sharky
Si fiduciam
hallo zusammen,
ich habe am montag den 06.06. ein paket erhalten, das rechnungsdatum der enthaltenen ware war freitag der 03.06. auf der rechnung stand, dass die rechnung am 10.06. fällig ist und es keiner weiterer schreiben bedarf, um mich in verzug zu setzen.
da ich beruflich unterwegs war, habe ich die rechnung erst am samstag 11.06. überweisen können, das geld wurde am montag, 13.06. abgebucht. diese woche erhielt ich eine mahnung incl. gebühren, die auf den 14.06. datiert ist.
meine fragen:
zeitraum:
gibt es eine mindestfrist die einem zur bezahlung eingeräumt werden muss? montag (abend) paket in empfang genommen und freitag soll das geld da sein? bißchen kurz... finde ich
zahlungszielfestlegung:
darf einseitig ein so kurzes zahlungsziel einfach festgelegt werden? ich hab mich durch die literatur gewühlt, aber da wird man als laie nicht schlau drauß
kosten:
reicht der hinweis auf den fälligkeitstermin, damit bereits die 1. mahnung mit mahngebühren kommt? oder muss diese nicht grds. kostenlos sein? wenn ja, welcher § regelt das?
danke für eure hilfe!!
ich habe am montag den 06.06. ein paket erhalten, das rechnungsdatum der enthaltenen ware war freitag der 03.06. auf der rechnung stand, dass die rechnung am 10.06. fällig ist und es keiner weiterer schreiben bedarf, um mich in verzug zu setzen.
da ich beruflich unterwegs war, habe ich die rechnung erst am samstag 11.06. überweisen können, das geld wurde am montag, 13.06. abgebucht. diese woche erhielt ich eine mahnung incl. gebühren, die auf den 14.06. datiert ist.
meine fragen:
zeitraum:
gibt es eine mindestfrist die einem zur bezahlung eingeräumt werden muss? montag (abend) paket in empfang genommen und freitag soll das geld da sein? bißchen kurz... finde ich
zahlungszielfestlegung:
darf einseitig ein so kurzes zahlungsziel einfach festgelegt werden? ich hab mich durch die literatur gewühlt, aber da wird man als laie nicht schlau drauß
kosten:
reicht der hinweis auf den fälligkeitstermin, damit bereits die 1. mahnung mit mahngebühren kommt? oder muss diese nicht grds. kostenlos sein? wenn ja, welcher § regelt das?
danke für eure hilfe!!