Hi folks,
Hab' mir im Dezember 2002 ein nicht eben billiges Fully einer deutschen bikeschmiede zugelegt.
Mitte 2003 ist die Hinterbauschwinge gebrochen; neue Schwinge auf GArantie war kein Problem.
Ende 2003 ist der HAuptrahmen am Übergang Oberrohr/ Steuerrohr gebrochen; auch eindeutiger Garantiefall, diesmal bekam ich seitens des Herstellers ein Upgrade innerhalb seiner Produktpalette.
Letzte Woche RAhmenbruch an Übergang Sattelrohr/ Oberrohr.
Nu, hab' ich echt keinen Bock mehr auf denen ihre Böcke und hätte gern mein Geld zurück (wegen mir auch mit Wertminderung).
Wer weiss wie in solch einem FAll die rechtliche Situation ist. Mein Händler und auch der HErsteller meinen, dass Anspruch auf Kohle zurück nur dann besteht, wenn es jedesmal exakt derselbe Schaden - zB dreimal die Schwinge gebrochen- wäre; also ein 'nachweisbarer' Konstruktionsfehler vorläge.
Wär klasse wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte
Thanx & Gruez
Rieni
Hab' mir im Dezember 2002 ein nicht eben billiges Fully einer deutschen bikeschmiede zugelegt.
Mitte 2003 ist die Hinterbauschwinge gebrochen; neue Schwinge auf GArantie war kein Problem.
Ende 2003 ist der HAuptrahmen am Übergang Oberrohr/ Steuerrohr gebrochen; auch eindeutiger Garantiefall, diesmal bekam ich seitens des Herstellers ein Upgrade innerhalb seiner Produktpalette.
Letzte Woche RAhmenbruch an Übergang Sattelrohr/ Oberrohr.
Nu, hab' ich echt keinen Bock mehr auf denen ihre Böcke und hätte gern mein Geld zurück (wegen mir auch mit Wertminderung).
Wer weiss wie in solch einem FAll die rechtliche Situation ist. Mein Händler und auch der HErsteller meinen, dass Anspruch auf Kohle zurück nur dann besteht, wenn es jedesmal exakt derselbe Schaden - zB dreimal die Schwinge gebrochen- wäre; also ein 'nachweisbarer' Konstruktionsfehler vorläge.
Wär klasse wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte
Thanx & Gruez
Rieni