- Registriert
- 24. Mai 2013
- Reaktionspunkte
- 0
Heute morgen war ich jetzt bei einem anderen Händler, vielleicht kennt ihn jemand, Friedberg Rückenwind (Hessen) Relativ großer Bikeladen, fast schon wie ein Supermarkt. Habe ihm die Situation geschildert..
ich zitiere mal, was er dazu sagt...
Der Verkäufer ist gezwungen, die grobe Fahrlässigkeit, welche er dir vorwirft zu beweisen, schafft er es nicht, muss er den Materialschaden aufgrund der Garantie des Fahrrads auf eigene Kosten beheben"
Er ist der Meinung, dass die Ware nicht einwandfrei ausgeliefert worden ist, da ein MTB schon höheren Belastungen ausgesetzt ist etc.... natürlich kann ein Ast kommen, aber es könnte auch ein Materialschaden sein...., aber bei einem Produkt, das gerade mal 5 Tage alt ist, sollte der Händler lieber den einfacheren Weg nehmen und nicht so viel Dusel veranstalten.
so Rückwind Friedberg.
So gegen 12:00 Uhr ruft Bikecorner an, Händler in Siegen, bei dem ich mein Bike gekauft habe.
"Ich kann Ihnen 30 % Nachlass geben" Ich sage ihm dann kurz, was der Händler in Friedberg gesagt hat---
Bikecorner:" Sie müssen mir beweisen, dass sie das nicht gemacht haben"(hier schon die erste Verarschung, ein Fachmann sollte so ein Mist erst gar nicht loslassen, ich muss nämlich hier gar nichts machen!!!
Ich sage ihm dann, rechtlich gesehen müssen Sie das machen.
Jetzt kommt die Krönung,:" hmmm, was machen sie denn beruflich?
Ich antworte darauf.
(also bitte, wenn ich mich mit meinem Kunden über eine Reklamation unterhalte, dann frage ich auch nicht mitten im Gespräch, wo er letztes Jahr sein Urlaub verbracht hat)
Dann Themawechsel "Geräusche am Vorderrad" liegt an der Bremse so der Händler, kommende Woche kann ich mein Fahrrad abholen. Bin mal gespannt, wie das alles endet.
Fazit: Nach der Unterhaltung mit Bikecorner bin ich mehr davon überzeugt, dass es kein Eigenverschulden war, für mich machte der Händler einen ahnungslosen Eindruck, so überzeugt man keinen Kunden, erst Recht, wenn man auch noch Schwachsinn erzählt und dann das Thema wechselt...
ich zitiere mal, was er dazu sagt...
Der Verkäufer ist gezwungen, die grobe Fahrlässigkeit, welche er dir vorwirft zu beweisen, schafft er es nicht, muss er den Materialschaden aufgrund der Garantie des Fahrrads auf eigene Kosten beheben"
Er ist der Meinung, dass die Ware nicht einwandfrei ausgeliefert worden ist, da ein MTB schon höheren Belastungen ausgesetzt ist etc.... natürlich kann ein Ast kommen, aber es könnte auch ein Materialschaden sein...., aber bei einem Produkt, das gerade mal 5 Tage alt ist, sollte der Händler lieber den einfacheren Weg nehmen und nicht so viel Dusel veranstalten.
so Rückwind Friedberg.
So gegen 12:00 Uhr ruft Bikecorner an, Händler in Siegen, bei dem ich mein Bike gekauft habe.
"Ich kann Ihnen 30 % Nachlass geben" Ich sage ihm dann kurz, was der Händler in Friedberg gesagt hat---
Bikecorner:" Sie müssen mir beweisen, dass sie das nicht gemacht haben"(hier schon die erste Verarschung, ein Fachmann sollte so ein Mist erst gar nicht loslassen, ich muss nämlich hier gar nichts machen!!!
Ich sage ihm dann, rechtlich gesehen müssen Sie das machen.
Jetzt kommt die Krönung,:" hmmm, was machen sie denn beruflich?
Ich antworte darauf.
(also bitte, wenn ich mich mit meinem Kunden über eine Reklamation unterhalte, dann frage ich auch nicht mitten im Gespräch, wo er letztes Jahr sein Urlaub verbracht hat)
Dann Themawechsel "Geräusche am Vorderrad" liegt an der Bremse so der Händler, kommende Woche kann ich mein Fahrrad abholen. Bin mal gespannt, wie das alles endet.
Fazit: Nach der Unterhaltung mit Bikecorner bin ich mehr davon überzeugt, dass es kein Eigenverschulden war, für mich machte der Händler einen ahnungslosen Eindruck, so überzeugt man keinen Kunden, erst Recht, wenn man auch noch Schwachsinn erzählt und dann das Thema wechselt...
Zuletzt bearbeitet: