Neues Fahrrad zurückgeben, was ist mit der Abnutzung?

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Hallo!

Wenn bei einem MTB 3 Mal der gleiche Schaden eintritt, bei mir Rahmenbruch, dann muss man das Bike ja nicht ein 3. Mal reparieren lassen.

Man kann sich dann das Geld zurückgeben lassen.

Wie ist es aber mit der Abnutzung des Bikes, z.B. der Reifen, der Kette usw?
Mein Bike hat 3800€ gekostet.
Darf der Händler sagen, dass er mir z.B. 20% für die Abnutzung abzieht?

Dürfen die Händler Abnutzung vom Kaufpreis abziehen?
 
Musst mal googeln, ich meine in den meisten AGB steht was von Abzug für Abnutzung. Gibt es Urteile zu, dass das rechtmäßig ist.

Ist ja auch nachvollziehbar, aber die Höhe ist ja immer verhandelbar.
Bei Canyon zB hätten die mir nach 100km und Rückgabe neben einer neuen Kette ggfs neue Reifen und neue Griffe in Abzug gebracht, Listenpreis versteht sich zzgl Montage. Also so ca 150€, was bei dem Bike ca.7% gewesen wären (für 100km!).
 
Es wäre einfacher, du stellst die Frage in dem bereits bestehenden Thread...

Dann ist die Vorgeschichte direkt ersichtlich.

Außerdem kann es sein, dass du das mit einem Anwalt regeln musst.

grüße
 
Ja, der Verkäufer darf dir durchaus einen "Gebrauchsvorteil" anrechnen und die Abnutzung des Gegenstandes ( in dem Fall das Fahrrad ) könntest du zu verantworten haben. Die Berechnung ist unterschiedlich
 
evt solltest du mal über dein Fahrstil nach denken oder du hast einfach das falsche Bike für dein vorhaben

Naja auf der einen Seite wurde das Rad als kleine "Fehlkonstruktion" bewertet - auf der anderen Seite

"Idworx hat mir gesagt, dass das ein sehr guter Rahmen ist.

Was der Rahmen nicht aushält sein, wenn man auf dem Hinterrad herumhüpft. Das kann ich noch nicht mal im Traum.
Und wenn man steile Berge hochfährt. Das tue ich aber, manchmal auch im stehen."

Gepaart mit der Grundeinstellung "ich hab n Schweinegeld fürs Rad bezahlt - das hat gefälligst zu halten" kann das durchaus diskussionswürdig werden
 
Woher hast du das mit den 3 Schäden?

§ 440 S.2 BGB - nach zwei erfolglosen Nacherfüllungen darf man ohne Fristsetzung zurücktreten.

Ja, der Verkäufer darf dir durchaus einen "Gebrauchsvorteil" anrechnen und die Abnutzung des Gegenstandes ( in dem Fall das Fahrrad ) könntest du zu verantworten haben. Die Berechnung ist unterschiedlich

Nicht unbedingt: § 346 II S.1 Nr. 3 sagt, dass durch bestimmungsmäße Ingebrauchnahme ("fahren") entstandene Werteinbußen nicht in Abzug gebracht werden dürfen.
 
Gepaart mit der Grundeinstellung "ich hab n Schweinegeld fürs Rad bezahlt - das hat gefälligst zu halten" kann das durchaus diskussionswürdig werden

Ich behandle das Bike gut.

Außer es ist nicht ok, dass man z.B. mit 40 bis 50 km/h im Wald Berge herunterfährt. Wobei ich dabei vor Spurrillen abbremse oder drumherumfahre.

Und da ich die Grundtechniken noch nicht alle kann, springe ich mit dem Rad auch nicht.

Und kaputt gegangen ist es auf dem Weg zum Sportstudio. Und da bin ich in der Stadt gefahren.

Ist es echt nicht ok, so "schnell" auf huckeligen Waldwegen zu fahren?
 
Dein Systemgewicht gepaart mit der Rohloff bzw der Drehmomentabstützung ist einfach zuviel für den Rahmen.
Oder du lässt den Schaden wieder beheben und verkaufst dann den Rahmen. Baust dir dann einfach was neues, stabiles auf.
 
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
[...]

3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.

Hier müsste man mal einen Rechtsverdreher fragen, ob das auf die "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" eines Mountainbikes zutrifft.
Ich habe allerdings schon von Urteilen gelesen, wo ein Gebrauchtwagenkäufer nach Jahren herausgefunden hat, dass der angeblich unfallfreie Wagen einen Unfallschaden hatte. Der Kauf konnte noch nach Jahren rückgängig gemacht werden, allerdings bekam der Käufer nicht den kompletten Kaufpreis ersetzt, da er den Wagen ja mehrere Jahre genutzt hatte und er dafür Wertersatz leisten musste.
 
Wurde das Rad nicht auch vom Verkäufer als passend für dein Gewicht und den Einsatzzweck beworben?

Ich hatte ja vor diesem Bike ein "Cube Race One" , für 1099€
Da waren nach 2 Wochen fahren im Wald die Felgen verbogen.

Das "Cube" habe ich dann zu 100% als Anzahlung für das neue Bike gegeben + 2700€

Der Verkäufer hat mir gesagt, wenn ich nie wieder Probleme haben will, dann das von Idworx nehmen.

Ich habe ihm dann gesagt, dass;
- ich fast 120kg wiege plus ca. 10 bis 15 kg Rucksack,
- hauptsächlich im Gelände fahren will,
- später auch mal kleine Sprünge machen will,
- um die Kurven rutschen will,
- steile Berge hochfahren will
- die steilen Berge auch im Stehen hochfahren will.

Mit diesem Bike (das von Idworx) kein Problem, hat mir der Verkäufer gesagt.

Aber das bringt mir doch nix, weil ich keinen Zeugen dafür habe.

Was man nicht leugnen kann ist, dass ich fast 120kg wiege und über 2m groß bin. (Vielleicht hilft das vor Gericht, hoffe das passiert nicht.)
 
bitte was?? selten so nen schwachsinn gelesen. wieso sollte man nen bike überbelasten wenn man im stehen bergauffährt?? wenn so nen rad das nich aushält, sollte der hersteller mal drüber nachdenken, yoghurtbecher zu fertigen...
 
Hattest du persönlichen Kontakt mit dem Verkäufer? Falls ja, hätte er ja allein schon vom Sehen das dann einschätzen können müssen, da braucht es m.E. nichts Schriftliches mehr (man korrigiere mich bitte). Und das Mountainbike ist ja tatsächlich auch für (zumindest leichtes) Gelände gemacht, also kein Baumarktrad, wo man sich noch mit falschem Einsatzgebiet herauswinden könnte.
 
Mich würde mal interessieren, wie der Verkäufer auf diese 20% kommt.
20% von 3800€ sind stolze 760€.
Durchs Fahren sind evtl. die Reifen, die Bremsbeläge und die Kette samt Kettenblatt und Ritzel etwas abgenutzt.
(Idworx werben übrigens mit der Verschleißfestigkeit ihrer Kettenblätter für Rohloff! also muß das nicht neu!!!)
Komplett neu sind höchstens 200-250€ Materialkosten.

Dass an dem Cube nach 2 Wochen die Felgen krumm waren, hängt auch mit der lausigen Einspeichqualitität zusammen, die die meisten Hersteller abliefern.
Bei der Rohloff stehen die Speichen symetrisch; das hat Vorteile bei der Laufradstabilität gegenüber LR mit Kettenschaltung.
 
Du kannst ja auch mal nach dem Nutzungsausfall fragen. In der Zeit der Nachbesserung könntest du das teure Bike ja nicht benutzen. Die Tarife vom Bikeverleiher für ein ähnlich teures Rad sollten hier ein guter Richtwert sein. So 15-20€ am Tag?
 
Ich hatte ja vor diesem Bike ein "Cube Race One" , für 1099€
Da waren nach 2 Wochen fahren im Wald die Felgen verbogen.

Das "Cube" habe ich dann zu 100% als Anzahlung für das neue Bike gegeben + 2700€

Der Verkäufer hat mir gesagt, wenn ich nie wieder Probleme haben will, dann das von Idworx nehmen.

Ich habe ihm dann gesagt, dass;
- ich fast 120kg wiege plus ca. 10 bis 15 kg Rucksack,
- hauptsächlich im Gelände fahren will,
- später auch mal kleine Sprünge machen will,
- um die Kurven rutschen will,
- steile Berge hochfahren will
- die steilen Berge auch im Stehen hochfahren will.

Mit diesem Bike (das von Idworx) kein Problem, hat mir der Verkäufer gesagt.

Aber das bringt mir doch nix, weil ich keinen Zeugen dafür habe.

Was man nicht leugnen kann ist, dass ich fast 120kg wiege und über 2m groß bin. (Vielleicht hilft das vor Gericht, hoffe das passiert nicht.)
Moment mal: Eine Getriebenabe belastet den Rahmen mehr als eine Kettenschaltung. Klarer Fall von Fehlberatung und Geldschneiderei. Oder einfach Unwissenheit. Oder beides.
Nochmal ganz explizit gefragt: MUSS es unbedingt eine Getriebenabe sein?

du solltest stahl fahren
Genau. Z.B. was Schönes von Surly beim (kompetenten!) Händler aufbauen lassen. Kostet dann vielleicht sogar weniger, trotz Stahl.
 
Hattest du persönlichen Kontakt mit dem Verkäufer? Falls ja, hätte er ja allein schon vom Sehen das dann einschätzen können müssen, da braucht es m.E. nichts Schriftliches mehr (man korrigiere mich bitte). Und das Mountainbike ist ja tatsächlich auch für (zumindest leichtes) Gelände gemacht, also kein Baumarktrad, wo man sich noch mit falschem Einsatzgebiet herauswinden könnte.

Ja, ich hatte persönlichen Kontakt zum Verkäufer.
Dieser Verkäufer ist Idworx-Experte bei LuckyBike. Das sagte zumindest LuckyBike.

Meinst Du echt, dass nur für leichtes Gelände gemacht ist?
So ein Rad wollte ich gar nicht, dann brauche ich kein Mountainbike.

Idworx haben mir gesagt, dass man mit meinem Bike auch eine Alpenüberquerung machen kann.

Ich habe beim Kauf gesagt, dass ich Querfeldein fahren will.
Ich fahre mit dem Rad auch quer durch den Wald. Die Baumaschinen der Waldarbeiter hinterlassen
schöne Wege durch's Dickicht.

LuckyBike wird sicher jede Fehlberatung abstreiten.
 
Mal unabhängig vom Rahmenbruch.
Bei Deinem Gewicht schreibt Rohloff 42/17 als minimale Übersetzung vor...

Kleinste zulässige Kettenübersetzungen (Solofahrer bis 100kg)

der Rohloff SPEEDHUB 500/14 (z.B. 42/16) wandelt die niedrige Drehzahl an der Kurbel in eine hohe Drehzahl am Nabenritzel und reduziert im gleichen Verhältnis das Eingangsdrehmoment für das Getriebe. Um eine Überlastung des Antriebs auszuschließen, dürfen bestimmte Kettenübersetzungen für Solofahrer bis max. 100kg) nicht unterschritten werden. Diese sind: 32/17, 30/16, 28/15 und 26/13 = Faktor ~ 1,9. Der kleinste Gang der Rohloff SPEEDHUB 500/14 entspricht dann jeweils der Übersetzung von 22/40 einer Kettenschaltung. Größere Kettenblätter können uneingeschränkt zum Einsatz kommen.


Achtung Tandem!
Bei Tandemeinsatz oder Personen über 100 kg Körpergewicht dürfen folgende Kettenübersetzungen (Faktor 2,5) nicht unterschritten werden: 34/13, 38/15, 40/16, 42/17.

http://www.rohloff.de/index.php?id=57
 
Moment mal: Eine Getriebenabe belastet den Rahmen mehr als eine Kettenschaltung. Klarer Fall von Fehlberatung und Geldschneiderei. Oder einfach Unwissenheit. Oder beides.
Nochmal ganz explizit gefragt: MUSS es unbedingt eine Getriebenabe sein?


Genau. Z.B. was Schönes von Surly beim (kompetenten!) Händler aufbauen lassen. Kostet dann vielleicht sogar weniger, trotz Stahl.

Ja, sollte auf alle Fälle wieder mit Rohloff Nabe sein.

Ich finde, es viel bequemer und vor allem muss ich nach einer Ausfahrt nur die Kette reinigen nicht die ganzen Ritzel und das Zeugs. Und die Naben von Rohloff halten ja auch sehr lange. Eine Kasette kann das nicht.
 
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