Need Help: Recht auf Wandlung ???

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Hi folks,
Hab' mir im Dezember 2002 ein nicht eben billiges Fully einer deutschen bikeschmiede zugelegt.
Mitte 2003 ist die Hinterbauschwinge gebrochen; neue Schwinge auf GArantie war kein Problem.
Ende 2003 ist der HAuptrahmen am Übergang Oberrohr/ Steuerrohr gebrochen; auch eindeutiger Garantiefall, diesmal bekam ich seitens des Herstellers ein Upgrade innerhalb seiner Produktpalette.
Letzte Woche RAhmenbruch an Übergang Sattelrohr/ Oberrohr.

Nu, hab' ich echt keinen Bock mehr auf denen ihre Böcke und hätte gern mein Geld zurück (wegen mir auch mit Wertminderung).
Wer weiss wie in solch einem FAll die rechtliche Situation ist. Mein Händler und auch der HErsteller meinen, dass Anspruch auf Kohle zurück nur dann besteht, wenn es jedesmal exakt derselbe Schaden - zB dreimal die Schwinge gebrochen- wäre; also ein 'nachweisbarer' Konstruktionsfehler vorläge.
Wär klasse wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte

Thanx & Gruez
Rieni
 
Wenn eine Nacherfüllung 2 mal erfolglos blieb hast du das Recht auf fristlosen Rücktritt.
Die Pflicht des Händlers ist die Lieferung einer mangelfreien Sache - was der Rahmen ja selbst nach deren Einschätzung nicht ist.
Nun wollen sich die beiden dadurch vor einem Rücktritt schützen, dass sie meinen, es müsse sich um ein und den selben Fehler am Produkt handeln, den sie nicht zu beseitigen im Stande waren.
Eine solch enge Auslegung - ich habe keinerlei Quellen vorliegen und Argumentiere nur nach Gesetzteswortlaut - kann ich mir nicht als richtig vorstellen, denn wenn schon ein nicht identischer Rahmen als Nacherfüllung geliefert werden kann, wie sollte an diesem ein exakt gleicher Mangel überhaupt vorliegen können ?
Der §439 Abs.1 BGB lässt hier in gewisser Weise 2 Auslegungen zu:
"Des Mangels" deutet darauf hin, dass es sich um konkret den selben Fehler handeln muss, während "oder die Lieferung einer mangelfreien Sache" vermuten lässt, dass die ersatzweise gelieferte gänzlich mangelfrei - und nicht nur in Bezug auf den bereits bekannten Mangel - sein muss.
Das vorliegen eines Konstruktionsfehlers könnte man als Beleg der Unzumutbarkeit weiterer Nacherfüllungen iSd §440 S.1 BGB verstehen, jedoch ist m.E. bereits die Nacherfüllung fehlgeschlagen, da offenbar auch nach 2 Nacherfüllungen keine mangelfreie Sache - welche Mängel im einzelnen sei dahingestellt - geliefert wurde. Dies macht den Konstruktionsfehler entbehrlich. Weiter würde ich sagen ist dein Vertrauen - wie man sieht - erheblich erschüttert (zumal solche Defekte ein Verletzungsrisiko darstellen können) und eine 3. Nacherfüllung nicht unbedingt zumutbar.
Im Endeffekt würde ich doch sagen, dass dir ein Rücktrittsrecht zusteht - lege dafür aber nicht meine Hand ins Feuer :D
 
Hallo

bevor du große Aktionen startest, schaue erst mal in den Kaufvertrag bzw. die Rechnung. Sind dort AGB's ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) drin ? Meistens ja, und da steht was explizites zum Thema Garantie. Meistens ist da alles genau beschrieben. Wenn nicht, greifen die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Sodann mußt du schriftlich dein Verlangen auf Wandlung kundtun, und dem Verkäufer die Gelegenheit zur kostenlosen zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist geben. Erst wenn diese Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, hast du das Recht auf eine Wandlung. Natürlich ist die zwischenzeitlich eingetretene Wertminderung ein und die Beweispflicht ein Thema. Erfahrungsgemäß ziehen sich solche Reklamationen über mindestens 2 Jahre und du benötigst rechtliche Hilfe. Und wenn du vor Gericht bist, bekommst du nicht unbedingt Recht, sondern ein Urteil.

Ich kann dir nur empfehlen, das Gespräch mit deinem Händler zu suchen und gemeinsam nach einem Ausweg zu forschen. Er freut sich bestimmt auch nicht über den Ärger und das schlechte Image. Sage ihm, daß dein Vertrauen auf dieses Teil zerstört ist, das die Nachbesserungsversuche nicht funktionieren und das alles so nicht funktioniert. Wenn du bei ihm ein anderes Bike kaufst, wird er dir sicherlich im Rahmen seiner Möglichkieten entgegenkommen.

Bevor du jetzt sauer wirst. Bist du 100% sicher, daß du das Bike im Rahmen seines Einsatzzweckes verwendet hast, das du nicht mit zuviel Gewicht rumfährst und das du es immer sorgfältig gepflegt hast ( evtl. Inspektionen )? Beim Hersteller sitzen Leute , die suchen bei Rechtsfällen, und die finden auch.

Letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall an.

Ich bin kein Jureist, sondern Geschäftsmann. 95% aller Fälle werden immer auf dem außergerichtlichen Wege geregelt, weil das schneller und im endeffekt billiger ist. Und am besten kommt man immer weg, wennn der andere nicht als Gegner, sondern als Kollege mit dem gleichen Problem, nur einer völlig anderen Ansicht angesehen wird.

Gruß

Weizenbiker
 
Danke Gugi, :daumen:
hast mir sehr geholfen. Werde diese (deine) Sichtweise mal mit meinem Händler erörtern in der Hoffnung sich irgendwie gütlich einigen zu können.

;)
Rieni
 
Hi Weizenbiker,
auch Dir ein grosses Danke :daumen:
Sehe das im Wesentlichen genau wie von Dir geschildert. Da Bikedealer und Hersteller aber vermutlich tagtäglich mit solchen Situationen konfrontiert werden, haben sie auch einen grösseren Erfahrungsschatz als der Käufer (in dem Fall ich). Habe den Thread nicht eröffnet um Händler oder Hersteller in die Pfanne zu hauen (sonst hätte ich sie namentlich genannt), sondern um Argumentationslinien und Erfahrungen anderer zu hören.

Weizenbiker schrieb:
....am besten kommt man immer weg, wennn der andere nicht als Gegner, sondern als Kollege mit dem gleichen Problem, nur einer völlig anderen Ansicht angesehen wird.
Gruß
Weizenbiker

Stimme dir zu 100% zu, setzt allerdings voraus, dass alle Beteiligten zu dieser Einsicht gekommen sind und alle Seiten einen gewissen Bewegungsspielraum an den Tag legen.

Danke nochmal

Rieni :)
 
Hallo Rieni,

auch da hast du natürlich recht. Wenn der Hersteller auf stur schaltet, geht das natürlich nicht. Da ist es immer hilfreich, ein Arsenal von kleinen Folterwerkzeugen parat zu haben, um den Lästigkeitsfaktor zu erhöhen. ( Multiplikatorwirkung, Exklusivunterview mit BIKE-Magazin, Kaufempfehlung im Verein, Staranwalt als Onkel etc. ).

Aus deiner Eröffnung habe das sachliche Bemühen um die Klärung des rechtlichen Hintergrundes gelesen, und sonst nichts. Und mit dieser vernünftigen Grundhaltung kommst du garantiert am Weitesten. Manchmal ist einfach der Wurm in einer gelieferten Ware und jeder will das aus der Welt haben.

Viel Erfolg

Weizenbiker
 
Mit Sicherheit solltest du zunächst alle Möglichkeiten nutzen, dich mit dem Händler ohne rechtliche Schritte zu einigen. Es hatte mich nur verwundert, mit welcher Sicherheit der Händler behauptete, es müsse ein Konstruktionsfehler vorliegen.
 
rieni schrieb:
...Habe den Thread nicht eröffnet um Händler oder Hersteller in die Pfanne zu hauen (sonst hätte ich sie namentlich genannt), sondern um Argumentationslinien und ....
Man muss dazu nur in Deine Galerie schauen ;)
Hoffentlich kommt es zu einer vernünftigen Einigung. Viel Erfolg.
Gruß, Ramin
 
Weizenbiker schrieb:
bevor du große Aktionen startest, schaue erst mal in den Kaufvertrag bzw. die Rechnung. Sind dort AGB's ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ) drin ? Meistens ja, und da steht was explizites zum Thema Garantie. Meistens ist da alles genau beschrieben. Wenn nicht, greifen die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Hallo,

vorweg: Ich kann mich den anderen nur anschliessen, versuche die Sache aussergerichtlich zu klären - und hierfür schonmal viel Glück :daumen: .

Aber sich im Zweifelsfall über seine Rechte im Klaren zu sein kann nie verkehrt sein. Dafür bist Du aber mit jeder zweitklassigen Verbraucherberatung besser bedient, als mit einem Grossteil der Postings im IBC Forum zum Thema "Recht" - es sind einfach zuviel Biker hier und zu wenig Leute, die von Recht Ahnung haben - liegt wohl am Topic ;)

Deswegen kann ich Dir auch nur Raten, wenn sich der Händler quer stellt, geh zur Verbraucherzentrale, besser gleich zu nem Rechtsanwalt. Ne kurze Beratung kostet nicht die Welt. Auch die Rechtsgroups im Usenet sind für erste Informationen ne geeignete Anlaufstelle (de.soc.recht.misc beispielsweise).

Und bitte gehe nicht wie oben beschrieben vor. Im krassen Fall spiegeln die AGBs eines Händlers nicht mehr oder weniger als seine alleinige Rechtsauslegung dar. Beschrieben ist da gar nichts und schon gar nicht das geltende Recht, welches Dir zusteht.

Gruß
Peter
 
Hallo,

rieni schrieb:
Wer weiss wie in solch einem FAll die rechtliche Situation ist. Mein Händler und auch der HErsteller meinen, dass Anspruch auf Kohle zurück nur dann besteht, wenn es jedesmal exakt derselbe Schaden - zB dreimal die Schwinge gebrochen- wäre; also ein 'nachweisbarer' Konstruktionsfehler vorläge.

Über eine solche Aussage kann ich nur lachen.
Demnach drüfte ja jede Woche an einem Bike etwas anderes brechen und man hätte nie die Möglichkeit einer Wandlung.

Dazu muß auch hier wieder genau zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden. Eine Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgegeben und nur der Händler ist dabei dein rechtlicher Partner. Niemand anders. Für die Garantie gibt es keine gesetzliche Grundlage. Darauf würde ich mich auch nicht berufen.

Die meisten Händler kennen sich mit den juristischen Grundlagen nicht im geringsten aus und versuchen immer wieder dem Kunden irgendwelche eigenen "Gesetze und AGB`s zu verkaufen".

Genauso wie die anderen Leute hier im Forum, kann ich dir auch nur raten dich erstmal mit dem Händler zu einigen. Sollte das nicht funktionieren, würde ich umgehend!!! einen Rechtsanwalt aufsuchen. Bei der Kaufpreis Summe für ein solches Bike ist es ganz sicher ratsam.

Gruß

Snoopyracer
 
Hallo,

ich habe gerade erst gesehen, dass der Thread ja schon wieder fast 14 Tage alt ist. Was ist denn aus der Sache geworden?

Gruß

Snoopyracer
 
Hattest Du ein VOTEC?

hab meines auch schon 4 x platt gemacht...

0086-Rahmenbruch.jpg


War auf dem Alpencross...mitten auf dem Berg.
Bericht af meiner Homepage.

Hab ein neues Votec bekommen...das geht jetzt zu ebay und ich habe die Wandlung zu CUBE somit selbst vollzogen...

Aus sicht des Herstellers ist Geld zurück natürlich sehr teuer, bedenkt man, daß die HK für so einen Rahmen bei 200 bis 300 EUR liegen...

Übrigens ist VOTEC nach zweimaliger Insolvenz glaub eh nicht mehr verpflichtet Gewährleistung zu bieten...machen die eh schon nur noch aus Kulanz...
 
Hallo,

Carsten schrieb:
Übrigens ist VOTEC nach zweimaliger Insolvenz glaub eh nicht mehr verpflichtet Gewährleistung zu bieten...machen die eh schon nur noch aus Kulanz...

Ohne Worte...............

Gewährleistung gibt es NIE beim Hersteller. Ausser man kauft direkt beim Hersteller, also Canyon, H&S, Rose, ect.

Was und wie der Händler mit dem Hersteller abrechnet, ist und bleibt ein Problem des Händlers und nie des Kunden.

Gruß

Snoopyracer
 
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