mhubig
Bike Flüsterer
@Prof. Dr. YoMan falls sich keiner mehr meldet, fahre ich ja vielleicht doch mit dem kleinen Auto ... schau'n wir mal ...
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Sorry für Doppelpost,
hat jemand Lust morgen so ab 17 oder 18 Uhr einen Night Ride zu starten?
Das Wild im Wald mal wieder stressen? Ich halte Nachtradeln aus Umweltgründen nicht für sinnvoll und bin kein Freund davon.
Macht euch mal darüber Gedanken.
Genau das habe ich gestern am Wattkopf auch erlebt. Drei Rehe standen keine 5 Meter von mir neben dem Weg und haben geäst. Sie haben mich zwar angeschaut aber von Scheu keine Spur. Als ich auf gleicher Höhe war haben sie weitergefressen, eins ist durch die Gegend gelaufen.Hab schon mehrmals die Erfahrung gemacht, daß sich das Wild nicht stören ließ.....
Gut, hat ja doch noch was die Treibjagd überlebt......Genau das habe ich gestern am Wattkopf auch erlebt. Drei Rehe standen keine 5 Meter von mir neben dem Weg und haben geäst. Sie haben mich zwar angeschaut aber von Scheu keine Spur. Als ich auf gleicher Höhe war haben sie weitergefressen, eins ist durch die Gegend gelaufen.
WatzmannMorgen wird's kalt aber sonnig. Irgendwelche Pläne?
Genau das habe ich gestern am Wattkopf auch erlebt. Drei Rehe standen keine 5 Meter von mir neben dem Weg und haben geäst. Sie haben mich zwar angeschaut aber von Scheu keine Spur. Als ich auf gleicher Höhe war haben sie weitergefressen, eins ist durch die Gegend gelaufen.
das ist es ja gerade: Im Dunkeln flüchten die Rehe nicht. Sie bleiben stehen und haben damit extremen Stress.
Bei Tage flüchten sie aus der vermeintlichen Situation und haben damit weniger Stress.
Tiere, die Stress oder Angst haben, fressen nicht
Abgesehen vom homo sapiens ;-)
Für alle bayerischen Mountainbiker mein Lieblingszitat aus dem obigen Artikel:
Richter: „Inwieweit Sie Ihre Grundrechte einschränken lassen wollen, ist Ihre Sache.“
Auch ein schönes Zitat aus dem gleichen Zusammenhang:
Forstbetriebsleiter: „Es ist das gute Recht jedes Bürgers, sich zu jeder Tages- und Nachtzeit im Wald zu bewegen.“
Vielleicht nicht ganz so wichtig, aber eine Textpassage aus dem zuvor zitierten Urteil, die man einfach nicht unterschlagen darf:
Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Vorgehensweise der Beklagten, ihre Kleidung mit Lampen
und Reflektoren kenntlich zu machen, wobei der genau Umfang hier umstritten ist und nach
dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht zur Überzeugung des Gerichts feststeht. Denn der Klä-
ger selbst hat mit Schreiben vom 11.07.2011 (Anlage B) die Beklagte darauf hingewiesen, dass
es bereits "öfters" vorgekommen sei, dass "ein später Waldbesucher in der Dämmerung mit Wild
verwechselt wurde und dabei verwundet oder sogar getötet" worden sei.
Diesem Schreiben wird von der Beklagten augenscheinlich ein drohender Charakter beigemes-
sen, wobei dies für das erkennende Gericht dahinstehen kann. Denn es ist schlicht vernünftig,
sich durch Lichter kenntlich zu machen, insbesondere nachts im Wald und wenn erklärtermaßen
Jäger dort tätig sind, welche der Auffassung sind, nicht zwischen Mensch und Wild unterschei-
den zu können. Daraus kann indes nicht die Folge fließen, dass die Grundrechtsbetätigung des den
Gemeinbebrauch Ausübenden gänzlich unterlassen werden müsse.
Um die eingangs gestellte Frage nicht aus den Augen zu verlieren: Selbst in Schleswig-Holstein, das für das Betreten des Waldes bei Nacht ein Wegegebot kennt, ist das Radfahren in der Nachtzeit nicht eingeschränkt.
§ 17 Abs. 1 WaldG SH:
Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf
eigene Gefahr betreten.Das Betreten in der Zeit von einer Stunde nach Sonnen-
untergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege
beschränkt. Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das
Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft
oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren.
Aus dem Entwurf eines Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein
(Landeswaldgesetz LWaldG) 2004
"Zudem trägt die Regelung dazu bei, das erhöhte Gefährdungspotential für die Erholungssuchenden selbst bei nächtlichem Betreten des Waldes auch im Hinblick auf die Jagdausübung in der Dämmerung zu minimieren."
Die scheinen auch kein besonderes Vertrauen in ihre Jäger zu haben
Der Schutz irgendwelcher Wildtiere war anscheinend nicht der ausschlaggebende Grund für das Wegegebot zur Nachtzeit in SH.