Jäger machen Jagd auf Mountainbiker...
So könnte man das betiteln was ich da in diesem Jahr in Telfs/Tirol erlebt habe:
Der Jagdpächter der Telfer Jagd Telfs Mitte ist ein Anwalt in Telfs schickt mir schon im Frühling ein nettes Schreiben mit der Drohung einer Unterlassungsklage wegen Stöhrung seines Wildes und gleich danach folgt die Anzeige vom feinen Anwalt bei der BH wegen verbotenen Befahren des Waldes.
Einer seiner Jägerfreunde, ein unfreuntlicher Jäger der mich letztes Jahr schon mal angegriffen und in den Graben geworfen hat, machte ein paar unscharfe Fotos auf denen ich zwar zu erkennen bin aber nie fahrend auf einem Radl.
Das genügt der Behörde schon um mir ein Strafe von 100 EUR aufzubrummen. Da der Höchstrahmen für dieses Vergehen 150 EUR begrägt ist das schon recht interessant. Der Anwalt und Jagdpächter ist auch im Vorstand des Jägerverbandes.
Da wird versucht ein Exempel zu statuieren. Noch dazu hat es in Tirol bisher noch keine Anzeige und Strafe in dieser Sache gegeben.
Der Anwalt hat zudem auch noch meinem Chef einen Brief geschrieben in dem er ihn auf das Vergehen hinweist und um Konsequenzen bittet. Dazu droht er noch sich beim Landeshauptmann zu beschweren und in die Presse zu gehen.
Ich bin schon gespannt wie es für uns Biker so weitergeht. Vor allem in Gebieten in denen man wohnt wird es in nächster Zeit eng werden.
In meinem Fall war es möglicherweise der Gemeindeförster der dem Jagdpächter meinen Namen etc. weitergeben hat.
Rein rechtlich sind Jäger und Grundbesitzer in Österreich hier gut gestellt, da im Forstgesetzt eindeutig das Befahren des Waldes verboten ist. In Österreich gehört dazu, im Gegensatz zu Deutschland auch das Fahrradfahren.
Nächstes Jahr läuft dann über die Tirol Werbung die Bewerbung von Singeltrails in Tirol an, bin ja gespannt wie das Ausgeht wenn der erste Guide mit seinen Gästen vor so einem Jäger steht und die Anzeigen ins Haus flattern...
So könnte man das betiteln was ich da in diesem Jahr in Telfs/Tirol erlebt habe:
Der Jagdpächter der Telfer Jagd Telfs Mitte ist ein Anwalt in Telfs schickt mir schon im Frühling ein nettes Schreiben mit der Drohung einer Unterlassungsklage wegen Stöhrung seines Wildes und gleich danach folgt die Anzeige vom feinen Anwalt bei der BH wegen verbotenen Befahren des Waldes.
Einer seiner Jägerfreunde, ein unfreuntlicher Jäger der mich letztes Jahr schon mal angegriffen und in den Graben geworfen hat, machte ein paar unscharfe Fotos auf denen ich zwar zu erkennen bin aber nie fahrend auf einem Radl.
Das genügt der Behörde schon um mir ein Strafe von 100 EUR aufzubrummen. Da der Höchstrahmen für dieses Vergehen 150 EUR begrägt ist das schon recht interessant. Der Anwalt und Jagdpächter ist auch im Vorstand des Jägerverbandes.
Da wird versucht ein Exempel zu statuieren. Noch dazu hat es in Tirol bisher noch keine Anzeige und Strafe in dieser Sache gegeben.
Der Anwalt hat zudem auch noch meinem Chef einen Brief geschrieben in dem er ihn auf das Vergehen hinweist und um Konsequenzen bittet. Dazu droht er noch sich beim Landeshauptmann zu beschweren und in die Presse zu gehen.
Ich bin schon gespannt wie es für uns Biker so weitergeht. Vor allem in Gebieten in denen man wohnt wird es in nächster Zeit eng werden.
In meinem Fall war es möglicherweise der Gemeindeförster der dem Jagdpächter meinen Namen etc. weitergeben hat.
Rein rechtlich sind Jäger und Grundbesitzer in Österreich hier gut gestellt, da im Forstgesetzt eindeutig das Befahren des Waldes verboten ist. In Österreich gehört dazu, im Gegensatz zu Deutschland auch das Fahrradfahren.
Nächstes Jahr läuft dann über die Tirol Werbung die Bewerbung von Singeltrails in Tirol an, bin ja gespannt wie das Ausgeht wenn der erste Guide mit seinen Gästen vor so einem Jäger steht und die Anzeigen ins Haus flattern...
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