OK, dann wollen wir prinzipiell wissen,ob Du wirklich ein Experte bist.
Stamm für 20 000 euro
Baumart ?
Länge/Durchmesser/Gewicht.
Und wo wachsen die überhaupt..
Nennt sich "die Braut" bei Submissionen. 20 000€ ist aber schon hoch gegriffen, um die 5000€ sind für die Bräute aber keine Seltenheit.
Aber auch die Bräute haben mit normalen Stämmen recht wenig zu tun (leider
).
Wenn ihr nach "submission braut" sucht (evtl noch eure Gegend), dann bekommt ihr einen Anhaltspunkt für SCHÖNE! Stämme.
Strumholz wird selten (bis nie) zu Submissionen gebracht, da Sturmholz meist nicht die Qualität dafür bietet.
Länge/Durchmesser sind zweitrangig. Die Bieter bestimmen den Preis. Und da kann es auch mal zu unerwartetem Wettbieten kommen. Es kann also auch mal ein für Laien minderwertiger Stamm SEHR teuer verkauft werden.
Gewicht spielt bei Holz eh keine Rolle (bezahlt wird nach Festmeter).
Wachsen können die überall wo Bäume wachsen. Sieht man einem Baum von außen auch nicht an, wie seine "inneren Werte" sind. Sieht man oft erst, wenn er liegt (wenn man es sieht).
Ansonsten: "normale" Stämme auf Submissionen liegen so bei 350€ pro Festmeter, je nach Baumart mehr oder weniger, und einzelne Außreiser weit mehr und ander werden gar nicht verkauft.
http://www.alf-ln.bayern.de/forstwirtschaft/holz/148249/index.php schrieb:
- Da die Hölzer fast ausschließlich von Schreinern gesteigert werden, sollten diese auch eine dementsprechende Qualität aufweisen. Die Stämme müssen somit insbesondere gerade und weitgehend astfrei sein.
- Die Mindestlänge beim Laubholz beträgt 3,0 Meter. Obsthölzer dürfen auch kürzer sein.
- Der Mindestdurchmesser ist bei der Eiche 35 cm ohne Rinde und bei den übrigen Laubhölzern 30 cm ohne Rinde. Obsthölzer mit sehr guter Qualität dürfen ausnahmsweise auch nur mit einem Mindestdurchmesser von 25 cm ohne Rinde angeliefert werden.
- Die Stammanschnitte müssen frisch, gerade und nicht verschmutzt sein. Stammanschnitte die beim Transport verschmutzen, werden vom Veranstalter auf dem Lagerplatz nochmals frisch angeschnitten.
- Das Holz darf keine sichtbaren Fremdkörper (z.B. Metallteile) enthalten. Für Schäden, die durch sichtbare Fremdkörper entstehen, haftet der Waldbesitzer.