lebenslange garantie - wie lange ist das???

mikeonbike

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jo zusammen,

ich hör hier immer "das ist doch lebenslange garantie drauf", z.b. im zusammenhang mit cannondale...

ich bin jetzt leider nicht der fachkundige rechtsverdreher in sachen garantie, meine aber, dass

1. der ausdruck "lebenslange garantie" an für sich in deutschland gar nicht zulässig ist...

2. wenn überhaupt, dann ist "lebenslang" in den allermeisten fällen (fast ohne ausnahme) in deutschland rechtlich gleichbedeutend mit 10 jahren...

aber bitte, klärt mich auf, ich weiss es nicht genau, bin aber neugierig...

gruss mike
 
ich meine auch das lebenslange Garantie in Deutschland nicht zulaessig ist:(

mehr weis ich aber selber auch nicht...:(
bin mal gespannt!
 
also bei cannondale bezieht sich der Ausdruck lebenslang auf die Lebenserwartung des Rahmens. Soll heißen, wenn der bricht und damit stirbt erlischt automatisch auch die Garantie. Is halt alles ne Frage der Interpretation.

Mit Gruß
vom Vokkar
 
Also dann will ich mal ein bischen posen :D

Das "Lebenslange Garantie" immer so 10-12 Jahre sind stimmt nicht. Mag sein, daß es bei Haftstrafen so ist :D

Bei den Begriffen „Garantie“ und „Gewährleistung“ kommt es oft zu Missverständnissen.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung.

Sie verpflichtet den Verkäufer, Gewähr dafür zu leisten, dass verkaufte Neuware frei von Mängeln ist. Für Waren, die bis Ende 2001 gekauft wurden, gilt eine Gewährleistung von sechs Monaten. Ab dem 1. Januar 2002 hat sich diese Frist verlängert. Jetzt gelten 24 Monate. Bei gebrauchten Waren darf der Zeitraum – allerdings nur in beiderseitigem Einverständnis – auf zwölf Monate verkürzt werden.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die vom Hersteller eingeräumt wird und sich meist auf Beschaffenheit oder Haltbarkeitsdauer eines Produkts bezieht.

Eine Garantie bringt also nur dann einen Vorteil, wenn sie den Leistungsumfang der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung durch entsprechende Zusätze auch tatsächlich erweitert.

Sinnvoll in jedem Fall: Wenn der Verkäufer von Garantie spricht, abklären was genau darunter fällt und was eben nicht.
Seit dem 1. Januar 2002 kannst Du das in schriftlicher Form verlangen.

„Lebenslange Garantien“ zum Beispiel können leicht den Eindruck erwecken, dass Produkte ein Leben lang halten. Abgesehen von der Frage, auf wessen Leben sich diese Garantiezeit bezieht, hängt es noch dazu vom Kleingedruckten ab, ob und wie dem Kunden geholfen wird. Die vermeintliche Sicherheit kann sich als Kaufverlockung entpuppen, wenn genau die entscheidenden Punkte von der Garantie ausgeschlossen werden.

Bei einem MTB z.B. "Lebenslange Garantie" zu gewährleisten, Verschleißteile, Rahmenbruch und Lackierung auszuklammern würde für die "Lebenslange Garantie" nicht viel übrig lassen.

Oder die Geschichte mit dem Fahrergewicht. Die meisten Hersteller geben an, daß ihre Räder bis 120kg Fahrergewicht geeignet sind. Was passiert wenn ein 90kg Fahrer einen Rucksack mit 35kg trägt ? Lebenslange Garantie erloschen ?

ALSO: Wie immer im Leben das Kleingedruckte aufmerksam lesen.

Und hiermit ist einer meiner Romane auch schon wieder zu Ende

(Ich muß mir das mit der Kurzfassung echt mal merken....vom 27er versteck)

Dirk
 
Hi!

Die Hersteller (insbesondere anderer Produkte als Fahrradrahmen z. B. Töpfe oder Kleidung von Landsend), die bisher lebenslange Garantien gegeben hätten, hatten aufgrund des Rabatt-Gesetzes die Garantiefrist auf 30 bzw. 10 Jahre begrenzt, da eine lebenslange Garantie ansonsten als unzulässige Zugabe gegolten hätte.

Nach dem Fall des Rabatt-Gesetzes dürften soche Garantien mittlerweile zulässig sein. Und lebenslang bezieht sich wohl dann auch auf das Leben des "Ersterwerbers", sonst ist das Ganze ja sinnlos.

Keine rechtliche Beratung, keine Gewähr, keine Garantie.

Ciao

Roland
 
Original geschrieben von DXxx
Also dann will ich mal ein bischen posen :D

Das "Lebenslange Garantie" immer so 10-12 Jahre sind stimmt nicht. Mag sein, daß es bei Haftstrafen so ist :D

Bei den Begriffen �Garantie� und �Gewährleistung� kommt es oft zu Missverständnissen.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung.

Sie verpflichtet den Verkäufer, Gewähr dafür zu leisten, dass verkaufte Neuware frei von Mängeln ist. Für Waren, die bis Ende 2001 gekauft wurden, gilt eine Gewährleistung von sechs Monaten. Ab dem 1. Januar 2002 hat sich diese Frist verlängert. Jetzt gelten 24 Monate. Bei gebrauchten Waren darf der Zeitraum � allerdings nur in beiderseitigem Einverständnis � auf zwölf Monate verkürzt werden.

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die vom Hersteller eingeräumt wird und sich meist auf Beschaffenheit oder Haltbarkeitsdauer eines Produkts bezieht.

Eine Garantie bringt also nur dann einen Vorteil, wenn sie den Leistungsumfang der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung durch entsprechende Zusätze auch tatsächlich erweitert.

Sinnvoll in jedem Fall: Wenn der Verkäufer von Garantie spricht, abklären was genau darunter fällt und was eben nicht.
Seit dem 1. Januar 2002 kannst Du das in schriftlicher Form verlangen.

�Lebenslange Garantien� zum Beispiel können leicht den Eindruck erwecken, dass Produkte ein Leben lang halten. Abgesehen von der Frage, auf wessen Leben sich diese Garantiezeit bezieht, hängt es noch dazu vom Kleingedruckten ab, ob und wie dem Kunden geholfen wird. Die vermeintliche Sicherheit kann sich als Kaufverlockung entpuppen, wenn genau die entscheidenden Punkte von der Garantie ausgeschlossen werden.

Bei einem MTB z.B. "Lebenslange Garantie" zu gewährleisten, Verschleißteile, Rahmenbruch und Lackierung auszuklammern würde für die "Lebenslange Garantie" nicht viel übrig lassen.

Oder die Geschichte mit dem Fahrergewicht. Die meisten Hersteller geben an, daß ihre Räder bis 120kg Fahrergewicht geeignet sind. Was passiert wenn ein 90kg Fahrer einen Rucksack mit 35kg trägt ? Lebenslange Garantie erloschen ?

ALSO: Wie immer im Leben das Kleingedruckte aufmerksam lesen.

Und hiermit ist einer meiner Romane auch schon wieder zu Ende

(Ich muß mir das mit der Kurzfassung echt mal merken....vom 27er versteck)

Dirk

muahahahahah.... posen...

�Lebenslange Garantie� � Werbegag oder guter Service?
Von Johannes Stüve




Bei den Begriffen �Garantie� und �Gewährleistung� kommt es oft zu Missverständnissen. Ist das nicht alles dasselbe? Gibt es da überhaupt Unterschiede? Die gibt es, und die sind für Verbraucher sehr wichtig.

* Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung. Sie verpflichtet den Verkäufer, Gewähr dafür zu leisten, dass verkaufte Neuware frei von Mängeln ist. Für Waren, die bis Ende 2001 gekauft wurden, gilt eine Gewährleistung von sechs Monaten. Ab dem 1. Januar 2002 hat sich diese Frist verlängert. Jetzt gelten 24 Monate. Bei gebrauchten Waren darf der Zeitraum � allerdings nur in beiderseitigem Einverständnis � auf zwölf Monate verkürzt werden.

* Garantie ist eine freiwillige Leistung, die vom Hersteller eingeräumt wird und sich meist auf Beschaffenheit oder Haltbarkeitsdauer eines Produkts bezieht.

Eine Garantie bringt also nur dann einen Vorteil, wenn sie den Leistungsumfang der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung durch entsprechende Zusätze auch tatsächlich erweitert. Sinnvoll in jedem Fall: Wenn der Verkäufer von Garantie spricht, klären Sie mit ihm, was in diesem Fall genau darunter fällt und was eben nicht. Seit dem 1. Januar 2002 können Sie das in schriftlicher Form verlangen.

�Lebenslange Garantien� zum Beispiel können leicht den Eindruck erwecken, dass Produkte ein Leben lang halten. Abgesehen von der Frage, auf wessen Leben sich diese Garantiezeit bezieht, hängt es noch dazu vom Kleingedruckten ab, ob und wie dem Kunden geholfen wird. Die vermeintliche Sicherheit kann sich als Kaufverlockung entpuppen, wenn genau die entscheidenden Punkte von der Garantie ausgeschlossen werden.


Der �lebenslange� Rucksack

Im Beispiel unseres Beitrags geht es um einen Rucksack mit lebenslanger Garantie. Da der sich nicht mehr reparieren ließ, forderte der Käufer nach zwölf Jahren einen entsprechenden Ersatz. Der Hersteller, die Firma Lowe Alpine, berief sich allerdings auf die gültigen Garantiebestimmungen. In denen es heißt:

�Normaler Verschleiß des Stoffes, der Beschichtung, der Reißverschlüsse und unsachgemäße Behandlung sind von der Garantie (...) ausgeschlossen.�

Da bleibt nicht mehr viel, wofür eine lebenslange Garantie Sinn hat. Verbraucherschützer halten solche Garantien ohnehin für irreführend. Mit dem Begriff werde häufig etwas anderes assoziiert als tatsächlich im Bedarfsfall gewährt wird.

Deshalb gilt: Je verlockender eine Garantie klingt, desto genauer sollte man nachfragen, sonst kann im Ernstfall die Enttäuschung groß sein.

Einen anderen Weg geht mit seiner Garantie der Bekleidungshersteller Land�s End aus dem saarländischen Mettlach. Hier wird nicht lange nach dem Ob und Warum gefragt, hier wird entweder ersetzt oder der Kaufpreis erstattet. Land�s End drückt das so aus:

�Wir akzeptieren jede Rücksendung, aus jedem Grund, zu jeder Zeit. Unsere Produkte sind garantiert. Kein Kleingedrucktes. Keine Diskussion.�

Für Frank Kriegl, Marketingleiter des Unternehmens, gehört diese Garantie ebenso zum kundenfreundlichen Service wie die kostenlosen Rufnummern und die ebenfalls kostenlose Möglichkeit, online das Produktangebot zu durchstöbern.


Vertrauen gegen Vertrauen

Das wohl Erstaunlichste: Missbrauch komme so gut wie nie vor, und das, obwohl die Firma weltweit der größte Onlineanbieter für Bekleidung ist. Das Prinzip Vertrauen gegen Vertrauen scheint hier also voll aufzugehen.

Doch leider: Es fehlen die Nachahmer, die sich für ähnlich kundenfreundliche Leistungen entscheiden.

.... ich hab auch 'nen google... ;-)... also gelächter... bleibt die frage, wie lang ist lebenslange garantie? ist das bei der deutschen regelwut tatsächlich ein undefinierter bereich... kann ich mir nicht vorstellen...

gruss mike
 
...scheint tatsächlich so zu sein... hier ein aktueller auszug aus einem merkblatt zum rabattgesetzt und zur zugabeverordnung. da heisst es bei punkt 15...

# Land�s End - Lebenslange Garantie nun zulässig?

Das Gewähren einer lebenslangen Garantie auf Bekleidungsartikel wurde von der Rechtsprechung als unzulässig angesehen. Es ist denkbar, dass die Rechtsprechung bei kurzlebigen Artikeln das Werben mit einer lebenslangen Garantie als übertriebenes Anlocken wertet. Auch hier bleibt die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.


**** na ja gut...

gruss mike
 
Kann mal jemand KURZ sagen, ob er was über
die lebenslange Garantie bei Trek Rahmen weiss?
Ich kenne einen Händler, der behauptet, das sei
wirklich "das Leben des Besitzers lang", allerdings
lügt der einen gern mal an.

THb
 
Das heisst dass man so lange Garantie hat, wie der Rahmen lebt - geht ja aus der BEzeichnung hervor...wenn er dann bricht erlischt die Garantie - KLAR!:D
 
@ mikeonbike

Das war nicht der Google, das ist aus meinen Unterlagen zum Qualitätsmanager vom TÜV Rheinland. Aber Danke für den Tip, das mit dem Rucksack steht da so nicht drin, ist ein gutes Beispiel.
Ich hätte doch Googeln sollen, war meine erste Idee. Naja mach ich dann beim nächsten mal und "posen" liegt mir eh nicht :bier:

Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (früher: "Gewährleistung"):

Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war.

(Haltbarkeits-)Garantie: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt.

Eine Garantie wird meistens vom Hersteller darauf abgegeben, daß ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt. Allerdings können bestimmte Komponenten auch von der Garantie ausgeschlossen werden (z. B. beim Mobiltelefon der Akku) oder man gibt nur auf bestimmte Teile Garantie (z. B. beim MTB nur auf den Rahmen). Niemand wird gezwungen, eine Garantie anzubieten - tut man es aber, ist derjenige, der die Garantie erklärt (ob nun Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter), daran gebunden (§ 443 BGB). Die Sachmängelhaftung bleibt davon unberührt.

Also ganz klar, Garantie = freiwillig. Wenn also jemand "Lebenslange Garantie" für irgendwas gibt IMMER GENAU NACHLESEN wie das gemeint ist was davon ausgeschlossen ist und wie lange sie dauert. Auf jeden Fall schriftlich geben lassen !
(Wird oft in den AGBs genau definiert)

Und die "Deutsche Regelwut" kann hier also nicht greifen weil
A) FREIWILLIG und
B) Greift soweit ich weiß das EU-Recht

Gruß
Dirk
 
Ich find das sowieso unsinnig, Lebenslange Garantie.

Ein Rahmen sollt sowieso mindestens 20 Jahre halten auch ohne Garantie.
 


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