Rahmennummer abgeschliffen -.-

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Hallo Leute,

habe da was echt mieses festgestellt. Vor ca. 3 Jahren habe ich mir mal in Köln auf einem großen Bikeverkaufs-Flohmarkt einen Allmountain-Rahmen von Bergamont recht günstig gekauft.
Bin diesen nur 6 Monate gefahren weil ich mir dann ein DH-Bike gekauft habe. Seitdem lag der Rahmen im Keller rum.

Jetzt würde ich ihn gerne verkaufen und habe bei genauerem Hinsehen feststelle können, dass an der Rahmennummer etwas manipuliert wurde. Die letzten 2-3 Ziffern wurden weggeschliffen und an dieser Stelle notdürftig überlackiert. Vermutlich macht man sowas nur wenn der Rahmen anscheinend mal geklaut wurde... -.-
Beim Kauf war ich noch blutiger Anfänger in dem Bereich und habe natürlich vor lauter Tatendrang nicht auf solche (wichtigen) Dinge geachtet. Einen Kaufvertrag und Namen des Verkäufers habe ich natürlich auch nicht.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich jetzt machen soll. Verkaufen geht ja schlecht weil ich Schiss habe, dass es auf mich zurück geführt wird. Zum Glück wurde ich nie auf dem Bike kontrolliert, sonst wäre die Ka*** wohl am dampfen gewesen :/

Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen sammeln können bzw. habt ihr Tipps was ich machen könnte?

Grüß euch !!
 
Verbuddeln.
Edit.: Verkaufen geht auch , aber aufpassen " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " aber wenn du sagst als du es gekauft hast war Oktoberfestzeit und du warst Stockbesoffen beim kauf gehst sicher Straffrei aus .
 
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Verbuddeln ist zu gefährlich, dann findet ihn ein Spaziergänger und das CSI findet Fingerabdrücke, Hautpartikel und Schamhaare dran und 15 Min später klicken die Handschellen, begleitet von einem coolen Spruch von einem noch cooleren Bullen. Besser einen Arbeiter in einem Stahlwerk mit 100 € bestechen, damit er den Rahmen in den Schmelzofen wirft. Bei 3.000° haben selbst die hartnäckigsten Schamhaare keine Chance!
 
Witz Witz komm raus, du bist umzingelt ^^

Vernünftige Antworten wären hilfreich. Hab halt keinen Bock, dass wenn ich ihn verkauf und was rauskommen SOLLTE die Police bei mir vor der Tür steht und nichts nachweisen kann. Also lieber behalten und im Keller verschimmeln lassen ? xD
 
sicherheitshalber würde ich die restlichen ziffern auch abschleifen, dann anständig überlackieren und auf einem bikeverkaufs-flohmarkt recht günstig verkaufen.

nächste frage!
 
Vernünftige Antworten wären hilfreich.
Bitte schön:
Begehe ich Hehlerei?
„Wer ein gestohlenes Fahrrad im Gebrauchtmarkt kauft, kann strafrechtlich und/oder zivilrechtlich belangt werden“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Anja Matthies vom Online-Rechtsdienstleister Bikeright. Strafrechtlich müsse unterschieden werden, ob ein Vorsatz vorliegt oder nicht. Ist ersteres der Fall, also weiß der Käufer, dass es sich bei seinem Neukauf um eine gestohlene Ware handelt und nimmt das in Kauf, macht er sich laut Paragraph 259 des Strafgesetzbuches der Hehlerei strafbar. Dem Käufer muss der Vorsatz allerdings nachgewiesen werden. „Selbst bei einer Online-Auktion mit einem Startpreis von einem Euro kann man nicht davon ausgehen, dass Diebesgut vorliegt und der Käufer eine Hehlerei begehen wollte“, so Matthies. Liegt kein nachgewiesener Vorsatz vor, drohen auch keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen.

Zivilrechtlich drohen dem Käufer eines gestohlenes Fahrrades allerdings in jedem Fall Konsequenzen, nämlich die Rückgabe an den tatsächlichen Eigentümer. „Das steht ausdrücklich in Paragraph 935 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der wahre Eigentümer wird also bei einem Diebstahl geschützt“, unterstreicht Matthies und betont: „Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer davon ausging, dass das Fahrrad nicht gestohlen ist.“ Ein gestohlenes Fahrrad bleibt immer im Eigentum des Opfers und kann von diesem zurückgefordert werden.
https://www.pd-f.de/2017/06/02/geklautes-fahrrad-gekauft-hat-das-folgen_11580
 
Witz Witz komm raus, du bist umzingelt
Vernünftige Antworten wären hilfreich.
Was erwartest du denn? Typisch Generation Facebook: tippen statt denken (und möglichst viele hashtags benutzen!), bloss nicht das Hirn benutzen, macht aua. Wenn du nur mal 2 Sekunden nachgedacht hättest, wärst du selbst sofort auf die beiden einzigen Möglichkeiten gekommen:

a) Verkaufen, das gar nicht erwähnen und dumm stellen, falls da überhaupt ne Nachfrage kommt, "Ist vom Vorbesitzer, hab ich schon so gekauft.", schliesst rechtliche Konsequenzen natürlich nicht aus
b) Ins Fundbüro bzw. zum "Freund & Helfer" bringen. Bei denen besser sagen, du hättest den Rahmen eben im Park im Gebüsch gefunden, sonst hängen die dir noch was an! Weil:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Wenn das Ding nicht als gestohlen gemeldet ist und nach x Monaten nicht im Fundbüro abgeholt wird, gehört er dir legal

Und, war das jetzt so schwer? Fragst du deine Mutter auch immer, ob sie dir dein Essen klein schneidet?
 
sagen wir mal so, die Hälfte aller Räder auf diesem Radflohmarkt wurden wohl irgendwo geklaut....
Wahrscheinlich in Münster, Magdeburg usw.

Die Anbauteile "Deines" Rahmens wurden irgendwohin verscherbelt und der Rahmen halt von einem "Wiederverkäufer" "aufgekauft" und dann auf dem Flohmarkt weitergeschoben.

Die Kiste war wohl recht billig, sonst hätte der Verkäufer sich mehr Mühe gegeben.

Willst Du Dein Gewissen erleichtern, Karre vorm Polizeirevier ablegen oder ins Fundbüro bringen.
Das wäre zumindestens ehrlich.
Weiterverkaufen würde ich eher nicht.

Gerne auch mal den Flohmarktbetreiber darauf ansprechen, aber dann werden wahrscheinlich 50% weniger Teile dort verkauft werden können.

Und vielleicht kannst Du dich noch an das Gesicht des Verkäufers erinnern und beim nächsten Flohmarkt den Betreiber zur Kontrolle des Standes bewegen...

Und generell sollte man nichts ohne eine Rechnung des Verkäufers kaufen. In Zeiten der Internetbestellung sollte diese problemlos beschafbar sein. Ok, bei Profis würde das nichts nützen, aber die wollen meistens das schnelle einfache Geld machen und würden hier abbrechen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Geh mit dem Rahmen zur Polizei, schildere deinen Fall und frag ob sie anhand der restlichen Nummer überprüfen können, ob eine Diebstahlsmeldung vorliegt. Wenn nicht, gut für dich. Wenn gestohlen, bist den Rahmen zwar los, hast dich aber nicht strafbar gemacht. Dann wird man dir Handeln in gutem Glauben zubilligen. Ich habe kürzlich eine Rahmenkodierung überprüfen lassen. Keine Diebstahlsmeldung drauf = gut für mich.
 
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