schlecht zu erkennen sind wie ein "Autonomenpulli":D
-> Da in in meiner Gegend immer wieder dubiose Lichtkontrollen gemacht werden denke ich schon, dass der Polizei daran gelegen ist nicht sofort als solche erkannt zu werden! Bis vor kurzem wurde Licht am Tage kontrolliert und mein Rad ist sogar schon mal auf der Wache wegen Batteriebeleuchtung und so nachgewogen worden!!!!!Na ja....

So einiges an Paragraphenwissen im Straßenverkehr kann aber bestimmt nicht schaden, da ja gerade die Polizei oft wenig Ahnung von uns Radfahrern hat....:confused:

gruß yves
 
auf der wache nachgewogen.....................
wer macht denn sowas, wer hat dafür denn zeit?????
dazu ein tipp: wenn die wiegerei rechtlich unangreifbar sein soll, dann einfach mal nach der GEEICHTEN waage fragen :))
ebenso mal fragen, welche rechtsgrundlage genommen wird, ob die 11kg für ein rennrad oder die 13kg für mtb, und dann fragen, wo denn rechtlich unangreifbar definiert ist, was denn nun ein rennrad oder ein mtb ist!!
ich habe mich damit näher befaßt und lasse genau aus diesen gründen in meinem dienst solcherart kontrollen sein. gar kein licht ist immer *******, aber mitgeführtes reicht mir aus.
k.
 
Sperrmüllrocker schrieb:
Bis vor kurzem wurde Licht am Tage kontrolliert und mein Rad ist sogar schon mal auf der Wache wegen Batteriebeleuchtung und so nachgewogen worden!!!!!

Grübel. Denk nach. Was hat das Gewicht eines Rad´s mit der Vergehrssicherheit zu tun? Mein altes "Waffenrad" dürfte so um die 30 kg wiegen. Brauch ich deswegen nen Panzerführerschein ;) Hast du nen Rennrad? § 67 Abs. 1 StVZO?

Klar tagsüber dürfen die Polizisten auch kontrollieren. Bei Sporträdern kann eine Ausnahme wegen der Beleuchtung gemacht werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß das Rad auch nachts gefahren wird. So hab ich das jedenfalls mal in nem § gelesen, aber die ändern sich ja auch so oft (mein Schönfelder ist auch nicht mehr der aktuellste).

Ich hab mal nen Praktikum bei der Polizei gemacht und muß sagen, daß die teilweise schon zeimlich derb Radfahrer abfangen - aber immer nur begründet. Wegen dem Licht hatte ich noch nie Probleme mit der Polizei. Bin sogar schon mal (ausversehen) nachts mit ner kaputten Beleuchtung nach Hause gefahren und an ner roten Ample hat ne Polizeistreife hinter mir gehalten, aber nichts gesagt! Keine Ahnung, wie da andere Bundesländer aggieren. Aber BW gilt ja nicht gerade als liberal ;)
 
Als "Volkspolizisten" haben sie ordnungsgemäß gehandelt! :lol:

Bin auch mal in eine Polizeikontrolle in München gekommen. Meine Batterielampe war nicht mehr die Hellste und so durfte ich 10,- € löhnen. Weiterhin wurde ich belehrt, daß die Reflektoren an den Pedalen und in den Speichen fehlen... Die fehlen allerdings immernoch... :lol: Ein Fully mit Plastik in den Speichen- sieht nicht nur ******* aus, ist auch gefährlich...
 
Ja also, war ein Mountainbike unter 11kilo :lol: (10,8 um genau zu sein)

Ich hab dann mit den Leuten noch diskutiert von wegen Sportgerät und hab dann Blödsinn von mit gegeben, dass sich ein Rennrad durch unkonventionell geschwungenen Lenker und bes. schmale Reifen auszeichnet (wusste noch nichts von der Novelle und 13kilomtbregelung). Das haben sie mir mehr oder weniger abgekauft weil es ihnen dann vermutlich selbst zu heikel wurde.

Ich hab sowieso die Erfahrung gemacht das es enorm viel Unterschied macht, an was für einen Typ Mensch man gerät. Die einen (neuerdings auch Fahrradpolizisten bei uns) haben in manchen Situationen sogar Verständnis und bei den anderen bekommt den Eindruck, dass sie schnell noch ein wenig Spaß haben wollen (Nichts für ungut)

Ohne Licht ok, dass ist wirklich ******* aber solange überhaupt was da ist hab ich einfach kein Verständnis für solche Aktionen...

gruß Yves
 
Hallo zusammen,
nur zur Info. Ich musste mich hier im Forum belehren lassen, dass die 13kg Genze für MTBs nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Die Novelle ist in der Form nie verabschiedet worden.
Oder habe ich da schon wieder was verpasst :confused:
Wenn ja, postet doch mal einen Link.

Grüße Tim
 
karsten reincke schrieb:
auf der wache nachgewogen.....................
wer macht denn sowas, wer hat dafür denn zeit?????
Da gibt's bestimmt einige "Kollegen", die für sowas Zeit haben. :rolleyes:

In Nürnberg haben wir z.B. 'nen Polizisten, der ein privat angeschafftes Messgerät im Streifenwagen transportiert, mit dem er die Lautstärke von (vorzugsweise) Motorrad- und Autoauspuffanlagen kontrolliert. :eek: Wer in unserer Gegend etwas lauter unterwegs ist, weiss wer gemeint ist. :lol: Ich kenne Einige, die sofort danach mit ihm zum TÜV durften.

Wenn's also Polizisten gibt, die so 'nen Aufwand treiben, gibt's bestimmt auch welche, die Bikes nachwiegen. ;)

Riddick
 
AK13 schrieb:
Weiterhin wurde ich belehrt, daß die Reflektoren an den Pedalen und in den Speichen fehlen... Die fehlen allerdings immernoch... :lol: Ein Fully mit Plastik in den Speichen- sieht nicht nur ******* aus, ist auch gefährlich...

Was die Speichen anbelangt, habe ich bei mir von 3M Sticks auf 4 Speichen pro Laufrad. Die sind zwar auch nicht erlaubt, aber dafür reflektieren meine Räder wenigstens und so Sch.... sieht das garnich aus... :lol: Wobei die Standardreflektoren kommen mir auch nicht ans Bike... :)
 
zur frage "nachwiegen" wäre auch zu prüfen, wie ein rad vorgestellt werden muß-- will sagen, mit oder ohne flaschen und flaschenhalter, schutzbleche(jaja....) sind auch nicht vorgeschrieben, alle taschen und täschchen ab usw.
und in der stvzo ist die 11kg-grenze für rennräder angegeben, jedoch ist der begriff "rennrad" nicht definiert, und da ich mit meinem rad im zweifelsfalle rennen fahre...........
k.
 
Wieso gibt es nicht einfach mal einheitliche Regelungen, die man irgendwo nachlesen kann! In der letzten Kontrolle in der ich war, haben sie gesagt das Schutzbleche pflicht sein...JEDER Polizist sagt einem was anderes, das ist echt verwirrend!
 
Moin!

Hier noch mal eine kleine Erweiterung des Treats:

Ein Freund, der zur Zeit beruflich in Berlin ist, wurde des Nachts auf dem Rennrad ohne Beleuchtung von den Herren in Grün/Weiss aufgegriffen.

Diese befanden, daß er aufgrund der fehlenden Beleuchtung eine überhöhte Geschwindigkeit gefahren sein. Es blieb deshalb nicht bei einer Verwarnung und 10€ oder so.
Die unerwarteten Folgen wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit: 50€ Geldbuße und 1 Punkt in Flensburg.

Sam
 
Hi,
ja, Sachen gibt's.
Eine "Erfahrung" mit einem! Polizisten in Zivil:
Um an Autofahren vorbei zu kommen die zum linksabbiegen! den rechten Fahrstreifen ebenfalls blockierten, fuhr ich für ein kurzes Stück (ca. 10m) über den Gehweg, weit und breit keine Fußgänger. Klar, ist eigentlich nicht erlaubt...

Ein Stückchen weiter wurde ich an einem abschüssigen Stück der Strasse von einem PKW ausgebremmst und zum Anhalten genötigt! Hoher Bordstein keine "Flucht" über den Gehweg möglich.

Herraus sprang ein Herr in Zivil und wedelte mir mit einem Dienstausweis der Polizei vor der Nase rum.
Er redete viel und drohte mir mit einer Anzeige wegen dem Fahrens über den Gehweg.
U.a. erzählte er mir, das er zur Verkehrserziehung in die Schulen gehe.
Da war mir alles klar. Ich lies ihn ausreden, gestand meine "Untat" ein und gelobte Besserung. So gab's keine Anzeige.
Kommentare dazu spare ich mir besser.
 
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