legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

erinnert mich stark an die Vor-Schengen-Zeiten, als die österreichischen Zöllner mit der MP im Anschlag zwischen Mittenwald und Scharnitz die Biker abgepasst haben und die Pässe sehen wollten. Falls keiner dabei war, konnte man bürokratisch oder unbürokratisch lösen ;-)

Nein, hier in den bayerischen Alpen sind die Waldbesitzer und Jäger eigentlich ganz entspannt. Hier sind es eher die ganzen Frührentner, die den Naturschutz und Wegeschutz für sich entdeckt haben.
 
Die Studentin Luise T. wird auf dem Ringradweg beim Stubentor angehalten. Als die Alkoholprüfung nicht anschlägt, wird sie von den Polizisten - wie sie sagt - "angeschrien". Schließlich bleibt sie unterhalb der erlaubten Promille-Grenze. Der Polizist kontrolliert die Reflektorfolien mithilfe eines Lineals. Weil diese zu klein sind: 45 Euro Strafe.

Der Architekt Robert S. wird wegen Radfahrens in der Fußgängerzone am Kohlmarkt angehalten. Der Polizist kontrolliert die Ausstattung des Rades: Als Robert das Vorgehen des Beamten hinterfragt, wird er auch noch wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt: 496 Euro Strafe.

Der AHS-Lehrer Frederik A. fährt am Ringradweg entlang und quert bei Gelb-Rot eine Ampel. Als ein Streifenwagen den Radweg blockiert, fährt Frederik Richtung Innenstadt davon. Die Polizisten verfolgen ihn und tragen für die Anzeige allerlei Delikte zusammen: 790 Euro Strafe.

Über Fälle wie diese - die Akten liegen dem Autor vor - berichten derzeit viele Radfahrende in den Online-Foren. Tatsächlich besteht heute ein größeres Risiko, auf dem Rad von der Polizei angehalten zu werden, als noch vor einigen Jahren. Johann Golob, der Sprecher der Wiener Polizei, bestätigt, dass auf den Anstieg bei den Radfahrenden reagiert wurde. Sowohl einzelne Wachzimmer als auch Stadtkommanden führten entsprechende Schwerpunkt-Aktionen durch. In welchem Ausmaß kontrolliert wird, quantifiziert der Oberst nicht: "Unsere Landesverkehrsabteilung hat keine Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der Aktionen oder wie viele Radfahrer-spezifische Delikte zur Anzeige gelangen."

Fehlerhafte oder schikanöse Rechtsanwendung
Wo keine statistischen Daten greifbar sind, bleibt man auf subjektive Beschwerden von Betroffenen angewiesen. Und die beklagten sich, dass viele Polizisten um die Rechtslage offenbar nicht genau Bescheid wüssten oder die Rechtsordnung bis hin zur Schikane ausreizen. Das mit der als schikanös empfundenen Amtshandlung ist aber so eine Sache, weiß der auf Verkehrsdelikte spezialisierte Rechtsanwalt Johannes Pepelnik: Auch eine äußerst penible Anwendung des Gesetzes sei noch kein Gesetzes-Bruch. "Wir sind uns einig, dass vieles kleinlich und Unfug ist. Aber die einzige Möglichkeit, gegen so etwas effizient vorzugehen, ist eine Gesetzesänderung", sagt der Anwalt.

Nicht nur für Pepelnik ist die Straßenverkehrsordnung in vielen Punkten reformbedürftig. "Grundsätzlich sind Verkehrsregeln einzuhalten. Es gibt zahlreiche Regeln, die aus Perspektive des Kfz-Verkehrs Sinn machen, jedoch als Regel für Radfahrende zu hinterfragen sind", sagt etwa Markus Gansterer vom Verkehrsclub Österreich: "Die Straßenverkehrsordnung wurde geschaffen, um den Kfz-Verkehr zu regeln. Und entsprechend orientieren sich auch die Strafen an den Folgen, die ein Verkehrsdelikt durch ein Kfz verursachen kann."

Anders als etwa Deutschland kennt die österreichische StVO keinen Strafenkatalog, der nach Fahrzeug-Typ unterscheidet. Zwar legt §68 StVO Verhaltensregeln fest, die ausschließlich für Radfahrende gelten. Wenn es um Delikte wie das Queren einer Kreuzung bei Rotlicht oder das Fahren in alkoholisiertem Zustand geht, ist der Strafrahmen aber für alle Fahrzeuge gleich. Das geringere Risikopotenzial des Fahrrades wird nicht berücksichtigt. Gansterer: "Dabei wären allein die physikalischen Gesetze ein Argument für ein Überdenken der gleichen Strafhöhen."

Gefährdungspotenzial wird angeblich berücksichtigt
Auch für Armin Kaltenegger, den Leiter der Rechtsabteilung beim Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), ist eine Gleichbehandlung zweier so ungleicher Fahrzeuge unsinnig. "Es ist nicht dasselbe, ob ein Radfahrer eine Fußgängerzone kurz quert oder ob ein Sattelschlepper durch die Fuzo rast", sagt Kaltenegger. Allerdings fließe in Österreich das unterschiedliche Gefährdungspotenzial in die Strafbemessung ein. Wo Strafverfügungen diese Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen, bewähre sich in der Regel ein Einspruch, so der Jurist.

Während Kaltenegger mit der StVO zufrieden ist, sehen Gansterer und Pepelnik Änderungsbedarf: vor allem bei Vorrangregeln, dem Verbot des Nebeneinanderfahrens und bei der Radwegebenutzungspflicht. Fahrrad-Interessensvertreter gehen sogar noch weiter und fordern eine klare Senkung der Verkehrsstrafen bei Alkoholgrenzüberschreitung, Telefonierverbot und Ampelübertretungen: "Der halbe Wert der Kfz-Mindeststrafe sollte die Maximalstrafe für Radfahrende sein", fordert etwa Alec Hager, der Sprecher der Radlobby Österreich.

Es mag für Radfahrer, die sich ungerecht behandelt fühlen, ein schwacher Trost sein. Aber die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren ein Stück weit Richtung Fahrrad geöffnet. Die jüngst beschlossene Aufweichung der Radwegebenutzungspflicht, Radstraßen und Begegnungszonen sind erste Erfolge für die wachsende Gruppe der Radfahrer in Österreich. Und die Rechtslage sei nur einer von mehreren Faktoren, die das Miteinander im Straßenverkehr bestimmen, meint Jurist Kaltenegger vom KfV. Es finde ein kultureller Wandel weg von der Auto-Zentriertheit statt.



Strafbares Radfahren - "Straßenverkehrsordnung diskriminiert die Radfahrer" - Wiener Zeitung Online


Information
Strafbemessung

Die Strafhöhen dieser Aufstellung ergeben sich aus den betreffenden Gesetzesbestimmungen bzw. beruhen - was die Höhe der Organmandate angeht - auf den Angaben der Landespolizeidirektion Wien. In die Strafbemessung sind verschiedene Faktoren einzubeziehen. Etwa das konkrete Gefährdungspotenzial des Verkehrsdeliktes in der jeweiligen Situation oder die Einsichtigkeit des Gesetzesbrechers.

Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: 50 Euro (Organmandat) bzw. 72 Euro (Strafverfügung).

Alkohol: Geldstrafen ab 800 Euro. Der Strafrahmen ist für Radler genauso hoch wie für Motorisierte und reicht bis 5900 Euro. Organmandate sind nicht zulässig.

Freihändig fahren: 30 Euro (Organmandat) bzw. 72 Euro (Strafverfügung).

In der "Fuzo" fahren: Rund 70 Euro (Strafverfügung). Mit Organmandat sind es 30 Euro.

Gegen die Einbahn: Strafrahmen bis zu 726 Euro. Organmandat: 50 Euro.

Ausstattungs-Mängel: 20 Euro (Organmandat) bzw. 70 Euro (Strafverfügung). Im Übrigen treiben mehrere Mängel am Fahrrad die Strafe schnell in die Höhe.

Gehsteig befahren: Als Organmandat: 30 Euro. Bei Gefährdung von Fußgängern: 50 Euro. Die Strafverfügung kommt meistens um die 70 Euro.

Nicht anhalten bei Stopp-Schild: Strafrahmen bis 726 Euro. Als Organmandat: 50 Euro.

Fahren bei Rot: 70 Euro (Organmandat). Strafrahmen bis 726 Euro.

Nicht Anhalten trotz Aufforderung durch die Polizei: Strafrahmen bis zu 726 Euro. Organmandat 50 Euro.
 
Wenn es um Delikte wie das Queren einer Kreuzung bei Rotlicht oder das Fahren in alkoholisiertem Zustand geht, ist der Strafrahmen aber für alle Fahrzeuge gleich. Das geringere Risikopotenzial des Fahrrades wird nicht berücksichtigt. Gansterer: "Dabei wären allein die physikalischen Gesetze ein Argument für ein Überdenken der gleichen Strafhöhen."
Das sehe ich überhaupt nicht so, aus mehreren Gründen:
  • Wie kommt der Autofahrer dazu, sich sein Leben lang gedanken zu machen weil er einen besoffenen Radfahrer überfahren hat? Auch wenn die rechtliche Schuldfrage eindeutig ist sollte man die psychischen Auswirkungen nicht außer Acht lassen.
  • Was passiert wenn ein Autofahrer versucht einem alkoholisierten Fahrradfahrer auszuweichen und dabei einen Unbeteiligten (z.B. ein am Straßenrand stehendes oder spielendes Kind) überfährt?
Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat bestimmte Grundsätze zu befolgen und ich finde es richtig, dass hier unabhängig vom Verkehrsmittel die gleichen Strafrahmen verwendet werden. Die tatsächliche Strafhöhe sollte ja ohnehin ein Einzelfallentscheid sein und wenn man damit nicht einverstanden ist gibt es ja noch immer die Möglichkeit eines Einspruchs.
 
Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat bestimmte Grundsätze zu befolgen und ich finde es richtig, dass hier unabhängig vom Verkehrsmittel die gleichen Strafrahmen verwendet werden. Die tatsächliche Strafhöhe sollte ja ohnehin ein Einzelfallentscheid sein und wenn man damit nicht einverstanden ist gibt es ja noch immer die Möglichkeit eines Einspruchs.

Das hieße in der Konsequenz,...
...dass jeder Kneipenbesucher, der 3 Bier getrunken hat den Führerschein verlieren sollte, weil er auf dem Weg aus der Kneipe zum Taxi kurzzeitig am Straßenverkehr teilnimmt!
... Kinder gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürften, weil sie als Fußgänger oder Radfahrer die gleichen Anforderungen an das Urteilsvermögen haben müssten, wie der Erwachsene, den man aufgrund seines Alters dafür befähigt hält!

Solche Ansichten finden zurecht keine Anwendung in den Gesetzen!
 
Das hieße in der Konsequenz,...
...dass jeder Kneipenbesucher, der 3 Bier getrunken hat den Führerschein verlieren sollte, weil er auf dem Weg aus der Kneipe zum Taxi kurzzeitig am Straßenverkehr teilnimmt!
In Österreich (und meines Wissens nach auch in Deutschland) kann einem besoffenen Fußgänger durchaus der Führerschein abgenommen werden wenn er den Straßenverkehr gefährdet auch wenn die Hürden hierfür recht hoch liegen

... Kinder gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürften, weil sie als Fußgänger oder Radfahrer die gleichen Anforderungen an das Urteilsvermögen haben müssten, wie der Erwachsene, den man aufgrund seines Alters dafür befähigt hält!
Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen und dürfen z.B. in Österreich mit dem Fahrrad auch erst ab einem bestimmten Alter alleine am Straßenverkehr teilnehmen (ab 10 Jahren mit bestandener Radfahrprüfung ansonsten erst ab 12 Jahren).
Es gibt Personengruppen (z.B. Kinder) die nicht das gleiche Urteilsvermögen haben und deshalb mehr Aufmerksamkeit bedürfen, würde man das aber z.B. ausweiten in dem man Radfahrern Alkoholkonsum oder telefonieren während dem Radfahrer erlaubt würden die Unfallzahlen in die Höhe schießen.

Solche Ansichten finden zurecht keine Anwendung in den Gesetzen!
Nach deiner Rechtsmeinung müsste das Strafmaß also niedriger sein wenn ich mit 2,0 Promille ins Auto setze, aber nur mit 20 km/h fahre weil ich so weniger schaden anrichten kann als jemand der schneller fährt?
 
Von einem Radfahrer sollte man nicht das gleiche verlangen, wie von einem Autolenker. Es kommt auch auf die Gefährlichkeit der Tätigkeit an. Es ist ein Unterschied, ob ich 2 Tonnen mit bis zu 200km/h bewegen kann, oder 100kg mit bis zu 50 km/h. Deshalb brauchen Radfahrer und Fußgänger auch keinen Führerschein. Und für einen Piloten eines Verkehrsflugzeugs reicht es auch nicht aus, einmal in seinem Leben eine Fahrprüfung bestanden zu haben, der muss regelmäßig nachweisen, dass er noch in der Lage ist, ein Flugzeug sicher zu handhaben.
 
Es kommt auch auf die Gefährlichkeit der Tätigkeit an. Es ist ein Unterschied, ob ich 2 Tonnen mit bis zu 200km/h bewegen kann, oder 100kg mit bis zu 50 km/h. Deshalb brauchen Radfahrer und Fußgänger auch keinen Führerschein.
Es stimmt natürlich, dass 100kg mit 50km/h tendenziell weniger Schaden an anderen Verkehrsteilnehmern anrichten als 2 Tonnen bei erheblich höheren Geschwindigkeiten. Aber in Punkte Eigengefährdung liegt das Risiko bei Radfahrern mind. gleich hoch wie bei Autofahrern (meiner Einschätzung nach sogar noch deutlich höher). Ich bin selbst auch viel mit dem Auto unterwegs und es gibt leider wirklich sehr viele Rücksichtslos Radfahrer, die eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen. Und ich sehe nicht ein warum ein Radfahrer der z.B. sich selbst gefährdet nicht genau so streng bestraft werden sollten wie ein Autofahrer - wie komme ich als Autofahrer dazu mir mein Leben lang Gedanken zu machen wenn ich einen besoffenen und telefonierenden Radfahrer über den Haufen fahre? Ich fahre selbst gerne mit dem Auto und mit dem Fahrrad und es kann nur funktionieren wenn beide Gruppen aufeinander Rücksicht nehmen und für beide Gruppen ähnliche Verkehrsregeln (mit vergleichbaren Strafen) gelten.
 
das einzige, was sie mit so einer schwerpunktaktion erreichen, ist das das fahrrad als fortbewegungsmittel in der Stadt noch unbeliebter wird. Da fahren die Leute gleich viel lieber mit dem Auto. Und in Zeiten wo wir ohnehin mit zuviel CO2 ausstoß zu tun haben ist das ja wurscht...
 
Es gibt bestimmt einige Dinge die eine Art von Schikane darstellen, andere Dinge hingen sollten sogar kontrolliert und geahndet werden. Ich erlaube mir einfach mal einige Dinge aus deinem ursprünglichen Beitrag zu kommentieren

Der Architekt Robert S. wird wegen Radfahrens in der Fußgängerzone am Kohlmarkt angehalten. Der Polizist kontrolliert die Ausstattung des Rades: Als Robert das Vorgehen des Beamten hinterfragt, wird er auch noch wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt: 496 Euro Strafe.
Das kann man nicht wirklich beurteilen, ohne dabei gewesen zu sein - es gibt leider ziemlich viele Leute die sehr schnell ausrasten und da darf man sich dann nicht wundern wenn man dafür eine Strafe kassiert, wobei 496 Euro müsste man meiner Meinung nach schon ziemlich extrem ausrasten. Kann aber natürlich auch sein, dass der Polizeibeamte überreagiert hat.

Der AHS-Lehrer Frederik A. fährt am Ringradweg entlang und quert bei Gelb-Rot eine Ampel. Als ein Streifenwagen den Radweg blockiert, fährt Frederik Richtung Innenstadt davon. Die Polizisten verfolgen ihn und tragen für die Anzeige allerlei Delikte zusammen: 790 Euro Strafe.
Sorry, aber wer vor Polizisten zu flüchten versucht hat meiner Meinung nach die Strafe mehr als nur verdient - wäre er stehen geblieben und hätte sich einsichtig gezeigt wäre es evtl. bei einer Verwarnung oder ansonsten halt bei einer kleinen Geldstrafe geblieben

Anders als etwa Deutschland kennt die österreichische StVO keinen Strafenkatalog, der nach Fahrzeug-Typ unterscheidet. Zwar legt §68 StVO Verhaltensregeln fest, die ausschließlich für Radfahrende gelten. Wenn es um Delikte wie das Queren einer Kreuzung bei Rotlicht oder das Fahren in alkoholisiertem Zustand geht, ist der Strafrahmen aber für alle Fahrzeuge gleich. Das geringere Risikopotenzial des Fahrrades wird nicht berücksichtigt. Gansterer: "Dabei wären allein die physikalischen Gesetze ein Argument für ein Überdenken der gleichen Strafhöhen."
Ich kenne persönlich einen Fall wo sich ein alkoholisierter Radfahrer auf einer Landstraße auf den Heimweg gemacht hat und dabei die gesamte Fahrspur gebraucht hat, da das Fahrrad in der bereits stark fortgeschrittenen Dämmerung überdies nicht ausreichend beleuchtet war, würde er von einem Autofahrer übersehen und tödlich verletzt. Der Autofahrer leidet bis heute psychisch stark darunter weil er sich immer wieder Vorwürfe macht ober nicht vielleicht doch noch eine Möglichkeit gehabt hätte auszuweichen. Solche verrückten Aktionen von Verkehrsteilnehmern (egal ob LKW, PKW oder Fahrrad) kann man nur durch abschreckende (und somit hohe) Strafen verhindern.

Während Kaltenegger mit der StVO zufrieden ist, sehen Gansterer und Pepelnik Änderungsbedarf: vor allem bei Vorrangregeln, dem Verbot des Nebeneinanderfahrens und bei der Radwegebenutzungspflicht.
Tolle Idee, dann kann mir also jeder Radfahrer den Vorrang nehmen und wird dafür maximal mit 10 oder 20 € belangt. Was passiert wenn ich einen solchen Idioten umniete oder mir einer hinten drauf knallt weil ich deswegen eine Vollbremsung machen muss? Es gibt bestimmt sinnvolle Möglichkeiten den Radfahrern (in den Städten) etwas mehr Rechte einzuräumen, aber das Ergebnis muss ein gleichberechtigtes Miteinander sein - würde man den Radfahrern alles erlauben, würde entweder die Anzahl der Verkehrstoten rasant ansteigen oder man müsste den KfZ-Verkehr komplett verbannen und keines der beiden Ergebnisse halte ich für geeignet.

Fahrrad-Interessensvertreter gehen sogar noch weiter und fordern eine klare Senkung der Verkehrsstrafen bei Alkoholgrenzüberschreitung, Telefonierverbot und Ampelübertretungen: "Der halbe Wert der Kfz-Mindeststrafe sollte die Maximalstrafe für Radfahrende sein", fordert etwa Alec Hager, der Sprecher der Radlobby Österreich.
Auch hier wieder ein Beispiel - auf meinem täglich weg in die Arbeit kommen mir regelmäßig telefonierende Radfahrer unter die vor lauter Konzentration auf das Telefonat darauf vergessen, dass es direkt neben der Straße einen asphaltierten 3m breiten Radweg gibt und stattdessen weil sie einhändig ihr Fahrrad nicht unter Kontrolle haben über die gesamte Fahrbahn schwanken. Wenn sie denn nun doch mal abbiegen, wird natürlich auf Handzeichen verzichtet, weil sie ja keine Hand mehr frei haben. Bei solchen Rüpeln kommt mir echt das Kotzen - da habe ich vollstes Verständnis für jeden Autofahrer der bei einem solchen Verhalten der Radfahrer Aggressionen entwickelt.

Freihändig fahren: 30 Euro (Organmandat) bzw. 72 Euro (Strafverfügung).
Finde ich in Ordnung mir ist es schon mal passiert, dass am neben der Straße verlaufenden Radweg einer der freihändig fuhr gestürzt ist und mir direkt vors Auto flog - ich konnte zwar rechtzeitig ausweichen, hätte aber auch schlimmer ausgehen können.

In der "Fuzo" fahren: Rund 70 Euro (Strafverfügung). Mit Organmandat sind es 30 Euro.
In der Fuzo fahren sollte meiner Meinung nach erlaubt sein, wobei man selbstverständlich die Geschwindigkeit anpassen muss, z.B. an einem Einkaufssamstag da mit über 30 km/h durchzubrettern gehört auch weiterhin bestraft - wohingegen man am Morgen bevor die Geschäfte öffnen gerne auch mal schneller durchfahren kann.

Gegen die Einbahn: Strafrahmen bis zu 726 Euro. Organmandat: 50 Euro.
Meiner Erfahrung nach steht bei den meisten Einbahnen die breit genug sind um Radfahrer als Gegenverkehr zu erlauben, ohnehin die Zusatztafel "ausgenommen Radfahrer"

Ausstattungs-Mängel: 20 Euro (Organmandat) bzw. 70 Euro (Strafverfügung). Im Übrigen treiben mehrere Mängel am Fahrrad die Strafe schnell in die Höhe.
Hier sollte man auch etwas mehr Fingerspitzen-Gefühl anwenden - wenn ich z.B. auf einem Radweg bei guter Sicht tagsüber ohne Licht unterwegs bin halte ich die Strafen für übertrieben, wer aber bei Regen oder schlechter Sicht (vielleicht sogar nachts) ohne Licht unterwegs ist sollte durchaus bestraft werden

Gehsteig befahren: Als Organmandat: 30 Euro. Bei Gefährdung von Fußgängern: 50 Euro. Die Strafverfügung kommt meistens um die 70 Euro.
Hier sehe ich es ähnlich wie bei der Fuzo, wenn die Geschwindigkeit angepasst ist und niemand gefährdet wird, sehe ich da wenig Probleme.

Fahren bei Rot: 70 Euro (Organmandat). Strafrahmen bis 726 Euro.
Das ist in den meisten Fällen gefährlich und sollte auch weiterhin bestraft werden

Nicht Anhalten trotz Aufforderung durch die Polizei: Strafrahmen bis zu 726 Euro. Organmandat 50 Euro.
Das ist vollkommen gerechtfertigt, die Polizei ist halt mal für die Überwachung der Gesetze zuständig und wenn man angehalten wird sollte man dem auch Folge leisten, ansonsten wird bald pure Anarchie herrschen.
 
Nachdem ich diesem Thread gelesen habe, fällt mir sehr sarkastisch ein: Das war das einzige, was die DDR richtig gemacht hat, die ganzen Landjunker und sonstigen Adligen zu Teufel zu jagen. In der Weimarer Republik gab es übrigens auch einen interessanten Prozess in den Zwanzigern. Da ging es um die Entschädigungen der Adligen für ihre "Verluste" während der November Revolution.
 
In Österreich (und meines Wissens nach auch in Deutschland) kann einem besoffenen Fußgänger durchaus der Führerschein abgenommen werden wenn er den Straßenverkehr gefährdet auch wenn die Hürden hierfür recht hoch liegen

Eben, um nichts anderes geht es: Es werden keine Regeln und Gesetze per se aufgehoben aber es gelten andere Grenzwerte, Strafmasse, Anforderungen!

Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen und dürfen z.B. in Österreich mit dem Fahrrad auch erst ab einem bestimmten Alter alleine am Straßenverkehr teilnehmen (ab 10 Jahren mit bestandener Radfahrprüfung ansonsten erst ab 12 Jahren).
Es gibt Personengruppen (z.B. Kinder) die nicht das gleiche Urteilsvermögen haben und deshalb mehr Aufmerksamkeit bedürfen, würde man das aber z.B. ausweiten in dem man Radfahrern Alkoholkonsum oder telefonieren während dem Radfahrer erlaubt würden die Unfallzahlen in die Höhe schießen.

Na siehtst Du, auch hier wieder, gleiche Grundsätze aber unterschiedliche Grenzwerte, Anforderungen und Strafmasse! In D kann der Führerschein bei Fussgängern erst bei höherem Alkoholpegel als beim Radfahrer entzogen werden, beim Autofahrer bei noch niedrigerem Pegel. Das hängt einfach von der Gefährdung ab, die vom jeweiligen Teilnehmer ausgeht.


Nach deiner Rechtsmeinung müsste das Strafmaß also niedriger sein wenn ich mit 2,0 Promille ins Auto setze, aber nur mit 20 km/h fahre weil ich so weniger schaden anrichten kann als jemand der schneller fährt?

Nein, denn von einem Auto geht grundsätzlich eine höhere Betriebsgefahr aus! Es sind grundsätzlich höhere Geschwindigkeiten möglich. Mit anderen Worten: Ein Auto ist eine Waffe, zu deren Führung ich qualifiziert und befähigt sein muß. Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, das die Verkehrsmoral unter Radfahrern schlecht ist und dies auch nicht in Ordnung ist. Nur habe ich den Eindruck, das es zumeist eher der Neid ist, der Autofahrer aggressiv werden läßt, weil sie sich nicht so viel erlauben können.
Ich hatte mal folgende Situation: Ich habe mit dem Rad an einer Ampel gehalten. Hinter mir hielt ein Autofahrer. Von hinten kam eine Radfahrerin, wechselte kurz auf den Fußgängerübergang (auch Rot) und fuhr dann weiter. Als die Ampel grün wurde gab der Autofahrer mächtig Gas, holte die Radfahrerin ein und Maßregelte diese durchs Seitenfenster. Bei der nächsten Ampel fuhr ich neben den Autofahrer und fragte ihn freundlich, ob er sich über die Radfahrerin geärgert habe, was er bejahte. Darauf sagte ich (immer noch ganz ruhig): Als die Radfahrerin über Rot fuhr, hat sie in diesem Moment niemanden gefährdet (es war nämlich niemand da). Er jedoch hat mich durch sein viel zu knappes Überholen massiv gefährdet. Sein Einwand, mehr Abstand sei bei Gegenverkehr nicht möglich, wurde mit mir mit dem Gegenargument entkräftet, dass er dann eben wie an einer Ampel auch warten muss, bis er vorschriftsmäßig überholen kann. Darauf ging die Seitenscheibe hoch und er hat nur noch starr nach vorne geblickt!

Um was geht es also wirklich? Und jetzt würde ich gerne wieder on Topic werden, denn eins hat mich dieser Thread hier gelehrt, ich werde so schnell keinen Urlaub mehr in Österreich machen...
 
Na siehtst Du, auch hier wieder, gleiche Grundsätze aber unterschiedliche Grenzwerte, Anforderungen und Strafmasse! In D kann der Führerschein bei Fussgängern erst bei höherem Alkoholpegel als beim Radfahrer entzogen werden, beim Autofahrer bei noch niedrigerem Pegel. Das hängt einfach von der Gefährdung ab, die vom jeweiligen Teilnehmer ausgeht.

In Österreich gilt für Radfahrer 0,8 Promille, für PKW-Lenker 0,5 Promille die Strafen bei Überschreitung der jeweiligen Grenzwerte sind aber sehr ähnlich. Für Fußgänger gibt es keine fest definierten Grenzwerte, da wird die individuelle Gefährdung betrachtet (man muss sich aber schon ziemlich dämlich anstellen, damit einem als Fußgänger der Führerschein entzogen wird)


Nein, denn von einem Auto geht grundsätzlich eine höhere Betriebsgefahr aus! Es sind grundsätzlich höhere Geschwindigkeiten möglich. Mit anderen Worten: Ein Auto ist eine Waffe, zu deren Führung ich qualifiziert und befähigt sein muß.
Ich kann auch mit einem Fahrrad mit 50 km/h an einem Samstag durch eine Fußgängerzone fahren - da besteht auch Gefahr für Leib und Leben - man sollte das also nicht so verallgemeinern und genau deshalb sieht der Gesetzgeber auch eine breite Spanne bei den Bußgeldern vor (nur so kann man eine gerechte Strafe für den Einzelfall schaffen)

Als die Radfahrerin über Rot fuhr, hat sie in diesem Moment niemanden gefährdet (es war nämlich niemand da).
Also darf ich deiner Meinung nach auch bei Rot mit dem Auto in die Kreuzung einfahren wenn keiner da ist, weil ich niemanden gefährde? Sorry, die Diskussion ist sinnlos - es gibt nun mal Verkehrsregeln an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten wollen, auch wenn es sowohl bei den Auto- als auch bei den Radfahrern Personen gibt die glauben sie könnten sich darüber hinwegsetzen. Diese Personen gehören auch bestraft sonst herrscht bald Anarchie im Straßenverkehr und Verkehrsverhältnisse wie in weiten teilen Asiens.

Er jedoch hat mich durch sein viel zu knappes Überholen massiv gefährdet.
Bei Überholen von Radfahrern setzt leider bei vielen Autofahrern das Hirn aus. Anderseits gibt es aber auch viele Radfahrer die Autofahrer unbedingt provozieren wollen - so kommen mir z.B. täglich Radfahrer unter, die obwohl es neben der Straße einen ca. 3m breiten asphaltierten Radweg gibt unbedingt auf der Straße fahren müssen (die Straße ist teilw. unübersichtlich und sehr schmal), wodurch es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt und da habe ich auch für die Autofahrer vollstes Verständnis wenn sie sich durch solche Situationen provoziert fühlen. Etwas Verständnis habe ich noch wenn Rennradfahrer, vorausgesetzt sie fahren wirklich schnell (was leider meist die Ausnahme ist), an Tagen an denen der Radweg stark befahren ist (z.B. an Wochenenden wenn Familien mit Kindern dort unterwegs sind) auf die Straße ausweichen. Wenn aber Erwachsene mittleren Alters auf dem Weg zum Einkaufen oder in die Arbeit provokant mitten auf der Straße fahren habe ich überhaupt kein Verständnis dafür wenn direkt daneben ein asphaltierter (!!!) Radweg verläuft.
 
Tja - von nichts kommt nichts: Als Radfahrer ist es definitiv nicht leicht lebend von A nach B zu kommen. Autofahrer schauen nicht, Fußgänger schauen nicht. Beide Gruppen finden sich im Recht. Als Radfahrer ist man permant gefordert die Fehler der anderen zu nivellieren und dreifach gut aufzupassen. Und daher wunderts mich überhaupt nicht, wenn sich nicht alle Radfahrer an die STVO halten. Wem keine Rechte gegeben werden, der wird die der anderen auch nur schwer akzeptieren.
 
Tja - von nichts kommt nichts: Als Radfahrer ist es definitiv nicht leicht lebend von A nach B zu kommen. Autofahrer schauen nicht, Fußgänger schauen nicht. Beide Gruppen finden sich im Recht. Als Radfahrer ist man permant gefordert die Fehler der anderen zu nivellieren und dreifach gut aufzupassen. Und daher wunderts mich überhaupt nicht, wenn sich nicht alle Radfahrer an die STVO halten. Wem keine Rechte gegeben werden, der wird die der anderen auch nur schwer akzeptieren.
Und als Autofahrer ist es vor allem im Sommer nicht leicht von A nach B zu kommen ohne einen verantwortungslosen Radfahrer zu überfahren ...
 
Verantwortungslose Autofahrer sind in Wien aber in der überzahl.

Das ist leider ein Verhalten, das sich quer durch alle Verkehrsteilnehmer zieht. Bei manchen Leuten dominiert halt der "Schleicht's euch, jetzt komm ich"-Egoismus. Beispiel: Ein paar Radler queren die Operngasse auf Höhe des Café Museum bei Grün. Ein Fußgänger will gleichzeitig die Nibelungengasse überqueren, obwohl er Rot hat, er muss ausweichen. Reaktion des Passanten: "Scheiß Radler!" Sowas passiert leider auch. Ich glaub, dass Leute, die sich im Straßenverkehr rücksichtslos verhalten, das unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels tun. Der erwähnte Passant wäre am Fahrrad vermutlich genauso deppert. Oder in der Bim. Oder hinter dem Steuer eines Autos.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein wenig off Topic aber wieder bezeichnet für die Jäger hier im Lande.

Bgld: Jäger erschießt aus Versehen Kaiseradler
Aufschrei unter Vogelschützern: Für Aufregung sorgt derzeit ein Jäger im Burgenland, der einen seltenen Kaiseradler auf dem Gewissen hat. Nachdem der Schütze die gefiederte Trophäe zu einer Präparatorin gebracht hatte, wurde Anzeige erstattet. Der Waidmann spricht von Pech: "Ich hatte auf eine Elster gezielt."
Fast zwei Jahrhunderte galt der Kaiseradler in Österreich als ausgestorben. Seit seiner gefeierten Rückkehr ziehen nur wenige über dem Land ihre Kreise. Ausgerechnet einer dieser bedrohten Greifvögel geriet ins Visier eines Jägers aus dem Bezirk Mattersburg.
In einer Schottergrube erhob er seine Flinte gen Himmel. "Ich habe auf eine Elster geschossen. Das Schrot traf jedoch den Adler", verteidigt sich der 56-Jährige. Seine Tat war aufgeflogen, als er die "Trophäe" bei einer Präparatorin ausstopfen lassen wollte. "Für schulische Zwecke", wie er sagte. Eine Anzeige folgte.
Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Übrigens: Bei dem toten Kaiseradler soll es sich um einen Jungvogel handeln, der neben weiteren vier zur Erhaltung der Art freigelassen worden war.

Bgld: Jäger erschießt aus Versehen Kaiseradler - Auf Elster gezielt - Österreich - krone.at


Ok nächstes mal Überfalle ich eine Bank und sage es war ein Versehen ich wollte eigentlich nur geld abheben:mad::wut:

Sofort Jagtschein u. Waffenschei einziehen u. zu einer saftigen Geldstrafe noch 1 jahr jedes wochenende in soeiner Aufzuchtsstation Strafweis arbeiten müssen da Lernt er das Weidwerk kennen,Hegen u. Pflegen)! Da wird ihm diese Schießwut schon vergehn ! was gibt es für einen grund eine Elster vom Himmel zu Schießen..... garkeinen, das beweißt nur seine Schießwut! solche Menschen sind zum kotzen !
 
Hallo zusammen,

es scheint klar, dass insbesondere die Jägerschaft ein großes Interesse an der Einschränkung der Wegefreiheit der Radfahrer hat.
Das ist in Österreich nicht viel anders als in Deutschland.

In Österreich wird das aktuell noch vielfach vom Gesetz gedeckt und in Deutschland versuchen einige mit vermehrten Erfolg das Betretungsrecht unter dem Deckmantel des Natur- oder Tierschutzes auszuhebeln oder zu umgehen.

Dennoch wird uns eine allgemeine Jägerschelte in Sachen Wegefreiheit nicht weiterbringen. Hierzu gibt es zahlreiche Seiten und Organisationen, die sich damit beschäftigen.

Es scheint daher sinnvoll, die Situationen zu sammeln und zu verwerten, wo Jäger den Naturschutz vorschieben, um ihre jagdlichen Interessen zu vertreten.

Ein nettes Beispiel findet sich in der Diskussion zum Kommentar der NÖN Ein Schritt zurück.
Der erste Kommentar zum Artikel stammt von einem Jäger und der schreibt:
Wenn sich die Freizeitsportler auch finanziell an den Hege kosten und Jagdpacht beteiligen.
Das Stift verlangt nicht minder an Jagd Pacht und somit hat der Pächter ein Recht auf Ungestörtheit!
Damit ist klar weshalb sie die Erholungsuchenden aus den Wäldern und ihren Revieren fernhalten wollen.
 
Ja das ist genau was ich schon geschrieben haben hier geht es nur ums Finanzielle der MTB Fahrer lässt nicht genug Schotter im Wald.
 
Dass die Machtverhältnisse zumindest in weiten Teilen Bayerns noch andere sind kann man am
heute erschienenen Artikel Archäologischer Wanderweg im Visier sehen:
...
Die neuen Karten sind noch nicht gedruckt.“ Ursula Klobe versuchte, es mit leisen Tönen: Was den Verlauf des archäologischen Wanderwegs angeht, versprach die stellvertretende Bürgermeisterin den Waidmännern, sie bei der Festlegung des Streckenverlaufs ein Wörtchen mitreden zu lassen. Das sei bislang nämlich nicht geschehen, wie in der Mitgliederversammlung der Jäger der Kreisgruppe Roth-Hilpoltstein moniert wurde. „Ich werde mich darum kümmern“, sicherte Klobe in Thalmässing zu.

Auch Landrat Herbert Eckstein ließ durchblicken, dass er die Anregung ins Landratsamt mitnehmen werde. Er machte aber zugleich deutlich, dass es nicht darum gehen könne, den Weg an sich zu verhindern. Er verstehe zwar Bedenken der Jäger, die befürchteten, dass durch neue Waldwege Wild verscheucht werde. „Aber der Mensch ist schon auch noch wichtig“, hielt er entgegen. Generell aber stand er dem Einwurf seitens der Jäger positiv gegenüber. Was nur folgerichtig war, denn vor diesem Zwischenruf hatte der Landrat angesichts des Konfliktpotenzials im Wald betont: „Es gibt immer eine Lösung, man muss nur miteinander reden.“ Generell könne er aber seitens des Landratsamtes eine Grundzufriedenheit mit den Jägern attestieren.
...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das ist wieder bezeichnend und das Foto im Bericht ist der Hammer einfach ein Klassiker:D
 
Zuletzt bearbeitet:
  • 26.03.2014 | 08:09 |​
    Hohenberg öffnet Mountainbiker-Strecke

  • Vorstoß | Hohenberg, Bezirk | Rund elf Kilometer Forststraßen im Hinterbergtal sollen noch heuer zeitlich beschränkt für das Mountainbiken freigegeben werden.​


Von Markus Zauner

Am Lilienfelder Muckenkogel ist es (wie mehrfach berichtet) nicht möglich — Hohenberg zeigt es indes vor und öffnet eine Strecke für Mountainbiker.


»Bild vergrößern
Konkret sollen rund elf Kilometer Forststraßen im Hinterbergtal zum Radfahren geöffnet werden, bestätigt Bürgermeister Heinz Preus.

,,Ein Vertragsentwurf mit der Besitzerfamilie liegt bereits vor, der im nächsten Gemeinderat beschlossen werden soll“, so der Ortschef. Kostenpunkt für die Gemeinde: Rund 2.000 Euro pro Jahr, der Vertrag wird jährlich kündbar sein.
,,Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass das Mountainbiken auf allen Forststraßen verboten ist.“
Hohenbergs Bürgermeister Heinz Preus
Immer soll das Mountainbiken auf der geöffneten Strecke freilich nicht erlaubt sein. ,,In den Morgen- und Abendstunden in der Dämmerung wird das Radfahren verboten sein. Die genauen Zeiten werden ausgeschildert. Wer sie missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Jagd und Sport haben ihre Berechtigung“, schildert Preus.



»Bild vergrößern
Gedacht sei das Angebot sowohl für Mountainbiker in Hohenberg als auch für Gäste: ,,Tagesausflügler sind willkommen“, so der Bürgermeister. Sein Fazit: ,,Ein Rückzugsgebiet für das Wild muss es geben. Es ist aber nicht mehr zeitgemäß, dass das Mountainbiken auf allen Forststraßen verboten ist.“




Hohenberg öffnet Mountainbiker-Strecke | NÖN - Niederösterreichische Nachrichten
 
Ein wenig off Topic aber wieder bezeichnet für die Jäger hier im Lande.

Bgld: Jäger erschießt aus Versehen Kaiseradler
Aufschrei unter Vogelschützern: Für Aufregung sorgt derzeit ein Jäger im Burgenland, der einen seltenen Kaiseradler auf dem Gewissen hat.

Bgld: Jäger erschießt aus Versehen Reiseradler
Aufschrei unter Vogelschützern: Für Aufregung sorgt derzeit ein Jäger im Burgenland, der einen seltenen Reiseradler auf dem Gewissen hat.

So stimmt's :p .
 
Zurück