UncleHo
Konspirativer Biker
Ach ja italienischer Graubereich, darauf würde ich mich auf keinen Fall verlassen. Wörtlich heißt es in der interpretationsfähigen Verordnung von gestern:Maskenpflicht auf dem Rad besteht, solange Fussgänger in der Nähe sind.
Maskenpflicht besteht nicht, wenn man alleine irgendwo rumfährt - also bei dem, was man normalerweise unter sportlichem Radfahren versteht.
"Während sportlicher Aktivitäten besteht an Orten oder in städtischen Bereichen, die von anderen Personen frequentiert werden, immer Maskenpflicht (als nicht ausschöpfende Beispiele können genannt werden: Joggen auf Bürgersteigen oder Grünanlagen im städtischen Bereich, Fahrradfahren auf auch von Fußgängern genutzten Rad- und Fußwegen). An den anderen Orten oder Bereichen an denen sportliche Aktivitäten ausgeübt werden, besteht Maskenpflicht, wenn man sich in der Nähe von anderen Personen aufhält."
Soweit der Wortlaut der Verordnung von gestern. Was daraus interpretiert wird, ist wieder eine ganz andere Sache und hängt bei Kontrollen davon ab, ob ein Auge zugedrückt wird oder nicht und bislang haben sie bzgl. Covid eher keine Augen zugedrückt.