Mit dem Bike geblitzt :)

Registriert
4. Mai 2005
Reaktionspunkte
4
Hallo,

gestern bin ich mal wieder eine kleine Runde nach Feierabend gefahren, nichts besonderes, einfach ein wenig durch den Wald und ein wenig Landstraße, komme in einen nahegelegenen Ort den ich eigentlich gut kenne, und fahre dort die abschüssige Hauptstraße entlang, gut ausgebaut, an einer Stelle allerdings auf 30 begrenzt. Auf einmal macht es "Blitz", es wird ganz kurz grell, und siehe da: am rechten Rand steht ein silberner Kombi (zivil) mit rotem Blitzlicht in der Heckscheibe, ich schaue kurz auf den Tacho: 42.5 zeigt der an :)

Bin dann weitergefahren, verfolgt oder angehalten wurde ich nicht. Allerdings hätte ich nicht damit gerechnet, dass diese Geräte tatsächlich bei Radfahrern auch ansprechen, hatte entsprechende Erzählungen immer als Gerücht abgetan.

Ich rechne eher nicht damit "erwischt" zu werden, mich würde aber grundsätzlich interessieren, ob ein Geschwindigkeitsverstoss per Bike theoretisch genauso geahndet würde, wie bei einem PKW, kennt da jemand die aktuelle Rechtslage?

Außerdem hätte ich gerne das Foto, eine Idee da ranzukommen? Selbstanzeige? ;)

cu,

Jackie
 
"Verfolgen" geht auch nicht so einfach, das sind nämlich meistens keine Polizisten, die in dem Blitzerwagen drin hocken. Anzeigen würde ich mich selbst nicht, aber geh doch einfach zum Rathaus.
 
Mich blitzt es so alle paar Wochen, allerdings immer bei fest installierten Blechpolizisten. Ganz lustig war, als ich einmal in einem Training drei Runden fuhr und es mich jede Runde geblitzt hat. Da werden die Freunde und Helfer des Staates schön geguckt haben, als jede Stunde dasselbe Bild erschien...
 
habe gehört die haben jetzt neue Identifikationsgeräte sogenannte Bikezoomscanner von Jenoptik und können damit die Rahmennummer ablesen.
Das wird teuer.

M.
 
Die festinstallierten Blitzer hier in Hessen reagieren problemlos, sogar auf Carbonrahmen, viele Ampeln hier nicht mal auf meinen Freerider...:mad:
Soweit ist die Technik also doch schon;)

Mit dem Blitzen ist es recht einfach: Innerorts gelten die 50kmh _nur_ für KFZ (!!!), da kann man dir nichts. Steht da aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. 30kmh), dann bist Du dran wie jeder andere auch, zumindest theoretisch. Denn Anhalten werden sie Dich halt auch nicht so einfach. Die meisten sehen es eh mit Humor. Bin einmal bremsend auf dem Vorderrad mit (nur noch;)) knapp über 40 an einem mobilen Blitzer in einer 40er Zone vorbeigefahren, die beiden im Auto haben gegrinst:lol:
Bei Selbstanzeige (ja, das geht) würde ich mir aber vorher ausrechenen, was das Photo kosten wird!

Der Nikolauzi
 
mal angenommen du hast kein tacho, wie sollst du erkennen das du über 30 fährst?

ich denke auch dass man eine geschwindigkeit auf dem rad schlecht ohne tacho abschätzen kann. es ist ja auch an einem rad kein tacho vorgeschrieben und wenn dein rad sonst die StVO einhält, kannste ja mal vorsichtig und erstmal anonym beim ordnungsamt nachfragen ob du dir dein foto ohne stress und strafe abholen kannst.
 
Foto: entweder zahlen und Foto abholen oder anonym bleiben. Oder wie hast Du Dir das vorgestellt? Mit ner Sturmhaube aufm Kopf ins Rathaus gehen und sagen: "Das bin ich nicht, aber ich gätte gern das Foto!"
Und kein Tacho gilt auch nicht. Schliesslich wird auf der Autobahn auch der Abstand zum Vordermann gemessen und ein Abstandsmessgerät hat auch keiner im Auto.
 
Kurze Info: die 50km/h ab dem Ortsschild gilt laut StVO nur für Kraftfahrzeuge, nicht für Fahrradfahrer. Normale Geschwindigkeitsbegrenzung, also schwarze Zahl auf weißem Grund in rotem Kreis, gelten aber für alle Verkehrsteilnehmer.
 
Foto: entweder zahlen und Foto abholen oder anonym bleiben. Oder wie hast Du Dir das vorgestellt? Mit ner Sturmhaube aufm Kopf ins Rathaus gehen und sagen: "Das bin ich nicht, aber ich gätte gern das Foto!"
Und kein Tacho gilt auch nicht. Schliesslich wird auf der Autobahn auch der Abstand zum Vordermann gemessen und ein Abstandsmessgerät hat auch keiner im Auto.

Dafür gibts ja auch Leitpfosten :daumen:
 
Foto: entweder zahlen und Foto abholen oder anonym bleiben. Oder wie hast Du Dir das vorgestellt? Mit ner Sturmhaube aufm Kopf ins Rathaus gehen und sagen: "Das bin ich nicht, aber ich gätte gern das Foto!"
Und kein Tacho gilt auch nicht. Schliesslich wird auf der Autobahn auch der Abstand zum Vordermann gemessen und ein Abstandsmessgerät hat auch keiner im Auto.

mit anonym bleiben meine ich sich am telefon nicht gleich mit namen und adresse zu melden.
auf der autobahn den abstand zu halten kann man aber leichter einschätzen, denn dafür gibt es die leitpfosten am rand.
 
mal angenommen du hast kein tacho, wie sollst du erkennen das du über 30 fährst?
Zählt nicht;) Mit dem Rad hat man ja schonmal einen Autofahrer in einer 30er Zone gesehen und sollte deshalb ein Gefühl dafür haben, wann es Richtung 30kmh geht. Das mit ohne Tacho hat auch schonmal einer versucht, kam damit aber nicht durch.

Wenn man allerdings innerorts ohne explizite Geschwindigkeitsbeschränkung geblitzt wird (d.h. >50kmh), kann man sich das Bild (ev. gegen einen kl. Unkostenbeitrag) straffrei abholen;)

Der Nikolauzi
 
Zählt nicht;) Mit dem Rad hat man ja schonmal einen Autofahrer in einer 30er Zone gesehen und sollte deshalb ein Gefühl dafür haben, wann es Richtung 30kmh geht.


tja ha ha... aber wenn ich mit meinem fahrzeug (egal ob fahrrad, motorrad oder automobil) jemanden in der 30 zone verfolge, dann steht die anzeige auf mehr als 30 km/h. mit anderen worten, wer fährt denn in der 30 zone auch wirklich 30? kaum einer! deswegen kann ich es mit dem rad ohne tacho auch nicht einschätzen, zumal ich gegen- oder rückenwind habe, das verfälscht doch meine wahrnehmung?!
 


Schreibe deine Antwort....
Zurück