KleinerHirsch
Wanderer-Versteher
... Jedoch darf ich soetwas nicht einfach Abreißen.
Natürlich darf der Grundstückseigentümer oder derjenige, der die Nutzungsrechte am Grund hat (= ggfls. Jagdpächter) das. Auch in Hinblick auf die Verksehrssicherungspflicht ist er dazu fast gezwungen. Die Kosten kann er mit gewisser Wahrscheinlichkeit sogar dem Verursacher anlasten. Von daher ist der Tip, sich da so schnell nicht mehr blicken zu lassen, gar nicht schlecht und gewissermaßen "freundlich".
Ist doch eigentlich auch ganz logisch. Wo kämen wir hin, wenn jeder einen Haufen Sperrmüll auf dem Grundstück anderer Leute zusammennageln dürfte (das gilt übrigens auch für Gemeindewald)??? Der Anspruch, dass man sich einfach mal so mirnichts dirnichts im Wald was zusammennageln kann ist nach meinem Dafürhalten schon reichlich dreist