Mein Garantierecht, wie siehts aus, HILFE!!!

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Also ich habe ien Problem, habe im Sommer 2004 nen SUNN Rahmen bei Fahrrad Ruetters in Berlin gekauft, diesen Sommer habe ich festgestellt das er am Steurrohr/Unterrohr 2 kleine Risse an der Schweißnaht hat, bin nur ne 80mm Suntour gefahren!
Ich hin zu dem Laden mit Rechnung etc. sagt der mir das SUNN keinen Deutschland Vertrieb mehr hat und die in Frankreich angerufen haben wegen der Garantie und die meinten die wollen den Rahmen da haben, aber der Laden soll den Versand zahlen, wollen die aber nicht machen, und nun versuchen die mehr einzureden das das alles nix bringen würde oder ich doch den Versand selber zahlen soll.

Meiner Meinung nach habe ich nen Vertrag mit dem Laden, also sind die mein Ansprechpartner und müssen sich um alles kümmern oder??

Hat jemand erfahrung damit und kann mir helfen??

mfg sven...
 
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, Du hast recht... Der Kaufvertrag kam zwischen Dir und dem Händler zustande. Die Sache mit den Versandkosten nach Frankreich ist nicht Dein Problem.
Ich hatte bei bicycles.de mal einen GT-Rahmen gekauft (XCR1000). Leider ging mir der Rahmen kaputt während GT in Europa nicht aktiv war (ich glaub, die waren fast pleite zu der Zeit). Bicylces hat mir deshalb den kompletten Kaufpreis in Form eines Gutscheins erstattet, da es nicht möglich war, den Rahmen auszutauschen. Das alles ging ohne Zeitverzögerung und Zirkus über die Bühne. Fand ich wirklich super...
 
Achtung!
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die Garantie läuft zwischen Dir und dem Vertrieb. Den gibt es nicht mehr, also gibt es auch keine Garantie mehr. Was Dir da angeboten wird ist absolute Kulanz.
Gewährleistung läuft zwischen Dir und dem Händler. Aber nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Du musst nun dem Händler nachweisen(!), dass der Mangel (schlechte Verarbeitung oder Materialfehler oder sowas) schon zum Kaufzeitpunkt vorlag. Da dies in der Regel einen Sachverständigen braucht (und die sind echt teuer) ist das einzige, was du wohl machen kannst, Dich darüber zu freuen, dass die Sunn-Frankreich eine Kulanzgeschichte anbieten und Du nur die Versandkosten zahlen musst.
 
Morjen,

habe auch einen Riß in der Schweißnaht

==>> Siehe Garantiefall Specialized !!!

Aber ich muß sagen, das das bei mir, außer das es was lange dauert, alles recht reibungslos über die Bühne geht, und das, wo mein Rahmen schon 4 Jahre alt ist und ich noch genau ein halbes Jahr garantie auf den Rahmen gehabt habe !!!!!

Aber mit den Versandkosten ins Ausland kenn ich mich nicht aus. Wobei ich jedoch denke, das es doch egal ist, wenn SUNN keinen Deutschland-vertrieb mehr hat, ist doch das Problem des Händlers, soll der sich drum kümmern....

Wie das natürlich rechtlich aussieht, ist eine andere Sache....
Trotzdem viel Glück !!!!
 
ich denke auch das es für dich kostengünstiger ist die 40€ Porto zu zahlen, als wochenlang zu diskutieren und dann doch am Ende der Dumme bist.
Ich hoffe das sich alles zum guten wendet in deinem Fall.
 
Hellspawn schrieb:
Achtung!
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die Garantie läuft zwischen Dir und dem Vertrieb. Den gibt es nicht mehr, also gibt es auch keine Garantie mehr. Was Dir da angeboten wird ist absolute Kulanz.
Gewährleistung läuft zwischen Dir und dem Händler. Aber nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Du musst nun dem Händler nachweisen(!), dass der Mangel (schlechte Verarbeitung oder Materialfehler oder sowas) schon zum Kaufzeitpunkt vorlag. Da dies in der Regel einen Sachverständigen braucht (und die sind echt teuer) ist das einzige, was du wohl machen kannst, Dich darüber zu freuen, dass die Sunn-Frankreich eine Kulanzgeschichte anbieten und Du nur die Versandkosten zahlen musst.

Bevor hier wieder 1000 andere Ansichten kommen.....

dem von Hellspawn bleibt rechtlich nichts hinzuzufügen!

Auch wenn ein Händler die Portokosten übernimmt,was wohl gang und gäbe ist, ist das nichts weiter als kulantes Verhalten dem Kunden gegenüber.Verpflichtet ist er dazu nicht.Nur wird das von den meisten Kunden wohl so gesehen und daher als selbstverständlich betrachtet....denn Garantie läuft zwischen Hersteller(oder Vertrieb) und dem Endkunden;der Händler ist da quasi ein außenstehender,der eigentlich gar nichts damit zu tun hat.Und ich gehe mal sehr stark davon aus,daß auch der Händler,der das Sunn verkauft hat, in dem Fall,daß es in Deutschland noch einen Vertrieb gäbe,auch den Versand gezahlt hätte,weil es gemeinhin so üblich ist und man seinen Kunden immer einen guten Service bieten möchte....aber ins Ausland, da würde wohl jeder streiken.
 
Also ich hätte so einen Falla uch schon mit meinem BMXTB, da ging das alles super.

Werde mal meinen Anwalt fragen wie es rechtlich für mich aussieht, habe die Rechtschutz ja nicht umsonst, wenn das alles nix bringt werde ich mal dem Händler anbieten die Hälfte zu zahlen vom Versand!

mfg sven...
 
@hifi-corsa
"dem von Hellspawn bleibt rechtlich nichts hinzuzufügen!"
Na, da will aber einer seine Meinung durchboxen... :rolleyes:
Bist betimmt Jurist im ersten Semester ;)

@Luecke
Hier hörst Du Meinungen (s.o.)... In einem Rechtsforum bist Du besser aufgehoben bei so einem speziellen Thema...
Oder beim Anwalt...

Der Nikolauzi
 
Oh mann, Danke schon mal an alle für die hilfreichen Tipps hätte nicht mit soviel kompetenten Antworten gerechnet, Thanx!!!

Also bei SUNN habe ich jetzt direkt angerufen, zum glück haben die jemand da sitzen der sehr gut Deutsch kann :D , die meinten halt auch zu mir das die in Ihren Geschäftsbedingungen zu stehen haben, das sie keine Portokosten übernehmen, nur wenn sie wieder zurückschicken, aber die nette Dame meinte auch gleich das der Laden eigentlich die Kosten tragen müßte.
Na mal schauen morgen werde ich mal die Verbraucherschutzinfo anrufen, mal sehen was die dazu sagen.

Nochmal fettes Thanx!!!

mfg sven...
 
joa... ham se auch recht...
Der Ansprechpartner ist in dem Fall der Laden (noch in der Gewährleistungszeit von 2 Jahren) erst für darüberhinausgehende Garantieansprüche, die der Hersteller gewährt ist dieser auch zuständig. Innerhalb der zwei Jahre die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind (nach 6 Monaten Beweislastumkehr) ist dein "Garantiepartner" der Händler und nicht der Hersteller.
 
hifi-corsa schrieb:
Bevor hier wieder 1000 andere Ansichten kommen.....

dem von Hellspawn bleibt rechtlich nichts hinzuzufügen!

Auch wenn ein Händler die Portokosten übernimmt,was wohl gang und gäbe ist, ist das nichts weiter als kulantes Verhalten dem Kunden gegenüber.Verpflichtet ist er dazu nicht.Nur wird das von den meisten Kunden wohl so gesehen und daher als selbstverständlich betrachtet....denn Garantie läuft zwischen Hersteller(oder Vertrieb) und dem Endkunden;der Händler ist da quasi ein außenstehender,der eigentlich gar nichts damit zu tun hat.Und ich gehe mal sehr stark davon aus,daß auch der Händler,der das Sunn verkauft hat, in dem Fall,daß es in Deutschland noch einen Vertrieb gäbe,auch den Versand gezahlt hätte,weil es gemeinhin so üblich ist und man seinen Kunden immer einen guten Service bieten möchte....aber ins Ausland, da würde wohl jeder streiken.
Hellspawn hat sehr wohl recht mit dem, was er schreibt. Deine Anmerkung jedoch ist, soweit sie blau unterlegt ist, etwas mißverständlich.

Zur Klarstellung:
Solange man sich noch im Bereich der 2-jährigen Gewährleistung bewegt, hat nach § 439 II BGB der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, zu zahlen.

In diesem Stadium ist es also mitnichten Kulanz des Händlers. Problematisch ist es nur, wie Hellspawn richtig schreibt, nachzuweisen, daß der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

Kulanz des Händlers ist es erst, wenn man den separaten Garantievertrag mit dem Hersteller in Anspruch nimmt und der Händler die Abwicklung erledigt.

Und jetzt noch pragmatisch: Wegen 40 € würde ich mich in solch einem Falle nicht lange streiten. :bier:

Gruß Geisterfahrer
 
Seh das genauso wie Hellspawn und Geisterfahrer.

- Gewährleistung - gesetzliche Pflicht - Dauer: 2 Jahre ab Kaufdatum, Beweislastumkehr: nach 6 Monaten

Wenn seit Kauf 6 Monate verstrichen sind, ist der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Das gestaltet sich leider problematisch, aufwendig und auch nicht billig (Sachverständige etc.). Keine Sache von Kurzfristigkeit.

- Garantie - freiwillige Leistung des Herstellers

Wenn SUNN Frankreich Dir bei der jetzigen Situation nen Tausch gegen 40,- € Versandkosten angeboten hat, würd ich nicht nein sagen. Geht vermutlich am unproblematischsten und schnellsten.
 
Also habe das jetzt geregelt, bei der Deutschen Post kostet es nur 17€ per Landpost nach Frankreich, die binde ich mir jetzt ans Bein, mal sehen was SUNN zu dem Rahmen sagt.

mfg sven...
 
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