NRW plant weitgehendes Radfahrverbot

Verbindlich ist was im gesetzt steht, nicht was ein Minister mündlich oder bei Twitter ablässt....

Wie jemand schon schrieb auch mal die Begründung lesen....
Es soll ein Anfangstatbestand geschaffen werden, steht klipp und klar in dem Papier mit drinn!

Der Minister versucht zu beschwichtigen, wenn das gesetzt durch ist gilt, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern...
 
Es soll ein Anfangstatbestand geschaffen werden, steht klipp und klar in dem Papier mit drinn!

Genau so läuft das jedesmal, so gaaaanz unschuldig. Erstmal wird das Thema immer mal so angegangen um die Leute zu impfen und mit dem Thema in Berührung zu bringen, dann wird sich ritterlich auf die Seite der Bürger gestellt, während hintenrum das Gegenteilige beschlossen wird.
Anschließend suchen wir einen willigen Schmierfinken, dem das ganze zugesteckt wird, der isses dann schuld, die Leute konzentrieren sich auf den Schmierlappen ( vergl. DoW!Brindt und die Maut ), der nimmt den Hass auf und sieht es als Bewährungsprobe.

Anschließend geht der jeweilige Beschluss durch, obwohl ja angeblich alle dagegen waren, der Schmierlappen wird versetzt und taucht ne Zeit unter, kommt dann später als Minister für was anderes aus der Versenkung. Verdient hat er es, er hat sich ja als würdiger Bückling und Aschlegger schon verdient gemacht - mit dem kann man arbeiten! :rolleyes:.

Also, wo auch immer rumgeeiert und dementiert wird, da kann man nix glauben, eher anders als man denkt.
Eben überall.

Ich dreh den Rück zu, kann mir diese Armseeligkeit von Existenz so vieler echt nicht mehr reinziehn.
 
Habe nicht alles in Thread gelesen, Falls es schon gepostet wurde ,sorry. Ansonsten eintragen und mitmachen.
https://www.openpetition.de/petitio...andesnaturschutzgesetz-in-nordrhein-westfalen
Ja ganz tolle Tat.
Hab ich gerade unterschrieben, auch wenn ich beim Lesen 'ne Krawatte bekommen habe.
Hier (in der Begründung zur Petition) sieht man aber ganz deutlich wo die Achillesferse des deutschen Radfahrers ist.
Das Gesetz will "Radfahren im Wald" verbieten.
Neuforsch und möchtehipp von "Mountainbikern" zu schwafeln grenzt 3/4 oder sonstwas aller betroffenen in der Ansprache erstmal aus. Von denen haben nochmal 20-40% aus welchem Grund auch immer Vorbehalte, schlechte Erfahrungen oder einfach keine Ahnung bzgl. Mountainbiken.
Ausschliesslich auf Sport und Spiel abzuheben ist ebenso Blödsinn. Radfahren im Wald ist zu einem nicht unwesentlichen Teil auch Verkehr, der von der Strasse fernbleibt. (Wer nicht weiß, was ich meine, kann ja mal "Commuten" gurgeln.

Wenn so eine Petitionsbegründung dazu führt, daß sich alle Rennradfahrer, ADFC-Touristen, Omis mit Körbchen hinten, Hippiemädchen mit Körbchen vorn und kaffeefahrende Familien mit Hänger nicht angesprochen fühlen, kann man sich zwar super elitär im engsten Kreis bemitleiden, aber Politik geht anders.

Hier arbeitet offensichtlich eine gut organisierte Lobby mehrerer Pressuregroups (Waldbesitzer, militante Wanderer, grundsätzlich Misogyne) gegen erhaben stolze, aber grundsätzlich eigenständige Gallierstämme.
De bello gallico.
 
Solange es keine Nummernschilder für Radfahrer gibt, wen juckt das Geschwafel von Verboten? Ich mache nix kaputt, verpeste nicht die Umwelt und schmeiße keinen Müll in den Wald. Einfach fahren, wer soll einen aufhalten oder fangen? :D
 
Habe nicht alles in Thread gelesen, Falls es schon gepostet wurde ,sorry. Ansonsten eintragen und mitmachen.
https://www.openpetition.de/petitio...andesnaturschutzgesetz-in-nordrhein-westfalen

Wenn ich das so sagen darf in Ergänzung, auch das Bild zur Petition ist unglücklich gewählt und gefundenes Fressen für die Querulanten und Haarspalter, ein MTB auf frischem Waldboden mit Stollenbereifung an einen Baum gelehnt ist genau das Problem:
Abseits der Wege und offensichtlich querfeldein....da fühlen sich die Vollhorste und Besenschwinger wieder bestätigt.
 
Habe mich mal direkt an das 2Ministetium gewand und siehe da die waren auch verwundert über die Formulierungen.
Man hat mir zugesagt das man sich für eine Änderung einetzen wird.
Zitat:
Hierbei ist auch mein Haus zu beteiligen ......... Ich bin also guten Mutes, dass dieser Passus in § 59 und § 77 wegfallen wird."
 
Habe mich mal direkt an das 2Ministetium gewand und siehe da die waren auch verwundert über die Formulierungen.
Man hat mir zugesagt das man sich für eine Änderung einetzen wird.
Zitat:
Hierbei ist auch mein Haus zu beteiligen ......... Ich bin also guten Mutes, dass dieser Passus in § 59 und § 77 wegfallen wird."
Aber die Formulierung hat doch bestimmt niemand ausversehen da reingeschrieben....irgendwer hat sich da dich was bei gedacht.
 
Solange es keine Nummernschilder für Radfahrer gibt, wen juckt das Geschwafel von Verboten? Ich mache nix kaputt, verpeste nicht die Umwelt und schmeiße keinen Müll in den Wald. Einfach fahren, wer soll einen aufhalten oder fangen? :D
Wenn deine Meinung Schule macht, gibt es irgendwann mal Nummernschilder für Radfahrer, weil es dann zuviele Radfahrer gibt, die sich nicht mehr an Regeln halten. Der Druck auf die Politik steigt dann etwas geben die "Rüpelradler" zu machen, da sich immer mehr über die Radfahrer ärgern.
 
Wenn deine Meinung Schule macht, gibt es irgendwann mal Nummernschilder für Radfahrer, weil sich kein Radfahrer mehr an Regeln halten will.
wenn es nur Regeln um die Regeln willen sind, sollten sie nicht gelten. Es gibt keinen verwertbaren Nachweis darüber das Radfahren den Wegen mehr zusetzt als wandern. Sicher muss man auch ein Auge dafür haben wo man fährt. Und man kann, die Betonung liegt auf "kann", durchaus mit einem Mtb größeren Flurschaden anrichten. Es gibt genug Idioten die in alten Wallanlagen fahren oder einfach grob den Boden auffahren.
Aber ganz ehrlich, das ist eine Minderheit. Wäre es anders wäre keiner der Wege noch irgendwie nutzbar. Also weiterfahren.
 
Vertreter der DIMB haben heute sehr ausführliche Gespräche mit dem für das neue Landesnaturschutzgesetz verantwortlichen Umweltministerium geführt. Als Ergebnis der Gespräche ist festzuhalten, dass der Entwurf in der fraglichen Regelung des § 59 Abs. 3 LNatSchG noch einmal überarbeitet und wieder zur alten bzw. heute gültigen Formulierung "auf Straßen und Wegen" zurückgekehrt wird. "auf Straßen und zugelassenen Wegen" wird also nicht kommen.

Eine erste Pressereaktion http://bergischerbote.de/2015/08/entwarnung-fuer-radfahrer/
 
Wenn ich das so sagen darf in Ergänzung, auch das Bild zur Petition ist unglücklich gewählt und gefundenes Fressen für die Querulanten und Haarspalter, ein MTB auf frischem Waldboden mit Stollenbereifung an einen Baum gelehnt ist genau das Problem:
Abseits der Wege und offensichtlich querfeldein....da fühlen sich die Vollhorste und Besenschwinger wieder bestätigt.
In der Tat. 'ne radelnde Grossfamilie mit Omi und kleinen Kindern auf einer schönen sonnigen aber gut ausgebauten Waldautobahn wäre sicher mehrheitsfähiger.....
Im Gegensatz zur 2m Regel gibt und gilt es hier Mehrheiten ausserhalb der Hardcore-Trailrider Szene einzusammeln.
 
Das ist erstmal beruhigend. Bleibt aber ein komisches Gefühl....warum die Formulierung ändern,wenn man doch gar nichts ändern will...
 
@HelmutK dann wollen wir mal hoffen, daß Ihr das richtiger verstanden habt als der Herr Kalkbrenner vom bergischen Boten...

Ich habe zwar mittlerweile eine trockene Kehle von den diversen Gesprächen, aber ganz gute Ohren und das Ministerium hat sich da in Bezug auf "zugelassene" sehr klar geäußert. Das wird schon und ich denke, dass man im Ministerium auch verstanden hat, warum die Einfügung des Worts "zugelassene" nicht glücklich gewählt war. Im Gegensatz zu einem gewissen anderen Bundesland - die Spitze muss jetzt sein - hat man in Düsseldorf zugehört und geht auf Bedenken ein.:daumen:
 
Und man sieht: Auch wenn die DIMB von offizieller Seite diffamiert wurde (Falschmeldung, vorher nachfragen, oder am allerbesten: „Es handelt sich schlicht um eine Fehlinterpretation von juristischen Laien."), so hat es genau das gebraucht um gehört zu werden!
Ansonsten wäre die Formulierung vielleicht so durchgewunken worden und ein paar weitere Jura-Laien hätten den Hilfssheriff im Wald gespielt.
 
Juristen, die einen gemeinnützigen Verein ehrenamtlich unterstützen, als juristische Laien zu bezeichnen, trifft es nicht ganz. :cool:

Dass "zugelassene" Wege im Gesetzestext mit entsprechender Begründung dazu tatsächlich irgendetwas anderes bedeuten muss als einfach nur Wege, dafür bräuchte man eigentlich kein Jurastudium - da sollte auch eine Befähigung zum Lesen reichen.

Zudem kann man sich unter "zugelassenen" Wegen auch konkret etwas vorstellen. Nämlich, dass jemand einen Weg für eine bestimmte Nutzung zugelassen haben muss. Das ist schlicht eine neue Regelung zum bisherigen Gesetzestext.

Wenn man bedenkt, dass in vielen Landesnaturschutz- und Landeswaldgesetzen die Bezeichnung des "geeigneten Weges" zu finden ist, der so unbestimmt ist, dass sich einige alles und viele gar nichts darunter vorstellen können, ist es schon weit hergeholt im Zusammenhang mit "zugelassenen" Wegen bezüglich der Aufklärungsarbeit von Seiten der DIMB, des BDR und des Kuratoriums Sport und Natur von Fehlinterpretationen zu sprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das rumgeschwafel hier macht keinen Sinn. Wenn ihr was dagegen tun wollt, dann stellt euch am Wochenende ins nächste LSG an eine stark befahrenen Radstrecke und macht den Radlern klar, dass sie dort bald nicht mehr fahren dürfen. Ich wette, dass die meisten bereit sind sich per Unterschrift an einer Petition dagegen beteiligen. Die Unterschriften einfach bei den bekannten Stellen einreichen und dann War es das mit dem Fahrverbot.
 
Das rumgeschwafel hier macht keinen Sinn. Wenn ihr was dagegen tun wollt, dann stellt euch am Wochenende ins nächste LSG an eine stark befahrenen Radstrecke und macht den Radlern klar, dass sie dort bald nicht mehr fahren dürfen. Ich wette, dass die meisten bereit sind sich per Unterschrift an einer Petition dagegen beteiligen. Die Unterschriften einfach bei den bekannten Stellen einreichen und dann War es das mit dem Fahrverbot.
Genau, in Baden-Württemberg waren sogar nur knapp 60.000 Unterschriften nötig um - ja genau - nichts zu bewirken!
 
Vertreter der DIMB haben heute sehr ausführliche Gespräche mit dem für das neue Landesnaturschutzgesetz verantwortlichen Umweltministerium geführt. Als Ergebnis der Gespräche ist festzuhalten, dass der Entwurf in der fraglichen Regelung des § 59 Abs. 3 LNatSchG noch einmal überarbeitet und wieder zur alten bzw. heute gültigen Formulierung "auf Straßen und Wegen" zurückgekehrt wird. "auf Straßen und zugelassenen Wegen" wird also nicht kommen.
Ein Sieg der Vernunft und ein großartiger Erfolg für die DIMB. Hierfür brauchte es aber auch vernünftige Leute im Ministerium und auch denen darf man dankbar sein.

Insofern ist man in Nordrhein-Westfalen bedeutend schlauer als in Baden-Württemberg, wo ein Ministerpräsident öffentlich bekannt gibt, dass er sich nicht gegen 200.000 organisierte Wanderer behaupten kann.
 
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Und man sieht: Auch wenn die DIMB von offizieller Seite diffamiert wurde (Falschmeldung, vorher nachfragen, oder am allerbesten: „Es handelt sich schlicht um eine Fehlinterpretation von juristischen Laien."), so hat es genau das gebraucht um gehört zu werden!
Ansonsten wäre die Formulierung vielleicht so durchgewunken worden und ein paar weitere Jura-Laien hätten den Hilfssheriff im Wald gespielt.
Ich finde gut, dass die DIMB so sensibel ist und Entwicklungen genau beobachtet. Aber das Vorgehen der DIMB in diesem Fall ist nicht ganz so glücklich gewesen. Bevor man eine Kampaggne gegen die Gesetzesänderung startet, hätte man Gespräche mit dem Ministerium führen sollen, so dass es sich äußern kann. Direkt mit Kampagnen zu starten, ist nicht die feine Art und kontraproduktiv für weitere Gespräche.
 
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