Folgende Zeiträume gelten für die Garantie:
1. Die Garantie von 3 Jahren ist möglich bei Enduro-, Freeride-, Downhill-, 4Cross und Dirt-Rahmen.
2. Die Garantie von 5 Jahren ist möglich bei allen Rahmen, die nicht den o.g. Kategorien angehören.
Die Garantie bezieht sich nur auf den Rahmenaufbau und nicht auf die Lackierung und das Dekor.
Garantieansprüche bestehen nicht:
- bei Mängeln und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Vorgaben und Hinweise in den Bedienungsanleitungen nicht eingehalten wurden.
- bei Mängeln und Schäden, die auf höhere Gewalt, Unfall, unsachgemäßen Gebrauch, nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, mangelnde Wartung / Pflege oder Verschleiß zurückzuführen sind.
- bei Mängeln und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass beim Austausch von Teilen unzulässige Ersatzteile verwendet wurden.
- bei Änderungen am Produkt ohne vorherige Zustimmung seitens der Firma GHOST-Bikes, soweit Mängel bzw. Schäden darauf zurückzuführen sind.
In einem Reklamationsfall innerhalb der genannten Garantiezeit, jedoch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wird nur der defekte Rahmen repariert oder ersetzt. Kosten für einen etwa notwendigen Umbau von Komponenten bzw. für den Versand eines Rahmens innerhalb des genannten Zeitraums werden nicht übernommen bzw. erstattet. Die betroffenen Rahmen sind somit in diesem Zeitraum in abgebautem Zustand frei an die Firma GHOST-Bikes zu senden. Bei einem Austausch des Rahmens innerhalb der Garantiezeit beginnt diese für den neuen Rahmen ab dem Zeitpunkt des Austauschs neu zu laufen.
Sollte für einen anstehenden Tausch der Rahmen des gleichen Typs nicht mehr zur Verfügung stehen, behält sich die Firma GHOST-Bikes das Recht vor, einen Ersatzrahmen zu liefern, welcher sich in Form und Farbe vom Original unterscheiden kann, der jedoch gleich- oder höherwertiger ist.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen unverändert neben dieser Garantie