Rechtliche Frage: MTB und PKW Kollision auf einem unbefestigtem Feldweg

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Hallo,

weitere Einzelheiten werde ich dazu noch nicht preisgeben.

Kurze Schilderung der Sachlage:
Später Vormittag bei Sonnenschein.
Ich bin mit dem MTB auf einem abschüssigen Schotterweg unterwegs.
Geschwindigkeit beträgt nach GPS-Auswertung ca. 22 km/h.
Ich fahre auf der rechten Fahrbahnseite.
Der Weg ist ca. 3 Meter breit. Aus meiner Sicht rechts mit einem steilen Hang mit davor befindlichen Sträuchern.
Links befindet sich eine Wiese ohne Graben o.ä. davor.
Es folgt eine mir bekannte ca. 50 Meter lange 130° Rechtskurve welche einen frühen Scheitelpunkt hat und zum Ende hin wieder aufmacht.

Mir entgegen, genau in Höhe des Scheitelpunktes, kommt ein PKW. Welcher in der Mitte des Weges fährt. PKW war für mich erst im letzten Moment zu sehen. Sonne befand sich in meinem Rücken und damit im Gesicht des PKW-Fahrers.
Rechts ist für mich kein Platz um an dem PKW vorbei zu fahren.
Eine Bremsung blieb fast erfolglos, da auf dem Schotter die Gefahr eines Wegrutschens mit den daraus resultierenden Folgen zu gefährlich gewesen wäre.
Es kommt zu einem Zusammenstoß.
Daraus resultiert ein Totalschaden des MTB´s und körperliche Schäden von geringem Umfang(Tossy 1 rechte Schulter, Hämatome im Beinbereich).
Keine Zeugen, keine Polizei hinzugezogen. Ich war kurze Zeit benommen. PKW-Fahrer hat sich zu wenig mit mir beschäftigt und die Situation falsch eingeschätzt, konnte ich erst nachträglich beurteilen.

Wie schätzt Ihr die rechtliche Situation ein bzw. hat jemand einen ähnlichen Vorfall/Unfall erlebt?
Ein Rechtsanwalt wurde hinzugezogen und konnte nichts erreichen. Hat jedoch auch aus diesem Grund wenig Honorar gefordert.

mfg
dope
 
Der erste Knackpunkt dürfte die Beurteilung sein, ob es ein Unfall im öffentlichen Straßenverkehr war. Die Frage wäre dann, ob der PKW-Fahrer diesen Weg überhaupt befahren durfte.
Gesetzt den Fall es wäre im öffentlichen Straßenverkehr passiert, gilt allgemein das sog. Rechtsfahrgebot. In beiden Fällen sehe ich den PKW-Fahrer als Verursacher und Träger der Hauptschuld oder sogar der alleinigen Schuld.

Habt ihr wenigstens die Personalien ausgetauscht? Als PKW-Fahrer hätte ich im Zweifel IMMER die Polizei hinzugezogen, bei Personenschäden (das brauch auch nur ne augenscheinlich kleine Verletzung sein) generell. Es gibt Fälle, da wurde bei ner augenscheinlich leichten Verletzung vor Ort keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. 2 Stunden später war derjenige tot :eek:.
 
Öffentlicher Straßenverkehr
Es gab drei nähere Zufahrtswege.
Vor zweien steht eindeutig das Schild "Nur für Anlieger".
Die Berechtigung hatte der Fahrzeugführer.

Personalien wurden natürlich ausgetauscht.
Ich habe nachdem der PKW-Fahrer weitergefahren ist noch ein Telefonat geführt und ein paar Bilder von der Unfallstelle gemacht.
Wäre ich an der Stelle des PKW-Fahrers gewesen hätte ich auf jedenfall einen Arzt gerufen oder wäre ins Krankenhaus gefahren.
Einen Abflug über die Motorhaube/Windschutzscheibe erlebt man nicht so oft. Außerdem konnte ich meinen rechten Arm kaum bewegen, und das muss er mitbekommen haben.
Er hat nicht einmal mit mir telefonischen Kontakt aufgenommen oder sich nach meinem Gesundheitszustand erkundigt...

Der Fall ist nicht mehr aktuell. Mir geht es dabei nur ums Recht bekommen. Vor Gericht war ich damit noch nicht, vllt auch weil mein ehemaliger Anwalt nicht fähig dazu war.
Ich habe keine Rechtschutzversicherung.
Da keine Zeugen dabei waren und die Bilder nicht eindeutig ,nach Ermessen der gegnerischen Versicherung, wird die Sache wohl 50/50 ausgehen. Damit werde ich wohl +-0 aus der Sache rausgehen(nur der materielle Schaden).
Ich weiß nicht was und ob Zivilrechtlich noch etwas zu holen wäre.
Alternativ kann ich auch noch gegen einen überzogenen Kostenvoranschlag vorgehen.

Wichtig wäre für mich ob jemand mit solch einer Situation schon Erfahrungen hatte.
 
Öffentlicher Straßenverkehr
Es gab drei nähere Zufahrtswege.
Vor zweien steht eindeutig das Schild "Nur für Anlieger".
Die Berechtigung hatte der Fahrzeugführer.

Was stehen da für Verkehrszeichen ? Zeichen 250 oder 260 ?

Die Frage ist: "Darfst DU dort mit dem Rad fahren ?" Nur mal so, bevor du ne Lawine lostrittst die evtl. für dich blöde Auswirkungen hat.

Grüße

Francois
 
Führer von Fahrzeugen egal ob mit Motor oder ohne haben diese so zu bewegen, dass diese im Notfall sicher zum Stehen gebracht werden können. Bist du also mit einem 2Rad, auf losem Untergrund in einer Kurve unterwegs, was eine der am schlechtesten zu bremsenden Situationen ist, solltest du langsam fahren. Der Autofahrer wohl auch. Wobei du als Radfahrer ja schon zugibst, dass eine gescheite Bremsung nicht möglich war, du also in dieser Situation zu schnell warst.
Einzig wäre möglich, dass der Autofahrer zu schnell unterwegs war. Dies sollte aber auch bei mittelklassigen Fotos an den entsprechenden Fahrspuren auf losem Grund sichtbar sein.

Zum Rechtsfahrgebot: Dieses besagt, dass man die rechte Fahrspur zu nutzen hat und wenn möglich/sicher auch am rechten Fahrbahnrand. Auf einem nicht befestigtem Weg wird sowas aber stark eingeschränkt, da der sicherste Weg auf solchen Wegen nunmal die Mitte ist. Auf losem Untergrund kann der Fahrbahnrand nachgeben oder das Fahzeug bricht aus, insodern ist die Mitte ohne Gegenverkehr die sinnvollste Fahrspur. Da wird kaum eine andere Einschätzung bestand haben. Zudem kann man wohl bezweifeln, dass ein Radfahrer mit +20km/h in der Kurve ganz rechts gefahren ist sondern die Kurve typischerweise wohl geschnitten wurde (wiederum die stabilste Fahrlage).


Zur Berechtigung: Das sollte nicht viel ausmachen. Auf Wegen die eindeutig von Autos/LKWs befahren werden können bzw. sichtbar für diese angelegt wurden (einen Sinn muss so ein +2m Weg mitten in der Pampa haben...). Benutzt man also einen solchen für Autos gedachten Weg muss man damit rechnen, dass ein Auto kommt. Ob das nun eine Benutzung ohne Berechtigung ist oder aber der örtliche Förster ist da reichlich egal. Ebenso hätte es sich um eine Wandergruppe/Tiere handeln können. Da gäbe es dann im Nordicwalkingforum üble Hassthreads gegen den bekloppten Radfahrer (recht hätten sie irgendwie)
 
Zum Rechtsfahrgebot: Dieses besagt, dass man die rechte Fahrspur zu nutzen hat und wenn möglich/sicher auch am rechten Fahrbahnrand. Auf einem nicht befestigtem Weg wird sowas aber stark eingeschränkt, da der sicherste Weg auf solchen Wegen nunmal die Mitte ist. Auf losem Untergrund kann der Fahrbahnrand nachgeben oder das Fahzeug bricht aus, insodern ist die Mitte ohne Gegenverkehr die sinnvollste Fahrspur. Da wird kaum eine andere Einschätzung bestand haben.
ack!

Zudem kann man wohl bezweifeln, dass ein Radfahrer mit +20km/h in der Kurve ganz rechts gefahren ist sondern die Kurve typischerweise wohl geschnitten wurde (wiederum die stabilste Fahrlage).
Kann nicht sein, war ja eine Rechtskurve. Die kannste nicht schneiden. :D
 
Das ganze beruht aber auf Gegenseitigkeit. Beide müssen in Betracht ziehen, dass mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Und wenn in der Rechtskurve der PKW schon in der Mitte ist (für ihn eine Linkskurve), dann haut da was nicht hin. 22 Km/h seitens des Radfahrers ist keine hohe Geschwindigkeit (die habe ich normal ganz locker drauf). Zugegeben 130° auf 50m ist ein relativ enger Radius. Da könnten die 22 Km/h zumindest grenzwertig sein. Das gilt dann aber für beide.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja typische Fahrspuren sind 2,75 bis 3,75m breit. Für den Fall eines unbefestigten Fahrweges sind bei 3m Gesamtbreite Knapp 50cm für jede Seiten durchaus akzeptabel und das mittig fahren durchaus gangbar. Gerade in einer Kurve. Solang die Geschwindigkeit vom Auto also in Ordnung war gibt es da wohl wenig zu meckern.
 
...
Der Fall ist nicht mehr aktuell. Mir geht es dabei nur ums Recht bekommen. Vor Gericht war ich damit noch nicht, vllt auch weil mein ehemaliger Anwalt nicht fähig dazu war.
...

Natürlich ist es schäbig, wenn man jemanden umfährt und sich anschließend nicht mehr um den Unfallgegner kümmert, wie es dein Unfallgegner gemacht hat. Aber nur des Rechts wegen vor Gericht zu ziehen mit zweifelhaftem Ausgang würde ich nicht machen, damit bürdest du dir nur noch Stress und Ärger zusätzlich auf, und bleibst im ungünstigsten Fall auch noch auf zusätzlichen Kosten sitzen.
Freu dich, daß der Unfall relativ glimpflich abgelaufen ist und verbuche das kaputte MTB als Lehrgeld- hoffentlich war es nicht allzu hochwertig.

Es lohnt sich nicht.
 
Ich habe einen ähnlichen Fall, jedoch ohne Schaden:
Ich stehe am Waldrand, als ein Forstarbeiter mit einer Geschwindigkeit von geschätzten 30 - 50 km/h an mir vorbei fährt. Ein paar Min. später nehme ich meine Fahrt wieder auf um eine um eine lang gezogene Linkskurve Berg hoch und auf Schotter, ich fahre rechts.
Mir kommt erst ein weiterer Forstarbeiter mit ähnlich hoher Geschwindigkeit entgegen ohne diese deutlich zu reduzierten. Ich halte meine Spur um den Gegenverkehr quasi zum Bremsen zu zwingen. Ca. 10 Meter vor mir und annähernd gleicher Geschwindigkeit weicht dieser in den Graben aus und beschwert sich per Hupe hinterher. Ich "grüße ihn" als Dank mit den Worten "Mal etwas langsamer fahren!", er ohne stehen bleiben weiter gefahren.
Autonummer von beiden habe ich und werde diese dem zuständigen Staatsförster auch mitteilen. Bin mal gespannt was er dazu sagt.
 
Danke schonmal für die Antworten.

@Blechkopp
Guter Einwand. Zeichen 250+Anlieger frei+20km/h Begrenzung. Siehe Bild.
War aber für mich nicht ersichtlich, wusste ich auch nicht, da ich von einer anderen Seite kam.
Die beiden Wege von unten komme aus einem Ort. Dort stehen diese Schilder.
Ich komme von oben, dort steht keines dieser Schilder.

@Piktogramm
Ich habe dir mal das dritte Bild hochgeladen.
Dort sind ein paar Reifenspuren zu sehen.
Eventuell auch ein Stück Dreck aus dem Kotflügel vorne Links (PKWsicht). Ich erkenne von Ihm keine Bremsspuren o.ä.
Interessant wäre zu wissen ob er zu schnell war bzw. überhaupt eine Vollbremsung eingeleitet hat. Es kann auch sein, das es "geschlafen" hat.

Kurvenschneiden wäre wohl die beste Möglichkeit für mich gewesen. Habe ich nicht getan und bin locker durch die Kurve gerollt.

Die Sache mit der Berechtigung hat sich erledigt. Siehe Foto.

@mightyEx
Genau so sehen ich es auch.
Ich bin Nachweislich, wie man auf dem Foto Nr. 1 erkennen kann auf der rechten Seite gefahren.
Dazu habe ich meine Geschwindigkeit, es war Abschüssig, ich kam von oben wie gesagt, die Geschwindigkeit von 30km/h, ich bin auf diesem Weg nicht schneller gefahren lt. GPS, auf ca. 20-25 km/h verringert. GPS hängt etwas hinterher. Während des Einschlages waren es lt. GPS 18km/h.

@124penoepel
Das hat mich und den ReA deswegen auch davon abgehalten.
Schaden beläuft sich auf einen mittleren - hohen vierstelligen Betrag. (Material nimmt dabei 70% ein + Schmerzensgeld etc.)

@franzam
Genau das wäre das sinnvollste Gewesen. Man ließ aber bislang nicht mit sich reden.
Mein Schaden ist mind. 3 mal so hoch wie sein überzogener Kostenvoranschlag. ;)
 

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Zuletzt bearbeitet:
Das Du natürlich keine Rechtsschutzversicherung hast, ist natürlich etwas mist. Da hier so eine Art Pattsituation herrscht und jeder natürlich seine Version als die einzig richtige hinstellt, kann es passieren, dass Du womöglich die Kosten noch übernehmen musst, weil Du den Schadensersatzanspruch nicht abwehren kannst. Insofern solltest Du nochmal rechtlichen Beistand einholen.
Vielleicht gibt es ja Prozesskostenhilfe. Dazu kann ich Dir aber leider nix genaueres sagen.

Edit: lt. den Bildern wäre der PKW jedenfalls viel zu weit mittig/links gefahren. §2(2) StVO: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.". Das gilt unabhängig für alle Straßenteile, also auch für einen Feldweg, der zum ÖVR zählt. Und ansonsten haben wir ja noch die Grundregel, also den §1 StVO: "(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
 
Zuletzt bearbeitet:
So sieht es leider aus.
Wenn dann läuft es auf 50/50 hinaus.
Eine außergerichtliche Einigung mit Ersatzleistung seitens der gegnerischen Versicherung wäre am schlauesten/intelligentesten.
Ich zahle seinen Schaden von der Summe der erbrachten Leistung seiner Versicherung.

PKH hört sich interessant an.
Da versuche ich mich mal schlau zu machen.
Danke schön!

Mit den Paragraphen wollte mein ReA auch schon etwaiges bewirken. Die gegn. Vers. blockt jedoch ab...

O-Ton:
Der Unfall war nach dem gesamten Geschehensablauf für unseren Versicherten nicht zu vermeiden. Er hat die nach den Umständen gebotene Sorgfalt beachtet.
Der Geschädigte hat den Schadenfall selbst verursacht und daher keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Die geltend gemachten Ansprüche müssen wir daher als unbegründet zurückweisen.

Abschließend wurde von meinem ReA noch mit der Betriebsgefahr "gedroht" und bei nicht Zahlung einer Summe X (25% des Streitwertes) mit einem gerichtlichen Verfahren.
 
O-Ton:
Der Unfall war nach dem gesamten Geschehensablauf für unseren Versicherten nicht zu vermeiden. Er hat die nach den Umständen gebotene Sorgfalt beachtet.

Die Bilder sprechen eine andere Sprache, aber das muss man eben auch stichhaltig beweisen können. Eine polizeiliche Unfallaufnahme hätte da zumindest die Beweiserhebung erleichtert. Zeugen wären natürlich toll gewesen, aber auf dem Feldweg, abseits der belebten Zivilisation eher selten.
 
zu mightys Argumentation, Paragraph 1 gilt ebenso für den Radfahrer. Wobei ich dem Autofahrer keine überhöhte Geschwindigkeit attestieren würde. Denn wenn der Radfahrer schon etwa 20km/h auf dem Tacho hatte und das Auto ebenfalls mit 20km/h angekommen wäre, würde der TE hier kaum so locker damit umgehen. Ohne deutliche Bremsspuren hätte das Auto vielleicht auf 15km/h verzögern können, der Radfahrer noch auf optimistische 10km/h. Gesamtdifferenzgeschwindigkeit also 25km/h. Bei solchen Geschwindigkeitsdifferenzen zieht man als Radfahrer deutlich den kürzeren. Ich würde daher einfach ganz dreist behaupten, dass der größte Teil der abgebauten Energie vom Radler stammt, der an der Stelle schlicht etwas zu schnell war.


Auch das Rechtsfahrgebot sollte man nicht so hart auslegen. Der Weg und diese Kurve ist nur für ein Fahrzeug tauglich wobei die Fahrspur deutlich vorgegeben ist und in Rahmen von Naturschutz wohl auch nicht durch übertriebenes Rechtsfahren verbreitert gehört. Zudem schneidet die Spur des Kurveninneren Rades bereits den mittigen Streifen. Viel weiter rechts zu fahren wäre also garnicht sinnvoll möglich ohne die Fahrspur zu verlassen. Das im Kurvenscheitelpunkt etwas weiter nach innen gezogen wird liegt in der Natur der Sache, dass man Kurven nicht möglichst eckig sondern soweit es die Fahrspur zulässt im weitem Bogen fährt. Auf losem Untergrund gilt das wohl noch mehr als auf gut griffigem Asphalt.

Also glaubt es mir oder nicht. Mit dem Rechtsfahrgebot ist da nix zu hohlen.



Ansonsten, wenn die gegnerische Versicherung mal nicht sagt, dass ihren Mandanten keine Schuld trifft ist irgendwas faul. Die haben keinen Bock irgendwas zu zahlen.
 
Für mich hört sich das so an, als ob Du auch auf den PKW gefahren wärest, hätte dieser gestanden. Deine Geschwindigkeit war einfach der Situation nicht angepaßt (wäre meine freilich auch nicht gewesen). Wenn es vor Gericht geht könnte es sogar passieren, dass Du Schäden am PKW zu begleichen hättest, zumal dessen Fahrer immer sagen kann, er hätte gebremst und zum Zeitpunkt des Aufpralls gestanden. Das Gegenteil wirst Du ihm nicht nachweisen können.
 
@Piktogramm
Die Bremspspur des Fahrrades kommt vom Hinterrad.
Bedenke das in einer Rechtkurve das teils blockierende Hinterrad nach außen, folglich in Richtung des PKW, rutscht.
Das Vorderrad befand sich weiter im Kurveninneren.
Der Zusammenstoß fand nicht frontal sondern schräg von vorne statt.
Lenker/Gabel/Knie in ca. 60° Winkel auf den Kotflügel und seitliche der Frontschürze.
Hätte der PKW einen etwas größere Abstand zum Wegesrand gelassen, müsste keine "Voll"Bremsung eingeleitet werden.

@Kleiner Hirsch
Wenn der PKW an dieser Stelle gestanden hätte wäre es nicht zu einem Zusammenprall gekommen.
Denn man hätte ihn vorher im günstigsten Fall, angenommen er stand direkt am Scheitelpunkt, sehen können.
So wie es hier passiert ist war es einfach falscher Ort zur falschen Zeit.

Das Problem ist, der PKWfahrer kann ebenfalls nichts nachweisen, was ihn von seiner Schuld befreit.
 
Die Reifenspuren auf die ich mich beziehe sind schon jene des Autos auf Foto 4. Wo sollte das Auto bitte noch hin? Nach Foto 4 sind die Fahrspuren soweit rechts wie möglich ohne die verdichtete Fahrspur zu verlassen. Die vom großem Traktor zerfahrene, lockere, etwas dunkelbraunere Böschung gehört nicht zur Fahrspur. Unter normalen Bedingungen ist es nicht verhältnismäßig, da also Autofahrer drauf zu fahren.
 
Auf jeden Fall, zum einen weil ich es moralisch nicht vertretbar finden würde dem Autofahrer eine rein zu würgen, da er wohl auf keinem Fall empfindlich zu schnell war. Ebenso hat die Fahrspur von euch Beiden wohl halbwegs gestimmt (selbst Richter und Gutachter reiten auf solchen Paragraphen nicht so herum, denen ist klar, dass normales Autofahren locker nach Augenmaß erfolgt und eben nicht nach Maßband und Norm)

Ansonsten aber auch die Kosten/Nutzenüberlegung. Deine Verletzungen sind wohl nur ein paar Prellungen und Langzeitfolgen sind nicht zu befürchten. Selbst mit extrem utopischen 100% Schuld für den Autofahrer hättest du da nur wenige hundert Euro dran + Ersatz des Materials. Würdest also je nach Dauer des Verfahrens und ob ein Gutachten gefordert wird oder nicht gerademal die Prozesskosten bringen + Rennerei ohne Ende. Real wird aber wohl ein Urteil sein alla: Jeder trägt sein eigenen Teil + Anwaltskosten + Renerei. Das kannst du dann wirklich auch einfacher haben.


Selbst wenn du irgendwie angepisst sein solltest, weil du das Gefühl hattest, dass er sich nicht angemessen um dich gekümmert hat (unterlassene Hilfestellung), da kommt vom gegnerischem Anwalt nur mit etwas plausiblem Gewimmer der Gegenseite, dass der Fahrer unter Schock stand. Solang da bei der möglicherweise unterlassenen Hilfeleistung keine ernsthaften Folgen resultieren scheint man damit oft durch zu kommen. Erfolgsaussicht auch 0 und das Hobby des Leute verklagens sollte ma frühstens im Alter von 80 Jahren anfangen ;)
 
Nein grundsätzlich verklagen will ich ganz bestimmt niemanden.
Es ging mir eher um die nicht vorhandene Anteilnahme usw.

Danke für deine ehrliche Meinung :)
 
die bundesdeutsche Rechtsauslegung kennt nur in sehr seltenen Fällen eine absolute Alleinschuld bei Verkehrsunfällen. Da muss einer dann schon 2 Promille haben und selbst da, wäre er dann wieder nicht zurechnungsfähig.

Bei klassischen Fahrradunfällen, d.h. Radler wird am Radweg abgeschossen, gibt es oft eine 80:20 oder 70:30 Schuldverteilung. Manchmal mit ganz tollen Begründungen: "Radfahrer kennt die Stelle und hätte wissen müssen, dass da gefährlich werden kann"

Das ist genau bei Dir der Fall. Du kennst die Kurve (es sei denn Du lügst vor Gericht). Damit müsstest Du dich entsprechend verhalten und notfalls absteigen und schieben. Macht zwar keiner, aber so gibt es eben dann eine Teilschuld.

Und im Rahmen der Rechtssprechung sind 22 km/h sehr schnell. In einer Urteilsbegründung mal, hat ein Richter von "rasen" gesprochen, als auf einem Radweg ein Fußgänger mit 15km/h angefahren wurde.
 
15km/h auf einem kombiniertem Rad/Fußweg oder einem bei dem die bauliche Trennung 15cm Pflasterseteinstreifen darstellen ist Rasen. Die Geschwindigkeit ist nicht angemessen, da jederzeit Kinder und ähnliches Getier auftauchen können.

Auf offener Straße darf man als Radlfahrer auch fröhlich 50km/h auf dem Tacho haben. Das stört den Richter dann eigentlich kaum. Hat die Gegenseite bei mir mal versucht, Richter meinte nur: "Ja toll, wie wäre die Argumentation bei einem Moped?" Voraussetzung ist, dass man plausibel machen kann, dass die Geschwindigkeit sicher beherrscht und vor allem erbremst werden kann.
 
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