Noch was zur DSGVO. Nach meinem Kenntnisstand muss das betroffene Unternehmen innerhalb 48 Stunden nach Bekanntwerden der Rechteverletzung bei der zuständigen Behörde Selbstanzeige stellen. „Aussitzen“ ist keine Option, da die Bekanntmachung ja zeitlich dokumentiert wurde. Wenn RCZ da nicht selbst aktiv wird, wird es für sie mit den Strafen richtig teuer. Ich gehe mal schwer davon aus, dass ihnen das das Genick brechen wird.
Und bevor jetzt wieder irgendwelche Witzbolde fragen, wo mein Shop bleibt. Jetzt wißt ihr, warum ich keinen habe.