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Das ist auch eine ganz anderer Sachverhalt, weil du grundsätzlich so etwas nicht im Haus haben darfst.Nur weil es dein Haus ist, darfst du auch keine Bomben hinter der Tür montieren und der Einbrecher ist dann halt selbst schuld wenn es ihn erwischt.
Ich vermute (!), dass es beim Fahrrad um eine ähnliche rechtliche Grundlagen geht, in der du keine „Fallen“ einbauen darfst, die dazu führen können, dass jemand schwer verletzt wird. Und das entfernen der Achse bei einem augenscheinlich fahrbereiten Fahrrad, könnte durchaus in diese Kategorie fallen.
Sonst wäre es ja auch „in Ordnung“, dass ein Waldbesitzer in seinem Wald auf einem illegalen Trail eine Falle aufstellt. Darf er aber auch nicht.
Auch im Wald ist das etwas ganz anderes, weil das ein 'öffentlicher Raum' ist.
Wenn ich am Rad im Keller den Lenker nicht festschraube und der Fahrrad-Dieb deswegen verunfallt, wäre ich sicher auch nicht dafür haftbar zu machen.
Etwas anderes wäre es vielleicht, wenn ich mein Rad in der Öffentlichkeit als absichtlich aufgestellte Falle nicht fahrbereit mache und es auch noch absichtlich so provokant präsentiere, daß einer aufsteigen kann und damit wegfahren will. Die strafbare berühmte 'Verführung zum Kameraden-Diebstahl' gab es schon bei der Bundeswehr.
Wenn da auch nur ein ganz leichtes Schloss am Rad war, oder das Rad im verschlossenen Keller, wäre man da 100%ig aus der Nummer raus.
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