Bei uns in D ist doch das Problem, wo kein Kläger da kein Richter!
Ebenfalls kommt es auf die Bezeichnung an! Solange sich die HK nicht stört oder ein anderer Meister, ist es kein Problem! Wenn aber doch ...
Es wurde aber im Zuge der Europarisierung die Meisterpflicht für einige Berufe abgeschaft. Aber halt auch nicht für alle (was auch gut sein kann)!
Klar nur um Räder zu verkaufen und geringe Dienstleistungen machen zu dürfen
wird kein MEisterbrief nötig sein. Aber das Problem ist die Grenze dazwischen, wenn sich ein anderer Meister gestört fühlt. Also Fahradvertrieb ist erlaubt aber Fahradreparatur nicht! (Grob gesagt). Aber dieser Teil meiner Meisterausbildung während des Technikers liegt schon etwas länge zurück.
Hier liegt auch das Problem, das Problem sind die Kammern. Also Techniker hast du z.B. eine Fundiertere Technische Ausbildung, darfst aber eigentlich kein Geschäft aufmachen.
@Jochen_DC, zum Ausbilden benötigst du auch kein Meisterbrief, da reicht die Ausbildereigenschaft (AEVO). Diesen Schein benötigst du
100% für Handwerk und IHK.