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servus,
richtig, es gibt solche Jäger und solche Jäger, micht zum Beispiel, Biker und Jäger (allerdings schon wesentlich länger Biker als Jäger)....
....Teile und herrsche funktioniert immer noch- lasst euch nicht benutzen oder aufhetzen. Ich fahre im Wald, grüße alle freundlich, egal wie sie unterwegs sind und pfeife auf alle Scharfmacher.
Pssssst!
Wenn das alle machen würden ... kaum auszudenken
Yepp. Zum Beispiel das.Gibt es zur Verkehrssicherungsplicht Urteile?
QuelleGrundsätzlich kann ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden, wenn es außerhalb der Wege zu Schäden kommt ... Ausnahmen sind bei sogenannten Naturwaldzellen, Totholzinseln und ähnlichen Beständen denkbar, die sich selbst überlassen werden und von denen besondere Gefahren ausgehen. Diese nicht bewirtschafteten Waldbestände gehören grundsätzlich nicht in den Erholungswald. Sie sind notfalls wirksam zu kennzeichnen oder unzugänglich zu machen.
Wenn es zu Schäden im Waldbestand des Erholungswaldes kommt, sind strafrechtliche Folgen für die verantwortlichen Mitarbeiter in der Regel ausgeschlossen. ...
Waldbestände im Bereich der Erholungswaldverordnungen müssen nur entlang der Wege oder in der Nähe besonderer Einrichtungen regelmäßig kontrolliert werden. Die Entfernung von Totholz ist in der Regel unzumutbar, denn der Waldbesucher hat sich auf die typischen Waldgefahren einzustellen. Dazu gehört, dass morsche Äste aus den Bäumen brechen können.
Yepp. Zum Beispiel das.
Allerdings sind das offenbar immer Einzelfallentscheidungen, und man darf sie nicht fürs Ganze nehmen.
Quelle
Das Arnsberger Urteil findet sich auf http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php
Gerichtsart "Landgericht", Gerichtsort "Arnsberg"; dann als Aktenzeichen 2 O 233/04 eingeben.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das Problempapier vom BfN "Verkehrssicherungspflicht in Großschutzgebieten". Weitere Quellen auf http://www.bfn.de/03_recht.html
Yepp. Zum Beispiel das.
Allerdings sind das offenbar immer Einzelfallentscheidungen, und man darf sie nicht fürs Ganze nehmen.
Quelle
Ja, das ist wohl anzunehmen. Andererseits dürfte es für das Errichten und die Zulassung von "Hühnerleitern" im Wald auch gar keine rechtlichen Regelungen oder Grundsatzurteile geben (lasse mich da gerne berichtigen).solche Urteile sind m.E. allesamt nicht übertragbar.
Ich finde es jedenfalls interessant, daß wir in D eine solche ausgeartete Bürokratie haben, daß (wie jetzt in Offenbach) ein kompletter (tolerierter) Freeridespot mit Northshores und Doubles etc. abgerissen werden mußte, nur um ihn danach wieder neu aufzubauen und vom TÜV überprüfen zu lassen. Da lache ich mich echt schief drüber. Was ist mit dem so häufig angesprochenen Grundsatz "Lebensrisiko"? Wenn ich einfach selbst sowas hinbaue und mich dann bei der Befahrung verletze, dann kann ich schlecht den Eigentümer des Grundstücks dafür haftbar machen, der damit überhaupt nichts zu tun hatte. Verkehrssicherungspflicht hin oder her, aber wo ist da die Logik? Da besteht doch gar kein Zusammenhang?!
Habe ich. Mein Verständnis für die deutsche Gesetzgebung und die momentane Situation ist damit aber nicht gewachsen. Ich finde das alles einfach nur grotesk dumm.Wenn Du Dir die Mühe machst, die Dokumente der o.g. geposteten URLs zu studieren, wirst Du die Entwicklung besser verstehen können.
Habe ich. Mein Verständnis für die deutsche Gesetzgebung und die momentane Situation ist damit aber nicht gewachsen. Ich finde das alles einfach nur grotesk dumm.