Rahmenbruch Stevens F9

norinofu

aus HH
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Moin zusammen,
nach zwei Jahren und höchstens 1500km in unseren schönen Harburger Bergen ist mein F9 am Oberrohr vor dem Steuerrohr gerissen. Ich hab´s gerade noch zufällig gesehen bevor mir demnächst das Vorderrad am nächsten steilen Abstieg nach hinten weggeklappt wäre.
Das dumme ist nun, dass dies schon ein Austauschrahmen ist nachdem ich bei Vorgänger - ebenfalls F9 - den gleichen Schaden hatte, auch nach ca. gleicher Laufleistung.
Mein Händler bestätigte mir in beiden Fällen mit meinen gut 80kg normalen Gebrauch. Stevens hat mir auch erneut kulant für 250€ incl Umbau einen neuen Rahmen angeboten. (Nächste Woche kann ich hoffentlich wieder kurbeln!)
Soweit alles ganz nett: alle zwei Jahre für kleines Geld einen neuen Rahmen. Ich hab blos keinen Bock, irgend wann wirklich mal deswegen auf der Fresse zu landen :mad:

Kennt sich jemand mit Garantie / Gewährleistung in so einem Fall aus? Laut meinem Händler gibt es auf den Austauschrahmen keine neue Garantie oder Gewährleistung. :confused:

Kann mit jemand sagen, worin das Besser oder Schlechter bei den verschienenen Modellen Team, Race und Lite hinsichtlich Rahmen besteht?
Bei allen wird das gleiche Alu 6000 SL :confused: verbaut.

Auf eine geile Saison :daumen:
Ralf aus HH
 
Scheint ne Krankheit bei Stevens zu sein, bist nicht der Einzige hier im Forum dem das passiert ist. Versuch mal die Suchfunktion. Da findest du bestimmt Gleichgesinnte...

Grüße Robert
 
Hupert schrieb:
Versuch mal die Suchfunktion.

Hab´ ich schon in reichlichen Varianten probiert - ohne Ergebnis :heul:

Wenn sich das Problem rumsprechen sollte, ist so ein Teil wohl auch nicht mehr verkäuflich :mad:

Hier noch mal das Drama im Bild - für alle die mich bemitleiden wollen :heul:
060211 Rahmenbruch F9 klein.jpg

Vielleicht fahre ich aber auch einfach zu wild und brauche ein weniger kaputtbares Bike :crash:

Nur welches :confused: :confused: :confused:
 

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norinofu schrieb:
Vielleicht fahre ich aber auch einfach zu wild und brauche ein weniger kaputtbares Bike :crash:

Nur welches :confused: :confused: :confused:

Nö das liegt nicht an dir sondern an den Verarbeitung... es ist ein klassischer verarbeitungsfehler, bzw dssen Folge... Nicht richtig ausgehaerteter Rahmen der verkauft wird... wie alt ist denn das rad (wann du es gekauft hast) ?
wieso zahlst du fuer den Austauschrahmen?
 
bluetoons schrieb:
Nö das liegt nicht an dir sondern an den Verarbeitung... es ist ein klassischer verarbeitungsfehler, bzw dssen Folge... Nicht richtig ausgehaerteter Rahmen der verkauft wird... wie alt ist denn das rad (wann du es gekauft hast) ?
wieso zahlst du fuer den Austauschrahmen?

Wieso nicht richtig ausgehärtet? Ich denke der Rahmen wird nach dem Schweißen wieder angelassen, damit er eben nicht hart und spröde ist.

Das war ein werksneuer Rahmen. Beim ersten Mal gab es das alte Modell nicht mehr, und für das "Upgrade" habe ich etwas draufbezahlt.
Diesmal heißt es, auf den schon einmal reklamierten Rahmen gibt es nach gut zwei Jahren keine Garantie mehr (wäre auch bei einem Neukauf nur zwei Jahre gewesen), aber kulanter Weise bekomme ich den neuen eben für die 250€.

Ich bin juristisch nicht so sattelfest was Ansprüche bei Ersatzliererung angeht. Aber mehr als 2 Jahre gibt es bei Neukauf auch keine Gewährleistung.

Ich könnte den ganzen Fall höchstens an die groe Glocke hängen - oder damit drohen. Nach dem Motto: " Ich geh´ zur Bildzeitung"
Ich denk´ noch drüber nach - vielleicht beim nächsten Mal in zwei Jahren :cool: :D
 
Ich bin mir nicht sicher, aber es ist meiner Meinung nach wirklich so, dass dein Gesamtfahrrad keine längere Gewährleistungszeit (24Monate ab Kaufdatum) erhält, wenn einzelne Teile (Rahmen...) im Zuge der Gewährleistungspflicht ausgetauscht werden.
Wie der Sachverhalt nun genau ist, weil du ja zum "Vorzugspreis" vor rund zwei Jahren(?) nen "neuen" Rahmen gekauft hast, wissen reinrassige Rechtsgelehrte sicher besser. Das wird aber von einigen Umständen abhängen (hast du ne Rechnung über den Rahmen, oder hat dir der Händler alles nur einfach umgesteckt)...
Prinzipiell würde ich bei so nem Angebot annehmen, dass mich der Hersteller "ruhigstellen" will;- also mit nem an sich günstigen Angebot ( neuer Rahmen für 250 Öcken...) ködern, damit ich ihm nicht blöd komme.
Wenn der gerade gebrochene Rahmen älter als 24 Monate ist, ists generell doof, wenn Stevens nicht über die Gewährleistungpflicht hinaus ne wie auch immer geartete Garantie ("Garantie" ist freiwillig und unterscheidet sich von "Gewährleistung") gibt.
Im ungüntigsten Fall (davon gehe ich nu mal aus: Rahmen letztes Mal mit Aufpreis für aktuelles Modell einfach getauscht) musst du wohl oder übel dieses Kulanzangebot annehmen und kannst keine weitergehenden Ansprüche gegenüber dem hersteller geltend machen und musst sogar die Umbaukosten beim Händler tragen, so diese anfallen.
Anders sähe der Fall aus, wenn du wirklich gestürzt wärst und dich dabei verletzt hättest: dann ist der Hersteller generell und zeitlich unbegrenzt in der Pflicht, es sei denn, er kann dir unsachgemässen Umgang (Einsatz des Bikes unter anderen als vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen) oder nicht freigegebene Umbaumassnahmen (Doppelbrückengabel,...) nachweisen.
Wenn es prinzipiell noch mehr Leute gibt, die exakt den selben Schaden am selben Rahmen haben und du davon einige auftreiben kannst, macht es vielleicht Sinn, beim Hersteller direkt anzufragen (nicht übern Händler), ob das in deren Augen korrekt sei, dass du alle zwo Jahre n Arscx voll Kohle drauflegst, um wieder nen Rahmen zu bekommen, der bricht.
n Rechtsanspruch gibt es da freilich nicht, aber n Versuch ist es meist wert.
Sollten sie das ablehnen, kannst du dir deinen Teil ja denken und zusehen, dass du die Kiste loswirst und dir ne andere (eines andern Herstellers) kaufst, wo die Konstrukteure und die Produktion hoffentlich ihre Hausaufgaben gemacht haben. Ein zarter Hinweis darauf wirkt oft Wunder in Verbindung mit dem Hinweis, dass man ja eigentlich auf die betreffende Marke (Stevens) steht und nur ungern ein Rad einer anderen Marke kaufen möchte (diesen Weg aber gehen würde, wenn sie nicht in der Lage sind, gescheite Rahmen zu bauen...).
Da macht der Ton aber die Musik;- wie gesagt, rechtlichen Anspruch hat man auf solche Kulanzregelungen nicht, auch wenn den gleichen Schaden an unterschiedlichen Rahmen(-modellen) schon mehrmals hatte. Da hilft nur Eins: mehr fahren und zusehen, dass der Rahmen früher bricht, solange die Gewährleistung noch gilt.
Das hilft dir freilich im Kopf aber nur wenig, wenn du weisst, dass das jederzeit und bei jeder Abfahrt wieder passieren könnte...
Also: egal wie die Verhandlungen laufen: frischen Rahmen rein und verkaufen!
 
Vielen Dank für die vielen Tips.

Wo sind denn die vermeintlichen Stevens-Rahmenbruch-Geschädigten ?? :confused:

Wenn es prinzipiell noch mehr Leute gibt, die exakt den selben Schaden am selben Rahmen haben....
Wenn sich da noch ein paar finden würden könnte man ja einen Serienschaden draus machen.

Aber andererseits: Welcher Rahmen hält ewig - irgendwann sind doch alle mal dran - oder!! :heul:

Anders sähe der Fall aus, wenn du wirklich gestürzt wärst und dich dabei verletzt hättest: dann ist der Hersteller generell und zeitlich unbegrenzt in der Pflicht...
Dann achte ich nächstes Mal etwas besser drauf und lege einen kontrollierten Abgang hin

(hast du ne Rechnung über den Rahmen, oder hat dir der Händler alles nur einfach umgesteckt)...
Prinzipiell würde ich bei so nem Angebot annehmen, dass mich der Hersteller "ruhigstellen" will;- also mit nem an sich günstigen Angebot ( neuer Rahmen für 250 Öcken...) ködern, damit ich ihm nicht blöd komme.
Das mit dem "ruhig stellen" kann natürlich auch sein. Belege habe ich aber durchgehend vom Kauf und allen Austauschaktionen. Und groß genug ist der Laden auch (ich glaube sogar der größte hier in HH und Umland), dass er Kundenrechte gegenüber dem Hersteller durchsetzten kann.


Vielleicht lasse ich es aber einfach gut sein mit dem Rahmenkit incl. Umbau für die 250 Tacken. Ist ne Abschreibung von 100€/Jahr auf Freizeitartikel im harten Einsatz. Das ist durchaus auch bei anderen Sachen (z.B. Surfen) so.

Wäre aber trotzdem interessant, Infos von anderen Stevens-Fahrern zu bekommen.... :blah: :eek: :mad: :( :)
 
die Forensuche ist leider mangelhaft,

normalerweise müßtest Du in der erweiterten Suche angeben +Stevens +Rahmenbruch

manchmal bekomme ich dann die Suchworte im Text angezeigt in rot, meistens aber nicht.
Treffer sind aber genüghend vorhanden
 
Geh mal in die erweiterte Suche und setze unten das Häckchen für die Boolsche suche. Dann einfach die zwei Begriffe ohne spezielle Vorzeichen eingeben.

Gruss

Ebrias
 
Mmmh,
das waren doch aber eher Probs mit der Schwinge im Bereich der hinteren Bremsaufnahme.
Dort wurde dann bei neueren Baujahren ein "Verstärkungsblech" eingefügt.
 
Eddie L. schrieb:
Mmmh,
das waren doch aber eher Probs mit der Schwinge im Bereich der hinteren Bremsaufnahme.
Dort wurde dann bei neueren Baujahren ein "Verstärkungsblech" eingefügt.

Hallo Eddie
danke für den Hinweis - mit der Schwinge hatte ich bei beiden Modellen zum Glück noch keine Probleme. Da ich Scheibenbremsen fahre, wird mich da hoffentlich auch nichts treffen.
:)
 
Habe doch noch intessante Einträge gefunden.

Mein Problem hat sich dann an dieser Stelle erst mal erledigt.

Ich wünsche allen eine tolle Saison!

:D :D :D

Ralf
 
was? Du hast schon mal 250 euro bezahlt? DIe haben doch 5 Jahre Garantie auf ihren Rahmen!

Der Gewährleistungszeitram ist eh nur 6 Monate.

Garantiezeiträume gelten ab Kaufdatum. wenn DU dir am 1.1.2005 was käufst, und dadrauf 5 Jahre Garantie sind, kann in dem Zeitraum 20 x der Rahmen kaputt gehen.

Was auch erlaubtist: Hast du durch's Einshcicken / Reklamieren AUsfallzeiten wo du nen Gegenstand niciht benutzen kansnt, darfst du die Zeit hintendran setzen! Ist dein Rad 4 Wochen Grounded > 4 Wochen Garantie nach hinten verschieben.

Das mit dem Upgrade ist natürlich ne sache ... An sich gibts ja nur Garantie auf den Rahmen - kann gut sein, dass die Garantie das Einbauen / Umbauen ausschliesst.
 
ALPHA-CENTAURI schrieb:
Der Gewährleistungszeitram ist eh nur 6 Monate.
Bei Verbrauchsgüterkauf einer neuen Sachen vielleicht nicht doch eher 2 Jahre?
Innerhalb der ersten 6 Monate wird im Rahmen der Gewährleistung zu Gunsten des Käufers aber widerlegbar durch den Verkäufer vermutet, dass ein auftretender Schaden bereits bei Kaufvertragsabschluss vorlag!
Das gilt dann nicht, wenn der aufgetretene Schaden damit nicht zu vereinbaren ist!
 
Eddie L. schrieb:
Bei Verbrauchsgüterkauf einer neuen Sachen vielleicht nicht doch eher 2 Jahre?
Innerhalb der ersten 6 Monate wird im Rahmen der Gewährleistung zu Gunsten des Käufers aber widerlegbar durch den Verkäufer vermutet, dass ein auftretender Schaden bereits bei Kaufvertragsabschluss vorlag!
Das gilt dann nicht, wenn der aufgetretene Schaden damit nicht zu vereinbaren ist!

Achso. Du meinst also, nach 6 Monaten wärs ein Leichtes, Mit Anwalt, Sachverständingen und entsprechendes Kapital nen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen?

Na bitte! für mich persönlich gibts nur 6 Monate wirklich sinnvolles Gewährleistungsrecht.

Das Thema der Beweislastumkehr hatte ich selbst persönlich erlebt. Seitdem geb ich auf Gewährleistung nen feuchten Furz und guck, welche Garantieleistungen ein Hersteller anbietet!

Nur weil ihr euer Spielzeug im Dreck bewegt, heisst das nicht, dass ein Hersteller seine Garantieleistungen mal eben so pro Fall definiert und es heisst nicht, dass ein Händler seine Gewährleistung mal eben so pro Fall justiert. Denn beide Leistungen sind schriftlich definiert.
 
Auf jeden Fall hat Stevens meinen Rahmen nach 3 Jahren und 20000 km ohne murren umgetauscht. Bei mir war der Riss im Sattelrohr direkt übern Tretlager.
Ist aber kein MTB sondern ein 28" CC oder wie mein Händler sagt "nur 'n sportliches Trekkingbike" ;) Stevens gibt übrigens wie hier schon erwähnt 5 Jahre Garantie auf ihre Rahmen.

Pittus
 
Nun ja, Eddie L.. Die theoretische Lesung des Gewährleistungsgesetzt klingt schoen, praktisch haste halt nur 6 Monate.

Wobei ich aber auch Hardwareverkäufer hab (komme ausm IT Bereich, hobby wieberuflich) - die selbst *nach* 12 Monaten auf ein Gerät Kulanz gegeben habhen, obwohl keine Garantie drauf ist, und die Gewährleistung seit 6 Monaten vorbei war
 
Also, mir ging es vordergründig ersteinmal um die Genauigkeit der Aussagen!

Ich habe Dich schon verstanden.

Da hier überwiegend die vom Gesetz als rechtsgeschäftlich unerfahren zu behandelnden Verbraucher unterwegs sind, sollte man sich aber gleichwohl schon um eine klare Zuordnung sorgen, um weitverbreiteten Irrtümern entgegenzuwirken.

Danach beläuft sich das Recht der Nachbesserung als Regelfall der Gewährleistung bei dem Erwerb neuer Sachen eben nicht auf sechs Monate, sondern auf 24 Monate.

Insoweit sind Gewährleistungsansprüche ersteinmal nach Ablauf von 6 Monaten nicht ausgeschlossen.

Das es aufgrund der gesetzlich bestimmten Vermutung innerhalb von 6 Monaten nach Kauf zugunsten des Käufers tatsächlich wesentlich einfacher ist seinen Anspruch auch durchsetzen zu können, steht auf einem anderen Blatt.

Zutreffend ist, dass nach Ablauf von 6 Monaten die tatsächliche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen durch Wegfall dieser Vermutung deutlich erschwert wird, da dann den Käufer wieder die Beweislast trifft, nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Kaufvertragsabschluss vorlag!

Hier liegt dann auch ein wesentlicher Unterschied zur Garantie. Im Rahmen der Garantie kommt es grundsätzlich nicht auf den Einsatzzeitpunktes des Kaufvertragsabschlusses an, sondern darauf, dass innerhalb der Garantiezeit ein Schaden auftritt.
Dies bedingt dann durchaus, dass nach Ablauf von sechs Monate nach Kaufvertragsabschluss die "Regulierung" von Schäden über die Garantie erleichtert sein kann.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Abschluss als auch der Inhalt der Garantie nicht gesetztlich oder "verbindlich" vorgeschrieben ist, sondern gesondert zu vereinbaren ist.
Weiterhin können Ansprüche aus dem Garantievertrag gegenüber der Gewährleistung verkürzt aber auch weiterreichend sein.
Insoweit wäre dann noch zu trennen zwischen Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien.

Während der Garantievertrag zwischen dem Hersteller/Importeuer und dem Käufer direkt zustandekommt, ist der Ansprechpartner bei Gewährleistungsansprüchen dagegen unmittelbar der Verkäufer.

Diese Unterscheidung gewinnt dann an Bedeutung, wenn z.B der Hersteller zwischenzeitlich insolvent ist.
In der Bikebranche nicht ganz fernliegend. Dann haben sich Garantieansprüche meistens erledigt.

Ich bitte um Nachsicht, dass obige Äusserungen nur einen kleinen Ausschnitt umfassen können, da dies den hiesige zumutbaren Rahmen ansonsten bei Weitem überschreiten würde.
 
na, sag ich doch, oder? wenigstens gibts die gewährleistung in deutschland! stell dir vor, du kaufst dir was und es ist nach 4 wochen kaputt ... dann ärgest dich!

Ein Rahmen ist ganz sicher NICHT ei nVerschleissteil!
 
ALPHA-CENTAURI schrieb:
was? Du hast schon mal 250 euro bezahlt? DIe haben doch 5 Jahre Garantie auf ihren Rahmen!
Ist korrekt.
Auf Fullys gibt es von Stevens nur 2 Jahre Garantie - Auf Hardtails 5 Jahre.

Irgendwo hatte ich das schon erwähnt: ca. 100€ Abschreibung auf den Rahmen pro Jahr ist durchaus im Rahmen - wie der Name schon sagt. ;)

Und das Modell ist ja auch jedes Mal besser als der Vorgänger.

Jetzt gehts erst mal in die Sonne zum Surfen und dann muss der Neue Rahmen leiden.....:D

Ralf
 
So, bin wieder da - schön braun geworden aber leider mangels Wind nur ein paar Tage gesurft :(

Bin den neuen Rahmen gestern das erste Mal gefahren: Der Rahmen scheint etwas kürzer zu sein als beim Vorgänger - macht einen sehr guten Eindruck. Insgesamt sehr kompakt und lebendig.
Die Rahmenlager sind jetzt auch Schrägrollenlager, die man von außen mit Fettpresse schmieren kann - gefällt mir gut!

Also dann: allen eine tolle Saison

:daumen: :D :D :D :daumen:

Gruß aus HH
Ralf
 
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